Rechtsprechung
   BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6088
BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97 (https://dejure.org/1997,6088)
BayObLG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 3Z BR 286/97 (https://dejure.org/1997,6088)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 3Z BR 286/97 (https://dejure.org/1997,6088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,6088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit, Begriff, Verwertbarkeit belasteten eigenbewohnten Grundbesitzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 2
    Mittellosigkeit des Betreuten bei Eigennutzung belasteter Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1054
  • BtPrax 1998, 31
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
    Dies ist u.a. bei einem angemessenen Hausgrundstück der Fall, das von dem Betreuten allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG ; vgl. BayObLGZ 1995, 307; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 24; MünchKomm/Wax § 115 ZPO Rn. 53).

    Für die Frage, ob ein Hausgrundstück zum verwertbaren Vermögen zu rechnen ist, ist entscheidend, ob die Verwertung eine besondere Härte für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen bedeutet (BayObLGZ 1995, 307/310).

  • OLG Oldenburg, 20.12.1995 - 5 W 195/95
    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
    Bis zu dieser Grenze hat er durch die Betreuerbestellung bedingte Einschränkungen in der bisherigen Lebensführung jedoch hinzunehmen (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955).

    Der Einsatz oder die Verwertung von über der Schongrenze von 8000 DM liegendem Vermögen scheidet ferner aus, soweit dies aufgrund einer Würdigung der Gesamtsituation (vgl. OLG Oldenburg FamRZ 1996, 953/955) für den Betreuten und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen eine besondere Härte bedeuten würde (§ 88 Abs. 3 BSHG ).

  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
    Ferner trifft zu, daß der Verkehrswert der Grundstücke sich nach dem Wert der Objekte ohne Berücksichtigung der Belastungen richtet (vgl. BVerwGE 47, 103/107).
  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil der Beschwerdeführer die Feststellung begehrt, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 286/97
    Sie ist nicht durch § 16 Abs. 2 ZSEG i.V.m. § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 4 BGB ausgeschlossen, weil der Beschwerdeführer die Feststellung begehrt, daß eine Inanspruchnahme der Staatskasse in Betracht kommt (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH BtPrax 1997, 29 ; BayObLGZ 1995, 212).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auf die weitere Beschwerde des Ergänzungsbetreuers hob der Senat diesen Beschluß am 1.10.1997 auf (FamRZ 1998, 1054 ) und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.

    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).

    Bis zu dieser Grenze hat er jedoch Einschränkungen in der bisherigen Lebensführung hinzunehmen, die durch die Betreuerbestellung bedingt sind (BayObLGZ 1997, 301/302; BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).

    c) Das dem Betreuten zugriffsfrei verbleibende Schonvermögen ist nach Maßgabe der Regelungen des BSHG über den Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens zu bestimmen (BayObLGZ 1995, 212; 1995, 307/309; 1997, 301/302; BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).

  • OLG Köln, 28.10.1998 - 16 Wx 159/98
    Dies ist ganz überwiegende Meinung, insbesondere durchgängige Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. (BayObLG BayObLGR 1995, 76; 1996, 21; FamRZ 1998, 1054; NJW-RR 98, 656; KG KGR 97, 188; Palandt/Diederichsen, BGB 57. Auflage, § 1835 Rdn. 16; a.A. LG Berlin BtPrax 97, 204) und - wie das Landgericht zutreffend ausführt - auch schon vom Senat so entschieden (Senatsbeschluß vom 15.7.1996 - 16 Wx 162/96 - ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht