Weitere Entscheidung unten: AG Wolfhagen, 07.11.1997

Rechtsprechung
   LG München I, 27.11.1997 - 13 T 16609/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9455
LG München I, 27.11.1997 - 13 T 16609/97 (https://dejure.org/1997,9455)
LG München I, Entscheidung vom 27.11.1997 - 13 T 16609/97 (https://dejure.org/1997,9455)
LG München I, Entscheidung vom 27. November 1997 - 13 T 16609/97 (https://dejure.org/1997,9455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufhebung der Befreiung von der Rechnungslegungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 701
  • BtPrax 1998, 83
 
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Rechtsprechung
   AG Wolfhagen, 07.11.1997 - 4 XVII 169/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,21259
AG Wolfhagen, 07.11.1997 - 4 XVII 169/97 (https://dejure.org/1997,21259)
AG Wolfhagen, Entscheidung vom 07.11.1997 - 4 XVII 169/97 (https://dejure.org/1997,21259)
AG Wolfhagen, Entscheidung vom 07. November 1997 - 4 XVII 169/97 (https://dejure.org/1997,21259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Unterbringung in einer offenen Krankenabteilung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BtPrax 1998, 83
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Lübeck, 27.11.2012 - 7 T 732/12

    Notwendigkeit des Erlasses einer Unterbringungsanordnung bei Unterbringung auf

    So kann sich nach einer allerdings sehr weit gehenden Ansicht etwa der freiheitsentziehende Charakter bereits aus der Drohung mit einer polizeilichen Rückführung im Falle des Entweichens ergeben (vgl. Dornis/Filler in Dornis/Praxiskommentar PsychKG Schleswig-Holstein, 2012, § 7 PsychKG Rn 37; AG Elmshorn vom 25.08.2011, Az.: 71 XIV 4600 L, NJW-RR 2012, 7; ähnlich auch AG Wolfhagen BtPrax 1998, 83 ).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Die "nicht nur kurzfristige Beschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit auf einen bestimmten Lebensraum" ( BGHZ 145, 297, 301 ) kann, wie gerade der vorliegende Fall zeigt, auch anders hergestellt werden, nämlich durch den von außen (Betreuer, Klinikpersonal, Gericht) auf den Betroffenen durch die Verbringung in die Klinik ausgeübten Druck, der aufgrund der psychischen Verfassung des Betroffenen bewirkt, dass dieser die Klinik, obwohl er sich gegen seinen Willen dort befindet, nicht mehr verlässt (ähnlich schon AG Wolfhagen BtPrax 1998, 83; Arnold/Kloß FuR 1996, 263, 264; vgl. auch Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1906 BGB Rn. 44: "psychische Barriere").
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