Weitere Entscheidung unten: OLG Zweibrücken, 22.10.1999

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   OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99   

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OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99 (https://dejure.org/1999,2295)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.09.1999 - 3 W 140/99 (https://dejure.org/1999,2295)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 (https://dejure.org/1999,2295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Höhe bei vermögenden Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 2; BVormVG § 1 Abs. 1
    Vergütung des Berufsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 223
  • FGPrax 2000, 19
  • FamRZ 2000, 180
  • Rpfleger 2000, 66
  • BtPrax 1999, 241
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.09.1999 - 3 W 140/99
    Entgegen der von der Betreuerin im Rechtsbeschwerdeverfahren vertretenen Auffassung weist das Landgericht auch zutreffend darauf hin, dass die Zugrundelegung der Vergütungssätze des § 1 Abs. 1 BVormVG den Anforderungen genügt, die das Bundesverfassungsgericht (NJW 1980, 2179 f) für die Betreuervergütung aufgestellt hat.
  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Das Bayerische Oberste Landesgericht möchte die sofortige weitere Beschwerde des Betroffenen als unbegründet zurückweisen, sieht sich an dieser Entscheidung aber durch den Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 - (FamRZ 2000, 180) gehindert.

    Wenn dort ausgeführt wird, der Bundestag habe erwartet, die Sätze des § 1 Abs. 1 BVormVG böten den Gerichten auch für die Festsetzung der vom Betreuten selbst geschuldeten Vergütung eine verläßliche Orientierungshilfe (OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 180), so schließt das für diese Fälle eine zwingende Anwendung der Vorschrift gerade aus.

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Relevant könnte der diesbezügliche Einwand des Antragsteller allenfalls im Hinblick auf eine eventuelle Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG sein, die bereits Gegenstand einer von einem Berufsbetreuer unmittelbar gegen das Gesetz gerichteten und vom Bundesverfassungsgericht wegen Nichterschöpfens des Rechtswegs nicht zur Entscheidung angenommenen Verfassungsbeschwerde war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.09.1999 - 1 BvR 1362/99 - FamRZ 2000, 217) und in der Literatur diskutiert wird (vgl. Gregersen/Deinert a.a.O. S. 96), während das Oberlandesgericht Zweibrücken eine Verfassungskonformität bejaht hat, OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180).

    Eine gewisse Kompensation von Einkommensverlusten bei staatlich finanzierten Berufsbetreuungen kann schließlich dadurch erfolgen, dass das Vergütungsraster des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Betreuung bemittelter Personen nicht unmittelbar gilt, sondern nach der Intention des Gesetzgebers nur eine Orientierungshilfe sein und den Vormundschaftsgerichten die Möglichkeit eröffnet werden soll, individuellen Verhältnissen Rechnung zu tragen (BT-Drucksache 13/7156, S. 55 f.; vgl. auch zu den insoweit bestehenden Problemen einerseits OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 180 und andererseits die Vorlage des BayObLG vom 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 - an den BGH).

  • OLG Oldenburg, 19.05.2000 - 5 W 84/00

    Voraussetzungen für eine entgeltliche Betreuung; Bemessung der Vergütung bei

    Nur für diesen Fall stellte sich die vom OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) aufgeworfene - und verneinte - Frage, ob § 1 Abs. 1 BVormVG auf bemittelte Betreute anzuwenden sei, also auch in Bezug auf diese Höchstsätze enthalte.
  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

    : Im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.08.2000 (BtPrax 2001, 30) hält der Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung (BtPrax 1999, 241) nicht mehr fest.

    Die Festsetzung der Betreuervergütung durch die Vorinstanzen steht zwar im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 22. September1999 - 3 W 140/99 -, veröffentlicht in FamRZ 2000, 180).

  • OLG Zweibrücken, 21.06.2000 - 3 W 78/00

    Betreuervergütung; Betreuer; Vergütungsanspruch; Zeitaufwand; Schätzungsermessen;

    Die Sache gibt dem Senat somit keinen Anlass, sich mit der Frage zu befassen, ob die Vergütung des Vereinsbetreuers i.S.v. §§ 1908 e, 1836 BGB für bemittelte und mittellose Betreute grundsätzlich nach den gleichen Kriterien zu bemessen ist (vgl. einerseits Senatsbeschluss vom 18. Oktober 1999 - 3 W 228/99 = OLGR Zweibrücken 2000, 13 und vom 22. September 1999 - 3 W 140/99 = OLGR 1999, 491; andererseits Vorlagebeschluss des BayObLG vom 15. Dezember 1999 - 3 ZBR 330/99 = BayObLGZ 1999, 375, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Das Rechtsmittel ist dem Bundesgerichtshof vorzulegen, da der Senat darüber nicht befinden kann, ohne von der auf sofortige weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 22.9.1999 (3 W 140/99; abgedruckt unter falschem Datum in BtPrax 1999, 241) abzuweichen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 FGG).
  • OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00

    Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden

    Die Heranziehung der Stundensätze des § 1 BVormVG als Orientierungshilfe für die Vergütung des Berufsbetreuers bei vermögenden Betreuten hat nun auch der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. August 2000 ­ Az.: XVII ZB 217/99 ­ (dokumentiert bei Juris) aufgrund der Vorlageentscheidung des BayObLG vom 15. Dezember 1999 (FamRZ 2000, 318) gegen die vorausgegangene Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) bestätigt.
  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Jedenfalls nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 22.9.1999 (FamRZ 2000, 180) war offenkundig, dass die Rechtslage zumindest unklar war.
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99

    Auf das Vermögen kommt es nicht an

    Diese Auffassung teilt der Senat in Übereinstimmung mit dem BayObLG (FamRZ 2000, 318) im Gegensatz zum OLG Zweibrücken (FamRZ 2000, 180) nicht.
  • OLG Köln, 20.01.2000 - 16 Wx 187/99

    Schweigen des Beschwerdegerichts über die Zulassung oder Nichtzulassung der

    Im übrigen befindet sich das Landgericht mit dem Ausgangspunkt seiner Überlegungen, dass die in § 1 BVormVG genannten Stundensätze für Vergütungsansprüche des Betreuers eines unbemittelten Betroffenen in Fällen vorliegender Art als Orientierungshilfe heranzuziehen sind, nicht nur im Einklang mit den Motiven des Gesetzgebers (BT-Drucksache 13/7158, 27, 55), sondern auch obergerichtlicher Rechtsprechung und Teilen der Literatur (vgl. BayObLG, Vorlagebeschluss vom 15.12.1999 - 3Z BR 330/99 - mit weiteren Nachweisen zum Meinungsstand gegen OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1999 - 3 W 140/99 - BtPrax 1999, 241, wonach bei der Vergütung von Betreuern vermögender Betroffener die Zubilligung höherer Stundensätze als der in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten sogar ausgeschlossen sein soll).
  • OLG Dresden, 02.10.2000 - 15 W 1469/00

    Höhe einer zu zahlenden Betreuungsvergütung aus dem Vermögen des Betreuten;

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

  • LG Wuppertal, 01.10.2004 - 6 T 289/04
  • LG München I, 15.07.2002 - 13 T 10204/02

    Vergütung eines Berufsbetreuers; Vergütung allein der zur Erfüllung der Aufgaben

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OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 3 W 140/99 (https://dejure.org/1999,16207)
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Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 241
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