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   OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98   

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OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.10.1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Oktober 1998 - 3 W 190/98 (https://dejure.org/1998,2286)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung einer Betreuervergütung nebst Auslagen gegen die Landeskasse wegen Mittellosigkeit des Betreuten; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung der Mittellosigkeit ; Ermittlung der Einkünfte und des Vermögens des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mittellosigkeit, maßgeblich Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 21
  • FamRZ 1999, 799
  • BtPrax 1999, 32
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.07.1997 - 1 W 7404/95

    Prüfung einer Mittellosigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).

    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).

    Dies soll gerade vermeiden, daß eine Person, die auf Dauer Sozialhilfeleistungen bezieht, nicht als mittellos im Sinne des § 1835 Abs. 4 BGB angesehen wird (vgl. SchlHOLG SchlHA 1994, 203, 204; BayObLGZ 1995, 212, 214; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437).

    der Verordnung zur Durchführung des Bundessozialhilfegesetzes in der Fassung vom 23. Juli 1996 (BGB1. I S. 1088) ein Freibetrag von 8.000,- DM angemessen ist (so BayObLGZ 1995, 212, 214; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437) oder ob in der Regel nur von einem Schonvermögen in Höhe von 4.500,- DM auszugehen ist (Beschlüsse des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 21. Januar 1998 - 1 T 347/97 - und vom 12. Februar 1996 - 1 T 21/96 -).

  • OLG Schleswig, 20.07.1998 - 3 W 45/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).
  • LG Berlin, 05.05.1997 - 87 T 366/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Während das Landgericht hier auf den Zeitpunkt der Vergütungsfestsetzung durch das Amtsgericht abstellt, wird daneben die Ansicht vertreten, bei Prüfung der Mittellosigkeit eines Betroffenen komme es auf die Vermögensverhältnisse am Ende desjenigen Abrechnungszeitraums an, für den der Betreuer seine Vergütung verlange (vgl. LG Berlin, BtPrax 1997, 204 mit Nachweisen zur früheren Rechtsprechung des KG).
  • OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93

    Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Dies soll gerade vermeiden, daß eine Person, die auf Dauer Sozialhilfeleistungen bezieht, nicht als mittellos im Sinne des § 1835 Abs. 4 BGB angesehen wird (vgl. SchlHOLG SchlHA 1994, 203, 204; BayObLGZ 1995, 212, 214; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437).
  • LG Arnsberg, 11.03.1996 - 6 T 550/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Ebenso wie Ansprüche des Betreuten einen Vermögenswert darstellen können (vgl. LG Aachen FamRZ 1998, 119), dürfen gegen ihn gerichtete Forderungen nicht unberücksichtigt bleiben.
  • BayObLG, 26.11.1997 - 3Z BR 149/97

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers bei Tod des Betreuten - Festsetzung gegen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).
  • BayObLG, 07.06.1995 - 3Z BR 39/95

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Im Ausgangspunkt geht das Landgericht zutreffend davon aus, daß die Bestimmung des Begriffes der Mittellosigkeit eines Betreuten bereits nach derzeitiger Rechtslage durch Heranziehung der Vorschriften des BSHG erfolgt (Senat, Beschluß vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - BayObLG FamRZ 1995, 1599, 1600; FGPrax 1997, 102; KG FGPrax 97, 224 = NJW-RR 1998, 436, 437; Palandt/Diederichsen, BGB 58. Aufl. § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N. auch zu den abweichenden Auffassungen; zur Rechtslage ab 1. Januar 1999 vgl. Art. 1 Nr. 10 BtÄndG vom 25. Juni 1998, BGBl. 1998, 1580, 1581 f.).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.10.1998 - 3 W 190/98
    Abzustellen ist vielmehr entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz, daß das Landgericht in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz tritt, auf die Einkünfte und das Vermögen des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz (vgl. Senat aaO; BayObLG, BtPrax 1996, 29; BayObLGZ 1997, 335, 337 = NJW-RR 1998, 656; KG FGPrax 1997, 224 = NJW-RR 1998, 436; Palandt/Diederichsen aaO, § 1835 Rn. 16 jew. m. w. N.).
  • BGH, 06.02.2013 - XII ZB 582/12

    Vergütungsanspruch des Betreuers bei Mittellosigkeit des Betreuten:

    Hierfür bedarf es zumindest einer Konkretisierung der Rückforderung durch Leistungsbescheid oder Überleitungsanzeige (BayObLG BtPrax 2002, 262; LG Koblenz FamRZ 2004, 1899, 1900; aA OLG Zweibrücken BtPrax 1999, 32).
  • LG Kassel, 06.06.2018 - 3 T 141/18

    Einem Betreuten, der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen im Sinne der §§

    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01; Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • LG Kassel, 17.10.2013 - 3 T 342/13

    Geldbetrag aus Erbteilsübertragung kein Schonvermögen

    Die dabei einzusetzenden Mittel bestimmen sich gemäß § 1836c BGB im Einzelnen nach den §§ 87 und 90 SGB XII. Durch diese Verweisung soll verhindert werden, dass die für eine Gewährung von Sozialhilfe maßgebenden Merkmale dauerhaft von den Kriterien abweichen, unter denen der Betroffene selbst für die Vergütung des ihm beigeordneten Betreuers einzustehen hat (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 799, 800; OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.11.2003 - 20 W 269/03; Kammer, Beschluss vom 11.04.2001 - 3 T 163/01;Beschluss vom 06.07.2006 - 3 T 369/06).
  • OLG Stuttgart, 29.06.2007 - 8 W 245/07

    Tod des Betreuten: Fortsetzung eines Regreßverfahrens gegen die Rechtsnachfolger

    Im Einzelnen wird verwiesen auf die Ausführungen in der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 2003, auch soweit dieses die Erforderlichkeit einer Divergenzvorlage nach § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) verneint, da diese noch zur Rechtslage vor dem 1. Januar 1999 ergangen ist.
  • BayObLG, 08.10.2003 - 3Z BR 100/03

    Berechnung des Vermögens eines Betreuten - Betreuungssache, Vergütung,

    bb) Allerdings hat das Oberlandesgericht Zweibrücken (BtPrax 1999, 32) insoweit eine abweichende Auffassung vertreten, als es einen durch Leistungsbescheid konkretisierten Rückgriffsanspruch des Sozialhilfeträgers als vermögensmindernd angesehen hat.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2001 - 20 W 23/00

    Betreuervergütung: Berücksichtigung eines Bestattungsvorsorgevertrags bei

    Für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Maßgeblich für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist der Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474 und BtPrax 1996, 29; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2001, 116).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    OLG Zweibrücken vom 9.10.1998 (BtPrax 1999, 32/33) zugrunde liegt, im vorliegenden Fall hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens noch kein Leistungsbescheid ergangen.
  • OLG Frankfurt, 05.02.2001 - 20 W 323/00

    Betreuervergütung: Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einer

    Für die Beurteilung der Mittellosigkeit des Betreuten ist auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 474; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 799; Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 d Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 25.08.2000 - 3 W 151/00

    Bestimmung des Schonvermögens

    Allerdings käme es bei dem festgestellten Kontostand der Betroffenen von ca. 5 000,-- DM auf die Frage eines erhöhten Schonvermögens nach § 25 f Abs. 2 BVG nicht an, wenn der ihr zu belassende Barbetrag ohnehin bei 8 000,-- DM läge (vgl. zur Rechtsprechung vor der Änderung durch das Betreuungsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 BayObLGZ 1995, 212, 214; FG-Prax 1997, 102; KG FG-Prax 1997, 224 = NJW-RR 1998 436, 437; offengelassen Senat Beschluss vom 9. Oktober 1998 - 3 W 190/98 - veröffentlicht OLGR 1999, 106,, 108 = Bt-Prax 99, 32, 33).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 20 W 311/00

    Vergütung des Betreuers - Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 20 W 312/01

    Betreuervergütung: Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, wenn die

  • LG Kassel, 23.12.2011 - 3 T 652/11
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

  • LG Koblenz, 17.05.2004 - 2 T 283/04

    Rückforderung der aus der Staatskasse verauslagten Vergütung für einen Betreuer;

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ;

  • LG Koblenz, 09.11.2005 - 2 T 661/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers für eine

  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 208/06
  • OLG Dresden, 28.02.2006 - 3 W 218/06
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