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   OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 25 Wx 88/97   

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https://dejure.org/1998,9677
OLG Düsseldorf, 12.02.1998 - 25 Wx 88/97 (https://dejure.org/1998,9677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.02.1998 - 25 Wx 88/97 (https://dejure.org/1998,9677)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Februar 1998 - 25 Wx 88/97 (https://dejure.org/1998,9677)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Grundentscheidung im Sinn des § 13a II 1 FGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 13a Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 248
  • BtPrax 1999, 80
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Wendet sich der Betroffene mit seiner Beschwerde allein gegen die Person des bestellten Betreuers, kann auch dies zu den Grundentscheidungen gerechnet werden (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 248 ).
  • LG Saarbrücken, 13.02.2009 - 5 T 596/08

    Staatskasse muss die dem Betroffenen in dem Beschwerdeverfahren anfallenden und

    Unter Berücksichtigung der dem Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegenden Motivation (vgl. dazu Bundestagsdrucksache 11/4528 S. 23, 95, 181, 212 f., 230) ist davon auszugehen, dass als Betreuungsmaßnahmen im Sinne dieser Vorschrift nur vormundschaftsgerichtliche Grundentscheidungen im Rahmen einer Betreuung (Anordnung, Verlängerung sowie Erweiterung der Betreuung und des Einwilligungsvorbehaltes) und vormundschaftsgerichtliche Genehmigungen zu verstehen sind, die mit schwerwiegenden Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind sowie gleichwertige Eingriffe (vgl. dazu OLG Düsseldorf FamRZ 2000, 248, zitiert nach Juris Rdnr. 6; SchlHOLG a.a.O., 207; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 224, 225).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 3Z BR 4/00

    Voraussetzungen der Berufung der Betreuungsstelle als vorläufiger Betreuer

    Eine andere Beurteilung sei auch nicht aufgrund der Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (FamRZ 1999, 1303 ; BtPrax 1999, 80 ) veranlaßt, diese Entscheidungen hätten die Betreuerauswahl bei endgültiger Betreuerbestellung betroffen.
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