Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8454
OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 12/99 (https://dejure.org/1999,8454)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.1999 - 3 W 12/99 (https://dejure.org/1999,8454)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 1999 - 3 W 12/99 (https://dejure.org/1999,8454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag des Ehemanns einer Betreuten (Betroffene) auf Beibehaltung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge; Abwendung einer erheblichen Gefahr für das Vermögen der Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Fortbestand des Einwilligungsvorbehalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 1999, 107
  • FamRZ 1999, 1171
  • BtPrax 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).

  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 152/02

    Einwilligungsvorbehalt für alle Aufgabenkreise des Betreuers - tatrichterliche

    b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung, die Verlängerung und die Erweiterung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).

  • BayObLG, 16.09.1999 - 3Z BR 278/99

    Verlängerung eines Einwilligungsvorbehalts

    b) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalts zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).

    Auch für den Einwilligungsvorbehalt gilt der aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1517/1518; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171/1172).

  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z BR 304/99

    Einwilligungsvorbehalt bei einer Betreuung

    c) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzt die Aufrechterhaltung bzw. Verlängerung dieser Maßnahme voraus, daß der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehalte zu einer freien Willensbestimmung weiterhin nicht imstande ist, daß die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalte geführt hat, nach wie vor besteht und daß zur Abwendung dieser Gefahr der Einwilligungsvorbehalt auch künftig erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1, § 1908d Abs. 4 , Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171 ).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5642
OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99 (https://dejure.org/1999,5642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2 W 58/99 (https://dejure.org/1999,5642)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2 W 58/99 (https://dejure.org/1999,5642)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 12
    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Erledigung der Unterbringung, Fortsetzungsfeststellung, Ermittlungspflicht

Verfahrensgang

  • AG Bad Oldesloe - 1 XIV 253L
  • LG Lübeck - 7 T 107/99
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 521
  • FamRZ 2000, 247
  • BtPrax 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99
    Insbesondere ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10.05.1998 in NJW 1998, 2432 ) jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von - wie vorliegend - längstens zwei Wochen das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung gegeben, wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endet und das Verfahren in der Hauptsache dadurch erledigt ist (Senatsbeschluß vom 26.08.1998 in NJW 1999, 222 ; weitergehend für 6 Wochen BayObLG FGPrax 1999, 120 ).
  • OLG Schleswig, 26.08.1998 - 2 W 153/98

    Sofortige Beschwerde bei Unterbringung

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99
    Insbesondere ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10.05.1998 in NJW 1998, 2432 ) jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von - wie vorliegend - längstens zwei Wochen das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung gegeben, wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endet und das Verfahren in der Hauptsache dadurch erledigt ist (Senatsbeschluß vom 26.08.1998 in NJW 1999, 222 ; weitergehend für 6 Wochen BayObLG FGPrax 1999, 120 ).
  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 54/99

    Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99
    Insbesondere ist im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluß vom 10.05.1998 in NJW 1998, 2432 ) jedenfalls bei einer Unterbringungsdauer von - wie vorliegend - längstens zwei Wochen das Rechtsschutzbedürfnis für die sofortige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung gegeben, wenn die Unterbringungsmaßnahme während der Rechtsmittelfrist endet und das Verfahren in der Hauptsache dadurch erledigt ist (Senatsbeschluß vom 26.08.1998 in NJW 1999, 222 ; weitergehend für 6 Wochen BayObLG FGPrax 1999, 120 ).
  • OLG Karlsruhe, 05.07.2007 - 19 Wx 44/06

    Genehmigung einer Unterbringung: Unterbringung eines psychisch Erkrankten in

    Auch für die beantragte Feststellung der Rechtswidrigkeit gilt die allgemeine Vorschrift des § 12 FGG (OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 521).
  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Der Senat orientiert sich an diesen Maßstäben (vgl. Senat FamRZ 2000, 247; FamRZ 2001, 938; BT-Prax 2003, 41; OLGR Schleswig 2003, 359; OLGR Schleswig 2006, 294).
  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) von der Anhörung des Betroffenen abgesehen und lediglich aufgrund des Inhalts der Unterbringungsakte Feststellungen getroffen.

    Dafür sei ferner darauf hingewiesen, daß die undifferenzierte Übernahme der Senatsentscheidung vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) zur Anhörung des Betroffenen im vorliegenden Fall nicht richtig ist.

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Die fachgerichtliche Rechtsprechung hat daraus die Konsequenz gezogen, ein Rechtsschutzinteresse des Betroffenen für eine nachträgliche feststellende Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringungsmaßnahme zu bejahen, wenn die Frist der angeordneten bzw. genehmigten Unterbringung sechs Wochen nicht übersteigt (BayObLG FGPrax 1999, 120 = FamRZ 1999, 794; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; KG FGPrax 2000, 213; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 165; OLG Schleswig FamRZ 1999, 105; FGPrax 1999, 198).
  • OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • BayObLG, 31.01.2001 - 3Z BR 26/01

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die vorläufige

    Vielmehr kann der Senat über die Rechtmäßigkeit der vom Betroffenen-beanstandeten Maßnahme selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf (vgl. hierzu SchlHOLG SchlHA 1999, 314), aus den Akten treffen kann (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLGZ 1985, 63/66).
  • KG, 26.06.2001 - 1 W 5938/00

    Zur Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde zur Überprüfung der

    Kurzfristige Unterbringungsmaßnahmen - hier von knapp sechs Wochen - gehören dabei zu den Hoheitsakten, die tiefgreifend in das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 2 Abs. 2 GG eingreifen können und bei denen im Fall fehlender Berechtigung der Unterbringungsmaßnahme der Grundrechtseingriff auch nach Ablauf des Unterbringungszeitraums in einer Weise fortwirkt, dass im Einzelfall ein effektiver Grundrechtsschutz über 19 Abs. 4 GG die Bejahung eines rechtlichen Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit gebieten kann (vgl. Senat, FGPrax 2000, 213; BVerfG NJW 1998, 2813/2814 und NJW 1998, 2432/2433; BayObLG FGPrax 1999, 120; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 303; OLG Schleswig NJW 1999, 222 und FGPrax 1999, 198; Jensen/ Röhlig BtPrax 1998, 17 f.).
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99   

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https://dejure.org/1999,18742
LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99 (https://dejure.org/1999,18742)
LG Marburg, Entscheidung vom 29.06.1999 - 3 T 63/99 (https://dejure.org/1999,18742)
LG Marburg, Entscheidung vom 29. Juni 1999 - 3 T 63/99 (https://dejure.org/1999,18742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 248
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 22.08.1997 - 2 W 62/97

    Schätzung des erforderlichen Zeitaufwandes eines Betreuers nach § 287 ZPO

    Auszug aus LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99
    Die Feststellung, welche Zeit der Betreuer aufgewendet hat, steht dem Tatrichter zu, dem insoweit erforderlichenfalls entsprechend § 287 ZPO ein Schätzungsermessen einzuräumen ist (BayObLG, FamRZ 1996, S. 1170; OLG Schleswig, FamRZ 1998, S. 185).

    Der Nachweis aller und vor allem auch noch kleinerer Zeiträume ist indes von ihm nicht zu erwarten (OLG Schleswig, FamRZ 1998, 185).

  • LG Stuttgart, 24.09.1997 - 2 T 158/97
    Auszug aus LG Marburg, 29.06.1999 - 3 T 63/99
    Ferner ist zu bedenken, daß die Dauer der vom Betreuer zu erbringenden Tätigkeit unter anderem auch mit dessen persönlichen Arbeitsstil, der Ausstattung seines Büros und von weiteren Unwägbarkeiten, wie etwa der sofortigen Erreichbarkeit eines Telefonpartners zusammenhängt (vgl. dazu insgesamt LG Stuttgart, FamRZ 1998, 496; OLG Schleswig a.a.O,; BayObLG a.a.O. jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 06.07.1999 - 1 T 145/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20076
LG Frankenthal, 06.07.1999 - 1 T 145/99 (https://dejure.org/1999,20076)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06.07.1999 - 1 T 145/99 (https://dejure.org/1999,20076)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 06. Juli 1999 - 1 T 145/99 (https://dejure.org/1999,20076)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 248
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Rechtsprechung
   LG Kleve, 22.04.1999 - 4 T 59/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16895
LG Kleve, 22.04.1999 - 4 T 59/99 (https://dejure.org/1999,16895)
LG Kleve, Entscheidung vom 22.04.1999 - 4 T 59/99 (https://dejure.org/1999,16895)
LG Kleve, Entscheidung vom 22. April 1999 - 4 T 59/99 (https://dejure.org/1999,16895)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Vermögen des Betroffenen, realisierbare Unterhaltsansprüche gehören zum Aktivvermögen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 248
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 16.07.1999 - 2/28 T 86/99, 2-28 T 86/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17286
LG Frankfurt/Main, 16.07.1999 - 2/28 T 86/99, 2-28 T 86/98 (https://dejure.org/1999,17286)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16.07.1999 - 2/28 T 86/99, 2-28 T 86/98 (https://dejure.org/1999,17286)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 16. Juli 1999 - 2/28 T 86/99, 2-28 T 86/98 (https://dejure.org/1999,17286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BtPrax 1999, 248
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Oldenburg, 04.02.2000 - 8 T 802/99

    Gleichbehandlung der Vergütung bei mittellosen und vermögenden Betreuten;

    Die vom LG Frankenthal (BtPrax 1999, 202), dem OLG Zweibrücken (BtPrax 1999, 1633), dem LG Frankfurt/M (nicht veröffentliche Entscheidung v. 16.7. 1999 zu 2/28 T 86/99) und zum Teil auch in der Literatur (z.B. Karmasin, FamRZ 1999, 343) vertretene abweichende Ansicht, die sich auf die Gesetzgebungsgeschichte beruft, vermag demgegenüber nicht zu überzeugen.
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