Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.01.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8915
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3Z BR 375/99 (https://dejure.org/2000,8915)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,8915) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entlassung des Betreuers wegen körperlicher Übergriffe des Ehepartners des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1; FGG § 27 Abs. 1
    Entlassung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfähige Betreuer können ausgetauscht werden

Verfahrensgang

  • AG München - 708 XVII 877/99
  • LG München I - 13 T 14880/99
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1456
  • BtPrax 2000, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 16.06.1993 - 1Z BR 10/93

    Voraussetzungen der Aufhebung auf Grund eines Verstoßes gegen Art. 103 GG

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Dieses Vorbringen kann im Rechtsbeschwetdeverfahren nicht berücksichtigt.werden (§ 27 Abs. 1 FGG , §§ 550, 561 ZPO ; BayObLGZ 1993, 248/252).
  • BayObLG, 11.06.1997 - 3Z BR 54/97

    Entlassung des Betreuers gegen den Willen des Betreuten - Persönliche Anhörung in

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Ein entgegenstehender Wille des Betreuten oder verwandtschaftliche und sonstige persönliche Bindungen hindern die Entlassung nicht, da es dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen würde, bliebe der Betreuer trotz fehlender Gewährleistung seiner Eignung im Amt (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB ; BayObLG FamRZ 1997, 1360 ; Knittel BtG § 1908b BGB Rn. 2 ).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 46/99

    Überprüfung der Entscheidung des Tatrichters zur Eignung eines Betreuers durch

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG , § 550 ZPO ; vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1169/1170).
  • BayObLG, 10.11.1995 - 3Z BR 267/95

    Entlassung eines Betreuers, der wiederholt und über einen längeren Zeitraum gegen

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Der Grund hierfür kann in der Person des Betreuers, insbesondere in seinen physischen und psychischen Eigenschaften, wie auch in den Verhältnissen liegen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 509/510).
  • BayObLG, 06.03.1996 - 3Z BR 351/95

    Entlassung eines Betreuers aus wichtigem Grund

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 375/99
    Erscheint ein weniger einschneidendes Mittel, wie etwa die Erteilung von Weisungen (vgl. § 1908i Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 1837 BGB ), geeignet, den Betreuer zur ordnungsgemäßen Ausübung seines Amts zu veranlassen, hat das Vormundschaftsgericht nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zunächst hiervon Gebrauch zu machen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1105/1106).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Der Senat ist an diese Feststellungen gebunden, da das Landgericht den Sachverhalt ohne Rechtsfehler festgestellt hat (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG i.V.m. § 561 ZPO; vgl. BayObLG BtPrax 2000, 123/124; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 8.Aufl. § 27 FGG Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10967
BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
BayObLG, Entscheidung vom 12.01.2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 3Z BR 345/99 (https://dejure.org/2000,10967)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,10967) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bt-Recht

    Einwilligungsvorbehalt, kein Recht zur Selbstschädigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1903 Abs. 1
    Einwilligungsvorbehalt bei erheblichen schuldrechtlichen Verpflichtungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Einwillungsvorbehalt kann angeordnet werden

Verfahrensgang

  • AG Bamberg - XVII 621/98
  • LG Bamberg - 3 T 71/99
  • BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1327
  • BtPrax 2000, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Ohne das Einverständnis des Betroffenen ist dies allerdings nur zulässig, wenn dieser wegen seiner Erkrankung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211), d. h. seinen Willen unbeeinflußt von der Krankheit zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 12.01.2000 - 3Z BR 345/99
    Besteht bei fehlender Fähigkeit zur freien Willensbestimmung außerdem eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, ordnet das Vormundschaftsgericht, soweit zur Abwendung der Gefahr erforderlich, an, daß der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB ; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

    bb) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, setzen die Ablehnung der Aufhebung sowie die Verlängerung dieser Maßnahme voraus, dass der Betroffene im Bereich des Einwilligungsvorbehaltes zu einer freien Willensbestimmung nicht imstande ist, dass die erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, die zur Anordnung des Einwilligungsvorbehalts geführt hat, nach wie vor besteht und dass zur Abwendung dieser Gefahr die Aufrechterhaltung des Einwilligungsvorbehalts erforderlich ist (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63; BayObLG FamRZ 1999, 681; FamRZ 2000, 567/568; FamRZ 2000, 1327, OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1171).

    Deshalb hat der Einwilligungsvorbehalt gerade im Grenzbereich zwischen Geschäftsunfähigkeit und Geschäftsfähigkeit seine Bedeutung (vgl. Jürgens § 1903 Rn. 4; BayObLG BtPrax 1994, 136; FamRZ 1995, 1518; BtPrax 2000, 123).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht