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   OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99 - 75   

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OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99 - 75 (https://dejure.org/1999,5369)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.11.1999 - 5 W 286/99 - 75 (https://dejure.org/1999,5369)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. November 1999 - 5 W 286/99 - 75 (https://dejure.org/1999,5369)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Gesetzes gemäß Art. 82 Abs. 2 GG; Voraussetzungen eines Vergütungsanspruchs und eines Auslagenerstattungsanspruchs eines Betreuers; Umfang und Zweck von Ausschlussfristen; Beschwerdeberechtigung des Bezirksrevisors bei dem Landgericht ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist für vor dem1.1.1999 entstandene Vergütungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1836 Abs. 2; BtÄndG Art. 5 Abs. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 559
  • Rpfleger 2000, 159
  • BtPrax 2000, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 05.01.2000 - 15 W 114/99

    Abgrenzung des Regelinsolvenzverfahrens vom Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Für davor liegende Zeiträume muß sich ein Vergütungsverlangen auf eine andere rechtliche Grundlage - § 1836 a. F. BGB - stützen und in Bestand und Höhe an ihr messen lassen (BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Dresden B. v. 27.7.1999 15 W 114/99).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Art. 82 Abs. 2 GG regelt den Beginn der rechtlichen Geltung des Gesetzes, seinen zeitlichen Anwendungsbereich als Teil seines normativen, materiellen Gehalts (BVerfG NJW 1983, 2757; BVerfGE 42, 263, 283; 34, 9,23).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Denn der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers "entsteht" auf Grund seiner Bestellung "mit seiner" - jeweiligen - "Betreuertätigkeit" (BayObLGZ 1995, 395).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Art. 82 Abs. 2 GG regelt den Beginn der rechtlichen Geltung des Gesetzes, seinen zeitlichen Anwendungsbereich als Teil seines normativen, materiellen Gehalts (BVerfG NJW 1983, 2757; BVerfGE 42, 263, 283; 34, 9,23).
  • RG, 28.06.1907 - III 476/06

    58. B.G.B. § 1594; Rückwirkende Kraft?

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Steht ein Recht unter einer Ausschlußfrist, so ist es von vornherein nur in der durch sie bestimmten zeitlichen Begrenzung begründet (vgl. RGZ 48, 157, 163; 66, 249, 250).
  • RG, 09.05.1901 - IV 76/01

    Verjährung. Ausschlussfristen.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Steht ein Recht unter einer Ausschlußfrist, so ist es von vornherein nur in der durch sie bestimmten zeitlichen Begrenzung begründet (vgl. RGZ 48, 157, 163; 66, 249, 250).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Für davor liegende Zeiträume muß sich ein Vergütungsverlangen auf eine andere rechtliche Grundlage - § 1836 a. F. BGB - stützen und in Bestand und Höhe an ihr messen lassen (BayObLG FamRZ 1999, 681; OLG Dresden B. v. 27.7.1999 15 W 114/99).
  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.11.1999 - 5 W 286/99
    Art. 82 Abs. 2 GG regelt den Beginn der rechtlichen Geltung des Gesetzes, seinen zeitlichen Anwendungsbereich als Teil seines normativen, materiellen Gehalts (BVerfG NJW 1983, 2757; BVerfGE 42, 263, 283; 34, 9,23).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers - Zeitpunkt der Entstehung -

    Entstanden ist der Anspruch mit der jeweils einzelnen vergütungspflichtigen Betreuertätigkeit (BT-Drucks.13/7158 S 26/27; BayObLGZ 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; Schleswig-Holst. OLG FamRZ 2002, 1288; OLG Saarbrücken BtPrax 2000, 125/126; OLG Koblenz Fam.RZ 2002, 1355; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 59; Soergel/Zimmermann BGB 13.Aufl. § 1836 Rn. 29; Erman/Holzhauer BGB 10.Aufl. § 1836 Rn. 15; Knittel BtG § 1836 Rn. 43; insoweit unklar Staudinger/Engler BGB, Bearbeitung 1999 § 1836 Rn.71).
  • OLG Köln, 29.11.2000 - 16 Wx 166/00

    Erlöschen von vor dem 1. 1. 1999 entstandenen Vergütungsansprüchen des Betreuers

    Das gebietet - wie im vorgenannten Beschluss bereits angeführt - das grundsätzliche Verbot einer echten oder unechten Rückwirkung von Gesetzen und der in Art. 170 EGBGB zum Ausdruck gebrachte Rechtsgrundsatz, dass das Schuldverhältnis nach seinen Voraussetzungen, seinem Inhalt und seinen Wirkungen dem Recht untersteht, das zur Zeit der Verwirklichung des Entstehungstatbestandes galt, soweit der Gesetzgeber keine andere Anordnung trifft ( vgl. BayObLG FamRZ 99, 681 und 1602; NJW-FER 2000, 312; OLG Zweibrücken FamRZ 99, 1167; SaarlOLG Rpfleger 2000, 159, 160; Zimmermann FamRZ 99, 630, 631).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2011 - 6 WF 1/11

    Umgangspflegschaft: Beginn der Ausschlussfrist für die gerichtliche

    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass der Anspruch nicht erst mit der Beendigung der Pflegschaft entsteht, sondern mit der jeweils einzelnen vergütungspflichtigen Pflegertätigkeit (BGH, FamRZ 2008, 1611; Saarländisches Oberlandesgericht, FamRZ 2000, 559; BayObLG, FamRZ 2003, 325; Staudinger/Bienwald, BGB (2004), § 1836, Rzn. 100 ff, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 20.07.2000 - 1Z BR 42/00

    Aufwandsentschädigung des Betreuers nach dem 1.1.1999

    Für vor dem 1.1.1999 liegende Zeiträume muß sich daher die Begründetheit des Entschädigungsverlangens für die Tätigkeit als Ergänzungspfleger nach der bis dahin geltenden Regelung messen lassen (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 681 ; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 ; OLG Dresden BtPrax 2000, 125/126, SchlHOLG Schleswig Rpfleger 2000, 65 , jeweils betreffend Betreuervergütung; Palandt/Diederichsen § 1836 Rn. 3).
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