Rechtsprechung
OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Gewährung erhöhter Stundensätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die Vergütung von Berufsvormündern (BVormVG); Anforderungen an die besonderen für die Führung der konkreten Betreuung nutzbaren Kenntnisse eines Betreuers
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Stundensatz Altenpfleger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zwickau - XVII 121/94
- LG Zwickau, 09.05.2000 - 9 T 303/00
- OLG Dresden, 10.07.2000 - 15 W 1000/00
Papierfundstellen
- FamRZ 2000, 1306
- BtPrax 2000, 260
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99
Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1654/99
Anspruch einer gelernten Krankenschwester auf eine erhöhte Betreuungsvergütung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Dresden, 24.11.1999 - 15 W 1876/99
Höhe der Betreuervergütung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.07.2003 - XII ZB 87/03
Voraussetzungen der Vorlage; Verwertbarkeit von Fachkenntnissen des Betreuers
Es möchte deshalb die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückweisen, sieht sich daran aber durch die Entscheidungen des damals zuständigen 15. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14. März 2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10. Juli 2000 (FamRZ 2000, 1306) gehindert.In seiner Entscheidung vom 10. Juli 2000 (aaO) hat das Oberlandesgericht Dresden einem Betreuer einen Stundensatz nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BVormVG (45 DM abzüglich 10 % gemäß Art. 4 BtÄndG; mittlerer Stundensatz) verweigert.
- BGH, 08.02.2012 - XII ZB 230/11
Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere Kenntnisse auf Grund eines …
Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228). - LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14
Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge; …
Durch die Ausbildung erworben sind sie, wenn die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf deren Vermittlung angelegt ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2000, Az.: 15 W 1000/00, Rn. 13 = BeckRS 2000, 11387).Kernbereich der Ausbildung ist die Vermittlung medizinischen Grundlagenwissens und der Pflege und Betreuung alter Menschen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 10.07.2000, Az.: 15 W 1000/00, Rn. 16 = BeckRS 2000, 11387).
- OLG Schleswig, 28.04.2003 - 2 W 200/02
Nutzbarkeit von Vorkenntnissen bei Bemessung der Betreuervergütung
Die zulässige Beschwerde des Beteiligten zu 2. ist gem. § 28 Abs. 2 FGG dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorzulegen, weil der Senat bei der Auslegung des § 1 Abs. 2 BvormVG von den Entscheidungen des OLG Dresden vom 14.3.2000 (FamRZ 2000, 847) und vom 10.7.2000 (FamRZ 2000, 1306) abweichen will. - BGH, 08.02.2012 - XII ZB 231/11
Anspruch eines Berufsbetreuers auf erhöhte Vergütung wegen besonderer Kenntnisse …
Erforderlich ist vielmehr, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich hierauf ausgerichtet ist (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844; OLG Dresden FamRZ 2000, 1306; KG BtPrax 2002, 167; BayObLG BtPrax 2003, 135; OLG Saarbrücken BtPrax 2003, 227, 228). - LG Arnsberg, 06.03.2019 - 5 T 10/19 Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OLG Dresden an (Beschluss v. 10.07.200 - 15 W 1000/00, BeckRS 2000, 11387), welches eine pflegerische Ausbildung nur dann als nutzbar angesehen hat, wenn der Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge von der Betreuung umfasst ist.
Rechtsprechung
BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Rechtsbeschwerde; Betreuer; Heimaufnahme; Vermögenssorge; Ehepartner; Anhörung
- Bt-Recht
Aufgabenkreis Vermögenssorge
- Judicialis
BGB § 1897 Abs. 4
- rechtsportal.de
BGB § 1897 Abs. 4
Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen abweicht - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 238/00
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3732/00
- BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Papierfundstellen
- BtPrax 2000, 260
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96
Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323).Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichend Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLGZ 1996, 136/138).
- BayObLG, 13.11.1996 - 3Z BR 278/96
(Betreuungsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör und Beweisverwertung; …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901). - BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98
Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Vielmehr reicht aus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt für den Fall seiner Betreuungsbedürftigkeit (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) zur Person des Betreuers einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm FGPrax 1996, 183).
- BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93
Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit; …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324). - OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Die Bindungswirkung des Vorschlags entfällt nur, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderliefe (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373/1374). - BVerfG, 15.03.1999 - 2 BvR 243/96
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Annahmevoraussetzungen …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901). - BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97
Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Kleinere Nachteile (vgl. BayObLGFamRZ 1994, 323/324) und Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49/50; KG BtPrax 1995, 106/107; Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 104/105) genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften. - OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98
Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
c) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet grundsätzlich einen Vorrang des Vorgeschlagenen vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1996, 136/137 f.; OLG Köln FamRZ 1999, 811; NJWE-FER 1999, 323). - KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94
Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung; …
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Kleinere Nachteile (vgl. BayObLGFamRZ 1994, 323/324) und Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49/50; KG BtPrax 1995, 106/107; Pfälz.OLG Zweibrücken FGPrax 1997, 104/105) genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften. - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89
Volljährigenadoption
Auszug aus BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00
Dieser Anspruch, der auch in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten ist (vgl. BVerfG NJW 1994, 1053), verpflichtet das Gericht u.a., nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu verwerten, zu denen sich die Verfahrensbeteiligten vorher äußern konnten (vgl. BVerfG InfAuslR 1999, 260; BayObLG FamRZ 1997, 901). - OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99
Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör …
- BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu …
Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107;… Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (…Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20;… Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a;… Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260). - OLG Köln, 06.09.2002 - 16 Wx 104/02
Voraussetzungen für einen Betreuerwechsel; Berücksichtigung der Wünsche des …
Dementsprechend kann dem Wunsch des Betreuten nach einem Betreuerwechsel nur eingeschränkt stattgegeben werden, nämlich unter der Voraussetzung, dass der Betreute einen gleichgeeigneten Betreuer vorschlägt, der Vorschlag seinem ureigenen Willen entspricht und nicht auf den Einfluss eines Dritten zurückgeht (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 95, 1234 m. w. N.), und der Betreuerwechsel seinem Wohl nicht zuwiderläuft (vgl. Senat zB in FamRZ 2000, 513 und 1999, 811; BayObLG BtPrax 2000, 260). - BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Das Landgericht hat bei der Abwägung, ob und in welchem Umfang die Gefahr eines Interessenkonfliktes erheblichen Ausmaßes (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 49; BtPrax 2000, 260) einer Bestellung des Sohnes der Betroffenen zum Betreuer entgegensteht, wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen. - BayObLG, 10.01.2001 - 3Z BR 359/00
Vom Betroffenen vorgeschlagener Betreuer
Vielmehr ist, wenn die Betroffene, wie hier, eine Person vorgeschlagen hat, nach der gesetzlichen Regelung diese zu bestellen, wenn die Entscheidung dem Wohl der Betroffenen nicht zuwiderläuft (BayObLG BtPrax 2000, 260;… Knittel Rn. 17 m. w. N.).