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   OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00   

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https://dejure.org/2000,5213
OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00 (https://dejure.org/2000,5213)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 W 105/00 (https://dejure.org/2000,5213)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 W 105/00 (https://dejure.org/2000,5213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pastorenausbildung; Hochschulausbildung; Betreuer; Ausbildung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausbildung als Pastor am Theologischen Seminar des Bundes ist Hochschulabschluß vergleichbar, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVorm VG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormVG § 1; BGB § 1836 § 1836a § 1908i Abs. 1
    Qualifikation eines Pastors aus Berufsbetreuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Lübeck - 4 XVII 5796
  • LG Lübeck - 7 T 233/00
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1532
  • BtPrax 2000, 262
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00
    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 8.3.2000 (OLG Report für Bremen, Hamburg und Schleswig aaO. S. 214 f) ebenfalls in Übereinstimmung mit dem BayObLG (Beschluß vom 27.10.1999 in FGPrax 2000, 22 f = Bt. Prax 2000, 81 f) ausgesprochen, daß "Fachkenntnisse" bzw. "besondere Kenntnisse" Kenntnisse sind, die - bezogen auf ein bestimmtes Fachgebiet - über ein Grundwissen deutlich hinausgehen, wobei das Grundwissen je nach Bildungsstand und Ausbildung mehr oder weniger umfangreich sein kann.

    Nicht entschieden hat der Senat bislang, ob mit dem BayObLG (FG Prax 2000, 22, 23 = BtPrax 2000, 81, 82) zu verlangen ist, daß die Ausbildung - auch und gerade -in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung betreuungsrelevanter Kenntnisse ausgerichtet sein muß.

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 105/00
    Der Senat hat bereits mit Beschluß vom 16.3.2000 (OLG Report für Bremen, Hamburg und Schleswig 2000, 214) in Übereinstimmung mit dem BayObLG (Beschluß vom 15.9.1999 in BtPrax 2000, 32 f = Rpfleger 2000, 64) ausgesprochen, daß eine Ausbildung einer Hochschulausbildung gleichwertig ist, wenn sie staatlich reglementiert oder zumindest staatlich anerkannt ist und der durch sie vermittelte Wissenstand nach Art und Umfang dem durch ein Hochschulstudium vermittelten entspricht.
  • OLG Jena, 11.03.2002 - 6 W 54/02

    Betreuervergütung für Diplom-Theologen

    Daher ist Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, der höchste Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt worden (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

    Dafür spricht auch, dass die Rechtsprechung Berufsbetreuern, die ein Theologie-Studium in den alten Bundesländern absolviert haben, den höchsten Stundensatz des § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BVormVG zuerkannt hat (vgl. OLG Schleswig FamRZ 2000, 1532).

  • OLG Köln, 25.02.2004 - 16 Wx 27/04

    Vergütung eines Diplomtheologen als Berufsbetreuer

    Dies trifft aber für ein Theologiestudium in besonderem Maße zu (ebenso OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532).
  • OLG Hamm, 09.11.2004 - 15 W 89/04

    Zur Höhe des Vergütungsanspruchs bei berufsmäßiger Betreuung, wenn die

    Derartige Kenntnisse müssen nicht zwingend das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG, BtPrax 2000, 81 [82]; FamRZ 2001, 187; OLG Jena, BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig, BtPrax 2000, 262 [263]; OLG Zweibrücken, FGPrax 2001, 21; KG, KGR 2002, 180 ).
  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

    Dabei ist es nicht erforderlich, dass derartige Kenntnisse das gesamte Anforderungsprofil der Betreuung abdecken; vielmehr reichen Kenntnisse zur Bewältigung eines bestimmten Aufgabenkreises aus (vgl. zu Vorstehendem BayObLG BtPrax 2000, 81/82 und FamRZ 2001, 187; OLG Jena BtPrax 2000, 170; OLG Schleswig BtPrax 2000, 262/263; OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 21; HK-BUR-Bauer/Deinert aaO).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02

    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Betreuer in Bezug genommenen Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG ( BtPrax 2000, 262 ).
  • LG Augsburg, 09.11.2009 - 5 T 1848/09

    Rechtliche Betreuung: Betreuervergütung eines studierten Theologen

    Sofern die Begründung der Beschwerde sich auf die Entscheidungen des OLG Hamm vom 11.04.2006 (15 W 371/05) und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 11.03.2002 (6 W 54/02) beruft - zusprechend auch OLG Schleswig, FamRZ 2000, 1532, anders: OLG Frankfurt vom 25.11.2002 (20 W 430/02) - vermag die Kammer der dort vertretenen Auffassung nicht zu folgen.
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