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   OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99   

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https://dejure.org/2000,17034
OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.08.2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. August 2000 - 20 W 506/99 (https://dejure.org/2000,17034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mehrwertsteuer auf Auslagenersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2000, 204
  • Rpfleger 2000, 550
  • BtPrax 2000, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 15 W 1444/99

    Rückerstattungsanspruch des umsatzsteuerpflichtigen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Auf die sofortige weitere Beschwerde der Beteiligten zu 2) hat der Senat die Sache gemäß § 28 Abs. 2 FGG , dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er sich an der beabsichtigten Zurückweisung der sofortigen weiteren Beschwerde durch die Entscheidung des 15. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Dresden vom 08. September 1999 - 15 W 1444/99 (BtPrax 2000, 35 = Rpfleger 2000, 16), das die Erstattungsfähigkeit der auf den Auslagenersatz entfallenden Umsatzsteuer des Berufsbetreuers aus der Staatskasse verneint hatte, gehindert sah.

    Hieraus kann jedoch nicht der Umkehrschluss gezogen werden, damit solle für die Auslagen eine Erstattung der Umsatzsteuer ausgeschlossen werden (so noch OLG Dresden im Beschluss vom 08. September 1999, a. a. O.).

  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 195/73

    Umsatzsteuerpflicht für eine Vergütung, die ein Rechtsanwalt als Vormund erhält -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Zwar hat der BGH eine gesonderte Erstattung der Mehrwertsteuer für die Vergütung des Vormundes ausgeschlossen, da es sich insoweit um dessen persönliche Steuerschuld handelt (BGH NJW 1975, 210).
  • OLG Dresden, 19.04.2000 - 15 W 190/00

    Erstattung der auf den Auslagenersatz des Berufsbetreuers entfallenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Der Bundesgerichtshof hat die Sache zur Entscheidung an den Senat zurückgegeben, nachdem das Oberlandesgericht Dresden nach Erlass des Vorlagebeschlusses seine abweichende Rechtsauffassung aufgegeben hat (Beschluss vom 19. April 2000 - 15 W 0190/00 - BtPrax 2000, 217).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    3 Z 81/88">1988, 529; Senatsbeschluss in FamRZ 1994, 1333; so jetzt auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1999 - 1 BvR 1032/9 - BtPrax 2000, 77.
  • KG, 11.01.1983 - 1 W 4179/82
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76

    Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.08.2000 - 20 W 506/99
    Denn sie stehen in untrennbarem Zusammenhang mit dem Auftrag bzw. der Betreuung und sind deshalb als notwendige Folgekosten einzuordnen (ebenso OLG Hamm BtPrax 2000, 37; vgl. auch KG RPfleger 1983, 150 sowie zum Auftrag: BGH WM 1978, 115; Palandt/Sprau, BGB, 59. Aufl., § 670 Rn. 2).
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