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OLG Hamm, 28.08.1998 - 15 W 57/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 28.08.1998 - 15 W 57/00
- LG Münster, 30.12.1999 - 5 T 1157/99
- OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00
Papierfundstellen
- BtPrax 2000, 265
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05
Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"
Maßgebend sind dafür diejenigen Gründe, aus denen die Rechtsprechung bereits eine isolierte Anfechtung dieser Feststellung durch die Staatskasse ausgeschlossen hat (vgl. Senat FGPrax 2001, 18/19 = BtPrax 2000, 265/267; OLG Frankfurt FGPrax 2004, 122):.Der Senat hat bereits für die Rechtslage vor Inkrafttreten des 2. BtÄndG die Auffassung vertreten, dass unabhängig von den Regelbeispielen des § 1836 Abs. 1 S. 4 BGB a.F. Berufsbetreuer auch derjenige ist, dem das Gericht gerade im Hinblick auf seine berufliche Qualifikation die Betreuung überträgt (BtPrax 2000, 265/266).