Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.09.1999

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99   

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https://dejure.org/1999,5692
OLG Hamm, 18.08.1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.08.1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. August 1999 - 15 W 233/99 (https://dejure.org/1999,5692)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlossene Unterbringung, vormundschaftsgerichtliche Genehmigung, probeweise Entlassung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 669
  • FamRZ 2000, 1120
  • Rpfleger 2000, 14
  • BtPrax 2000, 34
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Allerdings hat die Verlegung des Betreuten von der geschlossenen auf die offene Station einer psychiatrischen Klinik in der Regel zur Folge, dass die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung wirkungslos wird (BayObLG, FamRZ 1995, 1296f.; Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1906, Rdn. 92), so dass eine Sachentscheidung über den Fortbestand der vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung nicht mehr erfolgen kann (OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 670; BayObLG, Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04, JURIS, Rdn. 8).

    Wegen der ohnehin zeitnah anstehenden Entlassung der Betroffenen ging es vorliegend ersichtlich auch nicht darum, mit Hilfe der Aufrechterhaltung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung Druck auf sie auszuüben, um ihre Bereitschaft zu fördern, sich der ärztlichen Behandlung zu unterziehen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669, 671).

    Diese Beurteilung steht nicht im Gegensatz zu den Entscheidungen des OLG Hamm (NJW-RR 2000, 669) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Beschluss vom 11. März 2004, 3Z BR 3/04).

  • OLG Köln, 30.01.2004 - 2 W 8/04

    Vorwegnahme der Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

    Im Verfahren der Prüfung eines Antrages auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist es demgegenüber statthaft, auch die Erfolgsaussichten der in Betracht kommenden Beweisaufnahme zu prognostizieren (vgl. BGH NJW 1994, 1160 (1161); Senat, MDR 1987, 62; Senat, NJW-RR 1995, 1405; OLG Köln (1. Zivilsenat), NJW-RR 2001, 791; OLG Köln (16. Zivilsenat), FamRZ 1991, 344; OLG Hamm, NJW-RR 2000, 669; OLG Koblenz, NJW-RR 1992, 706 (707); Musielak/Fischer, ZPO, 3. Aufl. 2002, § 114 Rdnr. 21; Wachs in M.ener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 114 Rdnr. 101).
  • LG Rottweil, 26.06.2018 - 1 T 78/18

    Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus: Zeitpunkt des

    Diese Auffassung entspricht für das Betreuungsrecht dem ganz überwiegenden Meinungsstand (OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.1999, 15 W 233/99, FamRZ 2000, 1120 m.w.N.; Palandt-Götz, BGB 77. Auflage 2018, § 1906 Rn. 22; Jurgeleit-Kieß, Betreuungsrecht, 4. Auflage 2013, § 1906 BGB Rn. 42).
  • OLG Hamm, 06.04.2000 - 15 W 76/00

    Richterliche Genehmigung zur Erzwingung eines kurzfristigen Aufenthaltes in einer

    Bei dieser Fallgestaltung kann deshalb der Grundsatz, daß die Entlassung des Betroffenen aus dem Vollzug der geschlossenen Unterbringung die Wirkungslosigkeit der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung nach sich zieht (Senat FGPrax 1999, 222 = BtPrax 2000, 34), nicht herangezogen werden.
  • OLG München, 23.01.2008 - 33 Wx 196/07

    Einstweilige Anordnung einer zivilrechtlichen Unterbringung: Erfordernis der

    Die Hauptsacheerledigung trat durch die Verlegung des Betroffenen auf die offene Station am 3.8.2007 ein, da diese nicht lediglich zur Probe verfügt wurde und deshalb hierdurch die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung vom 16.7.2007 wirkungslos wurde (OLG Hamm FGPrax 1999, 222; unv. Senatsbeschluss vom 13.9.2006 - 33 Wx 112/06).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Damit wäre die erteilte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung nicht wegen Wirkungslosigkeit klarstellend aufzuheben (so für den Fall der nicht nur kurzfristigen Verlegung auf eine offene Station KGR Berlin 2006, 359; OLG Hamm FGPrax 1999, 222 [OLG Hamm 18.08.1999 - 15 W 233/99]).
  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    b) Das Oberlandesgericht Hamm (FGPrax 1999, 222/223; vgl. zum Rechtszustand vor Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes auch BayObLGZ 1970, 197/202) hat jedoch überzeugend dargelegt, dass die Unterbringungsgenehmigung eine auf die jeweilige konkrete Situation bezogene richterliche Prüfung der Erforderlichkeit der Unterbringung erfordere, die nach einer nicht nur kurzfristigen Entlassung erneut durchzuführen sei.
  • AG Elmshorn, 25.08.2011 - 71 XIV 4600

    Unterbringung gemäß § 7 PsychKG-SH kann trotz Aufenthalts des Betroffenen auf

    Vielmehr geht die überwiegende Rechtsprechung davon aus, dass zumindest für einen überschaubaren Zeitraum die Verlegung der Betroffenen auf die offene Station, insbesondere vor einer beabsichtigten Entlassung, die Unterbringungsgenehmigung nicht enden lässt (KG RuP 2007, 30-33, juris-Rnr. 29ff.; auch schon OLG Hamm FamRZ 2000, 1120-1122, juris Rnr. 15; ähnlich Palandt-Diederichsen 70. Aufl. 2011, Rnr. 28).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2400
BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 3Z BR 237/99 (https://dejure.org/1999,2400)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der rückwirkenden Aufhebung der Feststellung der Berufsbetreuereigenschaft

  • Bt-Recht

    Feststellung der Berufsmäßigkeit, Aufhebung der Feststellung

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2; ; BGB § 1908i Abs. 1; ; BGB § 1908b BGB; ; FGG § 69i Abs. 7 und 8

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2, § 1908i Abs. 1
    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 580
  • FamRZ 2000, 1450
  • Rpfleger 2000, 65
  • BayObLGZ 1999, 294
  • BtPrax 2000, 34
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99
    Der Betreuer soll sich darauf verlassen können, daß er als Berufsbetreuer vergütet wird, solange nicht die Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB für die Zukunft aufgehoben wurde (vgl. BayObLGZ 1997, 53 und 301/303).
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Hiermit soll bezüglich der Vergütungsfrage bereits zu Beginn der Betreuung Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit geschaffen werden (vgl. BT-Drucks. 13/10331 S. 27; Münch Komm/Wagenitz, BGB, 4. Aufl., § 1836 Rn. 7; BayObLGZ 1999, 294).

    Dies ist auch erforderlich, weil die Feststellung konstitutive Wirkung hat und ohne sie eine Festsetzung der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht zulässig ist (vgl. HK-BUR Bauer/Deinert,a.a.O., § 1836 BGB Rn. 51; Zimmermann FamRZ 1999, 630, 631, 632; Karmasin FamRZ 1999, 348; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 1836 Rn. 9; Soergel/Zimmermann, a.a.O. § 1836 Rn. 8; BayObLG BtPrax 2001, 124 und FamRZ 2000, 1450).

    Da diese Feststellung konstitutive Wirkung hat ( vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34 und 2001, 124; Senatsbeschluss vom 8. Januar 2001, FamRZ 2001, 790;HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7) kann der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht entstehen, solange es an der Feststellung der Berufsmäßigkeit fehlt.

  • OLG Frankfurt, 26.08.2004 - 20 W 194/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Gerichtliche Feststellung der nicht mehr

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für sogenannte Altfälle, in denen der Betreuer bereits vor dem 01. Januar 1999 bestellt worden war , die Nachholung der förmlichen Feststellung über die berufsmäßige Führung der Betreuung möglich ist und auch aus Klarstellungsgründen zweckmäßig und geboten sein kann (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2001, 794; Staudinger/Engler, BGB, 13. Bearb., § 1836 Rn. 52).

    Erklärt sich somit ein bisher als Berufsbetreuer tätiger Betreuer nicht ausdrücklich damit einverstanden, ein konkretes Betreuungsverfahren in Zukunft als ehrenamtlicher Betreuer fortzuführen, so hat das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908 b BGB über dessen Entlassung unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften des § 69 i Abs. 7 und 8 FGG zu entscheiden, wenn es für die weitere Dauer der Bestellung dieses Betreuers eine Vergütung als Berufsbetreuer nicht mehr bewilligen möchte (vgl. ebenso BayObLG FamRZ 2000, 1450).

  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Entgegen der Auffassung des Beteiligten zu 2) ergibt sich eine Rechtsbeeinträchtigung der Staatskasse im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG nicht daraus, daß die nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB erfolgte Feststellung der berufsmäßigen Ausübung des Betreueramtes gem. Absatz 2 S. 1 der Vorschrift konstitutive Wirkung für ein späteres Vergütungsfesetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG hat (BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BRU/Bauer/Deinert, § 1836, Rdnr.22).

    Hinzu kommt, daß auch ein Erfolg des Rechtsmittels die konstitutive Wirkung der nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB getroffenen Feststellung nur für die Zukunft, nicht jedoch für die Vergangenheit beseitigen könnte, weil der nach dem Gesetzeszweck beabsichtigte Vertrauensschutz für den Betreuer nicht mit rückwirkender Kraft beseitigt werden kann (BayObLG BtPrax 2000, 34).

  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    § 1898 Abs. 2 BGB; vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 30.07.1997 - 3Z BR 205/97, Rdn. 11, BayObLGZ 1997, 243 = FamRZ 1998, 187; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 26.08.2004 - 20 W 194/04, Rdn. 10, FGPrax 2004, 287 = OLG-Rp 2004, 415; ferner: BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 7, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; Bauer in Prütting/ Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Jauernig/Berger/Mansel, BGB, 14. Aufl., §§ 1835 bis 1836e Rdn. 9; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15).

    Eine dogmatische Klärung dieser einzelnen rechtlichen Aspekte ist hier schon deshalb entbehrlich, weil die förmliche Anerkennung der Berufsmäßigkeit der Betreuung durch das Vormundschaftsgericht für die Vergütungsfähigkeit der durch die Beteiligte zu 2) als ehemalige Betreuerin erbrachten Leistungen konstitutive Wirkung entfaltet hat, die gemäß der ganz herrschender Auffassung, die der Senat teilt, bereits wegen des nach dem Gesetz mit der gerichtlichen Feststellung verbundenen Zwecks, in der Vergütungsfrage Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit zu schaffen, nicht mehr ex tunc beseitigt werden kann (vgl. dazu insb. BayObLG, Beschl. v. 29.09.1999 - 3Z BR 237/99, Rdn. 6, BayObLGZ 1999, 294 = NJW-RR 2001, 580; ferner: Bauer in Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 6. Aufl., Anhang zu § 1836 Rdn. 3; BeckOK-BGB/Bettin, Edition 21, § 1836 Rdn. 9; BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [3]; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht; 4. Aufl., BGB § 1836 Rdn. 15; Jurgeleit/Maier, Betreuungsrecht, 2. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 15; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 6 a.E.; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2004, § 1836 Rdn. 41).

  • OLG Frankfurt, 08.01.2001 - 20 W 243/00

    Betreuungsverfahren: Gerichtliche Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Da die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers nach §§ 1908 i, 1836 Abs. 2 BGB konstitutive Wirkung hat (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 34; HK-BUR Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 22), ist die diesbezügliche Feststellung oder deren Ablehnung mit einfacher und weiterer Beschwerde selbständig anfechtbar (so bereits Senatsbeschlüsse vom 29. Februar 2000 ­ 20 W 565/99 und vom 22. September 2000 ­ 20 W 246/2000; ebenso Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., § 1836 Rn. 4; a. A. Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., Vorbem. vor §§ 65 ff FGG Rn. 145).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines

    Dies folgt schon daraus, dass die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers und damit für dessen Rechtsstellung von konstitutiver Wirkung ist (vgl. BayObLGZ 1999, 294/29'5).

    Sie dient der Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit für die Vergütungsfrage (BayObLGZ 1999, 294/295 m.w.N.).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Wie bei der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2000, 34 = FamRZ 2000, 34 = NJW-RR 2001, 580; OLG Hamm FGPrax 2001, 18 = JMBl.NRW 2001, 56) ist die Entscheidung darüber, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, für das Vergütungsfestsetzungsverfahren konstitutiv.
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Dies ist bereits im Betreuungsrecht für die Fälle anerkannt, in denen der Richter nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB die Feststellung trifft, dass ein bestellter Betreuer sein Amt als Berufsbetreuer führt, mit der Folge, dass seine Tätigkeit nach den Sätzen des § 1 BVormVG zu vergüten ist (BayObLG FamRZ 2000, 1450; Palandt/Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1836 RN 4).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

    Deshalb kann die einmal getroffene Feststellung nicht mit rückwirkender Kraft aufgehoben werden, weil die Voraussetzungen von Anfang an nicht vorlagen (BayObLG, BtPrax 2000, 34).
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

  • BayObLG, 03.05.2001 - 3Z BR 85/01

    Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung

  • LG Stendal, 20.08.2008 - 25 T 134/08

    Studium der Landtechnik führt nicht zu erhöhter Vergütung!

  • LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der

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