Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99   

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BtPrax 2000, 86



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Wird zitiert von ... (26)  

  • OLG Jena, 29.03.2005 - 9 W 3/05  

    Betreuervergütung, gerichtliche Überprüfung

    Zu vergüten ist nur die Zeit, die der Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrung seiner Aufgaben benötigt, so dass auf die Prüfung, ob die einzelnen Tätigkeiten nötig waren, nicht verzichtet werden kann (vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 114, 115).

    Das berührt die in der Rechtsprechung mehrfach erörterte Frage, auf welche Weise bloße - in der Regel nicht vom Betreuungszweck gedeckte und daher nicht vergütungsfähige - faktische Hilfeleistungen von betreuungsrelevanten und damit zu vergütenden vertrauensbildenden Maßnahmen abgegrenzt werden können (vgl. BayObLG Beschl. vom 09.10.2002 Az. 3 Z BR 146/02; OLG Zweibrücken OLGR 2000, 114, 115).

  • OLG Frankfurt, 13.10.2003 - 20 W 300/03  

    Betreuervergütung: Kein vergütungsfähiger Zeitaufwand für Wahrnehmung der

    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02  

    Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der

    Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86).
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