Weitere Entscheidungen unten: OLG Schleswig, 13.10.1999 | OLG Brandenburg, 10.05.1999

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2151
OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.11.1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. November 1999 - 2 W 173/99 (https://dejure.org/1999,2151)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2151) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Psychiatrische Heilbehandlung; Widerspruch; Zwangsweise Unterbringung; Unterbringung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1906 I Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1906 Abs. 1 Nr. 2
    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 510/99
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2752
  • MDR 2000, 87
  • FamRZ 2000, 1122
  • BtPrax 2000, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Frankfurt/Main, 12.11.1992 - 9 T 428/92
    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
    Eine Unterbringung zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht ist aber unzulässig (LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 3. Aufl., § 1906 BGB Rn. 21).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, daß sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden kann (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775).
  • OLG Schleswig, 25.01.2002 - 2 W 17/02

    Zwangsbehandlung bei Magersucht

    Auch der Senat hat eine Zwangsbehandlung im Rahmen einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 BGB in seiner Entscheidung vom 3. November 1999 (FamRZ 2000, 1122) nicht generell als unzulässig angesehen, sondern nur dann, wenn die Zwangsbehandlung unverhältnismäßig ist.
  • LG Kassel, 28.01.2013 - 3 T 35/13

    Zum Verhältnis einer Unterbringung nach Betreuungsrecht zur

    Sie wird dann unzulässig (vgl. KG, KGR 2005, 621 (623); SchlHOLG OLGR 2000, 140), weil im Sinne der vorgenannten Bestimmung nicht notwendig ist, was keinen Erfolg verspricht (vgl. SchlHOLG OLGR 1998, 316 (317); zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 19.02.2007 - 3 T 40/07).
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • LG Rostock, 23.10.2002 - 2 T 341/02

    Unterbringung eines Betreuten in einer geschlossenen Einrichtung zur

    Allein zur Durchführung dieser Behandlung und damit zur Erzwingung der Krankheits- und Behandlungseinsicht bei dem Betroffenen ist eine Unterbringungsmaßnahme jedoch unverhältnismäßig und damit unzulässig (OLG Schleswig MDR 2000, 87; LG Frankfurt FamRZ 1993, 478; LG Rostock vom 07.02.2000 - 2 T 36/00 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3964
OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99 (https://dejure.org/1999,3964)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.10.1999 - 2 W 155/99 (https://dejure.org/1999,3964)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99 (https://dejure.org/1999,3964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 562
  • BtPrax 2000, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind.
  • OLG Schleswig, 30.06.1999 - 2 W 77/99

    Vergütung von Betreuern - Anwendung neuen Rechts

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99
    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind.
  • BGH, 25.01.2012 - XII ZB 497/11

    Betreuervergütung: Verjährungsfrist für den auf die Staatskasse übergegangenen

    Von daher spricht vieles dafür, dass der gesetzliche Forderungsübergang erst für die ab diesem Zeitpunkt entstandenen Ansprüche greift (so jedenfalls OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. (2001) § 1836 e Rn. 1).

    Dass der entstandene Anspruch mit Leistungserbringung seitens der Staatskasse auf diese gemäß § 1836 e Abs. 1 Satz 1 BGB im Wege der cessio legis übergeht, die Staatskasse den Regressanspruch gegenüber dem Betreuten wegen dessen Mittellosigkeit aber nicht durchsetzen kann (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 562, 563), lässt den bereits eingetretenen Beginn der Verjährung unberührt.

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht.
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Auf diesen Teil ihrer Tätigkeit findet der erst am 1. Januar 1999 in Kraft getretene § 1 BVormVG keine Anwendung (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - 2 W 155/99, FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31.12.1998, BtPrax 99, 100; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 631).
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Sie findet daher nur auf Sachverhalte Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten liegen (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Oktober 1999 - FamRZ 2000, 562; Chauvistré, Das Problem einer fehlenden Übergangsbestimmung im Betreuungsrechtsänderungsgesetz am Beispiel der Vergütungsfestsetzung für Zeiträume vor dem 31. Dezember 1998, BtPrax 1999, 100, 101; Zimmermann, Probleme des neuen Betreuervergütungsrechts, FamRZ 1999, 630, 636; Bundestags-Drucksache 13/7158 S. 77), während es im vorliegenden Fall um Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen für Tätigkeiten des Beteiligten zu 1. vor dem 1. Januar 1999 geht.
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

    Anders als die verfahrensrechtlichen Vorschriften, sind die neuen bzw. geänderten materiell-rechtlichen Vorschriften nur auf Aufwendungs- und Vergütungsansprüche anzuwenden, die für Tätigkeiten des Betreuers nach dem 01.01.1999 entstanden sind; dies gilt insbesondere auch für die Regressregelungen der §§ 1836c - e BGB (vgl. zu letzterem OLG Schleswig FamRZ 2000, 562).
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung

    Der gesetzliche Forderungsübergang des § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB gilt nur hinsichtlich solcher Tätigkeiten oder Aufwendungen, die nach dem Inkrafttreten des Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 (vgl. Art. 5 Abs. 2 BtÄndG) erbracht oder gemacht worden sind (OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BTPrax 2000, 40; Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836e Rn. 1; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836e Rn. 1; Zimmermann FamRZ 1999, 630/636; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10296
OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.05.1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Mai 1999 - 9 AR 8/99 (https://dejure.org/1999,10296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,10296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht (Leitsatz)

    Übernahmepflicht bei erleichterter Tätigkeit des Übernahmegerichts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1299 (Ls.)
  • BtPrax 2000, 92
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 11.10.1993 - 11 AR 20/93

    Wohnsitz; Änderung; Zuständigkeit; Örtliche; Abgabe; Betreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.05.1999 - 9 AR 8/99
    Das abgebende Gericht hat vor einer Abgabe in aller Regel über alle Anträge der Beteiligten abschließend zu entscheiden und alle Verfügungen zu treffen, die im Zeitpunkt der Abgabe von Amtswegen oder auf Antrag ergehen müssen (BayObLG bei Plötz RPflG 1992, 10, 12; 1989, 184, 187; 1989, 396, 399; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 46 Rn. 27; a. A. OLG Karlsruhe FamRZ 1994, 449, 450).
  • OLG Brandenburg, 10.03.2020 - 1 AR 4/20

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsbestimmung

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 04.11.2019 - 1 AR 49/19

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein Betreuungsverfahren

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9.ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 02.11.2020 - 1 AR 30/20

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts für ein Betreuungsverfahren;

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 1 AR 22/18

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an anderes Amtsgericht

    Liegt hingegen eine Fallgestaltung vor, in der eine anstehende Tätigkeit wesentlich leichter durch das übernehmende Gericht ausgeführt werden kann, so steht deren Verrichtung der Abgabe des Verfahrens nicht entgegen (Senat a. a. O.; 9. ZS, Beschluss vom 10.05.1999, 9 AR 8/99, zitiert nach juris; Münch.Komm./Schmidt-Recla a. a. O.).
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01

    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des

    Ungeachtet des Umstands, dass das Amtsgericht Dieburg mit der Sache besser vertraut ist, legt die Dringlichkeit der Entscheidung über den Antrag der Betreuerin hier jedoch einen alsbaldigen Zuständigkeitswechsel nahe (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 439/440; OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1299 [LS]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht