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   BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01   

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BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01 (https://dejure.org/2001,3800)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.2001 - 3Z BR 34/01 (https://dejure.org/2001,3800)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 3Z BR 34/01 (https://dejure.org/2001,3800)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Berufsbetreuer; Vergütungsanspruch; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßig geführte Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des rückwirkend zum Berufsbetreuer bestellten Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 19 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; FGG § 19 Abs. 1
    Vergütung eines Betreuers, der nachträglich die Voraussetzungen eines Berufsbetreuers erfüllt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechsel vom ehrenamtlichen zum Berufbetreuer

Verfahrensgang

  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 1017/00
  • BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 943
  • FGPrax 2001, 79
  • FamRZ 2001, 867
  • Rpfleger 2001, 300
  • BayObLGZ 2001, 19
  • BtPrax 2001, 124
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 29.09.1999 - 3Z BR 237/99

    Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01
    Dies folgt schon daraus, dass die gerichtliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütung des Betreuers und damit für dessen Rechtsstellung von konstitutiver Wirkung ist (vgl. BayObLGZ 1999, 294/29'5).

    Sie dient der Rechtsklarheit und Kalkulierbarkeit für die Vergütungsfrage (BayObLGZ 1999, 294/295 m.w.N.).

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 01.02.2001 - 3Z BR 34/01
    An einer insoweit abändernden Entscheidung ist er durch das Verbot der reformatio in peius, das auch in Vergütungssachen gilt (BayObLGZ 1995, 35/37), gehindert.
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZB 354/13

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Betreuung

    Der Gesetzgeber hat hiermit eine Rangfolge bei der Betreuerauswahl vorgegeben (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 50), so dass die Entscheidung darüber, wer als Betreuer einzusetzen ist, maßgeblich auch davon beeinflusst wird, welche der in Frage kommenden Personen die Betreuung ehrenamtlich oder berufsmäßig führen würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 867, 868; Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann/Bienwald Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 BGB Rn. 20).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 372/13

    Vergütung für den Ergänzungsbetreuer: Nachträgliche rückwirkende Feststellung

    Der Gesetzgeber hat in § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB eine Rangfolge bei der Betreuerauswahl vorgegeben (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 50), so dass die Entscheidung darüber, wer als Betreuer einzusetzen ist, maßgeblich auch davon beeinflusst wird, welche der in Frage kommenden Personen die Betreuung ehrenamtlich oder berufsmäßig führen würden (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 867, 868; Bienwald in Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1836 BGB Rn. 20).
  • OLG Brandenburg, 12.03.2012 - 11 Wx 17/11

    Betreuung: Möglichkeit der Abänderung eines die Berufsmäßigkeit der Betreuung

    Das namens und in Vollmacht der Beteiligten zu 2) als ehemaliger Betreuerin eingelegte Rechtsmittel, die durch die angefochtene Entscheidung bereits deshalb unmittelbar in ihrem Recht beeinträchtigt wird, weil die förmliche Anerkennung der berufsmäßigen Führung der Betreuung für die Vergütungsfähigkeit der Leistungen des jeweiligen Betreuers konstitutiv wirkt (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 5, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; ferner: jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 16; Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb. 2004, § 1836 Rdn. 47), ist gemäß § 20 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Satz 1 sowie § 29 Abs. 1 Satz 1 f. und Abs. 4 FGG als - einfache - weitere Beschwerde statthaft und auch im Übrigen zulässig.

    BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 5, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 10 WF 167/08, Rdn. 6, NJOZ 2009, 513 = ZKJ 2009, 132; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 08.01.2001 - 20 W 243/00, Rdn. 1, OLG-Rp 2001, 80 = FGPrax 2001, 76; ferner: Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb.

    Dass der Wortlaut des § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB weder Gleichzeitigkeit noch einen engen zeitlichen Zusammenhang der Feststellung der Berufsmäßigkeit mit der Bestellung des Betreuers erfordert, sondern vor allem dann, wenn die Vorschrift zunächst übersehen wurde beziehungsweise wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse später geändert oder anders als ursprünglich erwartet entwickelt haben, auch eine nachträgliche Entscheidung zulässt, entspricht der in Judikatur und Schrifttum inzwischen wohl ganz herrschenden Meinung (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 6, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2008 - 10 WF 167/08, Rdn. 10, NJOZ 2009, 513 = ZKJ 2009, 132; OLG Naumburg, Beschl. v. 09.07.2008 - 4 WF 123/07, Rdn. 7, FamRZ 2009, 370 = OLG-Rp 2009, 126; ferner BtKomm/Dodegge, 3. Aufl., Teil F Rdn. 71 [1]; Damrau/ Zimmermann, Betreuungsrecht; 4. Aufl., BGB § 1836 Rdn. 15; Erman/ Saar, BGB, 13. Aufl., Anhang § 1836 Rdn. 4 [c]; jurisPK-BGB/Pammler-Klein/Pammler, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 18; MünchKommBGB/Wagenitz, 5. Aufl., § 1836 Rdn. 6; NK-BGB/Fritsche, 2. Aufl., § 1836 Rdn. 3; einschränkend Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., VBVG § 1 Rdn. 9; a.A. Bienwald, FamRZ 2009, 370 und Staudinger/Bienwald, BGB, Neubearb.

    Auf den Vertrauensschutz, der ursprünglich mit dem am 15. Januar 2009 vom Amtsgericht Eberswalde erlassenen Beschlusses begründet wurde, durch den die Beteiligte zu 2) zur ehrenamtlichen Betreuerin bestellt worden war (GA I 19 ff.), kann sich die Betroffene hier demgegenüber nicht mehr mit Erfolg berufen, weil diese Entscheidung unter dem 25. Februar 2009 vom Vormundschaftsgericht - ab 01. März 2009 mit Wirkung für die Zukunft - abgeändert worden ist (vgl. dazu BayObLG, Beschl. v. 01.02.2001 - 3Z BR 34/01, Rdn. 8, BayObLGZ 2001, 19 = NJW-RR 2001, 943).

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).
  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 46/13

    Vergütungsfestsetzung für den anwaltlichen Ergänzungspfleger: Nachträgliche

    Die Nachholung der im Bestellungsbeschluss unterbliebenen Feststellung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB war schon nach altem Recht nicht Teil des Vergütungsfestsetzungsverfahrens (vgl. BayObLGZ 2001, 19, 21), sondern sie stellte die Korrektur einer fehlerhaften Bestellungsentscheidung dar, zu der nur die dafür zuständigen (Rechtsmittel-)Gerichte berufen sind (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1484, 1485).
  • OLG Frankfurt, 28.04.2003 - 20 W 422/02

    Betreuervergütung: Beginn der Ausschlussfrist für den Vergütungsantrag bei

    Dies ist auch erforderlich, weil die Feststellung konstitutive Wirkung hat und ohne sie eine Festsetzung der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB nicht zulässig ist (vgl. HK-BUR Bauer/Deinert,a.a.O., § 1836 BGB Rn. 51; Zimmermann FamRZ 1999, 630, 631, 632; Karmasin FamRZ 1999, 348; Damrau/Zimmermann,a.a.O., § 1836 Rn. 9; Soergel/Zimmermann, a.a.O. § 1836 Rn. 8; BayObLG BtPrax 2001, 124 und FamRZ 2000, 1450).

    Soweit eine Ergänzung nur mit Wirkung für die Zukunft für zulässig erachtet wird ( so wohl Münch Komm/Wagenitz, a.a.O., § 1836 Rn. 7), kann dem nur für die Fälle gefolgt werden, in welchen die Voraussetzungen für eine berufsmäßige Führung der Betreuung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden und der Betreuer zuvor vom Gericht bewusst als ehrenamtlicher Betreuer bestellt wurde (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2001, 124).

  • LG Kleve, 17.06.2013 - 4 T 58/13

    Möglichkeit einer nachträglichen isolierten Feststellung der Berufsmäßigkeit

    Diese potentielle Missbrauchsgefahr wird auch nicht durch die Möglichkeit einer Entlassung des Betreuers beseitigt (a.A. BayObLG NJW-RR 2001, 943).

    Eine nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit der zuvor ehrenamtlich geführten Betreuung ist grundsätzlich auch dann nicht möglich, wenn der Betreuer erst im Verlaufe des Betreuungsverfahrens die Anforderungen eines Berufsbetreuers erfüllt (a.A. BayObLG NJW-RR 2001, 943).

  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

    Allerdings besteht auch seitens eines (vermögenden) Betreuten grundsätzlich ein Interesse, im Vorhinein abschätzen zu können, ob Zahlungsverpflichtungen auf ihn zukommen (BayObLG FGPrax 2001, 79, 80).
  • LG Dessau-Roßlau, 08.11.2011 - 1 T 179/11

    Betreuervergütung: Nachträgliche Feststellung der berufsmäßigen Führung der

    Denn auch wenn die Feststellung berufsmäßiger Führung der Vormundschaft regelmäßig "bei der Bestellung des Vormundes" (Absatz 1 Satz 2) erfolgt, kann sie selbst dann, wenn die Voraussetzungen erst nach der Bestellung erfüllt sind, auch nachträglich erfolgen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001, 3Z BR 34/01; zitiert nach juris).

    Daraus folgt, dass der nach § 1908 i Abs. 1 Satz 1 i.V. mit § 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB (vgl. jetzt auch § 1 Abs. 1 VBVG) vom Vormundschaftsgericht zu treffenden Feststellung, der bestellte Betreuer übe die Betreuung berufsmäßig aus, konstitutive Wirkung zukommt (BayObLG FamRZ 2000, 1450, FamRZ 2001, 867, 868; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 2003 F Rdn. 70).

  • OLG Schleswig, 18.12.2009 - 3 Wx 24/08

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Anders kann dies allenfalls dann sein, wenn das Gericht den Nachlasspfleger bewusst zum ehrenamtlichen Pfleger bestellt hat (vgl. BayObLG, Beschl. v. 1.2.2001 - 3Z BR 34/01, NJW-RR 2001, 943 ).
  • KG, 24.01.2006 - 1 W 172/05

    Vormundschaft: Wirksamkeit der Bestellung eines Vereinsbetreuers durch das

  • OLG Brandenburg, 06.01.2004 - 10 WF 251/03

    Zur Zulässigkeit und Begründetheit der sofortigen Beschwerde des Bezirksrevisors

  • LG Münster, 10.08.2009 - 5 T 436/09

    Anspruch auf Vergütung einer berufsmäßig bestellten Ergänzungspflegerin trotz

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