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   SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00   

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https://dejure.org/2000,30876
SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00 (https://dejure.org/2000,30876)
SG Berlin, Entscheidung vom 12.12.2000 - S 68 U 284/00 (https://dejure.org/2000,30876)
SG Berlin, Entscheidung vom 12. Dezember 2000 - S 68 U 284/00 (https://dejure.org/2000,30876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung, Versicherungspflicht, Wohlfahrtspflege, Berufsbetreuer, Berufsgenossenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2001, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 15.12.1959 - 2 RU 141/56

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung von im Gesundheitswesen Tätigen;

    Auszug aus SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00
    Soweit in früheren Entscheidungen des Bundessozialgerichts (vgl. BSGE 11, 149, 153) entscheidend auf die hinreichende wirtschaftliche Absicherung des genannten Personenkreises bei selbständiger Tätigkeit abgestellt wurde, ist festgestellt, dass für den Kläger als Unternehmer gemeldete Einkünfte von nur rund DM 30.000,00 jährlich (Jahre 1996 bis 1998) die für eine hinreichende wirtschaftliche Eigenvorsorge erforderlichen Mittel nicht erreichen.
  • BSG, 21.04.1959 - 2 RU 38/56
    Auszug aus SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00
    Die Annahme einer Versicherungsfreiheit nach § 4 Abs. 3 SGB VII in entsprechender Anwendung unter Vornahme einer Gleichstellung mit Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Heilpraktikern und Apothekern kommt nicht in Betracht, denn die gesetzliche Aufzählung der von der Versicherung befreiten Personen ist abschließend (vgl. BSGE 9, 261; 18, 231).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 79/84

    Begriff der Wohlfahrtspflege

    Auszug aus SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00
    Entscheidend ist nicht die Organisation, sondern die Zweckbestimmung (vgl. BSGE 58, 210; Kater-Leube, Gesetzliche Unfallversicherung § 2 Rdz. 233).
  • BSG, 25.10.1957 - 2 RU 122/54
    Auszug aus SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00
    Zutreffend führt die Beklagte aus, dass nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung für den Versicherungsschutz nicht die organisatorische Gestaltung, sondern die Zweckbestimmung der Einrichtung oder Tätigkeit maßgeblich ist (vgl. ausführlich BSGE a.a.O., ständige Rechtsprechung, vgl. BSGE 6, 74, 77).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus SG Berlin, 12.12.2000 - S 68 U 284/00
    Die Annahme einer Versicherungsfreiheit nach § 4 Abs. 3 SGB VII in entsprechender Anwendung unter Vornahme einer Gleichstellung mit Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Heilpraktikern und Apothekern kommt nicht in Betracht, denn die gesetzliche Aufzählung der von der Versicherung befreiten Personen ist abschließend (vgl. BSGE 9, 261; 18, 231).
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