Rechtsprechung
BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 185/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsbeschwerde; Ergänzungsbetreuer; Aufgabenkreis; Erbfall; Sozialhilfeverwaltung
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Ergänzungsbetreuer bei Erbfall
- Judicialis
BGB § 1899 Abs. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1899 Abs. 4
Bestellung eines Ergänzungsbetreuers zur Prüfung von Ansprüchen gegen den Betreuer - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Passau - 1 XVII 635/00
- LG Passau - 2 T 286/00
- BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 185/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 61
- BtPrax 2001, 252
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 352/97
Bestellung eines weiteren selbständigen Betreuers - Entbehrlichkeit der Anhörung …
Auszug aus BayObLG, 05.07.2001 - 3Z BR 185/01
Dann ist der weitere Betreuer mit eigenem Aufgabenkreis in alleiniger Verantwortung zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290).
- BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines …
Dann ist der weitere Betreuer mit eigenem Aufgabenkreis in alleiniger Verantwortung zu bestellen (vgl. BayObLGZ 1997, 288/290; BayObLG FamRZ 2002, 61).
Rechtsprechung
BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Betreuung; Regelstundensatz; Betreuervergütung; Vermögender Betroffener; Aufgabenkreis
- Bt-Recht
Besondere Schwierigkeiten der Tätigkeit eines Betreuers (Entscheidungen des Finanzamts, Rentenversicherungsträgers)
- Judicialis
BGB § 1836; ; BVormVG § 31 Abs. 1
- rechtsportal.de
BGB § 1836; BVormVG § 31 Abs. 1
Erhöhte Vergütung eines Betreuers eines nicht mittellosen Betroffenen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Besondere Schwierigkeiten bei Behördenproblemen
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - XVII 777/00
- BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 350 (Ls.)
- BtPrax 2001, 252
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Ist die Betreute wie hier nicht mittellos, bemisst sich die Vergütung zwar nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2000, 3709/3712) ist für eine Bemessung des Stundensatzes nach einer von dem Betreuer vorgelegten Kalkulation seiner Sach- und Personalkosten nach dem neuen Recht kein Raum mehr.
- BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92
Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.). - OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98
Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde; …
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
b) Die Bemessung des Stundensatzes obliegt dem pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; OLG Hamm FamRZ 1999, 1230/1231 f.).
- BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00
Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Die Zuerkennung eines höheren Stundensatzes setzt demnach voraus, dass die Anforderungen der konkreten Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen, durch den Zeitaufwand nicht abgegoltenen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers - besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverhältnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316). - OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99
Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer …
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Da diese Umstände wesentlich die Sphäre des Betreuers betreffen, trifft diesem insoweit eine Darlegungslast, d.h. es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553). - BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97
Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
Ein solcher Fall liegt vor, wenn das Tatgericht sich des ihm zustehenden Ermessens nicht bewußt war, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet, von seinem Ermessen einen dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Gebrauch gemacht oder die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BGH NJW-RR 1993, 795/796; BayObLGZ 1998, 65/69 m.w.N.). - BayObLG, 07.02.2001 - 3Z BR 237/00
Aufwendungsersatz eines Berufsbetreuers eines mittellosen Betreuten
Auszug aus BayObLG, 04.07.2001 - 3Z BR 143/01
ob die Sach- und Personalkosten neben der Vergütung als Aufwendung geltend gemacht werden können (vgl. den Vorlagebeschluss des Senats vom 7.2.2001, BayObLGZ 2001, 22), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999
Erforderlich ist allerdings, dass die insoweit entfaltete Betreuertätigkeit einen konkreten Bezug zum Abrechnungszeitraum aufweist (Senatsbeschluss vom 4.7.2001 - 3Z BR 143/01).Dabei wird das Beschwerdegericht der Betroffenen einen Verfahrenspfleger zu bestellen und folgendes zu beachten haben (vgl. hierzu neben der zitierten Entscheidung BayObLGZ 2001 Nr. 26 auch die Senatsbeschlüsse vom 30.5.2001 3Z BR 76/01 und 4.7.2001 3Z BR 143/01):.