Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.08.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4227
OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. August 2001 - 20 W 113/01 (https://dejure.org/2001,4227)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1836a BGB, § 1836 BGB, § 1836a BGB, § 1908i BGB, § 56g FGG
    Antrag des Betreuers auf Festsetzung von Vergütung und Aufwendungsersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Aufwendungsersatz und Vergütung für einen Betreuer; Verspätete Geltendmachung der Ansprüche eines Berufsbetreuers auf Aufwendungsersatz und Vergütung beim Vormundschaftsgericht; Rechtsverlust durch Fristversäumung; Voraussetzungen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geltendmachung von Vergütungansprüchen, Ausschlussfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 193
  • Rpfleger 2002, 314
  • BtPrax 2001, 261
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 09.07.2001 - 20 W 522/00

    Vergütung des Betreuers - Anspruch auf pauschale Aufwandsentschädigung - Einwand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01
    Zwar ist davon auszugehen, dass auch auf die Ausschlussfristen der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar ist (vgl. Senatsbeschluss vom 09. Juli 2001 - Az.: 20 W 522/2000 zu § 1835 a Abs. 4 BGB).
  • KG, 25.02.1997 - 1 W 7935/96

    Wiederannahme des Geburtsnamens durch eine türkische Ehefrau; Anwendbarkeit des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.08.2001 - 20 W 113/01
    Nach Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung handelt es sich hierbei um Ausschlussfristen (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 60. Aufl., §§ 1835 Rn. 20 und 1836 Rn. 12; HK-BUR/Bauer/Deinert, § 1836 BGB Rn. 8; Erman-Holzhauer, BGB, 10. Aufl., § 1836 Rn. 15) deren Versäumung unmittelbar den Rechtsverlust zur Folge hat (vgl. Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., vor § 194 Rn. 11 und 13), ohne dass eine Hemmung der Frist oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfolgen kann (vgl. KG NJW-RR 1997, 643; Palandt/Heinrichs, a.a.O., vor § 194 Rn. 8; Staudinger/Peters, a.a.O., Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 25.04.2017 - 20 W 379/15

    Ausschlussfrist nach § 2 S. 1 VBGB auch für Nachlassverwalter-Vergütung

    Dabei muss allerdings der Antrag bewilligungsfähig sein, also den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (Münchener Kommentar/Wagenitz, BGB, 6. Aufl., § 2 VBVG Rz. 3; Senat, Beschluss vom 13.08.2001, 20 W 113/01, zitiert nach juris).

    Hierzu bedarf es zumindest nachvollziehbarer Angaben über den Zeitaufwand sowie Art und Umfang der Aufwendungen (Senat, Beschluss vom 13.08.2001, 20 W 113/01).

  • OLG Hamm, 24.04.2015 - 15 W 455/14

    Geltendmachung der Vergütung des Nachlasspflegers nach Ablauf der Ausschlussfrist

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Rechtslage nicht so unübersichtlich oder zweifelhaft ist, dass sie selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag: - vgl. zur Rechtsprechung zu § 2 VBVG: OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.08.2001 - 20 W 159/01 -, FGPrax 2001, 243 (zur Betreuervergütung); OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.08.2001 - 20 W 113/01 -, FamRZ 2002, 193; OLG Köln, Beschluss vom 26. Februar 2002 - 16 Wx 26/02 -, OLGR Köln 2002, 338; KG Beschluss vom 09.09.2005 - 1 W 166/05 -, FGPrax 2005, 264 = FamRZ 2006, 225; BGH MDR 2008, 1399; BGH MDR 2012, 1066; Senat Beschluss vom 22.01.2009, FGPrax 2009, 161;.
  • OLG Brandenburg, 19.07.2012 - 9 WF 209/12

    Zum Vergütungsantrag

    Soweit vereinzelt bei Fehlern der Behörde das Berufen auf die Ausschlussfrist als unzulässige Rechtsausübung anerkannt worden ist (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193), trifft dies nicht auf den vorliegenden Fall zu.

    So kann die Berufung auf eine Ausschlussfrist wegen unzulässiger Rechtsausübung dann ausgeschlossen sein, wenn der Schuldner den Gläubiger gerade durch sein Verhalten von der rechtzeitigen Geltendmachung seines Anspruches abgehalten hat (OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2014 - 3 Wx 292/11

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Gewahrt wird die Ausschlussfrist - nur - durch Einreichung eines Vergütungsantrages, der es dem Nachlassgericht ermöglicht, die zutreffende Vergütungshöhe zu prüfen und festzustellen; mit anderen Worten muss der Antrag "bewilligungsfähig" sein, damit den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entsprechen (BGH NJW-RR 2013, S. 519 f.; OLG Frankfurt FamRZ 2002, S. 193 f.; OLG Dresden FamRZ 2004, S. 137 f.; OLG München MDR 2006, S. 815 f.; KG MDR 2013, S. 411; anderes ergibt sich auch nicht aus der eine pauschalierte Betreuervergütung betreffenden Entscheidung OLG Hamm FGPrax 2009, S. 161 f.; ferner: MK-Wagenitz, BGB, 6. Aufl. 2012, § 2 VBVG Rdnr. 3; Palandt-Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2 VBVG Rdnr. 3).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2003 - 20 W 125/03

    Berufsbetreuervergütung eines Rechtsanwalts: Ausschlussfrist für einen

    Bei § 1835 Abs. 1 S. 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 84/03

    Betreuervergütung: Voraussetzungen für die Verlängerung der Ausschlussfrist

    Deshalb setzt sie einen entsprechenden Antrag des Betreuers voraus ( vgl. BT-Drucks. aaO "erwirken"; OLG Frankfurt/Main BtPrax 2001, 261), der vor Fristablauf an das Vormundschaftsgericht gerichtet werden muss (vgl. Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 BGB Rn. 41).

    Schließlich ist die Annahme zutreffend, dass der Ergänzungsbetreuer nicht treuwidrig (vgl. OLG Frankfurt/ Main BtPrax 2001, 261) von der rechtzeitigen Geltendmachung seiner Ansprüche abgehalten wurde.

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Dabei lässt es der Senat ausdrücklich offen, ob innerhalb der Ausschlussfrist ein konkret bezifferter Antrag mit nachvollziehbaren Angaben über den Zeitaufwand sowie über Art und Umfang der Aufwendungen beim Vormundschaftsgericht eingehen muss, so dass diesem die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung und Festsetzung ermöglicht wird (so OLG Frankfurt OLGR 2001, 293, 294 = FamRZ 2002, 193 = BtPrax 2001, 261; OLG Dresden FamRZ 2004, 137, 138) oder ob es genügt, wenn die geltend gemachte Vergütung einem konkreten Lebenssachverhalt zugeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 14.01.2004 - 2 W 134/03, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Bei der durch das BtÄndG mit Wirkung zum 01. Januar 1999 eingeführten Vorschrift des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss in BtPrax 2001, 261).
  • OLG Naumburg, 28.04.2014 - 12 Wx 24/14

    Vergütung des Nachlasspflegers: Erlöschen des Vergütungsanspruchs bei

    Allerdings ist auch insoweit der sich aus § 242 BGB ergebende Grundsatz von Treu und Glauben anwendbar (z. B. OLG Frankfurt, FamRZ 2002, 193).
  • KG, 05.04.2011 - 1 W 518/10

    Vergütung des Nachlasspflegers: Anforderungen an die Geltendmachung des

    Das Landgericht bezog sich hierbei auf das OLG Frankfurt in FamRZ 2002, 193, das ausgeführt hat, dass die Mindestanforderungen für Form und Inhalt der Geltendmachung von Ansprüchen auf Aufwendungsersatz und Vergütung sich aus dem Zweck der gesetzlichen Regelung unschwer ableiten ließen.
  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

  • OLG Köln, 26.02.2002 - 16 Wx 26/02

    Verfristung des Vergütungsanspruchs des Betreuers

  • LG Meiningen, 11.12.2006 - 3 T 315/06
  • LG Leipzig, 28.06.2005 - 12 T 7859/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7044
OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01 (https://dejure.org/2001,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.08.2001 - 15 W 175/01 (https://dejure.org/2001,7044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. August 2001 - 15 W 175/01 (https://dejure.org/2001,7044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerdebefugnis; Staatskasse; Festsetzungsverfahren; Betreuervergütung; Mittelloser Betroffener

  • Bt-Recht

    Beschwerde der Staatskasse

  • Judicialis

    GG § 20 Abs. 1; ; FGG § 56 g Abs. 5

  • rechtsportal.de

    GG § 20 Abs. 1; FGG § 56g Abs. 5
    Beschwerdebefugnis der Staatskasse im Festsetzungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 266
  • BtPrax 2001, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 208/87

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
    Insbesondere genügt eine tatsächliche oder wirtschaftliche Betroffenheit oder Gefährdung nicht (vgl. etwa BGH NJW 1989, 1858; BayObLG FGPrax 2000, 202; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., § 20, Rdnr. 7).
  • BayObLG, 05.07.2000 - 3Z BR 149/00

    Vergütung des Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
    Insbesondere genügt eine tatsächliche oder wirtschaftliche Betroffenheit oder Gefährdung nicht (vgl. etwa BGH NJW 1989, 1858; BayObLG FGPrax 2000, 202; Keidel/Kahl, FG, 14. Aufl., § 20, Rdnr. 7).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
    Denn insoweit handelt es sich lediglich um die allgemeine Aufgabenerfüllung des Staates, die sich als Folge der gerichtlichen Betreuerbestellung aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt ("Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege" im Sinne der Entscheidung des BVerfG NJW 1980, 2179 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 12.07.1996 - 11 Wx 59/96
    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
    Dies entspricht dem Standpunkt des OLG Karlsruhe (FGPrax 1996, 186), das die Beschwerdebefugnis eines Sozialhilfeträgers gegen eine Vergütungsfestsetzung gegen den Betroffenen mit dem Ziel der Mehrung des nicht durch § 88 Abs. 2 BSHG geschützten Vermögens verneint hat.
  • OLG Hamm, 28.08.2000 - 15 W 57/00

    Betreuerbestellung; Festellung; Vormundschaftsgericht; Berufsmäßige Betreuung;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.08.2001 - 15 W 175/01
    Die Wahrnehmung der Interessen der Staatskasse unter diesem Gesichtspunkt hat der Senat bereits in anderem Zusammenhang (Anfechtung der Feststellung der berufsmäßigen Führung der Betreuung, gem. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB) nicht als ausreichend für eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG erachtet (FGPrax 2001, 18 = BtPrax 2000, 265).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen der Staatskasse unter diesem Gesichtspunkt kann in Übereinstimmung mit der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, BtPrax 2001, 261; BayObLG BtPrax 2001, 204) nicht als ausreichend für eine Rechtsbeeinträchtigung im Sinne des § 20 Abs. 1 FGG angesehen werden.
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