Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2217
OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00 (https://dejure.org/2000,2217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.07.2000 - 2 W 107/00 (https://dejure.org/2000,2217)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 2 W 107/00 (https://dejure.org/2000,2217)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 84 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2; FGG §§ 55, 62
    Ankündigung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung

  • Deutsches Notarinstitut

    FGG §§ 55, 62
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung durch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtspfleger; Vormundschaftliche Genehmigung; Erbteilsveräußerungsvertrag; Erbteilsübertragungsvertrag ; Beschwerde

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde bei erteilter vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

  • Judicialis

    FGG § 55; ; FGG § 62

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 55 § 62
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    FGG §§ 55, 62
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung durch Rechtspfleger ohne Vorbescheid

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 84 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2; FGG §§ 55, 62
    Ankündigung vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 7 T 266/00
  • OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 78
  • DNotZ 2001, 648
  • FGPrax 2000, 203
  • FamRZ 2001, 52
  • Rpfleger 2000, 496
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Schleswig, 13.07.2000 - 2 W 107/00
    Das Rechtsmittel ist auch begründet, weil nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgericht vom 18.1.2000 - Az.: 321/96 - (NJW 2000, 1709 ff. = FamRZ 2000, 731 ff. = FGPrax 2000, 103 ff. = DNotZ 2000, 387 ff. = Rpfleger 2000, 205 ff. = MDR 2000, 655) die Vorschriften der §§ 62 und 55 FGG mit Art. 19 Abs. 4 GG unvereinbar sind, soweit sie den in ihren Rechten Betroffenen jede Möglichkeit verwehren, Entscheidungen des Rechtspflegers der Prüfung durch den Richter zu unterziehen Diese Entscheidung hat gemäß § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft (BGBl I 2000, 444).

    Das Grundrecht des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet - so das Bundesverfassungsgericht (NJW 2000, 1709, 1710) - einen möglichst lückenlosen gerichtlichen Schutz gegen die Verletzung der Rechtssphäre des Einzelnen durch Eingriffe der öffentlichen Gewalt.

  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    In der Rechtsprechung anderer Oberlandesgericht wird bereits die Auffassung vertreten, auch in der zuletzt behandelten Fallkonstellation sei die erste Beschwerde eröffnet (OLG Schleswig FGPrax 2000, 203; NJWE-FER 2001, 258; OLG Köln FGPrax 2001, 197).
  • KG, 13.10.2009 - 1 W 168/08

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Kündigung des Wohnungsmietvertrages

    Es kann dahinstehen, ob der Auffassung des Landgerichts, die Erstbeschwerde sei unzulässig, weil die Betreuerin von der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zur Kündigung des Wohnungsmietvertrags gegenüber dem Vermieter Gebrauch gemacht habe, im Hinblick auf die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Januar 2000 (NJW 2000, 1709) ergangene obergerichtliche Rechtsprechung gefolgt werden kann (vgl. OLG Hamm, FGPrax 2004, 223; OLG Schleswig, FGPrax 2000, 203; OLG Köln, OLGReport 2001, 47; OLG Frankfurt/Main, FamRZ 2004, 713; Klüsener, in: Jürgens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1828, Rdn. 29; Zorn, Das Recht der elterlichen Sorge, 2. Aufl., Rdn. 466).
  • KG, 27.06.2000 - 1 W 606/00

    Keine Rangbestimmung durch den Notar

    (Leitsatz der Schriftleitung) Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 13.7.2000 - 2 W 107/00 -.
  • LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00

    Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung

    Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Vorbescheid im Erbscheinserteilungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987 ; KG OLGZ 1991, 144 ; BayObLG, MittBayNot 1998, 352 ) und mit dem Vorbescheid bei Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft eines Nachlassverwalters (Beschl. des BVerfG v. 18.1.2000, BGBl. I 2000, 444; NJW 2000, 1709 ; JZ 2000, 783 m. Anm. Heß/Vollkommer; MittBayNot 2000, 311 m. Anm. Reiß; Beschl. des Schleswig-Holsteinischen OLG v. 13.7.2000 - MittBayNot 2001, 80 und Beschl. des OLG Hamm v. 14.8.2000 - RNotZ 2001, 221 ).
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    Die Zulässigkeit der Beschwerde ist auch nicht durch §§ 55, 62 FGG i. V. m. §§ 64 III S. 2 FGG, 621 a I S. 1, 621 Nr. 1 ZPO gehindert, denn der angefochtenen Genehmigung ging kein anfechtbarer Vorbescheid voraus (so auch OLG Schleswig, FamRZ 2001, 52; OLG Köln, FamRZ 2001, 1167; OLG Dresden, FamRZ 2001, 1307; in diesem Sinne auch BGH FamRZ 2003, 868; Zorn: Rechtsmittel gegen die Erteilung der .... familiengerichtlichen Genehmigung, in FamRZ 2001, 1274).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2711
OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.08.2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. August 2000 - 15 W 59/00 (https://dejure.org/2000,2711)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 941
  • FGPrax 2000, 230
  • FamRZ 2001, 710
  • Rpfleger 2000, 545
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Die Vorschrift des § 62 FGG ist auch nach der Entscheidung des BVerfG vom 18.01.2000 (u.a. NJW 2000, 1709) weiterhin geltendes Recht.

    Die weitere Beschwerde ist auch nicht im Hinblick auf den Beschluß des ersten Senats des BVerfG vom 18.01.2000 (1 BvR 321/96, u.a. veröffentlicht in NJW 2000, 1709 ff.) als zulässig anzusehen.

  • BayObLG, 28.05.1997 - 3Z BR 49/97

    Erledigung der Hauptsache bei Aufhebung der Betreuung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).

    Wenn die Betreuerin aus dieser Überzeugung, die inhaltlich mit der sachlichen Interessenabwägung des Vormundschaftsgerichts und später des Landgerichts übereinstimmt, nach Erhalt der Genehmigung konsequent gehandelt hat, kann darin allein ein ausreichender Anhaltspunkt für ein arglistiges, die Interessen der Betroffenen gezielt verletzendes Verhalten nicht gesehen werden (BayobLG FamRZ 1997, 1426, 1427).

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 3 Z 40/89
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    Nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Gerichte der freiwilligen Gerichtsbarkeit haben die Verfahrensvorschriften der §§ 55, 62 FGG nur in den folgenden Ausnahmefällen außer Anwendung zu bleiben (vgl. grundlegend BayObLGZ 1989, 242 ff. = …
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    In diesem Zusammenhang geht der Senat von der Rechtsprechung des BVerfG aus, daß die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sich auch auf die tragenden Entscheidungsgründe erstreckt (BVerfGE 40, 88, 93; Umbach/Clemens, BVerfGG, § 31, Rdnr. 71 ff.).
  • OLG Celle, 19.02.1996 - 18 W 1/96
    Auszug aus OLG Hamm, 14.08.2000 - 15 W 59/00
    3 Z 40/89">FamRZ 1989, 1113 ff.; FamRZ 1997, 1426; OLG Ce11e FamRZ 1997, 899; Keidel/Engelhardt, a.a.O., § 55, Rdnr. 14, 17).
  • OLG Hamm, 02.10.2003 - 15 W 331/03

    Anfechtbarkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung

    Gegen eine durch den Rechtspfleger ohne vorausgehendes Vorbescheidsverfahren erteilte und gem. § 1829 Abs. 1 S. 2 BGB wirksam gewordene vormundschaftsgerichtliche Genehmigung ist die erste Beschwerde des Betroffenen zulässig (Aufgabe der Auffassung des Senats in FGPrax 2000, 230).

    Der Senat hat dazu in dem die Entscheidung nicht tragenden Teil der Gründe seines Beschlusses vom 14.08.2000 (FGPrax 2000, 230) ausdrücklich offen gelassen, ob die Zulassung der Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers zwingend geboten ist.

  • BGH, 19.03.2003 - XII ZB 121/01

    Abänderbarkeit der im Beschwerdeverfahren erfolgten, dem Vertragspartner

    Das Oberlandesgericht Köln hält dieses Rechtsmittel für zulässig, sieht sich jedoch durch die in FamRZ 2001, 710 f. veröffentlichte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2000 gehindert, eine sachliche Entscheidung zu treffen.
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 63/01

    Berichtigungsbeschwerde

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • LG Stuttgart, 06.12.2001 - 1 T 51/00

    Vorbescheid vor Erteilung einer Ausfertigung

    Insofern ist die Situation vergleichbar mit dem Vorbescheid im Erbscheinserteilungsverfahren (vgl. hierzu BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987 ; KG OLGZ 1991, 144 ; BayObLG, MittBayNot 1998, 352 ) und mit dem Vorbescheid bei Erteilung einer nachlassgerichtlichen Genehmigung für ein Rechtsgeschäft eines Nachlassverwalters (Beschl. des BVerfG v. 18.1.2000, BGBl. I 2000, 444; NJW 2000, 1709 ; JZ 2000, 783 m. Anm. Heß/Vollkommer; MittBayNot 2000, 311 m. Anm. Reiß; Beschl. des Schleswig-Holsteinischen OLG v. 13.7.2000 - MittBayNot 2001, 80 und Beschl. des OLG Hamm v. 14.8.2000 - RNotZ 2001, 221 ).
  • OLG Köln, 06.06.2001 - 16 Wx 8/01

    Weitere Beschwerde im Verfahren zur Anfechtung einer nicht mehr abänderbaren

    Der Senat folgt damit nicht der Meinung des OLG Hamm in der Entscheidung vom 14.8.2000 - 15 W 59/00 - (Rpfleger 2000, 545), das aus dem Umstand, dass das Bundesverfassungsgericht einen bestimmten Beschwerderechtszug nicht als verfassungsrechtliche Mindestanforderung an das Verfahren vorgegeben und auch unter Aufhebung der Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts die Sache zur Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen hat, herleitet, dass dem Betroffenen nur eine richterliche Überprüfung der Entscheidung des Rechtspflegers (Rechtspflegererinnerung gem. § 11 Abs. 2 RpflG n. F.) nicht verwehrt sein soll, nämlich die durch den Amtsrichter.
  • OLG Köln, 17.12.2001 - 2 Wx 69/01

    Grundbesitz; Pflegschaftsanordnung; Eintragung einer Grunddienstbarkeit;

    Die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Beschluß vom 6. Juni 2001, 16 Wx 8/2001, dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt, da er beabsichtigt, auf die Beschwerde der Abwesenheitspflegerin den Beschluß des Landgerichts aufzuheben und die Erstbeschwerden der Beteiligten zu 2) und 3) als unzulässig zu verwerfen, sich hieran aber an einer abweichenden Entscheidung des OLG Hamm (Rpfleger 2000, 545) gehindert sieht.
  • OLG Dresden, 24.01.2001 - 22 UF 421/00

    Zur Genehmigung eines Grundstückskaufs durch ein minderjähriges Kind

    Die Vorschriften der §§ 55, 62 FGG bleiben lediglich in wenigen Ausnahmefällen außer Betracht, nämlich dann, wenn das auf die Erteilung einer Genehmigung gerichtete Verfahren nicht den Mindestanforderungen genügt, welche an ein rechtsstaatliches Verfahren zu stellen sind oder der Vertreter von der Genehmigung durch Mitteilung an den Geschäftsgegner in arglistiger Weise Gebrauch macht, um dem Betroffenen die Möglichkeit der Beschwerde zu nehmen (OLG Hamm, FGPrax 2000, 230, 231 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.06.2003 - 3Z BR 54/03

    Anfechtbarkeit einer gem. §§ 55 , 62 FGG nicht mehr abänderbaren Genehmigung des

    Das gilt umso mehr, als das BVerfG sich nicht ausdrücklich zur Frage des Rechtszuges gegen einen Vorbescheid geäußert hat und das OLG Hamm (FamRZ 2001, 710) in einer frühen Entscheidung zu der einschlägigen Problemstellung die Ansicht vertreten hat, die Überprüfung des Vorbescheids durch den Richter des Amtsgerichts genüge den Anforderungen an eine sachliche Überprüfung.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2328
OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.05.2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Mai 2000 - 15 W 158/00 (https://dejure.org/2000,2328)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Verlängerung; Betreuer; Personenkreis; Auswahl; Neubestellung; Entlassung

  • Bt-Recht

    Auswahl der Person des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; BGB § 1908 b

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 § 1908b
    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 797
  • FGPrax 2000, 196
  • FamRZ 2001, 254
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
    Insoweit handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung (BGH FGPrax 1996, 107 = NJW 1996, 1895 = FamRZ 1996, 607).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00
    Danach ist dem Vorschlag der Betreuten grundsätzlich unabhängig von deren Geschäftsfähigkeit zu entsprechen (BayObLG NJW-RR 1997, 71; Schwab in MÜ-Ko, BGB, 3.Auflage, § 1897 Rn.18).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Ist dagegen im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255; BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.) und FamRZ 2005, 654, 655; OLG Schleswig FamRZ 2006, 288; OLG Frankfurt FamRZ 2006, 1874; MünchKommBGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 223).

    In der Sache handelt es sich bei einer Verlängerungsentscheidung um die erneute Anordnung einer Betreuung einschließlich der Entscheidung über die Person des Betreuers, auch wenn der bisherige Betreuer wieder bestellt wird (BayObLG FamRZ 2001, 1100 (Ls.); OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Die bisherige Betreuung und damit die Bestellung des bisherigen Betreuers enden nämlich mit der Wirksamkeit der Verlängerungsentscheidung und werden durch die darin getroffenen Anordnungen abgelöst (OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

    Der Wille des Betreuten kann nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft (BayObLG aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).

  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 22/02

    Verlängerung der Betreuerbestellung - Berücksichtigung der Wünsche des

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Verlängerung einer Betreuerbestellung zu entscheiden ist (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Didderichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei dieser Entscheidung überprüft wird, ob die Anordnung einer erneuten Betreuung erforderlich ist.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m. w. N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196).

  • BGH, 10.11.2010 - XII ZB 355/10

    Betreuung: Abweichen vom Vorschlag des volljährigen Betreuten bei der

    Der Wille des Betreuten kann aber dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Bestellung der vorgeschlagenen Person dem Wohl des Betreuten zuwiderläuft (BayObLG aaO; OLG Hamm FamRZ 2001, 254, 255).
  • OLG Hamm, 23.05.2006 - 15 W 472/05

    Berufsmäßigkeit der Führung der Betreuung im "Bochumer Modell"

    Daraus folgt, dass dem Gericht bei Vorliegen eines Auswahlvorschlags des Betroffenen kein Ermessen zusteht (Senat FamRZ 2001, 254; Jurgeleit, Betreuungsrecht, § 1897 BGB, Rdnr.37 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.12.2001 - 3 W 276/01

    Betreuung: Auswahl des Betreuers bei Verlängerung der Betreuung

    Dies richtet sich nach der - vom Landgericht nicht geprüften - Vorschrift des § 1897 BGB (ebenso BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797 = FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen, BGB 60. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; Erman/Holzhauer, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 26; vgl. auch MüKo/Schwab, BGB 3. Aufl. § 1896 Rdnr. 128).
  • BayObLG, 12.04.2002 - 3Z BR 46/02

    Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren durch Kammermitglied - Ablehnung

    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei der ersten Betreuerbestellung, sondern auch dann, wenn über die Aufrechterhaltung oder Verlängerung einer Betreuerbestellung entschieden wird (vgl. § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB, § 69i Abs. 6 Satz 1, § 69 Abs. 1 Nr. 5 FGG; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; Palandt/Diederichsen BGB 61. Aufl. § 1896 Rn. 24), da bei diesen Entscheidungen überprüft wird, ob die Voraussetzungen für die Anordnung einer Betreuung nach wie vor gegeben sind.

    Bei einer solchen Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung sind hinsichtlich der Auswahl des Betreuers die Vorschriften über die Neubestellung, somit § 1897 BGB, und nicht diejenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB) anzuwenden (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 234 m.w.N.; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).

  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers

    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung eines Betreuers anzuwenden - insbesondere § 1897 BGB (ebenso in vergleichbaren Fällen: BayObLG NJW-FER 2001, 234 und BtPrax 2002, 165; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87).
  • BayObLG, 27.01.2003 - 3Z BR 217/02

    Beschwerde gegen Betreuerbestellung oder Antrag auf Betreuerwechsel

    Fordert der Betroffene nach Bestellung eines Betreuers oder nach Verlängerung einer Betreuung, die der Erstbestellung eines Betreuers insoweit gleichsteht (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 921; NJWE-PER 2001, 234; FGPrax 2002, 117; OLG Hamm FGPrax 2000, 196; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/ Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1896 Rn. 24), die Vornahme eines Betreuerwechsels, so kann dies als Beschwerde gegen die Ausgangsentscheidung, aber auch als Antrag auf Entlassung des bisherigen Betreuers (§ 1908b BGB) und Bestellung eines neuen Betreuers zu werten sein.
  • BayObLG, 02.05.2001 - 3Z BR 74/01

    Tatrichterliche Feststellung der mangelnden freien Willensbildung

    vielmehr ist über die Person des zukünftigen Betreuers anhand der Kriterien des § 1897 BGB zu befinden (vgl. OLG Hamm FGPrax 2000, 196).
  • BayObLG, 07.10.2004 - 3Z BR 187/04

    Betreuerwechsel zu einem in Betreuungssachen unerfahrenen Anwalt kurz vor

    Denn die Entscheidung über die Auswahl eines Betreuers richtet sich auch bei der Verlängerung der Betreuung nach den Vorschriften über die Erstbestellung (§ 1897 BGB) und nicht nach derjenigen über die Entlassung (§ 1908b BGB; BayObLG NJWE-FER 2001, 234; OLG Hamm NJW-RR 2001, 797; OLG Zweibrücken BtPrax 2002, 87; Palandt/Diederichsen § 1896 Rn. 24), so dass der Wunsch des Betroffenen vorrangig zu berücksichtigen ist (vgl. § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB).
  • BayObLG, 13.11.2002 - 3Z BR 182/02

    Wiedereinsetzung nach unvollständiger Rechtsmittelbelehrung - Beauftragung eines

  • BayObLG, 14.04.2003 - 3Z BR 63/03

    Ermessen bei Wechsel des Betreuers

  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 172/02

    Betreuung im strafrechtlichen Maßregelvollzug - Gesundheitsfürsorge

  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 258/03

    Anfechtbarkeit der endgültigen Betreuerbestellung - Abgrenzung von

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • BayObLG, 07.03.2001 - 3Z BR 41/01

    Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

  • AG Hannover, 13.05.2002 - 608 F 4451/01
  • BayObLG, 14.10.2002 - 3Z BR 173/02

    Bestellung einer Betreuung mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bei

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.04.2000 - 16 Wx 56/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6431
OLG Köln, 12.04.2000 - 16 Wx 56/00 (https://dejure.org/2000,6431)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.04.2000 - 16 Wx 56/00 (https://dejure.org/2000,6431)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. April 2000 - 16 Wx 56/00 (https://dejure.org/2000,6431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 311 (Ls.)
  • BtPrax 2001, 86
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6451
BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00 (https://dejure.org/2000,6451)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 3Z BR 189/00 (https://dejure.org/2000,6451)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 3Z BR 189/00 (https://dejure.org/2000,6451)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Pharma-kaufmännischer Angestellter; Besondere Kenntnisse; Führung von Betreuungen; Mittlelloser Betroffener; Betreuervergütung

  • Bt-Recht

    Stundensatz einer pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

  • Judicialis

    BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
    Durch die Ausbildung zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vermittelt Kenntnisse, die für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar sind

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 1876/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 3517/00
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 713
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 16.01.2003 - 15 W 32/01

    Vergütung einer Diplom-Kauffrau als Berufsbetreuerin

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
    Hierzu hat der Senat in seinem Beschluss vom 27.10.1999 (BayObLGZ 1999, 339/342) im einzelnen dargelegt:.

    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG; BayObLGZ 1999, 339/342).

  • OLG Zweibrücken, 07.12.1999 - 3 W 267/99
    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
    Sind sie für die Führung von Betreuungen allgemein nutzbar, wird grundsätzlich vermutet, dass sie auch für das konkrete Betreuungsverfahren nutzbar sind (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BVormVG; vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551).
  • OLG Schleswig, 08.03.2000 - 2 W 186/99

    Nutzbarkeit von Fachkenntnissen aufgrund Ausbildung zur Arzthelferin

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 189/00
    Die Betreuerin kann sich auch nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig (BtPrax 2000, 171/172) vom 8.3.2000 berufen, mit der einer Arzthelferin ein Stundensatz von 45 DM zugebilligt wurde.
  • OLG Brandenburg, 12.04.2001 - 11 Wx 11/01

    Erhöhung der Betreuervergütung wegen Kenntnissen und Fähigkeiten aufgrund

    Eine Erhöhung der Betreuungsvergütung wird daher in der Regel dann nicht in Betracht kommen, wenn der Betreuer in einer Ausbildung, die schwerpunktmäßig auf ein anderes Ziel gerichtet war, Nebenkenntnisse erworben hat, die er nunmehr im Rahmen des Betreuungsverfahrens nutzbar machen kann (BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000, Az.: 3 ZBR 189/00, pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5902
BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 13.12.2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 3Z BR 287/00 (https://dejure.org/2000,5902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Rechtliches Gehör; Anspruch auf mündliche Verhandlung; Persönliche Anhörung; Beschwerdeverfahren; Betreuer

  • Bt-Recht

    Kein Anspruch des Betroffenen auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; FGG § 69g Abs. 5; ; FGG § 68 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf persönliche Anhörung im Beschwerdeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 321/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 5741/00
  • BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1247
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 16.11.1999 - 3 W 223/99
    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 173/99

    Erforderlichkeit der Unterbringung zu einer Heilbehandlung

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    c) Die Betroffene kann sich nicht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 16.11.1999 (NJW 2000, 2750) und die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 3.11.1999 (NJW 2000, 2752) berufen.
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Die Beweiswürdigung, insbesondere die Würdigung von Sachverständigengutachten, ist Sache des Tatrichters und vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfbar (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip sich ergebende (BVerfGE 19, 342/348 f.) Grundsatz verlangt für die Bestellung eines Betreuers die konkrete Feststellung, dass sie - auch unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 58, 208/226) - notwendig ist, weil der Betroffene auf entsprechende Hilfen angewiesen ist und weniger einschneidende Maßnahmen nicht in Betracht kommen.
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.12.2000 - 3Z BR 287/00
    Diese Notwendigkeit entfällt, wenn sich der angestrebte Zweck durch die vorgesehene Maßnahme nicht erreichen läßt, etwa die Bestellung eines Betreuers keinen Erfolg verspricht (BayObLGZ 1994, 209/211 f.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7427
BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 2000 - 3Z BR 294/00 (https://dejure.org/2000,7427)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Landgericht; Entscheidung in der Sache; Beschwerdewert; Zurückgabe an das Amtsgericht; Erinnerung; Betreuervergütung; Sofortige weitere Beschwerde

  • Bt-Recht

    Vergütungsfestsetzung, Beschwerdewert

  • Judicialis

    FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; ; RPflG § 11 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 56g Abs. 5 Satz 1; RPflG § 11 Abs. 2
    Anfechtung der Festsetzung der Betreuervergütung durch die Staatskasse

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 1183/96
  • LG Regensburg - 7 T 223/00
  • BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 379
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 16.02.1993 - 1Z BR 99/92

    Beschwerde adoptionswilliger Großeltern gegen die Anordnung der Herausgabe ihres

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00
    Das Gericht der weiteren Beschwerde hat die Zulässigkeit der Erstbeschwerde selbständig zu überprüfen (vgl. BayObLGZ 1993, 76/77).
  • BayObLG, 27.11.1996 - 3Z BR 195/96

    Festsetzung von Geschäftswerten (Nachlasswerten) für die Eröffnung von

    Auszug aus BayObLG, 17.11.2000 - 3Z BR 294/00
    Damit scheidet eine Zulassung aus (vgl. BayObLGZ 2000, 9/11; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 73; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 2 W 215/02

    Übergang zur Vergütung nach dem Berufsvormündervergütungsgesetz

    Deshalb war die Sache insoweit zur Entscheidung über die sofortigen Erinnerungen und gegebenenfalls auch die Frage der Zulassung der sofortigen Beschwerde an das Amtsgericht zurückzuverweisen (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 379, Knittel, BtG, § 56 g FGG Rdnr 12).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8599
BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Amtsgericht; Entlassung eines Betreuers; Beschwerderecht; Aufgabenkreise; Ansinnen eines Angehörigen

  • Bt-Recht

    Beschwerderecht der Angehörigen nach Teilentlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b; ; FGG § 20; ; FGG § 69g; ; FGG § 691

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b; FGG § 20 § 69g § 691
    Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1930/00
  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 938
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (BayObLG Rpfleger 1998, 112; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 69g Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Danach wird der Nachfolgebetreuer nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG, beeinträchtigt, weil ein wichtiger Grund gemäß § 1908 b BGB ihm kein Recht auf Entlassung der Beteiligten zu 1) gibt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 938).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8884
BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
BayObLG, Entscheidung vom 25.10.2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 3Z BR 125/00 (https://dejure.org/2000,8884)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Vormundschaftsgericht; Vormundschaftsgerichtliche Aufsicht; Betreuer; Pflichtwidrigkeit; Beschwerderecht

  • Bt-Recht

    Gegen eine Äußerung des Vormundschaftsgerichts ist Beschwerde nicht zulässig

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 20 Abs. 1
    Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Schwandorf - XVII 63/96
  • LG Amberg - 31 T 904/99
  • BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 786
  • BtPrax 2001, 86
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 20.03.1998 - 4Z BR 16/98

    Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers auf Antrag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
    Beeinträchtigt wird das Recht, wenn die angefochtene Entscheidung unmittelbar nachteilig in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers eingreift, indem sie dessen Recht aufhebt, beschränkt oder mindert, die Ausübung des Rechts stört oder erschwert oder eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthält (vgl. BayObLGZ 1998, 82/84 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99

    Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter

    Auszug aus BayObLG, 25.10.2000 - 3Z BR 125/00
    Dabei kann es auch befugt sein aufzuzeigen, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers als pflichtwidrig zu beurteilen ist oder nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 117/119 m.w.N.).
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