Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 28.12.2001

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   BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01   

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BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01 (https://dejure.org/2002,2687)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.2002 - 3Z BR 300/01 (https://dejure.org/2002,2687)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 3Z BR 300/01 (https://dejure.org/2002,2687)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betreuung; Verfahrenspfleger; Aufwendungsersatz; Hinzuziehung eines Rechtsanwalts; Unterbringungsverfahren

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vertrauen eines Rechtsanwalts Betreuervergütung zu erhalten

  • Judicialis

    BGB § 1835 Abs. 3; ; FGG § 67 Abs. 3; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1835 Abs. 3; FGG § 67 Abs. 3; BVormVG § 1
    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München - 703 XVII 6122/00
  • LG München I - 13 T 11845/01
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 68
  • FamRZ 2002, 1201
  • Rpfleger 2002, 441
  • BayObLGZ 2002, 11
  • BtPrax 2002, 121
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Soweit § 1835 Abs. 3 BGB bestimmt, dass als Aufwendungen auch solche Dienste des Vormunds (Verfahrenspflegers) gelten, die zu seinem Beruf oder Gewerbe gehören, schließt § 1 Abs. 2 Satz 1 BRAGO eine Liquidierung auf der Grundlage der BRAGO zwar grundsätzlich aus (vgl. BGHZ 139, 309/311; HK-BUR/Bauer-Deinert § 1835 BGB Rn. 54; Knittel BtG § 1835 BGB Rn. 25).

    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten jedoch die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger,(vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311/312).

    b) Eine Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO ist gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311/312).

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Dies entspricht dem Maßstab des § 670 BGB, der auch für den Ersatz von Aufwendungen gemäß § 1835 Abs. 3 BGB den Rahmen absteckt (vgl. BayObLGZ 2001, 368).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit ist die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; Küsgens BtPrax 2000, 242/244; Seitz BtPrax 1992, 82/86) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 51; Gerold-Schmidt/Madert BRAGO 14. Aufl. § 1 Rn. 22) anzusehen.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten jedoch die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger,(vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311/312).

    b) Eine Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO ist gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311/312).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner Entscheidung vom 7.6.2000 (FamRZ 2000, 1280/1282) darauf hingewiesen, dass es für die Gerichte geboten sein könne, bei der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen sei, dass anwaltsspezifische Tätigkeiten zu erwarten seien.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit ist die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; Küsgens BtPrax 2000, 242/244; Seitz BtPrax 1992, 82/86) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ 2001, 368; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 51; Gerold-Schmidt/Madert BRAGO 14. Aufl. § 1 Rn. 22) anzusehen.

  • BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 197/01

    Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Sie ändert auch nichts an der dargestellten Rechtslage zum Ersatz beruflicher Tätigkeiten des Rechtsanwalts als Aufwendungen (Senatsbeschluss vom 14.8.2001 Az. 3Z BR 197/01, MDR 2001, 1376).

    Die Formulierung ließ bei der gebotenen objektivierten Würdigung nur erkennen, dass der Richter die Verfahrenspflegerin als Rechtsanwältin und somit als Verfahrenspflegerin der höchsten Vergütungsstufe des § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG ausgewählt hatte (vgl. Senatsbeschluss vom 14.8.2001 Az. 3Z BR 197/61, MDR 2001, 1376).

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Zur Lösung des Problems ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts regelmäßig nicht notwendig (vgl. OLG Köln FamRZ 2001, 1643).
  • BGH, 19.09.1985 - IX ZR 16/85

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung von

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Aufwendungen entweder überflüssig oder doch der Bedeutung des Geschäfts nicht angemessen waren, sind sie gleichwohl zu ersetzen, wenn der Betreuer sie für erforderlich halten durfte, d.h. wenn er seine Entscheidung, die Aufwendungen einzugehen, nach sorgfältiger den Umständen des Falles angemessener Prüfung getroffen hat (BGHZ 95, 375/388) und unter Berücksichtigung der ihm im Zeitpunkt seiner Entscheidung bekannten Umstände zu dem Ergebnis kommen durfte, dass die Aufwendungen nützlich und angemessen seien.
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).
  • LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten;

    Auszug aus BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
    Schützenswert ist er nur, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die einen solchen Schluss rechtfertigen (vgl. LG München I FamRZ 2001, 1397).
  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

    Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.; LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6; Dodegge in Schulte-Bunert/Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8; Keidel/Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9; Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).

    Dieses hat in seinem Beschluss vom 16. Januar 2002 zwar eine Bindungswirkung dem Grunde nach anerkannt, diese aber von der Voraussetzung abhängig gemacht, dass das Gericht dem Rechtsanwalt bei seiner Bestellung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen mitteilt, die im konkreten Fall die erforderliche Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erkennbar begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201 Leitsatz 1; ihm folgend: Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge aaO § 277 Rn. 9).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht hat diese Formulierung als (zu) allgemein qualifiziert, weshalb sie als Grundlage für eine solche Annahme nicht ausreiche (BayObLG FamRZ 2002, 1201, 1202 f.).

  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    § 1 Abs. 2 Satz 2 RVG eröffnet - wie die vorherige inhaltsgleiche Regelung in der BRAGO - Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67a Abs. 1 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Dies entspricht dem Maßstab des § 670 BGB, der auch für den Ersatz von Aufwendungen gemäß § 1835 Abs. 3 BGB den Rahmen absteckt (vgl. BayObLGZ 2002, 11/13).

    Daher kann sich, solange der Verfahrenspfleger nur in diesem Verfahren zu handeln hat, für seine Tätigkeit die Einstufung als besondere berufsspezifische Tätigkeit im Grundsatz nur aus der besonderen rechtlichen Schwierigkeit der Sache ergeben (BayObLGZ 2002, 11/14).

    aa) Ein Rechtsanwalt, der in einem Betreuungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellt worden ist, kann allerdings darauf vertrauen, einen Aufwendungsersatzanspruch nach dem RVG abrechnen zu können, wenn ihm der Richter bei seiner Bestellung auf den Einzelfall bezogene Tatsachen mitgeteilt hat, die im konkreten Fall die erforderliche Hinzuziehung eines Rechtsanwalts erkennbar begründen (BayObLGZ 2002, 11).

  • OLG Frankfurt, 16.07.2009 - 20 W 147/06

    Pflicht des anwaltlichen Berufsbetreuers zur Inanspruchnahme von Beratungshilfe

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug nimmt, hat das Landgericht des weiteren entschieden, dass die Erledigung dieser arbeitsrechtlichen Angelegenheiten zwar objektiv nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfasst waren, es der auch einem anwaltlichen Berufsbetreuer zuzubilligende Vertrauensschutz jedoch gebietet, insoweit dem Grunde nach von einer Vergütungsfähigkeit auszugehen, nachdem die Beteiligte zu 1) vor Entfaltung ihrer Tätigkeiten auf diesem Gebiet nach den für den Senat bindenden tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts hier ausdrücklich bei der Rechtspflegerin wegen einer möglichen Erweiterung der Betreuung nachgefragt und eine entsprechende Auskunft sowie auch die später beantragte vormundschaftsgerichtliche Genehmigung erhalten hatte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 178).
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01

    Festsetzung einer Vergütung auf Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

    Es ist aber ausnahmsweise im Einzelfall eine Abrechnung auf Grundlage der BRAGO gerechtfertigt, wenn die von dem Verfahrenspfleger zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten erfordert und daher eine originäre anwaltliche Dienstleistung darstellt (BVerfG, FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311; BayObLG, BtPrax 2002, 121 m.w.N.).

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte (BayObLG, BtPrax 2002, 121, 122, OLG Zweibrücken, Rpfleger 2001, 593).

  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    Hierzu reicht insbesondere nicht aus, dass der Betroffene Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz i.V.m. dem Opferentschädigungsgesetz erhält (vgl. Senatsbeschluss vom 3.1.2002 - 3Z BR 300/01; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 264/265; a.A. HK-BUR/Winhold-Schött/Deinert § 1836c BGB Rn. 28).
  • LG Münster, 12.08.2020 - 5 T 387/20
    Solange der Verfahrenspfleger nur in dem Verfahren handelt, für das er bestellt ist, kann sich die Einstufung als besondere berufsspezifische Tätigkeit im Grundsatz nur aus der besonderen rechtlichen Schwierigkeit der Sache ergeben (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. Januar 2002 - 3Z BR 300/01 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Auch in diesem Fall darf er aber nur dann darauf vertrauen, dass er die von ihm zu entfaltende Tätigkeit in jedem Fall nach den Regeln der BRAGO abrechnen kann, wenn ihm das Gericht hinreichend konkrete fallbezogene Tatsachen mitteilt, die den Schluss auf das Erfordernis künftiger anwaltsspezifischer Leistungen rechtfertigen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1201 ff., 1202).
  • OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11

    Anforderungen an die Nichtabhilfeentscheidung im nachlassgerichtlichen Verfahren

  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

  • LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04

    Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts

  • LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07

    Vergütung des Verfahrenspflegers für eine rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit

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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01   

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https://dejure.org/2001,6900
BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01 (https://dejure.org/2001,6900)
BayObLG, Entscheidung vom 28.12.2001 - 3Z BR 307/01 (https://dejure.org/2001,6900)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 3Z BR 307/01 (https://dejure.org/2001,6900)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Rechtliches Gehör, Berücksichtigung von eingehenden Schriftsätzen vor Entscheidung

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör - Kenntnisnahme und Berücksichtigung von eingehenden Schriftsätzen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfahrensbevollmächtigter - Das Gericht muss ihn anhören

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör; Schriftsatz; Verfahrensbevollmächtigter; Zurkenntnisnahme; Betreuung

Verfahrensgang

  • AG Neu-Ulm - XVII 50/01
  • LG Memmingen - 4 T 868/01
  • BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 06.07.1995 - 3Z BR 121/95

    Rechtliches Gehör im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Der Umstand, dass die beiden Sachverständigen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangt waren, nötigte als solcher nicht zur Erholung eines Obergutachtens (vgl. BayObLG Rpfleger 1980, 189/190; FamRZ 1995, 1441/1442).
  • BVerfG, 26.01.1983 - 1 BvR 614/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet unter anderem, dass das Gericht die Ausführungen in einem bis zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung eingehenden Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (vgl. BVerfGE 63, 80/85; 67, 39/41).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvR 869/83

    Verfassungsrechtliche Anforderung an den Begriff des "neuen" Angriffs- oder

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beinhaltet unter anderem, dass das Gericht die Ausführungen in einem bis zum Zeitpunkt des Erlasses seiner Entscheidung eingehenden Schriftsatz des Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten zur Kenntnis nehmen und in seine Erwägungen einbeziehen muss (vgl. BVerfGE 63, 80/85; 67, 39/41).
  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 493/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 1a Z 26/88

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments; Maßgeblichkeit des hypothetischen

    Auszug aus BayObLG, 28.12.2001 - 3Z BR 307/01
    Er war jedoch noch nicht erlassen, da die für die Verfahrensbeteiligten bestimmten Ausfertigungen durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle erst am 23.8.2001 zur Aushändigung an die Post hinausgegeben wurden (vgl. BayObLGZ 1980, 378/380 f.; 1989, 116/122 f.).
  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 3 Z 86/80
  • BayObLG, 29.04.2003 - 3Z BR 75/03

    Anordnung einer Betreuung für alle Angelegenheiten - Anhörung des Betroffenen

    Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Schriftsätze durfte das Landgericht im Hinblick auf den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) nicht unbeachtet lassen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 121 m. w. N.).
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