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   BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01   

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BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
BayObLG, Entscheidung vom 27.07.2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
BayObLG, Entscheidung vom 27. Juli 2001 - 3Z BR 182/01 (https://dejure.org/2001,2902)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftform; Bezirksrevisor; Sofortige weitere Beschwerde; Beschwerdeschrift; Gesamtumstände

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schriftform des Rechtsmittels, zur Verwertbarkeit des Vermögens

  • Judicialis

    FGG § 29 Abs. 1 Satz 3; ; FGG § 29 Abs. 4; ; FGG § 21 Abs. 2; ; BGB § 1836 c Nr. 2; ; BSHG § 88 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors fehlt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 722/99
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8063/00
  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1515
  • FamRZ 2002, 416
  • BayObLGZ 2001, 186
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).

    Auszugehen ist insoweit vom Verkehrswert (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234).

    Nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand ferner, wenn die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309; vgl. auch Kunz § 88 Rn. 3).

  • LG Koblenz, 06.03.1995 - 2 T 102/95
    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 51) oder, soweit dies nicht der Fall ist, zunächst die Staatskasse hierfür aufkommt (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303).
  • BVerwG, 17.10.1974 - V C 50.73

    Begriff des kleinen Hausgrundstücks sowie Gewährung von Sozialhilfe in Form eines

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).
  • GemSOGB, 30.04.1979 - GmS-OGB 1/78

    Revisionsbegründung einer Behörde - § 81 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 164 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Aus der Verfügung des Bezirksrevisors vom 23.5.2001 lässt sich jedoch hinreichend zuverlässig entnehmen, dass sie von ihm stammt und mit seinem Willen an das Gericht gelangt ist (vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes NJW 1980, 172/174).
  • BVerwG, 19.12.1997 - 5 C 7.96

    Lebensversicherung als einzusetzendes Vermögen.

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    An der "Verwertbarkeit" von Vermögen fehlt es, wenn der Verwertung ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht (vgl. Schellhorn BSHG 15. Aufl. § 88 Rn. 12) oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar ist (vgl. hierzu BVerwGE 47, 103/109; BVerwG FamRZ 1998, 547/548; BayObLG FamRZ 1999, 1234 f.).
  • LG Oldenburg, 14.07.2000 - 8 T 558/00

    Zahlung der Vergütung einer Betreuerin aus der Staatskasse; Beurteilung der

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Nicht verwertbar ist ein Vermögensgegenstand ferner, wenn die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1234; LG Oldenburg FamRZ 2001, 309; vgl. auch Kunz § 88 Rn. 3).
  • BayObLG, 05.09.1995 - 3Z BR 55/95

    Hausgrundstück als verwertbares Vermögen eines Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Die Verwertung von Vermögen bedeutet für den Betreuten eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG, wenn sie zu einem den Leitvorstellungen des § 88 Abs. 2 BSHG nicht entsprechenden Ergebnis führen (vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; Kunz § 88 Rn. 23), insbesondere eine angemessene Lebensführung des Betreuten oder die Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung wesentlich erschweren würde (§ 88 Abs. 3 Satz 2 BSHG; vgl. BayObLGZ 1995, 307/310; 1997, 82/84).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    "Schonvermögen" sind unter anderem kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte bis zu 4500, 00 DM (§ 88 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 4 BSHG, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 b der Verordnung zur Durchführung des § 88 Abs. 2 Nr. 8 des Bundessozialhilfegesetzes; vgl. BayObLGZ 2001, 158) oder auch ein angemessenes Hausgrundstück, das vom Betreuten oder einer der in den §§ 11, 28 BSHG genannten Personen allein oder zusammen mit Angehörigen ganz oder teilweise bewohnt wird (§ 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG).
  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 51) oder, soweit dies nicht der Fall ist, zunächst die Staatskasse hierfür aufkommt (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303).
  • BGH, 27.08.2014 - XII ZB 133/12

    Regress der Staatskasse gegen die Erben eines verstorbenen Betreuten wegen

    Eine Immobilie kann daher grundsätzlich nicht nur veräußert, sondern auch beliehen werden, um mit dem Darlehen die Vergütungsforderung zu tilgen (BayObLG FamRZ 2003, 1129; 2002, 416, 417; Staudinger/Bienwald BGB [2014] § 1836 e Rn. 22).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Als verwertbar sind sämtliche Vermögensgegenstände anzusehen, die einer eigenständigen Verwertung, sei es durch Belastung, Verpfändung, Bestellung eines Nießbrauchs oder Veräußerung zugänglich sind (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2001, 167).

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 416; OLG Frankfurt am Main BtPrax 2003, 85; Jurgeleit/Maier, a.a.0., § 1836 c Rn. 29; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 c Rn. 7).

  • OLG Naumburg, 10.07.2013 - 2 Wx 44/13

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Anforderungen an die Feststellung

    Die Verwertbarkeit ist in wirtschaftlicher Hinsicht zu beurteilen, so dass Vermögensgegenstände ausscheiden, deren Einsatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich, wirtschaftlich unvertretbar wäre oder nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden könnte (s. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008 - Az.: 20 W 211/08 -, OLGR 2009, 505; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001 - Az.: 3Z BR 182/01 -, FamRZ 2002, 416; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000 - Az.: 5 W 145/00 -, zitiert nach juris; vgl. auch Götz in Palandt, BGB, 72. Auflage, § 1836 c Rdnr. 7,jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.01.2009 - 16 Wx 233/08

    Begriff der Verwertung des Vermögens

    Es fehlt an einer Verwertbarkeit, wenn dieser ein rechtliches oder tatsächliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung wirtschaftlich unvertretbar wäre (so m.w.n. BayObLG, NJW-RR 2001, 1515; OLG Frankfurt v. 11.8.2008 - 20 W 211/08- in juris).
  • OLG Saarbrücken, 13.05.2014 - 5 W 23/14

    Vergütung des berufsmäßigen Nachlasspflegers: Festsetzung gegen die Staatskasse

    Ansonsten wäre die Wahrnehmung staatlich übertragener Fürsorgemaßnahmen niemandem zuzumuten (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 Wx 84/13 - juris; siehe auch - für die Verwertbarkeit von Vermögen eines Betreuten - BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417).
  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 115/02

    Vermögen des Betroffenen bei Verbindlichkeiten gegenüber Sozialhilfeträger

    bb) Die Betroffene verfügt nach den Feststellungen des Landgerichts allein über Sparguthaben, die erheblich über dem Betrag der zugesprochenen Vergütungen zuzüglich Schongrenze liegen, weshalb dahin gestellt bleiben kann, ob die finnländische Eigentumswohnung verwertbar (vgl. BayObLGZ 2001, 186) ist.
  • LG Köln, 05.12.2011 - 1 T 211/11

    Rechtmäßigkeit der Entnahme einer sog. Betreuervergütung aus dem Nachlassvermögen

    Denn insoweit steht der Verwertbarkeit des Nachlassvermögens gerade nicht ein rechtliches Hindernis entgegen; eine solche ist - auch angesichts der hier in Rede stehenden Vergütung im Verhältnis zum Nachlass - nicht wirtschaftlich unvertretbar (vgl. zu letzterem BayObLG NJW-RR 2001, 1515).
  • OLG Schleswig, 24.03.2014 - 3 Wx 84/13

    Nachlasspflegschaft: Mittellosigkeit des Nachlasses als Vergütungsvoraussetzung

    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten in angemessener Zeit erfüllt werden können (BayObLG, FamRZ 2002, 416, 417; ausführlich und im Ergebnis ebenso OLG Oldenburg, FamRZ 1996, 437).
  • OLG Frankfurt, 18.12.2007 - 20 W 314/07

    Feststellung der Vermögenslosigkeit des Betroffenen ; Vergütung und

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  • OLG Naumburg, 26.01.2011 - 2 Wx 17/10

    Nachlasspflegervergütung aus der Staatskasse: Nachholung der Feststellung der

    Eine Mittellosigkeit liegt nicht nur dann vor, wenn zum Nachlass überhaupt keine Mittel gehören, aus denen die Vergütung des berufsmäßigen Betreuers bestritten werden könnte, sondern auch schon dann, wenn der Verwertung ein tatsächliches oder rechtliches Hindernis entgegensteht oder die Verwertung nicht in angemessener Zeit durchgeführt werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.08.2008, 20 W 211/08 - OLGR 2009, 505, in juris Tz. 16; BayObLG, Beschluss v. 27.07.2001, 3Z BR 182/01 - FamRZ 2002, 416, in juris Tz. 15 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss v. 05.10.2000, 5 W 145/00 - zitiert nach juris Tz. 5; vgl. auch Diederichsen in: Palandt, BGB, 70. Aufl. 2011, § 1836c Rn. 7 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 185/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Zweibrücken, 24.01.2002 - 3 W 5/02

    Betreuung: Festsetzung der Vergütung des Berufsbetreuers nach dem Tod des

  • LG Gießen, 27.03.2007 - 7 T 79/07

    Vergütung des Betreuers: Ermittlung des einzusetzenden Vermögens des Betreuten;

  • BayObLG, 31.07.2002 - 3Z BR 118/02

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Berufsbetreuers ;

  • LG Koblenz, 11.10.2005 - 2 T 517/05

    Ausgestaltung der Vergütung eines staatlich bestellten Betreuers

  • OLG Schleswig, 13.11.2003 - 2 W 187/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Mittellosigkeit des Betreuten

  • OLG Brandenburg, 26.08.2014 - 3 W 32/14
  • LG Meiningen, 14.12.2006 - 3 T 255/06
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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3234
BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01 (https://dejure.org/2001,3234)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3Z BR 198/01 (https://dejure.org/2001,3234)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3Z BR 198/01 (https://dejure.org/2001,3234)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Österreichische Staatsangehörige mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; Vergütung des Aufwendungsersatzes eines Betreuers

  • Bt-Recht

    Zur Bestellung eines Betreuers für Ausländer, insbesondere zur Handlungskompetenz

  • Judicialis

    EGBGB Art. 24 Abs. 1 Satz 2; ; EGBGB Art. 24 Abs. 3; ; BGB § 1835 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1835 Abs. 4 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 1836a

  • rechtsportal.de

    Betreuung für einen Ausländer - Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Straubing - XVII 135/97
  • LG Regensburg - 7 T 197/01
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 30
  • FamRZ 2002, 638
  • BayObLGZ 2001, 324
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).

    Für die Frage, ob eine Tätigkeit des Betreuers zu vergüten ist oder die im Zusammenhang damit entstandenen Aufwendungen zu ersetzen sind, kommt es deshalb grundsätzlich auf die Sicht des Betreuers an, also darauf, ob er die Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 1996, 47/50).

  • OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 129/93

    Arm ; Fixieren; Betreuter; Ernährung; Magensonde; Herausziehen; Gefahr;

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00

    Pflichten eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 17.11.1998 - 3Z BR 268/98

    Vergütung eines Betreuers für gewöhnliche Geschäfte des täglichen Lebens

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • OLG Schleswig, 25.06.1998 - 2 W 95/98

    Vergütung für Vergütungsantrag des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 198/01
    a) Wird der Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. auf Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fiel (vgl. BayObLGZ 1994, 4/6; BayObLG FamRZ 1999, 463; FamRZ 2000, 1048; BtPrax 2001, 76; SchlHOLG FamRZ 1999, 462) und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; BayObLGZ 1996, 47; BayObLG FamRZ 1999, 463; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86/87).
  • BayObLG, 09.10.2002 - 3Z BR 146/02

    Arztbesuche des Betreuten - Begleitung durch Betreuer und Heimpersonal

    a) Wird ein Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, im Interesse des Betroffenen tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; st. Rspr., vgl. BayObLGZ 2001, 324/325 m. w. N.).
  • BayObLG, 29.09.2004 - 3Z BR 163/04

    Aufwendungsersatz und Vergütung des Berufsbetreuers

    Es kommt deshalb für die Beantwortung der Frage, ob eine Tätigkeit nach Art und Umfang zu vergüten ist, auch nach dem seit 1.1.1999 geltenden Recht darauf an, ob sie der Betreuer, unter Berücksichtigung der von ihm zu erwartenden Fähigkeiten und Kenntnisse, aus seiner Sicht zur pflichtgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (BayObLGZ 2001, 324/327, BayObLG BtPrax 2003, 130 m.w.N., § 670 BGB; zum früheren Recht BayObLGZ 1996, 47).

    Dem Tatrichter ist allerdings ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das im Verfahren der weiteren Beschwerde nur einer beschränkten Nachprüfung unterliegt (vgl. BayObLGZ 2001, 324/327), insbesondere dahin, ob der Tatrichter von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, von seinem Ermessen einen dem Sinn und Zweck des Gesetzes zuwider laufenden Gebrauch gemacht oder die Grenzen des Ermessens überschritten hat (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 129).

  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

    Das Entstehen eines Anspruch auf Vergütung aus § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB dem Grunde nach setzt grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den Aufgabenkreis fiel, der dem Nachlasspfleger übertragen war, und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, Az. 3Z BR 198/01, Rn 16, zitiert nach juris).

    Die Vergütungsfähigkeit entfällt damit dann, wenn der Pfleger bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen müssen, dass die von ihm durchgeführten Maßnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben objektiv nicht erforderlich waren, insbesondere deshalb, weil sie ungeeignet waren oder außer Verhältnis zum Anlass standen (vgl. für die Betreuung BayObLG, Beschluss vom 31.10.2001, Az. 3Z BR 198/01, Rn 16, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04

    Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und

    Nach §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG kann der Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz für solche Tätigkeiten beanspruchen, die er im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise entfaltet hat und aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 638, OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Oberlandesgericht Frankfurt am Main OLG-Report 2003, 443).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 219/02

    Kostenerstattung für wöchentliche Besuche des Betreuers

    a) Wird ein Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, im Interesse des Betroffenen tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, § 670 BGB; st. Rspr.; vgl. BayObLGZ 2001, 324/325 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 131/03

    Vergütungsfähigkeit der Teilnahme eines Betreuers an einer Hilfeplankonferenz

    a) Wird ein Berufsbetreuer zum Zweck der Führung der Betreuung, das heißt mit dem Ziel der Erfüllung seiner Aufgaben, im Interesse des Betroffenen tätig, setzt sein Anspruch auf Vergütung (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 1 und 2, § 1836a BGB, § 1 BVormVG) bzw. Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 BGB) grundsätzlich voraus, dass die fragliche Tätigkeit in den ihm übertragenen Aufgabenkreis fällt und er die Tätigkeit aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 BVormVG, §,670 BGB; st. Rspr. vgl. BayObLGZ 2001, 324/325 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 294/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7606
BayObLG, 12.10.2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2001 - 3Z BR 294/01 (https://dejure.org/2001,7606)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Umwandlung in Berufsbetreuung: Rechtsmittel des Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 20; ; BGB § 1908b; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 20; BGB § 1908b § 1836 Abs. 1 Satz 2
    Beschwerderecht des Betroffenen bei Statuswechsel des Betreuers - früherer Vereinsbetreuer als selbständiger Berufsbetreuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinsbetreuer; Berufsbetreuer; Statusändernder Beschluss; Beschwerdebefugnis; Führung der Betreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 767
  • BtPrax 2002, 130
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2977
BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
BayObLG, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
BayObLG, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde; Betreuung; Geschäftsunfähiger Betroffener; Natürlicher Wille; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht

    Betreuervorschlag durch Betroffenen, Überprüfung der Beweiswürdigung

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4; FGG § 27
    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung: Der Wille des Betroffenen ist maßgebend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 312
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).

    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    a) Die Erstbeschwerde konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220; KG BtPrax 1995, 106).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).

  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Diese Bindung entfällt, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373/1374).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    a) Die Erstbeschwerde konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220; KG BtPrax 1995, 106).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen auf Dauer angelegten Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen: BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    An den Vorschlag des Betroffenen ist das Gericht grundsätzlich gebunden, auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, aber seinen Wunsch mit natürlichem Willen kundtun kann (BayObLG BtPrax 2002, 36).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2606
BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 20.08.2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
BayObLG, Entscheidung vom 20. August 2001 - 3Z BR 250/01 (https://dejure.org/2001,2606)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Unterbringungsgenehmigung; Verfahrenspfleger; Persönliche Anhörung; Ladung

  • Bt-Recht

    Ablehnung eines Terminsverlegungsantrags des Verfahrenspflegers, Anhörung des Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 70 b

  • rechtsportal.de

    FGG § 70b
    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Laufen - XVII 214/00
  • LG Traunstein - 4 T 795/01
  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 629
  • Rpfleger 2002, 24
  • BayObLGZ 2001, 219
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 02.07.1987 - BReg. 3 Z 98/87

    Verfahren über die vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. Jürgens/Mertens BtR 2.Aufl. § 68 FGG Rn. 12) und ist zu dieser zu laden (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

    Ferner muss dem Verfahrenspfleger Gelegenheit gegeben werden, sich zu Beweismitteln, die der Entscheidung zugrunde gelegt werden sollen, zu äußern (vgl. BayObLGZ 1987, 236/238).

  • BayObLG, 22.07.1993 - 3Z BR 83/93

    Trunksucht; Rauschgiftsucht; Betreuung; Anforderungen; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Dem entgegen hat das Landgericht die von ihm verwerteten Sachverständigengutachten vom 13. und 16.2.2001 dem Betroffenen nicht zugeleitet, obwohl dessen Anspruch auf rechtliches Gehör in der Regel beinhaltet, ihm ein zu den Unterbringungsvoraussetzungen eingeholtes schriftliches Gutachten rechtzeitig vor der persönlichen Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; OLG Düsseldorf BtPrax 1996, 188).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94

    Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten;

    Auszug aus BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01
    Ferner hat es entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG (vgl. OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29) der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Unterbringungsgenehmigungsantrag des Betreuers zu äußern.
  • BGH, 02.03.2011 - XII ZB 346/10

    Unterbringungsverfahren: Erfordernis der erneuten Anhörung des Betroffenen im

    Der Verfahrenspfleger ist daher vom Gericht im selben Umfang wie der Betroffene an den Verfahrenshandlungen zu beteiligen (MünchKommZPO/Schmidt-Recla 3. Aufl. § 317 FamFG Rn. 11; Jürgens Betreuungsrecht 4. Aufl. § 317 Rn. 8; BayObLG FamRZ 2002, 629 zu § 70 b FGG; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 182, 116, 135 f. = FamRZ 2009, 1656 Rn. 43 ff.).

    Das Betreuungsgericht muss durch die rechtzeitige Bestellung eines Verfahrenspflegers und dessen Benachrichtigung vom Anhörungstermin sicherstellen, dass dieser an der Anhörung des Betroffenen teilnehmen kann (BayObLG FamRZ 2002, 629).

  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    So stellt es bereits einen Mangel dar, dass das Landgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben hat, sich zu dem Antrag der Betreuerin auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des BayObLG bedeutet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch entweder einen Verfahrenspfleger rechtzeitig vor der Anhörung bestellen oder den erkennbar benannten Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) eine Unterbringung von zwei Jahren gebilligt, ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629).

    a) Es hat entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag des Betreuers auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch die Verfahrenspflegerin oder die Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 465/17

    Stattfinden der Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren ohne Teilnahme

    Wie in anderen Fällen der unfreiwilligen Abwesenheit eines Verfahrenspflegers beim Anhörungstermin (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2002, 629; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 278 FamFG Rn. 22) muss die Anhörung des Betroffenen bei nachträglicher Bestellung eines Verfahrenspflegers aber dann wiederholt werden, wenn der Verfahrenspfleger dies verlangt.
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Wird ein schriftliches Sachverständigengutachten eingeholt, so ist dieses dem Betroffenen grundsätzlich in vollständiger Form und rechtzeitig vor seiner Anhörung zu übermitteln (BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLG BtPrax 2003, 175), wird ein mündliches Sachverständigengutachten eingeholt, hat dieses in Anwesenheit des Betroffenen zu geschehen oder, wenn dies aus gesundheitlichen Belangen nicht möglich ist, in Anwesenheit eines bestellten Verfahrenspflegers (vgl. BayObLG BtPrax 1993, 208; BayObLG FamRZ 1995, 695; BayObLGZ 2001, 219; BayObLG BtPrax 2003, 175; OLGR München 2006, 191; OLGR München 2006, 784; KGR 2007, 306; OLG Düsseldorf BT-Prax 1996, 188).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    Denn der Anspruch des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs bedeutet, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist unbestritten, dass ein schriftliches Gutachten dem Betroffenen vollständig und rechtzeitig vor der Anhörung zuzugehen hat (BayObLG, FamRZ 1987, 412, 413; BayObLG-Report 1993, 84, 86; Rpfleger 2002, 24; BtPrax 2003, 175; OLG Düsseldorf, FamRZ 1997, 1361, 1362; Senat, Beschluss vom 28. November 2006 - 1 W 446/05 - OLG-Report 2007, 306, 308).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05

    Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 27.06.2006 - 33 Wx 89/06

    Verfahrenspflegschaft und vorläufige Betreuung bei vorläufiger Unterbringung

  • OLG München, 22.05.2006 - 33 Wx 79/06

    Rechtliches Gehör bei Hauptsacheerledigung im Unterbringungsverfahren

  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

  • OLG Köln, 07.11.2007 - 16 Wx 237/07

    Bestellung eines Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen

  • OLG Naumburg, 18.10.2011 - 8 UF 204/11

    Elterliche Sorge: Plicht zur Teilnahme des Verfahrensbeistands an der

  • OLG Naumburg, 17.10.2011 - 8 UF 204/11

    Voraussetzungen eines Anspruchs der Mutter auf vorläufige Übertragung des

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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7417
BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01 (https://dejure.org/2001,7417)
BayObLG, Entscheidung vom 31.10.2001 - 3Z BR 346/01 (https://dejure.org/2001,7417)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 3Z BR 346/01 (https://dejure.org/2001,7417)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Auswahl Berufsbetreuer oder ehrenamtlicher Betreuer

  • Judicialis

    BGB § 1896; ; BGB § 1897 Abs. 6 Satz 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 § 1897 Abs. 6 Satz 1
    Bestellung eines Berufsbetreuers trotz Bereitschaft einer weiteren Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsbetreuer; Betreuungseignung; Eigener Wunsch des Betreuten; Betreuerbestellung; Aufgabenkreis

Verfahrensgang

  • AG Regensburg - XVII 2036/00
  • LG Regensburg - 7 T 360/01
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 768
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95

    Auswahl eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01
    Die Beschwerdeberechtigung des Sohnes ergibt sich aus § 69g Abs. 1 FGG, da die Bestellung eines Betreuers auch die Auswahl eines Betreuers mitumfasst (BayObLG FamRZ 1996, 507).

    Deshalb hat sich das Vormundschaftsgericht maßgeblich von der Frage leiten zu lassen, durch wen die bestmögliche Kombination von persönlicher Betreuung und Besorgung der Angelegenheiten der Betroffenen gewährleistet wird (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507 f. m. w. N.).

    Hingegen sind Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Auswahl einer Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich entzogen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 507 f).

  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 346/01
    Gegen die Wirksamkeit einer auf die Auswahl des Betreuers beschränkten Teilanfechtung bestehen keine Bedenken (BayObLG aaO; BayObLGZ 1995, 220).
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 53/15

    Verlängerungsentscheidung für eine bereits bestehende Betreuung: Kriterien der

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (BayObLG FamRZ 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; 1996, 507 f.).

    Ausreichend ist insofern, dass die vom Tatsachengericht vorgenommene Auswahl möglich ist, auch wenn sie nicht zwingend erscheint oder eine andere Auswahl ebenso nahe- oder sogar nähergelegen hätte (BayObLG FamRZ 2004, 1600; 2002, 768, 769; 2001, 1249, 1250; BtPrax 2002, 261; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. November 2012] § 1897 BGB Rn. 121 f.; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1897 Rn. 29; vgl. auch Keidel/Meyer-Holz FamFG 18. Aufl. § 72 Rn. 8).

  • OLG München, 04.05.2005 - 33 Wx 10/05

    Entlassung des Betreuers zur Vermögenssorge bei unzureichender Abrechnung von

    So wirkt sich die Vermögenssorge auch auf die Aufgabenkreise der Aufenthaltsbestimmung und der Gesundheitsfürsorge aus, wenn ohne Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel insbesondere eine intensive ambulante Pflege oder eine Unterbringung in einem Heim nicht finanziert werden können (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 768 a.E.; BtPrax 2003, 270/271).
  • BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04

    Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers

    Erforderlich ist letztlich eine Gesamtabwägung der für und gegen die Bestellung einer bestimmten Person sprechenden Gesichtspunkte (vgl. auch BayObLG FamRZ 2002, 768/769).
  • LG Aachen, 27.06.2019 - 3 T 472/18
    Aus diesem Grund hat auch der Vorrang der ehrenamtlichen Betreuung nach § 1897 Abs. 6 S. 1 BGB im vorliegenden Fall zurückzustehen, da dieser nicht gilt, wenn der Berufsbetreuer zur Betreuung wie hier wesentlich besser geeignet ist als ein ehrenamtlicher Betreuer (BayObLG Beschl. v. 31.10.2001 - 3 Z BR 346/01, FamRZ 2002, 768).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4678
BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 216/01 (https://dejure.org/2001,4678)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Härteausgleich bei nicht mittellosen Betreuten, Verzinsung der Vergütung

  • Judicialis

    BGB § 288; ; BGB § 291; ; BGB § 1836; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 288 § 291 § 1836; BVormVG § 1 Abs. 3
    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffener - Verzinsung der Vergütung des Berufsbetreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Vermögender Betroffener; Härteausgleich; Besondere Schwierigkeit; Stundensatz

Verfahrensgang

  • AG Obernburg - XVII 210/00
  • LG Aschaffenburg - 5 T 62/00
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 767 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

    bb) Der Tatrichter hat in seine Erwägungen ferner einzubeziehen, ob bzw. inwieweit es für den Berufsbetreuer eine besondere Härte bedeuten würde, die neue Bemessungsgrundlage bereits ab ihrem Inkrafttreten am 1.1.1999 ohne Einschränkung anzuwenden (BayObLGZ 2001, 122/124).

    Der mit § 1 Abs. 3 BVormVG verfolgte Zweck rechtfertigt es, den Betreuern bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen grundsätzlich auch in den Fällen einen Härteausgleich zu gewähren, in denen die von ihnen betreuten Personen vermögend sind (vgl. BayObLGZ 2001, 122/125).

    Dies rechtfertigt aber nicht eine zeitliche Ausdehnung des Härteausgleichs unter dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung und des Vertrauensschutzes bei Vergütungen für vermögende Betreute (BayObLGZ 2001, 122/125).

    Diese Vergütungen geben auch Anhaltspunkte für das Ausmaß des Härteausgleichs (vgl. § 1 Abs. 3 Satz 2 BVormVG sowie BayObLGZ 2001, 122/124).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    a) Ist der Betreute nicht mittellos, bemisst sich die Vergütung des Berufsbetreuers (§ 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB) nicht zwingend nach den Stundensätzen des § 1 Abs. 1 BVormVG (vgl. BGH NJW 2000, 3709).

    Vielmehr hat der Tatrichter den Stundensatz nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks. 13/7158 S. 55 f.; BGH NJW 2000, 3709/3710; BayObLGZ 1999, 375/378).

    aa) Auch bei nicht mittellosen Betreuten kommt der vom Gesetzgeber mit der Regelung des § 1 Abs. 1 BVormVG vorgenommenen Bewertung der Leistung des Betreuers für die Festsetzung der Vergütung die Funktion einer Orientierungshilfe und Richtlinie zu (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712).

    Die in der genannten Bestimmung festgelegten Stundensätze stellen im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt dar und dürfen deshalb nur überschritten werden, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGH NJW 2000, 3709/3712; BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Sie will unzumutbare Nachteile vermeiden, die sich für Berufsbetreuer aus dem Wechsel der für die Vergütung ihrer Tätigkeit maßgeblichen Bemessungskriterien ergeben können (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.).

    Sie dient der Besitzstandswahrung und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen (vgl. BayObLGZ 2001, 37/39 ff. m. w. N.; 2000, 136/138 f. und 2000, 331/334).

    b) Das Gericht der weiteren Beschwerde kann die Ermessensentscheidung des Tatrichters nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 FGG, § 550 ZPO; vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).

  • LG Stuttgart, 10.03.1999 - 10 T 326/98
    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Zinsen können grundsätzlich nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836 BGB Rn. 21: nur bei Verzug; vgl. auch LG Stuttgart BtPrax 1999, 158 zum alten Recht).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2000 - 9 Wx 28/00

    Anwendung der Übergangsvorschrift

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Die Gewährung des Härteausgleichs setzt eine Tätigkeit vor diesem Zeitpunkt gerade in der Betreuungssache, in der die Vergütung beansprucht wird, nicht voraus (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm BtPrax 2000, 36; OLG Brandenburg FGPrax 2000, 238).
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Hinsichtlich der Verzinsung wird zugunsten der Betreuerin das Verbot der Schlechterstellung (vgl. BGH NJW 2000, 3712/3715; BayObLGZ 1995, 35/37) zu beachten sein.
  • BayObLG, 16.07.2001 - 3Z BR 178/01

    Härteausgleich für Betreuer vermögender Betreuter

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Soweit § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG bestimmt, dass bei der Bemessung des Stundensatzes nicht über 60, 00 DM hinausgegangen werden dürfe, gilt diese Beschränkung bei der Vergütung von Betreuern nicht mittelloser Betreuter angesichts des wesentlich höheren Ausgangsniveaus der früher bewilligten Vergütung naturgemäß nicht (vgl. Beschluss des Senats vom 16.7.2001 - 3Z BR 178/01).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 216/01
    Da sie allein aus der Sphäre des Betreuers stammen, trifft diesen insoweit jedoch eine Darlegungslast, d. h. es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 28/01

    Vergütung des Betreuers nach dem Tod des Betreuten

  • BayObLG, 01.02.1995 - 3Z BR 186/94

    Vergütung eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit eines Vereinsbetreuers

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 16.03.1998 - 3Z BR 373/97

    Vergütung eines Betreuers, der nicht Berufsbetreuer ist

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 15 W 150/02

    Festsetzung von Zinsen im Vergütungsfestsetzungsverfahren

    Dem entspricht es, daß das BayObLG (FamRZ 2002, 767) im Rahmen einer Festsetzungsentscheidung nach § 56 g FGG in eine sachliche Prüfung von Zinsansprüchen der von dem Beteiligten zu 1) geltend gemachten Art eingetreten ist.

    Eine Verpflichtung zur Verzinsung dieses Anspruchs kann sich deshalb ausschließlich aus den Vorschriften des BGB ergeben (BayObLG FamRZ 2002, 767; LG Stuttgart BtPrax 1999, 158, 159; Zimmermann FamRZ 2002; 1373, 1378; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477 zur Verzinsung der Vergütung eines Insolvenzverwalters).

    Dementsprechend kann die Verzinsungspflicht für den Anspruch auf Aufwendungsersatz und Vergütung des Betreuers frühestens mit der Rechtskraft des Festsetzungsbeschlusses beginnen, weil die Höhe des Anspruchs erst durch die Festsetzungsentscheidung konstitutiv begründet wird (BayObLG FamRZ 2002, 767 betr. die Verzinsungspflicht des nicht mittellosen Betroffenen).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 48/03

    Rechte des vorläufigen Insolvenzverwalters bei verzögerter Bearbeitung des

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • BayObLG, 05.03.2004 - 1Z BR 84/03

    Verzinsung der Vergütung des Nachlasspflegers

    Zinsen können daher nur auf der Grundlage der Vorschriften der §§ 288, 291 BGB verlangt werden (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767 und OLG Hamm FGPrax 2003, 73/74 für die entsprechende Rechtslage bei der Betreuervergütung nach § 1836 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BGB).

    cc) Eine Verzinsungspflicht kommt aber nicht nur aus den vom Landgericht geprüften Verzugsregeln, sondern auch aus § 291 BGB in Betracht (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Hamm FGPrax 2003, 73/75).

  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 69/03

    Verzinsung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Dies ist auch für die Vergütung des Vormunds anerkannt (BayObLG FamRZ 2002, 767; OLG Zweibrücken Rpfleger 2002, 477; Palandt/Diederichsen, § 1835 BGB Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.2002 - 3 W 236/01

    Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters ; Bestimmung der

    Das ist jedoch frühestens nach der gerichtlichen Festsetzung der Fall (vgl. BayObLG Beschluss vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 216/01 - vgl. Staudinger/Löwisch BGB 2001 § 284 Rdnr. 9).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6279
BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01 (https://dejure.org/2001,6279)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.2001 - 3Z BR 247/01 (https://dejure.org/2001,6279)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 2001 - 3Z BR 247/01 (https://dejure.org/2001,6279)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Rückgriff der Staatskasse gegenüber Betreuten, Rechtsmittel

  • Judicialis

    BGB § 1836c; ; BGB § 1836d; ; BGB § 1836e; ; FGG § 56g; ; BtÄndG Art. 5 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidung des Vormundschaftsgerichts bei Ablehnung der Festsetzung von Zahlungen des Betreuten an Staatskasse - Rückgriff der Staatskasse - Rückgriff gegen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Vormundschaftsgericht; Betreuter; Staatskasse; Vergütungsentscheidung; Sofortige weitere Beschwerde

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 4 XVII 798/98
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10861/99
  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 943
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 05.09.2000 - 25 Wx 74/00

    Vergütungsansprüche des Betreuers gegen den mittellosen Betroffenen; Einsatz des

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Der Regress gemäß § 1908i Abs. 1 i.V.m. H 1836c, 1836e BGB setzt zwar die nach § 1836c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, die vor einer entsprechenden Entscheidung festzustellen ist (vgl. BayObLGZ 1999, 362; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110/111).
  • RG, 11.11.1927 - II 102/27

    Aufrechnung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Eine solche endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung wäre geeignet, Verzug eintreten zu lassen (vgl. RGZ 119, 1/5; BGH NJW 1964, 820).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Die Rechtmäßigkeit einer solchen Anzeige hängt nach einhelliger Auffassung nicht vom Bestehen der übergeleiteten Forderung ab (BVerwGE 58, 208/214), solange nicht der Anspruch offensichtlich ausgeschlossen und damit die Überleitungsanzeige erkennbar sinnlos ist (BVerwGE 92, 281/283 f.).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99

    Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Der gesetzliche Forderungsübergang des § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB gilt nur hinsichtlich solcher Tätigkeiten oder Aufwendungen, die nach dem Inkrafttreten des Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 (vgl. Art. 5 Abs. 2 BtÄndG) erbracht oder gemacht worden sind (OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BTPrax 2000, 40; Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836e Rn. 1; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836e Rn. 1; Zimmermann FamRZ 1999, 630/636; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 125/62

    Anspruch auf Abschlagszahlung bei schwieriger Prüfung der Schlussrechnung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Eine solche endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung wäre geeignet, Verzug eintreten zu lassen (vgl. RGZ 119, 1/5; BGH NJW 1964, 820).
  • BayObLG, 08.02.2000 - 1Z BR 150/99

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen des auf Pflegschaften und Betreuungen anwendbaren intertemporalen Rechts (vgl. BayObLGZ 2000, 26/31).
  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 8/99

    Vergütung für den Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Der gesetzliche Forderungsübergang des § 1836e Abs. 1 Satz 1 BGB gilt nur hinsichtlich solcher Tätigkeiten oder Aufwendungen, die nach dem Inkrafttreten des Betreuungsänderungsgesetzes zum 1.1.1999 (vgl. Art. 5 Abs. 2 BtÄndG) erbracht oder gemacht worden sind (OLG Schleswig FamRZ 2000, 562; OLG Zweibrücken BTPrax 2000, 40; Jürgens/Winterstein Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1836e Rn. 1; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1836e Rn. 1; Zimmermann FamRZ 1999, 630/636; vgl. auch BayObLGZ 1999, 21/23).
  • BayObLG, 19.11.1999 - 3Z BR 233/99

    Leistungsfähigkeit des Betreuten zur Deckung der Kosten der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 247/01
    Der Regress gemäß § 1908i Abs. 1 i.V.m. H 1836c, 1836e BGB setzt zwar die nach § 1836c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus, die vor einer entsprechenden Entscheidung festzustellen ist (vgl. BayObLGZ 1999, 362; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110/111).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT-Drucks. 13/7158, S. 32; Jürgens, Betreuungsrecht, § 56 g FGG Rn. 18; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1836 e Rn. 2; Keidel/KuntzeWinkler, FGG, 14. Aufl., § 56 g Rn. 19; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf, FG Prax 2001, 110).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 20 W 128/08

    Betreuervergütung: Rückforderungsanspruch der Staatskasse wegen einer

    Ein solcher Regress setzt die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT-Drucks 13/7158, S. 32; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; Palandt/ Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2008 - 20 W 211/08

    Betreuervergütung: Festsetzung von Regresszahlungen gegen den Betreuten zum Zweck

    Ein solcher Regress setzt nach einhelliger Ansicht in Literatur und Rechtsprechung die nach § 1836 c BGB zu bestimmende Leistungsfähigkeit des Betreuten voraus (vgl. BT.Drucks 13/7158, S. 32;; BayObLG FamRZ 2000, 562 und NJW-RR 2002, 943; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 110; OLG Hamm Rpfleger 2006, 466; Brandenburgisches OLG FamRz 2007, 854 - im Langtext dokumentiert bei Juris; Palandt/Diederichsen, a.a.0., § 1836 e Rn. 2; Soergel/Zimmermann, a.a.0., § 1836 e Rn. 4; Jürgens/Mertens, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 56 g FGG Rn. 18; Keidel/Kuntze/ Winkler, FGG, 15. Aufl., § 56 g Rn. 23).
  • OLG Jena, 05.12.2002 - 6 W 663/02

    Betreuervergütung; Anspruchsüberleitung

    In den Fällen, in denen die Mittellosigkeit des Betroffenen allein wegen ihm zustehender Unterhaltsansprüche verneint wird, das Vormundschaftsgericht ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob derartige Ansprüche auch tatsächlich realisiert werden können (BayObLG, NJW-RR 2002, S. 943).

    In den Fällen, in denen die Mittellosigkeit des Betroffenen allein wegen ihm zustehender Unterhaltsansprüche verneint wird, ist das Vormundschaftsgericht nicht zur Prüfung verpflichtet, ob derartige Ansprüche auch tatsächlich realisiert werden können (BayObLG, NJW-RR 2002, S. 943).

  • OLG Jena, 10.12.2002 - 6 W 663/02

    Betreuervergütung; Anspruchsüberleitung

    In den Fällen, in denen die Mittellosigkeit des Betroffenen allein wegen ihm zustehender Unterhaltsansprüche verneint wird, ist das Vormundschaftsgericht nicht zur Prüfung verpflichtet, ob derartige Ansprüche auch tatsächlich realisiert werden können (BayObLG, NJW-RR 2002, S. 943).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.03.2009 - 13 T 1970/09

    Anordnung des Rückgriffs auf Unterhaltsansprüche - keine Anspruchsprüfung!

    Die Absicht des Gesetzgebers, der Staatskasse eine einfache und praxisgerechte Möglichkeit zur Einziehung etwaiger Unterhaltsansprüche an die Hand zu gehen, würde verfehlt (vgl. BayObLG, NJW-RR 2002, 943 [BayObLG 25.09.2001 - 3 Z BR 247/01] ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4908
BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2001 - 3Z BR 279/01 (https://dejure.org/2001,4908)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Betreuung; Mittelloser Betreuter; Erhöhter Stundensatz; Nachqualifizierung

  • Bt-Recht

    Ermessensausübung im Rahmen von § 1 III BVormVG

  • Judicialis

    BGB § 1836 a; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836a; BVormVG § 1 Abs. 3
    Erhöhter Stundensatz für Betreuer eines mittellosen Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Tirschenreuth - XVII 207/00
  • LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 649/01
  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 243
  • FamRZ 2002, 906
  • Rpfleger 2002, 313
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie will unzumutbare Nachteile vermeiden, die sich für Berufsbetreuer aus dem Wechsel der für die Vergütung ihrer Tätigkeit maßgeblichen Bemessungskriterien ergeben können (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    c) Die Ermessensentscheidung des Tatrichters ist im Verfahren der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt überprüfbar (BayObLGZ 2000, 136/138).

  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    b) Ob, für welchen Zeitraum und in welchem Ausmaß einem Berufsbetreuer auf der Grundlage von § 1 Abs. 3 BVormVG ein Härteausgleich gewährt wird, steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138; OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635).

    Dieser hat alle nach dem Sinn und Zweck der Härteregelung relevanten Umstände zu berücksichtigen, in erster Linie, in welchem Umfang der dem Betreuer nunmehr noch zustehende Stundensatz hinter dem bisher gewährten zurückbleibt (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).

  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Sie dient der Besitzstandswahrung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275) und gewährt Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisher erzielten Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulation darstellen.

    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach diesem Zeitpunkt kommt dem Gesichtspunkt der Besitzstandswahrung und der Ermöglichung einer Anpassung der Organisation des Bürobetriebs an die veränderte Einkommenssituation regelmäßig entscheidende Bedeutung nicht mehr zu (vgl. BayObLGZ 2001, 122/125 f.).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Den erhöhten Stundensatz kann auch ein Betreuer erhalten, der keine Nachqualifizierung durchführt (BayObLGZ 2000, 136; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • LG Koblenz, 10.08.1999 - 2 T 407/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Nach dieser Vorschrift stellt die bisherige Vergütung einen zwar besonders wichtigen Orientierungspunkt, aber nicht das ausschließliche Kriterium für die Höhe der zu gewährenden Vergütung dar (vgl. auch OLG Koblenz FamRZ 2000, 181; Zimmermann FamRZ 1999, 630/635 f.).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Hat der Betreuer Betreuungen schon seit mindestens 1.1.1997 berufsmäßig geführt, kann ihm das Gericht gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 BVormVG für eine Übergangszeit einen über 35 bzw. 45 DM hinausgehenden Stundensatz zubilligen, und zwar unabhängig davon, wann der Betreuer die konkrete Betreuung, für die er die Vergütung beansprucht, übernommen hat (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 2000, 20).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 279/01
    Die seit mindestens zwei Jahren tätigen Berufsbetreuer, denen bisher höhere Stundensätze bewilligt wurden als ihnen nach der Neuregelung zustünden, sollen Gelegenheit erhalten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, z.B. indem sie durch die in § 2 BVormVG vorgesehene Umschulung und Fortbildung eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation erreichen oder die Unkosten in einer Weise reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2000, 331/334; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223/224; 2000, 20; Dodegge NJW 2000, 2704/2713).
  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

    Ein wesentlicher Zweck der Härteregelung ist es vielmehr, den von ihr erfassten Berufsbetreuern Gelegenheit zu geben, sich durch wirtschaftliche Anpassung (Reduzierung der Kosten, Erhöhung der Einnahmen durch Übernahme weiterer Betreuungen) trotz geringerer Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage zu verschaffen (vgl. BayObLGZ 2000, 136, 138 f.; 331, 334; 2001, 37; 122, 125; BayObLG FGPrax 2001, 243, 244; OLG Schleswig SchlHA 2002, 74, 75 f.; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224; 2000, 20).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9849
BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01 (https://dejure.org/2001,9849)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2001 - 3Z BR 122/01 (https://dejure.org/2001,9849)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 3Z BR 122/01 (https://dejure.org/2001,9849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Übergangsregelung; Vergütungssituation; Betreuung; Vermögender Betroffener; Härteausgleich

  • Bt-Recht

    Härteausgleich bei Betreuung nicht mittelloser Betroffenen

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BVormVG § 1 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; BVormVG § 1 Abs. 3
    Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 703 XVII 3984/96
  • LG München I - 13 T 2639/01
  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Sie hält sich im Rahmen des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Ermessens (BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 136/138).

    Nach der Rechtsprechung zum früheren Recht war der Stundensatz so zu bemessen, dass die Vergütung dem Berufsbetreuer über den Ersatz von Kosten hinaus ein angemessenes Honorar erbrachte (vgl. BayObLGZ 1999, 375/379).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Danach kommt den in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Stundensätzen für die Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter Richtlinienfunktion zu und darf der Tatrichter sie nur überschreiten, wenn die Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (BGHZ 145, 104; vgl. hierzu BayObLGZ 2000, 316; 2001 Nr. 26).

    Die dahingehende Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der insbesondere für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 145, 104/113 f.), begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f. und 2000, 254/256; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 219/220; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2000, 147/148; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72).

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Der mit ihr verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen von ihnen betreute Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001 Nr. 26).

    Hier wirkt sich die neue Vergütungsregelung häufig besonders negativ aus, da die Gerichte bis 31.12.1998 Betreuern bemittelter Betreuter gewöhnlich deutlich höhere Stundensätze zugebilligt hatten, als für die Betreuung mittelloser Betreuter vorgesehen waren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334 f.).

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Sie hält sich im Rahmen des dem Tatrichter insoweit eingeräumten Ermessens (BayObLGZ 1999, 375/378 und 2000, 136/138).

    Der mit ihr verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen von ihnen betreute Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001 Nr. 26).

  • BayObLG, 21.02.2001 - 3Z BR 10/01

    Härteausgleich für einen Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Der mit ihr verfolgte Zweck, aus der veränderten Vergütungssituation resultierende unzumutbare Nachteile zu vermeiden (vgl. BayObLGZ 2000, 136/138 f.; 2001, 37/39), rechtfertigt es jedoch, den Betreuern grundsätzlich auch in den Fällen, in denen von ihnen betreute Personen nicht mittellos sind, für eine angemessene Übergangszeit einen Härteausgleich zu gewähren (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001 Nr. 26).

    Diese stellt einen besonders wichtigen Orientierungspunkt dar (vgl. BayObLGZ 2001, 37/40).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Die dahingehende Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der insbesondere für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 145, 104/113 f.), begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f. und 2000, 254/256; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 219/220; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2000, 147/148; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72).

    Dies gilt für Rechtsanwälte als Betreuer nicht zuletzt auch deshalb, weil es ihnen § 1835 Abs. 3 BGB ermöglicht, bestimmte Tätigkeiten als Aufwendungen abzurechnen und hierdurch ihre Einkünfte aus der Betreuung zu ergänzen (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 und 2000, 254/255 sowie FamRZ 2000, 1284/1285).

  • BayObLG, 15.01.1997 - 3Z BR 279/96

    Vergütung des Rechtsanwaltes bei Betreuung des nicht mittellosen Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Bei Rechtsanwälten hat der Senat einen Stundensatz von 200 DM einschließlich Mehrwertsteuer als in der Regel angemessen angesehen (vgl. BayObLGZ 1997, 44).
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99

    Auf das Vermögen kommt es nicht an

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Die dahingehende Auslegung des § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der insbesondere für eine Berücksichtigung der Sach- und Personalkosten des Betreuers kein Raum mehr ist (vgl. BGHZ 145, 104/113 f.), begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f. und 2000, 254/256; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 219/220; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2000, 147/148; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Da sie allein aus der Sphäre des Betreuers stammen, trifft diesen insoweit jedoch eine Darlegungslast, d.h. es obliegt ihm, die notwendigen Angaben zu machen und zu belegen (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01
    Dies gilt für Rechtsanwälte als Betreuer nicht zuletzt auch deshalb, weil es ihnen § 1835 Abs. 3 BGB ermöglicht, bestimmte Tätigkeiten als Aufwendungen abzurechnen und hierdurch ihre Einkünfte aus der Betreuung zu ergänzen (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 und 2000, 254/255 sowie FamRZ 2000, 1284/1285).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

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Rechtsprechung
   BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7838
BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01 (https://dejure.org/2001,7838)
BayObLG, Entscheidung vom 26.09.2001 - 3Z BR 302/01 (https://dejure.org/2001,7838)
BayObLG, Entscheidung vom 26. September 2001 - 3Z BR 302/01 (https://dejure.org/2001,7838)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Ersatzzustellung im Unterbringungsverfahren, Wiedereinsetzungsentscheidung durch Rechtsbeschwerdegericht an Stelle des Landgerichts

  • Judicialis

    BGB § 1906; ; FGG § 16; ; FGG § 22; ; FGG § 70g Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 181

  • rechtsportal.de

    Ersatzzustellung im Unterbringungsverfahren - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts über Wiedereinsetzungsgesuch gegen Versäumung der sofortigen Beschwerdefrist

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Fehlerhafte Bezeichnung; Zustellungsurkunde; Ersatzzustellung; Wirksamkeit der Zustellung

Verfahrensgang

  • AG Ansbach - XVII 75/01
  • AG Öhringen - XVII 15/01
  • LG Ansbach - 4 T 1530/01
  • BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 848
  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.01.1980 - IV ZB 164/79

    Entscheidung über einen erstmalig im Verfahren der weiteren Beschwerde gestellten

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    In diesen Fällen hat das Rechtsbeschwerdegericht über das Wiedereinsetzungsgesuch zu entscheiden, da die Wiedereinsetzung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erstbeschwerde und damit auch für die Begründetheit der weiteren Beschwerde ist (vgl. BGHZ 42, 223/228; BGH NJW 1980, 1168/1169; BayObLG NJW 1988, 714/715; BayObLG WE 1995, 251; Bassenge/Herbst § 22 FGG Rn. 22; Keidel/Kahl § 22 Rn. 44; offengelassen in BGH FamRZ 1982, 163/164 a.E.).
  • LG Lübeck, 09.08.1995 - 7 T 343/95
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    Solange die Frist für die Betroffene persönlich nicht abgelaufen ist, kann der Verfahrenspfleger, der kein selbständiges Beschwerderecht hat (vgl. LG Lübeck FamRZ 1995, 1597/1598), für die Betroffene Beschwerde einlegen.
  • BGH, 29.06.1989 - III ZR 92/87

    Amtspflichten des Urkundsbeamten bei Zustellungen im Mahnverfahren;

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    Ein Verstoß gegen Zustellungsvorschriften führt nur dann zur Unwirksamkeit, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt; bloße Ungenauigkeiten bei der Durchführung, welche die Zustellung selbst nicht beeinträchtigen, sind unschädlich (vgl. BGH Rpfleger 1989, 418; BGH NJW 1990, 176/177; OLG Schleswig JurBüro 1991, 122; Baumbach/Hartmann § 191 Rn. 14; Thomas/ Putzo ZPO 23. Aufl. § 190 Rn. 8).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 825/81

    Berufung - Verwerfung - Sofortige Beschwerde - Versäumung der

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    In diesen Fällen hat das Rechtsbeschwerdegericht über das Wiedereinsetzungsgesuch zu entscheiden, da die Wiedereinsetzung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erstbeschwerde und damit auch für die Begründetheit der weiteren Beschwerde ist (vgl. BGHZ 42, 223/228; BGH NJW 1980, 1168/1169; BayObLG NJW 1988, 714/715; BayObLG WE 1995, 251; Bassenge/Herbst § 22 FGG Rn. 22; Keidel/Kahl § 22 Rn. 44; offengelassen in BGH FamRZ 1982, 163/164 a.E.).
  • OLG Schleswig, 17.07.1990 - 9 W 105/90
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    Ein Verstoß gegen Zustellungsvorschriften führt nur dann zur Unwirksamkeit, wenn ein wesentlicher Mangel vorliegt; bloße Ungenauigkeiten bei der Durchführung, welche die Zustellung selbst nicht beeinträchtigen, sind unschädlich (vgl. BGH Rpfleger 1989, 418; BGH NJW 1990, 176/177; OLG Schleswig JurBüro 1991, 122; Baumbach/Hartmann § 191 Rn. 14; Thomas/ Putzo ZPO 23. Aufl. § 190 Rn. 8).
  • BGH, 09.10.1964 - IV ZB 407/64

    Sofortige Beschwerde bei Anstaltsunterbringung eines Mündels

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    In diesen Fällen hat das Rechtsbeschwerdegericht über das Wiedereinsetzungsgesuch zu entscheiden, da die Wiedereinsetzung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erstbeschwerde und damit auch für die Begründetheit der weiteren Beschwerde ist (vgl. BGHZ 42, 223/228; BGH NJW 1980, 1168/1169; BayObLG NJW 1988, 714/715; BayObLG WE 1995, 251; Bassenge/Herbst § 22 FGG Rn. 22; Keidel/Kahl § 22 Rn. 44; offengelassen in BGH FamRZ 1982, 163/164 a.E.).
  • BayObLG, 08.10.1987 - BReg. 2 Z 103/87
    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    In diesen Fällen hat das Rechtsbeschwerdegericht über das Wiedereinsetzungsgesuch zu entscheiden, da die Wiedereinsetzung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Erstbeschwerde und damit auch für die Begründetheit der weiteren Beschwerde ist (vgl. BGHZ 42, 223/228; BGH NJW 1980, 1168/1169; BayObLG NJW 1988, 714/715; BayObLG WE 1995, 251; Bassenge/Herbst § 22 FGG Rn. 22; Keidel/Kahl § 22 Rn. 44; offengelassen in BGH FamRZ 1982, 163/164 a.E.).
  • BayObLG, 08.12.1999 - 3Z BR 353/99

    Zustellung an den Betroffenen im Unterbringungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 26.09.2001 - 3Z BR 302/01
    Für jeden Verfahrensbeteiligten wird eine gesonderte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Lauf gesetzt (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 1445).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12599
BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01 (https://dejure.org/2001,12599)
BayObLG, Entscheidung vom 19.10.2001 - 3Z BR 295/01 (https://dejure.org/2001,12599)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Oktober 2001 - 3Z BR 295/01 (https://dejure.org/2001,12599)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auswechslung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung; Auswechselung des Betreuers; Vormundschaftsgericht; Wohl des Betreuten; Aufgabenkreis

Verfahrensgang

  • AG Cham - XVII 6025/01
  • LG Regensburg - 7 T 384/01
  • BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 130
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 27.05.1998 - 4Z BR 63/98

    Beurteilung bei gleicher Geeignetheit des Wunschbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01
    Ein solcher liegt vor, wenn der Tatrichter die angesprochenen Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung relevanter Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. BayObLG FamRZ 1999, 1170; 1996, 1105; Jansen FGG 2. Aufl. § 27 Rn. 27).
  • BayObLG, 17.03.1994 - 3Z BR 16/94

    Erhebliche Gefahr; Vermögen; Betreuter; Tatrichter; Würdigung; Tatsachen;

    Auszug aus BayObLG, 19.10.2001 - 3Z BR 295/01
    Bloße Spannungen im Betreuungsverhältnis sind als solche aber kein Entlassungsgrund (vgl. BayObLG BtPrax 1994, 136; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1908b Rn. 5).
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