Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6336
OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.09.2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 (https://dejure.org/2001,6336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausbildung; Verwaltungsfachwirt; Studieninstitut; Kommunale Verwaltung; Berufliche Weiterbildung

  • Judicialis

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVormG § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
    Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt an einem Studieninstitut für Kommunale Verwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Herne - 4 S XVII 269
  • LG Bochum - 7 T 804/99
  • OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 847 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 314
  • BtPrax 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Die Fortbildungsmaßnahme umfasst bei wöchentlich erteilten 12 Unterrichtsstunden und einer Prüfungsdauer von ca. 6 Wochen bis zum Abschluss lediglich etwa 800 Unterrichtsstunden á 45 Minuten im Zeitrahmen von höchstens 2 Jahren, was die Mindeststudiendauer eines (Fach-)Hochschulstudiums mit 3 Jahren deutlich unterschreitet (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • OLG Zweibrücken, 19.11.1999 - 3 W 232/99

    Anerkennung auch bei geringeren Fallzahlen möglich

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Jedoch teilt der Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2000, 62 = FamRZ 2000, 556; Senatsbeschluß vom 06.02.2001, 15 W 249/00), daß die Entstehung des Vergütungsanspruches für einen vor dem 01.01.1999 bestellten Betreuer nicht von einer gegebenenfalls nachzuholenden Feststellungsentscheidung nach § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB abhängig ist, sondern allein an die materiellen Voraussetzungen einer berufsmäßigen Führung der Betreuung anknüpft, die inzident auch im Festsetzungsverfahren nach § 56 g Abs. 1 FGG festgestellt werden können.
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Einer neueren Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2001 187, 188) folgend bewertet der Senat als ein geeignetes Kriterium auch die berufliche Qualifikation, die durch eine mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung erworben wird.
  • BayObLG, 16.10.1997 - 3Z BR 275/97

    Vergütung des Verfahrenspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Da das BtÄndG eine Übergangsregelung zu dieser Fragestellung nicht getroffen hat, muß davon ausgegangen werden, daß der nach dem bisherigen Recht für einen Berufsbetreuer bereits mit der wirksamen Betreuerbestellung und der Aufnahme der Betreuertätigkeit begründete Vergütungsanspruch (BayObLG in Zivilsachen 1995, 395 = FamRZ 1996, 372; FamRZ 1997, 701, 702; FamRZ 1998, 1053) durch die Neufassung des § 1836 BGB nicht berührt werden sollte, zumal die in Absatz 1 S. 2 der Vorschrift nunmehr vorgesehene Feststellungsentscheidung in erster Linie der Klarstellung der Rechtsverhältnisse der Beteiligten dient.
  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.09.2001 - 15 W 305/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlich oder staatlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (vgl. BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 13t7).
  • BGH, 04.04.2012 - XII ZB 447/11

    Betreuervergütung: Erhöhung des Stundensatzes bei einer dem Hochschulstudium

    Für die Annahme der Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (BayObLG FamRZ 2001, 187 f. und OLG Hamm OLGR 2002, 181 zu § 1 BVormVG; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 167 Rn. 6 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2004 - 3 W 250/03

    Berufsbetreuervergütung: Erhöhte Vergütung bei abgeschlossener Ausbildung zum

    Damit hat der Gesetzgeber klargestellt, dass diese Kenntnisse nicht zwingend an einer Hochschule bzw. Fachhochschule erworben sein müssen, sondern auch durch eine andere vergleichbare Ausbildung vermittelt worden sein können (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 - 15 W 305/00 -, zitiert nach juris).

    Vielmehr lässt das Wertungskriterium der Vergleichbarkeit - wie bereits ausgeführt - Raum für die Berücksichtigung weiterer Kriterien, die im Ergebnis die Gleichstellung des Betreuers mit einem Hochschulabsolventen rechtfertigen können (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. September 2001 aaO).

  • LG Arnsberg, 20.04.2015 - 5 T 73/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines

    für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25.9.2001, 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • LG Arnsberg, 17.04.2015 - 5 T 72/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit der Qualifikation eines

    für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25.9.2001, 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • LG Arnsberg, 14.04.2015 - 5 T 69/15

    Festlegung der Vergütung eines Berufsbetreuers mit einer Ausbildung als

    Für die Annahme einer Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung kann auch sprechen, wenn die durch die Abschlussprüfung erworbene Qualifikation Zugang zu beruflichen Tätigkeiten ermöglicht, deren Ausübung üblicherweise Hochschulabsolventen vorbehalten ist (... OLG Hamm OLGR 2002, 181 ...).

    Das OLG Hamm (Beschluss vom 25. September 2001, Az. 15 W 305/00, Rz. 21 juris = OLGR 2002, 181) hatte eine Gleichstellung angenommen, wenn dem Absolventen im Anschluss an die Ausbildung eine Stelle übertragen wird, mit welcher dieselbe berufliche Verantwortung verbunden ist, wie bei einem Beamten des gehobenen Dienstes mit einer dafür vorgesehenen Regelausbildung eines Fachhochschulstudiums.

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2003 - 3 W 34/03

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergleichbarkeit der Kenntnisse eines staatlich

    Das Gleiche gilt, wenn eine berufliche Weiterbildung dazu führt, dass sie dem Absolventen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ein berufliches Tätigkeitsfeld eröffnet, das üblicherweise (Fach-)Hochschulabsolventen vorbehalten ist (vgl. BayObLGZ 2000, 248; OLG Hamm OLGR 2002, 181).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4110
OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.09.2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. September 2001 - 3 W 213/01 (https://dejure.org/2001,4110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung; Kind; Eltern; Betreuer; Beschwerde; Behindert; Volljährig; Elternteil; Gemeinsames Sorgerecht; Sorgerecht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftliche Betreuung durch getrennt lebende Eltern

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 1; ; BGB § 1897 Abs. 4; ; BGB § 1899 Abs. 1; ; FGG § 69 g Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Landau/Pfalz - 2 XVII 191/98
  • LG Landau/Pfalz - 3 T 133/01
  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 292
  • FGPrax 2002, 22
  • Rpfleger 2002, 146
  • BtPrax 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 11.12.1996 - 3Z BR 277/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Dabei beschränkt sich die Überprüfung der angefochtenen Auswahlentscheidung für den Senat als Rechtsbeschwerdegericht darauf, ob der Tatrichter Verfahrensvorschriften verletzt, den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, Denkgesetze und feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; Keidel/Kahl aaO § 27 Rdnr. 42 m.w.N.).

    Ob hiervon auszugehen ist, hat das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; NJWE-FER 1998, 33).

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • BayObLG, 08.10.1997 - 3Z BR 70/97

    Bestellung eines weiteren Betreuers für denselben Aufgabenkreis

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Ob hiervon auszugehen ist, hat das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayObLG FamRZ 1997, 1502; NJWE-FER 1998, 33).
  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Sieht das Beschwerdegericht - wie hier - von einer erneuten persönlichen Anhörung ab, so hat es die dafür maßgebenden Gründe in nachprüfbarer Weise (§ 25 FGG) darzulegen (vgl. OLG Hamm BtPrax 1999, 238, 239; Keidel/Kayser aaO § 69 g Rdnr. 15; HK-BUR(Bauer) § 68 FGG Rdnr. 202).
  • BayObLG, 22.12.1987 - BReg. 3 Z 176/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Die Annahme, dass vor diesem Hintergrund die Betreuerbestellung beider Elternteile eine Gefahr für das Wohl des Betroffenen darstellt, ist aus Rechtsgründen gleichfalls nicht zu beanstanden (vgl. zur Berücksichtigung etwaiger Spannungen zwischen Eltern BayObLG NJW-RR 1988, 643, 645).
  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • OLG Zweibrücken, 09.04.1999 - 3 W 79/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Gleichwohl hat das Vormundschaftsgericht auch hierbei sämtliche für und gegen die Bestellung sprechenden Gesichtspunkte abzuwägen, wobei letztlich das Wohl des Betreuten ausschlaggebend ist (vgl. Senat FGPrax 1999, 146 = NJWE-FER 1999, 240 m.w.N.; BayObLG FamRZ 2001, 1249, 1250).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1999 - 3 W 147/99

    Recht der Mutter des Betreuten, die gleichzeitig Betreuerin ist bei der Auswahl

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01
    Denn dabei handelt es sich um eine zulässige Teilanfechtung der die Bestellung und Auswahl umfassenden Einheitsentscheidung nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 FGG (vgl. BGH FamRZ 1996, 607; Senat FGPrax 1997, 104; 1999, 146; NJWE-FER 1999, 272 und zuletzt Beschluss vom 6. September 2001 - 3 W 185/01 - KG FamRZ 1995, 1442; OLG Hamm NJW-RR 1997, 70, 71; Keidel/Kayser aaO § 69 Rdnr. 8).
  • BGH, 14.02.2018 - XII ZB 507/17

    Betreuungssache: Auswahl der Person des Betreuers bei Betreuerwechsel im

    Sofern die Betroffene keinen dahingehenden Vorschlag äußern sollte, wird sich das Beschwerdegericht unter verständiger Würdigung der Interessen und des Wohls der Betroffenen wie bei einer Erstentscheidung auch damit auseinanderzusetzen haben, ob die Angelegenheiten der Betroffenen bei einer gemeinsamen Betreuung durch ihre Eltern im Sinne des § 1899 Abs. 1 BGB besser besorgt werden können, was einerseits dem Leitbild einer an die gemeinsame elterliche Sorge anschließenden gemeinsamen Betreuung eines volljährig gewordenen geistig behinderten Kindes durch beide Eltern entspricht (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 130), andererseits aber bei erheblichen persönlichen Spannungen zwischen den Eltern nicht ohne weiteres der Fall ist (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292, 293).
  • OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05

    Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes

    Die Erwägungen des OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 28. September 2001 (NJW-RR 2002, 292) rechtfertigten keine andere Beurteilung.

    Auch in einem solchen Fall ist daher anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls konkret zu prüfen, ob die Angelegenheiten des Betreuten durch beide Eltern besser besorgt werden können (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292).

  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Der unberücksichtigte oder lediglich als Ersatzbetreuer bestellte Elternteil kann gegen die Bestellung des anderen Elternteils als Betreuer für das gemeinsame Kind Beschwerde mit dem Ziel einlegen, die gemeinschaftliche Betreuung durch beide Elternteile zu erreichen (vgl. OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292 ff.).
  • LG Kiel, 07.12.2004 - 3 T 486/04

    Betreuungsrecht: Betreuerbestellung bei einem volljährigen Betreuten; Entbindung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 28.09.2001 (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5757
OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
OLG Jena, Entscheidung vom 15.11.2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
OLG Jena, Entscheidung vom 15. November 2001 - 6 W 609/01 (https://dejure.org/2001,5757)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2002, 45
  • FamRZ 2002, 988 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 26.01.2000 - 3Z BR 415/99

    Vergütung des Betreuers für Besprechungen mit dem Betroffenen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01
    Für die Beurteilung dieser Frage ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG, FGPrax 2000, 65; OLG Frankfurt, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 29.05.2001 - 20 W 328/00

    Zum Anspruch des Aufwendungsersatzanspruchs eines zum Pfleger für einen

    Auszug aus OLG Jena, 15.11.2001 - 6 W 609/01
    Wird die Betreuung berufsmäßig geführt, so hat der Betreuer ein Wahlrecht, ob er seine berufsspezifische Tätigkeit entweder als Vergütung nach § 1836 Abs. 2 BGB oder als Aufwendungsersatz nach § 1835 Abs. 3 BGB abrechnet (vgl. OLG Frankfurt, Rpfleger 2001, 491 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.04.2017 - L 14 R 419/16

    Rente wegen Erwerbsminderung; Zustellung von Rentenbescheiden direkt an den

    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
  • BSG, 18.07.2017 - B 13 R 203/17 B
    Denn es entspricht der überwiegenden Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen - was hier bei der Klägerin unterstellt wird - bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat, weil der Betreuer gehalten ist, die Aufwendungen im Interesse des Betroffenen möglich niedrig zu halten; hierzu gehört es auch, bei entsprechend geringem Einkommen des Betroffenen zunächst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung auf diesem Wege zu erwirken (Beschlüsse des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 28.05.2003, 3Z BR 49/03, Juris, Rdn. 11 m.w.N. und vom 29.10.2003 (3Z BR 171/03, Juris, Rdn. 25 m.w.N. Und Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 15.11.2001, 6 W 609/01, Juris).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 3Z BR 171/03

    Anspruch auf Betreuervergütung trotz unterlassenem PKH-Antrag -

    b) Weiterhin entspricht es ganz überwiegender Auffassung, dass der zum Betreuer eines mittellosen Betroffenen bestellte Rechtsanwalt für dessen gerichtliche Vertretung Prozesskostenhilfe zu beantragen hat (BayObLGZ 2003, 120/124) mit der Folge, dass er bei Bewilligung auf diesem Wege die entsprechenden Gebühren eines beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 123 BRAGO erhält (OLG Frankfurt aaO; OLG Jena BtPrax 2002, 102 [LS] = FamRZ 2002, 988 [LS]; Damrau/Zimmermann § 1835 BGB Rn. 51).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6170
OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.10.2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 3 W 227/01 (https://dejure.org/2001,6170)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Trier - 13 XVII 75/98
  • LG Trier - 5 T 85/01
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1017
  • FGPrax 2002, 25
  • BtPrax 2002, 132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 8 W 88/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Mithin musste von Anfang an damit gerechnet werden, dass sie vom Landgericht aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

    Ungeachtet dessen musste das Rechtsmittel insoweit im Ergebnis ohne Erfolg bleiben; denn mit Blick auf die Aufhebung der Entlassung der ursprünglichen Betreuerin war der Nachfolgebetreuer zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b BGB vorliegen (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 197, 198; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Mithin musste von Anfang an damit gerechnet werden, dass sie vom Landgericht aufgehoben werden könnte (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00

    Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Danach wird der Nachfolgebetreuer nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG, beeinträchtigt, weil ein wichtiger Grund gemäß § 1908 b BGB ihm kein Recht auf Entlassung der Beteiligten zu 1) gibt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 938).

  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht abweichend hiervon ein Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers gegen seine eigene Entlassung bejaht hat (FGPrax 1995, 197, 198), hält es in einer neueren Entscheidung ersichtlich daran nicht mehr fest.

    Ungeachtet dessen musste das Rechtsmittel insoweit im Ergebnis ohne Erfolg bleiben; denn mit Blick auf die Aufhebung der Entlassung der ursprünglichen Betreuerin war der Nachfolgebetreuer zu entlassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1908 b BGB vorliegen (vgl. BayObLG FGPrax 1995, 197, 198; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420).

  • BGH, 06.03.1996 - XII ZB 7/96

    Beschwerdebefugnis naher Angehöriger des Betreuten hinsichtlich der Auswahl des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Schließlich lässt sich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nicht aus Art. 6 GG herleiten (vgl. Senat aaO unter Hinweis auf BGHZ 132, 157, 162; BayObLG FamRZ 1998, 1186, 1187).
  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Schließlich lässt sich eine Beeinträchtigung im Sinne des § 20 FGG nicht aus Art. 6 GG herleiten (vgl. Senat aaO unter Hinweis auf BGHZ 132, 157, 162; BayObLG FamRZ 1998, 1186, 1187).
  • OLG Köln, 13.10.1997 - 16 Wx 242/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01
    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).
  • OLG Zweibrücken, 12.11.2002 - 3 W 200/02

    Betreuung: Kein Beschwerderecht der Tochter des Betreuten gegen Ablehnung des

    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (vgl. BGHZ 132, 157, 160; Senat, FGPrax 2002, 25; BayObLGZ 1995, 305, 306; Keidel/Kayser, FG 14. Aufl. § 69 g Rdnr. 8).
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