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   OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02   

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OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.04.2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. April 2002 - 3 W 59/02 (https://dejure.org/2002,2049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 49

    BGB §§ 1908 d Abs. 1, 1896 Abs. 2 Satz 2, 1904 Abs. 1 und 2, 1906 Abs. 5 Satz 1
    Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten; Notwendigkeit einer Betreuung für die Gesundheitssorge bei Vollmachtserteilung; Einwilligung in ärztliche Heileingriffe; Umfang des Formerfordernisses ; Gesetzesänderung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorsorgevollmacht vor Inkrafttreten BtÄndG 1998

  • Judicialis

    BGB § 1908 d Abs. 1; ; BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1904 Abs. 1; ; BGB § 1904 Abs. 2; ; BGB § 1906 Abs. 5 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsorgevollmacht in Gesundheitsangelegenheiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1156
  • FGPrax 2002, 179
  • FamRZ 2003, 113
  • Rpfleger 2002, 517
  • BtPrax 2002, 171
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Hamburg, 12.07.1999 - 301 T 222/99

    Zur Frage der Betreuerbestellung trotz Generalvollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Der Gesetzgeber hat diese Streitfrage zum Anlass genommen, mit dem Betreuungsrechtsänderungsgesetz klarzustellen, dass sich der Umfang von Vollmachten auf höchstpersönliche Angelegenheiten wie die Aufenthaltsbestimmung und die ärztliche Heilbehandlung beziehen kann (vgl. BT-Drucksache 13/7158, S. 34; LG Hamburg DNotZ 2000, 220, 221; Walter, FamRZ 1999, 686, 687 f; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl. § 1896 Rdnr. 85; Staudinger/Bienwald (1999) § 1904 Rdnr. 11; HK-BUR/Bauer Rdnr. 207 a; Bauer/Rink, BtPrax 1996, 130, 134).

    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob sich das Formerfordernis gemäß §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB nur auf die in diesen Vorschriften angeführten risikoreichen ärztlichen Maßnahmen bzw. Freiheitsentziehungen erstreckt (vgl. LG Düsseldorf MDR 2000, 646; Bienwald aaO § 1904 Rdnr. 3; Staudinger (Bienwald) aaO § 1904 Rdnr. 79 f; Erman/Holzhauser, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 44) oder ob der Umfang der Bevollmächtigung darüber hinaus bei allen höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Betreuten konkretisiert sein muss, um die gerichtliche Betreuungsanordnung zu erübrigen (vgl. LG Hamburg DNotZ 2000, 220 f).

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    bb) Hinsichtlich ihrer Beschwerdeberechtigung kann offen bleiben, ob die Betreuerin insoweit auf die ihr erteilten Vollmachten verweisen kann (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1996, 968, 969).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1996 - 25 Wx 60/96

    Inhaltliche Bestimmtheit der Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Abgesehen davon, dass damals - wie bereits ausgeführt - die Zulässigkeit einer Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitsfürsorge zweifelhaft war, insbesondere von der Rechtssprechung immer schon eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit gefordert wurde (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1417; LG Krefeld, MittRhNotK 1998, 17, insoweit bestätigt durch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 904), kommt es auch nach Auffassung des Senats nicht auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung an, sondern auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 Rdnr. 3; a. A. Münch-Komm/Schwab aaO § 1904 Rdnr. 64).
  • LG Düsseldorf, 13.03.2000 - 19 T 145/00

    Hinreichend eindeutige Formulierung einer zum Eingriff in Freiheitsrechte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob sich das Formerfordernis gemäß §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB nur auf die in diesen Vorschriften angeführten risikoreichen ärztlichen Maßnahmen bzw. Freiheitsentziehungen erstreckt (vgl. LG Düsseldorf MDR 2000, 646; Bienwald aaO § 1904 Rdnr. 3; Staudinger (Bienwald) aaO § 1904 Rdnr. 79 f; Erman/Holzhauser, BGB 10. Aufl. § 1896 Rdnr. 44) oder ob der Umfang der Bevollmächtigung darüber hinaus bei allen höchstpersönlichen Angelegenheiten eines Betreuten konkretisiert sein muss, um die gerichtliche Betreuungsanordnung zu erübrigen (vgl. LG Hamburg DNotZ 2000, 220 f).
  • OLG Stuttgart, 23.02.1994 - 8 W 534/93

    Umfang einer Altersvorsorgevollmacht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Abgesehen davon, dass damals - wie bereits ausgeführt - die Zulässigkeit einer Bevollmächtigung im Bereich der Gesundheitsfürsorge zweifelhaft war, insbesondere von der Rechtssprechung immer schon eine hinreichende inhaltliche Bestimmtheit gefordert wurde (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 1994, 1417; LG Krefeld, MittRhNotK 1998, 17, insoweit bestätigt durch OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 904), kommt es auch nach Auffassung des Senats nicht auf den Zeitpunkt der Vollmachtserteilung an, sondern auf die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 Rdnr. 3; a. A. Münch-Komm/Schwab aaO § 1904 Rdnr. 64).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 169/92

    Beschwerdeverfahren; Vormundschaftsgericht; Beschwerdegericht; Verfahrenspfleger;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02
    Dahinstehen kann, ob gegen die Ablehnung der Aufhebung einer Betreuung die einfache oder sofortige Beschwerde gegeben ist (vgl. etwa BayObLG FamRZ 1993, 602; Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG 9. Aufl. § 69 i Rdnr. 16 einerseits, MünchKomm/Schwab, BGB 4. Aufl. § 1908 d Rdnr. 6; HK-BUR/Rink § 1908 d Rdnr. 12 andererseits).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Hierzu muss aus der Vollmacht auch deutlich werden, dass die jeweilige Entscheidung mit der begründeten Gefahr des Todes oder eines schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schadens verbunden sein kann (LG Hamburg FamRZ 1999, 1613, 1614; HK-BUR/Bauer [Stand: Oktober 2015] § 1904 Rn. 127; Dodegge/Fritsche NJ 2001, 176, 181; Müller DNotZ 2010, 169, 186; tendenziell ebenso: jurisPK-BGB/Jaschinski [Stand: 7. September 2015] § 1904 Rn. 121; Knittel Betreuungsrecht [Stand: 1. März 2010] § 1904 Rn. 145; a.A. OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 113, 114 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF; MünchKommBGB/Schwab 6. Aufl. § 1904 Rn. 74; Diehn FamRZ 2009, 1958; Diehn/Rebhan NJW 2010, 326, 329; Müller DNotZ 1999, 107, 112 zu § 1904 Abs. 2 BGB aF).
  • OLG Zweibrücken, 30.08.2002 - 3 W 152/02

    Betreuerbestellung: Beschwerdebefugnis eines übergangenen Generalbevollmächtigten

    Hier ist der Beteiligten zu 1) am 2. Januar 1998 eine Generalvollmacht erteilt worden, die sich ausdrücklich auf alle persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten bezieht (vgl. zur Zulässigkeit einer Vollmacht auch in höchstpersönlichen Angelegenheiten Senat FGPrax 2002, 179, 180. Irgendwelche Bedenken gegen die Wirksamkeit bezüglich der hier in Rede stehenden Vertretungstätigkeiten bestehen nicht. Insbesondere ist nicht erkennbar, dass der zum Betreuer bestellte Beteiligte zu 2) die Vollmacht mittlerweile widerrufen hätte.

    Für das weitere Verfahren wird mit Blick auf § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB vorsorglich darauf hingewiesen, dass die der Beteiligten zu 1) erteilte Vollmacht nicht den in §§ 1904 Abs. 2 Satz 2, 1906 Abs. 5 Satz 1 BGB vorausgesetzten Anforderungen gerecht wird und damit jedenfalls nicht zur Einwilligung in die dort aufgeführten Maßnahmen berechtigt (vgl. Senat FGPrax 2002, 179, 180; BayObLGR 2002, 167 f).

  • OLG Brandenburg, 10.03.2005 - 11 Wx 3/05

    Zur Betreuerbestellung trotz bestehender Vorsorgevollmacht

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung dennoch möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2003 - 11 Wx 38/03

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Vorsorgebetreuer

    Die Anordnung einer Betreuung kommt danach nur in Betracht, wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720) oder wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 1156).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • OLG Celle, 26.11.2007 - 2 UF 220/04

    Grundsätzliches Recht eines jeden Elternteils zum Umgang mit seinem Kind gem. §

    Weiter sind bei einer Umgangsregelung i.d.R. beide Eltern Interessenschuldner im Sinne von § 2 Nr. 2 KostO (OLG Koblenz, FamRZ 2003, 113).
  • LG Neuruppin, 09.08.2006 - 5 T 158/06

    Betreuerbestellungsverfahren: Betreuungsbedürfnis trotz erteilter

    Trotz Erteilung einer Vollmacht ist die Anordnung einer Betreuung deshalb möglich und geboten wenn die Wirksamkeit der vorgelegten Vollmacht zweifelhaft ist (BayObLG FamRZ 1994, 720), wenn die erteilte Vollmacht den Anforderungen an eine Vorsorgevollmacht nicht genügt (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 1156), oder wenn der Bevollmächtigte die Vollmacht zum Nachteil des Betroffenen missbraucht hat (BayObLG FamRZ 2003, 1219 m.w.N.; Brandenburgische Oberlandesgericht a.a.O.).
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