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   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01   

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OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01 (https://dejure.org/2002,1936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 193/01 (https://dejure.org/2002,1936)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 193/01 (https://dejure.org/2002,1936)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung eines Betreuers; Beginn der Ausschlussfrist mit Entstehen des Vergütungsanspruch durch Ausführung der Betreuungstätigkeit; Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung; Fristhemmung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erlöschen des Anspruchs auf Betreuervergütung

  • Judicialis

    BGB § 1836

  • bdb-ev.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Betreuung - Erlöschen von Vergütungsansprüchen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836
    Beginn der Ausschlussfrist des § 1836 II S. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • bdb-ev.de (Kurzanmerkung und Volltext)

    Betreuung - Erlöschen von Vergütungsansprüchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1227
  • MDR 2002, 827
  • FGPrax 2002, 175
  • FamRZ 2002, 1288
  • Rpfleger 2002, 443
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.08.2001 - 20 W 159/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01
    Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 614 Abs. 1 Satz 1 BGB jeweils mit der Ausführung der Betreuungstätigkeit (so auch OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 BGB Rn. 41; Palandt/Diederichsen, 61. Aufl., § 1836 BGB Rn. 10).
  • BayObLG, 29.06.2000 - 3Z BR 51/00

    Verjährung des Vergütungsanspruchs eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 193/01
    Das BayObLG hat die entsprechenden Rechtsfragen für den Beginn der Verjährungsfrist der nach altem Recht entstandenen Vergütungsansprüche in seinem Beschluss vom 29. Juni 2000 (FGPrax 2000, 201) zwar anders beurteilt.
  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 237/02

    Vergütung eines Betreuers - Vergütungsanspruch bei Abschlagszahlungen

    Der Vergütungsanspruch entsteht jeweils, sobald die einzelne vergütungspflichtige Betreuertätigkeit erbracht ist (BT-Drucks. 13/7153 S. 27; BayObLGZ 2002, 328 = FamRZ 2003, 325; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; OLG Celle FamRZ 2002, 1431; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Jürgens BtR 2. Aufl. § 1836 Rn. 22; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836 Rn. 52; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1836 Rn. 41).

    Geschieht dies nicht, erlischt er von selbst (BayObLG FamRZ 2001, 189/190; OLG Koblenz FamRZ 2002, 1355; Staudinger/Peters BGB 13. Aufl. Vorbem. zu §§ 194 ff. Rn. 11; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung erreichen, dass der Betreuer zu einer zügigen Geltendmachung seiner Ansprüche angehalten wird, damit diese nicht in einer Höhe auflaufen, welche die Leistungsfähigkeit des Betroffenen überfordert und damit dessen Mittellosigkeit sowie die Eintrittspflicht der Staatskasse begründet (BT-Drucks. 13/7158 S. 27; MünchKomm/ Wagenitz § 1836 Rn. 57; Staudinger/Engler BGB Bearb. Jan. 1999 § 1836 Rn. 71; Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. Vorbem. vor §§ 65 ff. FGG Rn. 118 und 119; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).

  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 49/04

    Aufwendungsersatzanspruch des zum Ergänzungspfleger für einen minderjährigen

    Die um drei Monate längere Frist der §§ 1835 Abs. 1 Satz 3 und 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB trägt nicht nur dieser weitgehend üblichen und sinnvollen Abrechnungspraxis Rechnung, sondern berücksichtigt auch, dass die Erstellung der Abrechnung im Einzelfall auch einmal etwas länger dauern kann, wobei für besondere Ausnahmefälle in § 1835 Abs. 1 Satz 4 und 1836 Abs. 2 Satz 4 eine abweichende Fristbestimmung durch das Vormundschaftsgericht gestattet wird (vgl. hierzu auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288).
  • LG Münster, 14.04.2008 - 5 T 153/08

    Einrichtung einer rechtlichen Betreuung für den Bereich der

    Dementsprechend ist es für den Fristbeginn insbesondere unerheblich, wann der Anspruch auf Vergütung bzw. Aufwendungsersatz fällig wird oder wann es dem Ersatzberechtigten erstmals möglich oder zumutbar ist, seinen Anspruch darzulegen und zu beziffern (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, FGPrax 2002, 175 m.w.N. und weitere Nachweise bei OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02

    Voraussetzungen der Vergütung eines Berufsbetreuers; Zur Erstattungsfähigkeit des

    Der Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers (§ 1836 Abs. 1 Satz 2, § 1908 i BGB) entsteht mit jeder einzelnen Betreuungstätigkeit (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rdn. 10; OLG Schleswig, Beschl. v. 06.02.02 - 2 W 193/01 - [unter Bezugnahme auf § 614 BGB], jeweils m.w.N.), der Aufwendungsersatzanspruch (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, § 1908 i BGB) mit jeder einzelnen Aufwendung (§ 1835 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 670 BGB; Palandt/Diederichsen, a.a.O., § 1835 Rdn. 20).

    aa) Der Vergütungsanspruch der Berufsbetreuerin (§ 1836 Abs. 1 Satz 2, § 1908 i BGB) entstand mit jeder einzelnen Betreuungstätigkeit (vgl. Palandt/Diederichsen, BGB, 61. Aufl., § 1836 Rdn. 10; OLG Schleswig, Beschl. v. 06.02.02 - 2 W 193/01 - [unter Bezugnahme auf § 614 BGB], jeweils m. w. N.), der Aufwendungsersatzanspruch (§ 1835 Abs. 1 Satz 1, § 1908 i BGB) mit jeder einzelnen Aufwendung (§ 1835 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 670 BGB; Palandt/Diederichsen, a. a. O., § 1835 Rdn. 20).

  • OLG Schleswig, 19.01.2006 - 2 W 219/05

    Betreuervergütung: Frist für die Einreichung des Vergütungs- und

    Denn für die Entstehung solcher Ansprüche ist die Entfaltung der den Aufwendungsersatz oder die Vergütung (vgl. § 614 Satz 1 BGB) auslösenden Betreuertätigkeit maßgebend (Senatsbeschlüsse vom 06.02.2002 - 2 W 193/01 [NJW-RR 2002, 1227 = FGPrax 2002, 175] und vom 14.01.2004 - 2 W 134/03 [SchlHA 2004, 251 = FGPrax 2004, 281]; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 243; Jürgens, Betreuungsrecht, 2. Aufl., § 1836 Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 3 Wx 7/10

    Vergütung des Vormundes bei fehlerhafter Anordnung der Vormundschaft

    Ein auf die vorbezeichneten Grundlagen gestützter Vergütungsanspruch entsteht mit der Ausführung der jeweiligen Amtstätigkeit (OLG Schleswig FamRZ 2002, S. 1288 f.; vgl. auch BGH FamRZ 2008, S. 1611 ff.).
  • BayObLG, 04.02.2004 - 3Z BR 270/03

    Gerichtsbesetzung bei Entscheitung über Beschwerden in Betreuungssachen; Keine

    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • OLG Schleswig, 14.01.2004 - 2 W 134/03

    Erkennbarkeit der Zeitansätze als Voraussetzung für Betreuervergütung

    Der Vergütungsanspruch entsteht nach § 614 Abs. 1 Satz 1 BGB jeweils mit der Ausführung der Betreuungstätigkeit (Senat, Beschluß vom 6.02.2002, FGPrax 2002, 175 m.w.Nw.), so daß die Geltendmachung für die letzte Tätigkeit in den Jahren 1999/2000 Ende März 2002 hätte erfolgen müssen.
  • LG Wiesbaden, 17.02.2022 - 4 T 27/22

    Zeitpunkt der Entstehung des Vergütungsanspruches eines Verfahrenspflegers

    Im Falle einer Pauschalgebühr entstehe diese deshalb bereits durch die erste Tätigkeit, die zu der mit ihr abgegoltenen Tätigkeitsgruppe gehöre (OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 1664; OLG Schleswig NJW-RR 2002, 1227).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 23/04

    Zulassung der weiteren Beschwerde wegen der grundsätzliche Bedeutung der zur

    Eine Wiedereinsetzung in die Ausschlussfrist ist nicht möglich; auf § 15 Abs. 3 Satz 6 ZSEG hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen (vgl. i.E. BayObLGZ 2003, 126/128 = FamRZ 2003, 1414/1415; OLG Schleswig FamRZ 2002, 1288; Soergel/Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 11, § 1836 Rn. 29; Staudinger/Engler BGB 13. Bearb. § 1835 Rn. 59, § 1836 Rn. 73; HK-BUR/Bauer/ Klie/Rink § 1835 BGB Rn. 3, § 1836 BGB Rn. 8 und 9, § 56g FGG Rn. 11, 12 und 16; Knittel Betreuungsgesetz § 1835 BGB Rn. 15, § 1836 BGB Rn. 43; BT-Drucks. 13/7158 S. 22 und 26/27).
  • BayObLG, 23.10.2002 - 3Z BR 179/02

    Vergütungsanspruch des Berufsbetreuers - Zeitpunkt der Entstehung -

  • OLG Dresden, 18.04.2019 - 18 WF 186/19

    Erlöschen der Vergütungsansprüche eines Umgangspflegers

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01   

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https://dejure.org/2002,4165
OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06.02.2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 2 W 199/01 (https://dejure.org/2002,4165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Entlassung eines von mehreren Betreuern; Wichtiger Grund wegen Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Bestellung mehrerer Betreuer; Unerheblichkeit der Betreuungsdauer; Besonderes Vertrauensverhältnis

  • Bt-Recht

    Wichtiger Grund für die Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • Judicialis

    BGB § 1908 b

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908 b
    Entlassung eines von mehreren Betreuern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 886
  • FGPrax 2002, 174
  • Rpfleger 2002, 445
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Würdigung des Tatsachengerichts nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
  • OLG München, 07.02.2007 - 33 Wx 210/06

    Entlassung eines Betreuers bei gemeinschaftlicher Mitbetreuung - Umfang der

    Hat das Vormundschaftsgericht mehrere Betreuer bestellt, ist ein wichtiger Grund für die Entlassung eines Betreuers schon dann gegeben, wenn sich später herausstellt, dass die Voraussetzungen des § 1899 Abs. 1 BGB für die Bestellung mehrerer Betreuer von Anfang an nicht vorgelegen haben oder später weggefallen sind (BayObLG Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 200/03, zit. nach Juris; OLG Schleswig Rpfleger 2002, 445 f.; Senat BtPrax 2006, 109 = Rpfleger 2006, 397; Knittel BtG § 1908b Rn. 22).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).
  • OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG Rostock, 07.09.2009 - 3 W 145/08

    Ordnungsgeld: Ausbleiben der Partei trotz Anordnung des persönlichen Erscheinens

    Nach ganz überwiegender Ansicht in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der sich der Senat anschließt, kann ein etwaiges anwaltliches Verschulden dem Säumigen nicht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zugerechnet werden, weil das Ordnungsgeld gemäß § 141 Abs. 3 S.1 ZPO der Sache nach Strafcharakter hat und es deshalb auf das eigene Verschulden des Säumigen ankommt (vgl. u.a. OLG Schleswig, Beschl. v. 15.10.2002, 16 W 126/02, OLGR 2002, 259; LG Flensburg, Beschl. v. 18.11.2003, 7 T 103/03; Zöller/Greger, Komm. zur ZPO, 27. Aufl., § 141 Rn.13; a.A. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2007, 1 Ta 202/06).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3410
OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - I-25 Wx 75/01 (https://dejure.org/2002,3410)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

  • AG Mönchengladbach-Rheydt - 4 XIV 37/01
  • LG Mönchengladbach - 5 T 253/01
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - I-25 Wx 75/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 427
  • FamRZ 2003, 706 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Ob dieser Beschluß durch die Staatskasse angefochten werden könnte (so OLG Köln, FamRZ 2001, 1643, 1644), kann auf sich beruhen.

    Zu Recht vertritt das OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644 die Auffassung, daß die Entscheidung, ob die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche sei, für das Festsetzungsverfahren konsitutiv sei.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.6.2000 (FamRZ 2000, 1280) dargestellt, daß trotz des ausdrücklichen Ausschlusses von § 1835 III BGB in § 67 III S. 2 FGG ein anwaltlicher Betreuer oder Verfahrenspfleger unter Umständen Gebühren für seine anwaltlichen Dienste nach der BRAGO liquidieren kann.
  • LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
    Die gegenteilige Ansicht des LG München (FamRZ 2001, 1397) trifft nicht zu.
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

    Dieser Auffassung sind aber das OLG Düsseldorf (NJW-RR 2003, 427) und das OLG Köln (FamRZ 2001, 1643) zu Recht entgegengetreten.

    Auf der Grundlage dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt in der Regel keine Honorierung nach RVG (früher BRAGO) verlangen kann (BayObLG, MDR 2001, 1376; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427; Kammergericht Berlin, FamRZ 2003, 936; OLG Köln, FamRZ 2001, 1643 für einen Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren; OLG Zweibrücken, MDR 2002, 297).

  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06

    Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG

    Durch diese Änderungen sollten die auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (FamRZ 2000, 1280 ff.) entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze, wonach der zum Verfahrenspfleger bestellte Rechtsanwalt seine Leistungen als Aufwendungsersatz nach der Gebührenordnung abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend waren, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; Senat NJW-RR 2003, 427), indes nicht geändert werden.
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

    Auf der Grundlage dieser Bundesverfassungsgerichtsentscheidung entspricht es gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der in einem Unterbringungsverfahren zum Verfahrenspfleger bestellte RA in der Regel keine Honorierung nach RVG (früher BRAGO) verlangen kann (BayObLG MDR 2001, 1376; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; KG Berlin FamRZ 2003, 936; OLG Köln FamRZ 2001, 1643 für einen Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren; OLG Zweibrücken MDR 2002, 297).
  • LG Duisburg, 15.05.2006 - 12 T 73/06

    Voraussetzungen für die Bewilligung des Anspruchs eines als Verfahrenspfleger

    Zu der bis zum 1.7.2005 geltenden Rechtslage hatte sich auf der Grundlage der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7.6.2000 (NJWE-FER 2000, 280 und 282) die Praxis durchgesetzt, dass ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt dann nach anwaltlichem Gebührenrecht entsprechend abrechnen kann, wenn er seine besonderen Fähigkeiten als Rechtsanwalt für die Wahrnehmung der Aufgaben einsetzt und für die ein Laie als Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt beauftragt hätte (vgl. BayObLG, NJOZ 2005, 2055, OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 427).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10330
OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. September 2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01 (https://dejure.org/2001,10330)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Neumünster - 5 XVII H 217
  • LG Kiel - 3 T 280/01
  • LG Kiel - 3 T 281/01
  • OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01, 2 W 126/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.12.1989 - 2 BvR 377/88

    Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG - Erwachsenenadoption

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01
    Es kann hier offenbleiben, ob eine im Rahmen der Beziehungen bestehende Begegnungsgemeinschaft, die in aller Regel durch wiederholte Besuche, Brief- und Telefonkontakte sowie durch Zuwendungen gekennzeichnet wird (BVerfG NJW 1990, 895), geeignet ist, ein subjektives Recht der Beteiligten zu begründen.
  • VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01
    Darunter fällt grundsätzlich auch die Beziehung zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (VGH München NVwZ 1982, 387).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9144
OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 32 XVII H 34
  • LG Kiel - 3 T 23/01
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 113
  • FamRZ 2002, 984
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (aaO.) die Auffassung vertreten hat, die landgerichtliche (teilweise) Entlassung eines Betreuers (durch Aufhebung/Einschränkung der amtsgerichtlichen Bestellung) sei gemäß §§ 69 g Abs. 5 Satz 1, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG mit der Bekanntmachung wirksam geworden (ihre evtl. Aufhebung in der nächsten Instanz wirke aber wie sonst bei Entscheidungen, die mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar seien, zurück; vgl. hierzu Kammergericht NJW 1971, 53), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Mit dieser Entscheidung ist der Beteiligte zu 1. seit 1.12.2001 wieder Betreuer des Betroffenen, da die im angefochtenen Beschluss liegende Entlassung (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 58, 59 unter Ziff. 2.) für die Zeit ab 1.12.2001 nicht wirksam geworden ist, § 26 FGG.
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Dass der Wechsel von der Pflegeheimleitung zur benachbarten Wohnheimleitung bei ein und derselben Einrichtung, nämlich dem DRK-Kreisverband, nicht ausreicht, Interessenkonflikte hinreichend zu vermeiden, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 31.1.1995 (BtPrax 1996, 75) überzeugend begründet.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09

    Aussetzung der Aufhebung einer teilweisen Entziehung des Sorgerechts auf Antrag

    In isolierten Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Oberlandesgericht abweichend von § 28 Abs. 1 FGG bereits als Beschwerdegericht entschieden hat, erstreckt sich die Vorschrift allerdings auch auf Entscheidungen, die nach den §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 10 ZPO mit der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof angefochten werden können (Keidel/Sternal Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 26 Rdn. 4; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 984 und OLG Frankfurt - 20 W 565/05 - veröffentlicht bei [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9389
OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01 (https://dejure.org/2001,9389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.08.2001 - 2 W 55/01 (https://dejure.org/2001,9389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. August 2001 - 2 W 55/01 (https://dejure.org/2001,9389)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vergütung ; Berufsbetreuers; Übergangsregelung ; Betreuer

  • Bt-Recht

    Übergangsregelung der Vergütung, Betreuervergütung

  • Judicialis

    BVormVG § 1 III

  • rechtsportal.de

    BVormVG § 1 Abs. 3
    Vergütung eines Berufsbetreuers; Übergangsregelung des § 1 III BvormVG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Rendsburg - 2 XVII 38/00
  • LG Kiel - 3 T 35/01
  • OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Maßgebend ist insoweit, ob es für den Beteiligten zu 1. eine unzumutbare Härte darstellte, wenn ihm ein höherer Stundensatz nicht bewilligt würde (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; FGPrax 2000, 146; BtPrax 2001, 77, 78; OLG Dresden FamRZ 2000, 552; Palandt/Diederichsen, 60. Aufl., § 1836 a Rn. 7).

  • OLG Hamm, 30.08.1999 - 15 W 201/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).

    Dieser Zielsetzung widerspricht es, die bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Vergütungsgrundsätze - und sei es auch nur für eine Übergangszeit - im Rahmen des § 1 Abs. 3 BVormVG weiterhin anzuwenden (vgl. auch OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 78/00

    Erhöhter Stundensatz für Betreuer

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Maßgebend ist insoweit, ob es für den Beteiligten zu 1. eine unzumutbare Härte darstellte, wenn ihm ein höherer Stundensatz nicht bewilligt würde (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; FGPrax 2000, 146; BtPrax 2001, 77, 78; OLG Dresden FamRZ 2000, 552; Palandt/Diederichsen, 60. Aufl., § 1836 a Rn. 7).
  • OLG Karlsruhe, 05.04.2001 - 11 Wx 3/01
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Maßgebend ist insoweit, ob es für den Beteiligten zu 1. eine unzumutbare Härte darstellte, wenn ihm ein höherer Stundensatz nicht bewilligt würde (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; FGPrax 2000, 146; BtPrax 2001, 77, 78; OLG Dresden FamRZ 2000, 552; Palandt/Diederichsen, 60. Aufl., § 1836 a Rn. 7).
  • OLG Hamm, 30.09.1999 - 15 W 235/99
    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Danach dient die Regelung in § 1 Abs. 3 BVormVG der Besitzstandswahrung, und sie gewährt einen gewissen Vertrauensschutz im Hinblick darauf, dass die auf den bisherigen Einnahmen beruhenden Einkommenserwartungen in der Regel einen wesentlichen Faktor beruflicher und finanzieller Dispositionen und wirtschaftlicher Kalkulationen darstellen (vgl. BayObLG NJWE-FER 2001, 178, 179; OLG Hamm, FGPrax 2000, 20, 21).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2000 - 25 Wx 24/00

    Vergütung des Berufsbetreuers in Übergangsfällen

    Auszug aus OLG Schleswig, 09.08.2001 - 2 W 55/01
    Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass Berufsbetreuer, denen vor der Neuregelung des Vergütungsrechtes höhere Stundensätze zugebilligt wurden als ihnen nach dem seit dem 1. Januar 1999 geltenden Recht zustünden, Einkommenseinbußen erleiden, ohne dass sie Gelegenheit hatten, sich der veränderten Vergütungssituation anzupassen, d. h. entweder durch eine Umschulung oder Fortbildung (§ 2 BVormVG) eine zu einem höheren Stundensatz führende Qualifikation zu erreichen oder ihre Kosten in einer Weise zu reduzieren, dass ihnen ihre Tätigkeit auch bei einer geringeren Vergütung eine ausreichende Existenzgrundlage verschafft (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 77, 78; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 117; OLG Braunschweig BtPrax 2000, 130; OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 194; OLG Hamm FGPrax 1999, 223, 224 und 2000, 20).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8723
OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2001 - 15 W 413/00 (https://dejure.org/2001,8723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrenspfleger; Lehrgang; ÖTV-Fortbildungsinstitut; Lehrer für Pflegeberufe; Vergütungsanspruch

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Stundensatz, Höhe der Vergütung einer Lehrerin für Pflegeberufe

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 3 Satz 2; ; BVormVG § 1

  • rechtsportal.de

    FGG § 67 Abs. 3 S. 2; BVormVG § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Essen - 4 XVII 386/92
  • LG Essen - 7 T 83/00
  • OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 313
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 15.09.1999 - 3Z BR 242/99

    Ausbildung zum Stabsoffizier mit dem Dienstgrad Oberstleutnant als einem

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Aber auch wenn die Ausbildung nicht in einer staatlich reglementierten oder anerkannten Ausbildung erworben und auch keine Fachprüfung vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegt worden ist, so kann es nach der Rechtsprechung des BayObLG (FamRZ 2000, 554 und 1306) für die Annahme einer gleichwertigen Ausbildung gleichwohl ausreichend sein, wenn der Staat in einem förmlichen Verfahren die Ausbildung anerkennt.

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Hamm, 22.01.2001 - 15 W 342/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Feststellungen im Festsetzungsverfahren -

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Köln, 16.02.2000 - 16 Wx 18/00

    Höhe der Betreuervergütung für einen Handwerksmeister

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • BayObLG, 06.09.2000 - 3Z BR 214/00

    Wertungskriterien für die Vergleichbarkeit einer Ausbildung mit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Die Fortbildungsmaßnahme, an der die Beteiligte zu 1) teilgenommen hat, weist zwar einen durch die Erteilung eines Prüfungszeugnisses dokumentierten formalen Abschluss auf, dieser kann aber wegen der sowohl nach Bundes- als auch nach Landesrecht fehlenden staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung nicht Abschlüssen gleichgesetzt werden, bei denen der Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung belegt ist, Auf das Erfordernis der staatlichen Reglementierung bzw. Anerkennung der Ausbildung und deren durch eine vor einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle abgelegte Prüfung dokumentierten erfolgreichen Abschluss oder zumindest auf die staatliche Anerkennung in einem förmlichen Verfahren kann entgegen der Auffassung des Landgerichts schon zur Vermeidung von Abgrenzungsschwierigkeiten nicht verzichtet werden (vgl. v.g. Beschluss des Senats FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275; FamRZ 2000, 554 und 1306; FamRZ 2001, 187; OLG Köln FamRZ 2000, 1303; Barth/Wagenitz, BtPrax 1996, 118/120).

  • OLG Braunschweig, 08.02.2000 - 2 W 2/00
    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Diese Vergleichbarkeit ist gewährleistet, wenn die Ausbildung in einer Einrichtung erfolgt, die einer überwiegend wissenschaftlichen Lehrstoffvermittlung dient, über einen entsprechenden wissenschaftlichen Lehrkörper verfügt und die Erlangung graduierter Abschlüsse zum Ziel hat, deren Erfolg durch eine vor einer staatlichen oder stattlich anerkannten Stelle abgelegten Prüfung belegt ist (Senatsbeschluss vom 22.01.2001, FamRZ 2001, 1398; BayObLGZ 1999, 275 = NJWE-FER 2000, 88; FamRZ 2001, 187; OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307; OLG Köln NJW-RR 2000, 1315, 1317).

    Der vorangegangenen Ausbildung der Beteiligten zu 1) kommt insoweit keine Bedeutung zu, weil Studienbewerber, die über keine Hochschul- bzw. Fachhochschulreife verfügen, eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen müssen, um ein Studium an einer Fachhochschule aufnehmen zu können (OLG Braunschweig FamRZ 2000, 1307).

  • OLG Hamm, 03.02.2000 - 15 W 477/99

    Vergütungsanspruch; Vormund; Pfleger; Betreuer; Zulassung; Zulässigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Auf die hiergegen von der Beteiligten zu 2) eingelegte hob der Senat die Entscheidung des Landgerichts mit Beschluss vom 03.02.2000 auf und verwies die Sache zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück (15 W 477/99; veröffentlicht u.a. in FGPrax 200, 66; Rpfleger 2000, 271).
  • BayObLG, 17.05.2000 - 3Z BR 132/00

    Der abgeschlossenen Hochschulausbildung vergleichbare Ausbildung für Betreuer

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2001 - 15 W 413/00
    Die Fortbildungsmaßnahme umfasste einschließlich Praktika 2, 964 Unterrichtsstunden im Zeitraum von 2 Jahren und unterschritt damit deutlich die Mindeststudiendauer eines (Fach-) Hochschulstudiums mit 3 Jahren (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 1309).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01   

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https://dejure.org/2001,9926
OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01 (https://dejure.org/2001,9926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.09.2001 - 2 W 154/01 (https://dejure.org/2001,9926)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. September 2001 - 2 W 154/01 (https://dejure.org/2001,9926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Pinneberg - 42 XVII
  • OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 28.01.1993 - 3Z AR 2/93

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Verfügungen; Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01
    Letztlich gilt der Grundsatz, daß vor einer Abgabe das abgebende Gericht in aller Regel über alle Angelegenheiten abschließend zu entscheiden hat, über die auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen eine Entscheidung zu treffen ist (BayObLG FamRZ 1994, 1189; Engelhardt a.a.O. m.w.Nw.; Senat in st. Rspr.).
  • LG Ansbach, 27.07.1993 - (Zust) 7/93
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01
    Zunächst hat das abgebende Gericht auch in den Fällen, in denen der Betreuer seine Zustimmung zur beabsichtigten Abgabe verweigert hat, vor einer Vorlage der Akten zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht zu hören, an das das Betreuungsverfahren abgegeben werden soll, hier also das Amtsgericht Schleswig (BayObLG in st. Rspr., zuletzt FamRZ 2000, 1443; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498; Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 46 Rn. 27, 33; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 13; Damrau-Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 19; a.A. LG Ansbach FamRZ 1994, 1188).
  • OLG Karlsruhe, 17.03.1995 - 11 AR 8/95

    Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts; Abgabe; Zuständigkeit; Gericht

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.09.2001 - 2 W 154/01
    Zunächst hat das abgebende Gericht auch in den Fällen, in denen der Betreuer seine Zustimmung zur beabsichtigten Abgabe verweigert hat, vor einer Vorlage der Akten zur Zuständigkeitsbestimmung an das gemeinschaftliche obere Gericht das Gericht zu hören, an das das Betreuungsverfahren abgegeben werden soll, hier also das Amtsgericht Schleswig (BayObLG in st. Rspr., zuletzt FamRZ 2000, 1443; OLG Karlsruhe FamRZ 1996, 498; Keidel/Engelhardt, FGG, 14. Aufl., § 46 Rn. 27, 33; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 13; Damrau-Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 65 a FGG Rn. 19; a.A. LG Ansbach FamRZ 1994, 1188).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02   

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https://dejure.org/2002,6184
BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02 (https://dejure.org/2002,6184)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.2002 - 3Z BR 51/02 (https://dejure.org/2002,6184)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 2002 - 3Z BR 51/02 (https://dejure.org/2002,6184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Vornahme der erzwungenen Handlung im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    BGB § 1837; ; FGG § 33; ; FGG § 23

  • rechtsportal.de

    BGB § 1837; FGG § 33 § 23
    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung im Beschwerdeverfahren bei Vornahme der erzwungenen Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - XVII 689/00
  • LG Bayreuth - 15 T 143/01
  • BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 118
  • FamRZ 2002, 1434 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 06.02.1979 - BReg. 1 Z 142/78

    Festsetzung; Zwangsgeld; Handelsrecht

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02
    Das Beschwerdegericht hat diese nachträgliche Erfüllung im Rahmen des Erstbeschwerdeverfahrens als neue Tatsache (§ 23 FGG) zugunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen (vgl. BayObLG Rpfleger 1979, 215).
  • BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 102/92

    Weitere Beschwerde; Festsetzung; Umgang; Vater; Nichteheliches Kind;

    Auszug aus BayObLG, 18.03.2002 - 3Z BR 51/02
    Das Zwangsgeld im Sinn von § 33 FGG ist jedoch keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten, sondern ein Beugemittel, das ausschließlich dazu dient, für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824).
  • BayObLG, 20.12.2004 - 3Z BR 226/04

    Aufhebung der Zwangsgeldfestsetzung durch anordnendes Gericht bei Rechnungslegung

    Zwar entspricht es ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass für ein Zwangsgeld kein Raum mehr ist, wenn eine verlangte Auskunft oder Rechnungslegung vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts als letzter Tatsacheninstanz erteilt wurde (BayObLG Rpfleger 1979, 215 und FamRZ 2002, 1434; OLG Köln FamRZ 2003, 780 m.w.N.).

    Dem widerspricht es nicht, dass der Senat (FamRZ 2002, 1434) bei einer anders gelagerten Fallgestaltung - ein angeordnetes Vermögensverzeichnis war bereits vor Erlass der ersten Beschwerdeentscheidung über die Zwangsgeldfestsetzung eingereicht, aber vom Landgericht nicht berücksichtigt worden - selbst in der Sache entschieden hat.

    cc) Dem Gedanken, dass das Zwangsgeld im Sinne von § 33 FGG keine Sühne oder Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten ist, sondern ausschließlich ein Beugemittel zur Durchsetzung gerichtlicher Anordnungen (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 823/824 und 2002, 1434; OLG Köln aaO), kann gleichwohl Rechnung getragen werden: Hält das anordnende Gericht die mit der weiteren Beschwerde des Verpflichteten erteilten Informationen für ausreichend, hat es die Zwangsgeldfestsetzung nach § 18 FGG aufzuheben (vgl. Keidel/Zimmermann § 33 Rn 24).

  • OLG Naumburg, 08.01.2013 - 12 Wx 42/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Festsetzung eines Zwangsgeldes im

    Eine nachträgliche Erfüllung hätte der Beschwerdesenat auch noch im Rahmen des Beschwerdeverfahrens als neue Tatsache zu Gunsten des Beschwerdeführers berücksichtigen müssen (vgl. BayOblG FGPrax 2002, 118; OLG Frankfurt FGPrax 2011, 322; Böttcher in Meikel, GBO, 10. Aufl., Rdn. 39; Zimmermann in Keidel, FamFG, 17. Aufl. Rdn. 41 zu § 35 FamFG).
  • OLG Frankfurt, 05.08.2011 - 20 W 358/11

    Grundbuchberichtigungszwangsverfahren: Erfüllung der

    Das Beschwerdegericht hat diese nachträgliche Erfüllung im Rahmen des Erstbeschwerdeverfahrens als neue Tatsache zu Gunsten des Beschwerdeführers zu berücksichtigen (Senat Rpfleger 1977, 409, 410; BayObLG FGPrax 2002, 118; Bauer/von Oefele; GBO, 2. Aufl., § 82, Rdnr. 16; Meikel/Böttcher: Grundbuchrecht, 10. Aufl., § 82, Rdnr. 39 jeweils zu § 33 FGG).
  • KG, 25.07.2014 - 12 W 81/13

    Unternehmensrechtliches Verfahren: Zwangsweise Durchsetzung des

    Denn das Zwangsgeld ist keine Buße für begangene Pflichtwidrigkeiten, sondern ein Beugemittel, das ausschließlich dazu dient, für die Zukunft die Befolgung gerichtlicher Anordnungen zu erzwingen (BayObLG, Beschluss vom 18.03.2002, 3Z BR 51/02, juris Rn. 7 = FamRZ 2002, 1434).
  • OLG Köln, 28.10.2002 - 16 Wx 203/02

    Zwangsgeld gegen einen Betreuer

    Nachdem hier die verlangte Auskunft vor der Entscheidung des Beschwerdegerichts erteilt worden war, war für ein Zwangsgeld kein Raum mehr (st. Rspr. der Obergerichte: z. B. BayObLG, FamRZ 02, 1434; BayObLG, Rechtspfleger 79, 215; KG, FamRZ 97, 216; OLG Nürnberg, FamRZ 97, 216 f. ; OLG Hamm, FamRZ 94, 183 f.; Keidel/Kuntze/Zimmermann, FGG, 14.Aufl., § 33, Rz. 25 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02   

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https://dejure.org/2002,6139
BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02 (https://dejure.org/2002,6139)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.2002 - 3Z BR 34/02 (https://dejure.org/2002,6139)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 2002 - 3Z BR 34/02 (https://dejure.org/2002,6139)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Umfang der Befugnis des Beschwerdegerichts zur Zurückverweisung an das Vormundschaftsgericht

  • Judicialis

    FGG § 6; ; FGG § 25; ; ZPO § 546; ; ZPO § 547 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    FGG § 6 § 25; ZPO § 546 § 547 Abs. 1 Nr. 3
    Zurückverweisung an Tatsacheninstanz durch Beschwerdegericht bei schwerwiegendem Verfahrensmangel - Entscheidung durch abgelehnten Richter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1086
  • FamRZ 2002, 1348 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 295/00

    Zurückverweisung durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
    Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).

    Eine Zurückverweisung kommt ausnahmsweise nur dann in Betracht, wenn die Erstinstanz ihre Endentscheidung nur auf verfahrensrechtliche Überlegungen gestützt hat oder wenn das Verfahren erster Instanz so mangelhaft war, dass die abschließende Sachentscheidung im Beschwerdeverfahren dem Verlust einer Instanz gleich käme (vgl. Bassenge FGG/RPflG 9.Aufl. § 25 Rn. 11; Jansen § 25 Rn. 13; Keidel/Kahl § 25 Rn. 7 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2001, 774).

  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 285/95

    Anfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 34/02
    Es hat daher grundsätzlich selbst zu entscheiden, hierzu den Sachverhalt eigenständig festzustellen und noch erforderliche Ermittlungen selbst durchzuführen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1023; FamRZ 2001, 774).
  • OLG Jena, 22.08.2007 - 6 W 244/07

    Fortbestand einer englischen Limited nach Löschung im Handelsregister

    Der Beteiligte zu 2) ist insoweit beschwerdeberechtigt (§§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG ), da die von dem Beschwerdegericht erkannte Aufhebung und Zurückverweisung an die erste Instanz zur anderweitigen Behandlung der Sache und erneuten Entscheidung das Beschwerdeverfahren beendet, ohne dass das Landgericht dem Antrag des Beschwerdeführers entsprechend selbst in der Sache entschieden hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1086 ; Keidel/Kuntze/Winkler, Kommentar zum FGG , 15 Aufl., Rn. 6 zu § 27).
  • OLG Köln, 17.03.2009 - 16 Wx 169/08

    Voraussetzungen der Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren nach dem FGG

    Eine ausnahmsweise Zurückverweisung ist nur zulässig, wenn das Verfahren des Gerichts erster Instanz an schwerwiegenden Verfahrensmängeln leidet (BayObLG, BayObLGR 1995, 2; BayObLG, NJW-RR 2002, 1086; OLG Frankfurt, FamRZ 1996, 819; OLG L, FamRZ 1971, 188).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 23 WLw 6/04

    Erfüllungseinwand im Vollstreckungsverfahren

    Der erforderliche Verfahrensmangel (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1086; KG NJW 1982, 2327) ist zu bejahen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11624
BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02 (https://dejure.org/2002,11624)
BayObLG, Entscheidung vom 13.02.2002 - 3Z BR 29/02 (https://dejure.org/2002,11624)
BayObLG, Entscheidung vom 13. Februar 2002 - 3Z BR 29/02 (https://dejure.org/2002,11624)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuung; Sofortige weitere Beschwerde; Beschwerdefrist; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht

    Beginn des Laufes der Rechtsmittelfrist

  • Judicialis

    FGG § 69g Abs. 4

  • rechtsportal.de

    FGG § 69g Abs. 4
    Beschwerdefrist bei Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Voraussetzungen der Betreuerbestellung und Anordnung des Einwilligungsvorbehalts - Begründung für jeden Aufgabenkreis - Post- und Fernmeldeverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG München - 712 XVII 1331/01
  • LG München I - 13 T 6977/01
  • BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BayObLG, 25.07.1994 - 3Z BR 97/94

    Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).

    Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLGZ 1994, 209/212).

  • OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • OLG Köln, 16.04.1999 - 16 Wx 44/99

    Notwendigkeit der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Dieser darf allerdings das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen, sondern ist zu einer kritischen Würdigung verpflichtet (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1403/1404).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97

    Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-RR 1999, 151/152).
  • BayObLG, 14.02.2001 - 3Z BR 40/01

    Befugnis des Betreuers zur Kontrolle von Post und Fernmeldeverkehr

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Der Aufgabenkreis Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post darf dem Betreuer nur eingeräumt werden, wenn dieser ihm übertragene Aufgaben ansonsten nicht in der gebotenen Weise erfüllen könnte und hierdurch wesentliche Rechtsgüter des Betreuten erheblich gefährdet oder beeinträchtigt würden (BayObLG FamRZ 2001, 871).
  • BayObLG, 20.05.1999 - 3Z BR 150/99

    Beschwerde des Betreuten gegen die Zuweisung eines weiteren Aufgabenkreises an

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 132/93

    Rechtsprechung zum "Genehmigten Kapital" im Aktienrecht geändert

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Hierüber kann der Senat selbst entscheiden, da er die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten treffen kann (BGH NJW 1997, 2815/2817; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295; NJWE-RR 1999, 151/152).
  • BGH, 05.12.1995 - XI ZR 70/95

    Begriff des Ausschlusses der freien Willensbildung

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Lehnt der Betroffene eine Betreuung ab, darf für ihn ein Betreuer nur bestellt werden, wenn er wegen seiner Krankheit oder Behinderung nicht imstande ist, seinen Willen frei zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1994, 209/211; BayObLG FamRZ 2000, 189; OLG Hamm FamRZ 2000, 494/496; OLG Köln FamRZ 2000, 908), d.h. seinen Willen unbeeinflusst von der Krankheit oder Behinderung zu bilden und nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln (vgl. BGH NJW 1996, 918/919).
  • BayObLG, 04.02.1993 - 3Z BR 11/93

    Einwilligungsvorbehalt; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 13.02.2002 - 3Z BR 29/02
    Besteht bei fehlender Fähigkeit zur freien Willensbestimmung außerdem eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betroffenen, ordnet das Vormundschaftsgericht, soweit zur Abwendung der Gefahr erforderlich, an dass der Betroffene zu einer Willenserklärung, die den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (§ 1903 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BayObLGZ 1993, 63).
  • BayObLG, 14.03.2001 - 3Z BR 50/01

    Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Anordnung eines

  • BayObLG, 14.10.1993 - 3Z BR 207/93

    Einwilligungsvorbehalt; Einwilligung; Betreuer; Verpflichtung; Höhe; Festlegung;

  • BayObLG, 19.05.1971 - BReg. 1 Z 156/70
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7854
BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7854)
BayObLG, Entscheidung vom 08.05.2002 - 3Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7854)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 3Z BR 68/02 (https://dejure.org/2002,7854)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Bemessung des Stundensatzes bei erheblichem Vermögen des Betreuten

  • Judicialis

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2
    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Altötting - XVII 218/01
  • LG Traunstein - 4 T 4430/01
  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1591 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    a) Die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers ist durch das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.55 f.; BGHZ 145, 104/109; OLG Frankfurt a.Main Rpfleger 2000, 498).

    Der Tatrichter darf sie nur überschreiten, wenn die Schwierigkeit der im Abrechnungszeitraum angefallenen Betreuungsgeschäfte dies im Einzelfall ausnahmsweise gebietet (vgl. BGHZ 145, 104).

    Die von Glade (FamRZ 2001, 479) und dem Amtsgericht Starnberg (Rpfleger 2001, 421) an der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31.8.2000 geübte Kritik gibt keinen Anlass, diesen mit der Frage der Bemessung des Stundensatzes für die Vergütung von Betreuern vermögender Betreuter erneut zu befassen.

    Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Stundensätze des § 1 Abs,1 BVormVG im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. BGHZ 145, 104/114; vgl. auch BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.).

  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01

    Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Sie rechtfertigt einen erhöhten Stundensatz, wenn die Anforderungen der Betreuung im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverhältnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

    Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

    dd) Ist der Stundensatz, der sich danach ergibt, niedriger als der Stundensatz, der dem Berufsbetreuer nach dem bis zum 31.12.1998 geltenden Recht zuerkannt wurde, hat der Tatrichter in seine Erwägungen mit einzubeziehen, ob und gegebenenfalls inwieweit im Wege des Härteausgleichs eine (weitere) Erhöhung des Stundensatzes in Betracht kommt (vgl. BayObLGZ 2000, 331/334; 2001, 122/125).

  • OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    a) Die Höhe der Vergütung des Berufsbetreuers ist durch das Vormundschaftsgericht gemäß § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu bestimmen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.55 f.; BGHZ 145, 104/109; OLG Frankfurt a.Main Rpfleger 2000, 498).

    Eine entsprechende Schwierigkeit kann sich sowohl aus der Höhe und Zusammensetzung des verwalteten Vermögens als auch aus anderen Umständen tatsächlicher oder rechtlicher Art in der Person oder in den Lebensumständen des Betreuten ergeben (vgl. OLG Frankfurt a. Main Rpfleger 2000, 498/499).

  • OLG Brandenburg, 20.11.2000 - 9 Wx 38/00

    Höhe der Vergütung des Betreuers

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Dem Vermögen des Betreuten kommt nur insoweit eine indirekte Bedeutung zu, als es Umfang und Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte beeinflussen kann (BGH aaO; ebenso OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 196; OLG Brandenburg FGPrax 2001, 73).

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt a. Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür. OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Erkenntnisse, dass infolge der dargelegten Grundsätze die wirtschaftliche Existenz des Berufszweiges Betreuer nicht mehr gewährleistet wäre, liegen dem Senat nicht vor (vgl. auch SchlHOLG MDR 2001, 994/995).

    Schließlich werden diese Grundsätze auch von anderen Oberlandesgerichten angewendet (vgl. OLG Frankfurt a. Main FGPrax 2001, 73; OLG Hamm FamRZ 2001, 655 [LS]; OLG Karlsruhe FGPrax 2001, 72; SchlHOLG MDR 2001, 994 und BtPrax 2001, 259; Thür. OLG Rpfleger 2001, 127/128; OLG Zweibrücken BtPrax 2001, 78).

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

    Die Größe des Vermögens und der unbestreitbare Verwaltungserfolg, den der Betreuer erzielt hat, rechtfertigen als solche die Zubilligung des bisherigen Stundensatzes ebenso wenig wie der Umstand, dass eine weitere Vergütung auf der Basis eines Stundensatzes von 300 DM nach dem Vortrag des Betreuers dem Willen der Betroffenen und ihrer Angehörigen entsprechen würde (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 164/166; FamRZ 2002, 130/131).

  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Sie rechtfertigt einen erhöhten Stundensatz, wenn die Anforderungen der Betreuung im Abrechnungszeitraum über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach § 1 Abs. 1 BVormVG entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Missverhältnis stünde (vgl. BayObLGZ 2000, 316; 2001, 122/124).

    Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Der Festlegung der Stundensätze für die Vergütung von Betreuern mittelloser Betreuter in § 1 Abs. 1 BVormVG liegt eine mit dem Grundgesetz vereinbare (vgl. BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.) Bewertung des Gesetzgebers bezüglich der von Betreuern im Normalfall zu erbringenden Leistung und der Angemessenheit der ihnen hierfür zu gewährenden Entlohnung zugrunde.

    Der Senat teilt die Ansicht des Bundesgerichtshofs, dass die Stundensätze des § 1 Abs,1 BVormVG im Regelfall auch für die von Betreuern vermögender Betreuter erbrachten Leistungen ein angemessenes Entgelt darstellen (vgl. BGHZ 145, 104/114; vgl. auch BVerfG BtPrax 2000, 120/122 f.).

  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Ihnen folgt in ständiger Rechtsprechung auch der Senat (vgl. BayObLGZ 2000, 316, 331/333; BayObLG BtPrax 2001, 164/165; BayObLGZ 2001, 122/124; BayObLG NJW-RR 2001, 1446).
  • OLG Hamm, 29.05.2000 - 15 W 158/00

    Maßgebliche Vorschriften bei Entscheidung über die Verlängerung der Betreuung

    Auszug aus BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02
    Dem Vermögen des Betreuten kommt nur insoweit eine indirekte Bedeutung zu, als es Umfang und Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte beeinflussen kann (BGH aaO; ebenso OLG Düsseldorf FGPrax 2000, 196; OLG Brandenburg FGPrax 2001, 73).
  • BayObLG, 21.06.2001 - 3Z BR 173/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 425/99
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

  • OLG Zweibrücken, 06.11.2000 - 3 W 226/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - gesetzliche Stundensätze als Regelsätze -

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

  • OLG Jena, 14.12.2000 - 6 W 332/00

    Betreuervergütung; Ost-Abschlag

  • BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 250/03

    Bemessung der Vergütung eines ehrenamtlichen Betreuers

    Auch sonstige Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art in der Person oder den Lebensumständen des Betreuten können von Bedeutung sein (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 498/499; Senatsbeschluss vom 8.5.2002 Az. 3Z BR 68/02).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13488
BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,13488)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2002 - 3Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,13488)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2002 - 3Z AR 13/02 (https://dejure.org/2002,13488)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Abgabe bei Wechsel des Aufenthaltsorts auch nach langjähriger Zuständigkeit

  • Judicialis

    FGG § 65 a; ; FGG § 46

  • rechtsportal.de

    FGG § 65a § 46
    Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Aufenthaltswechsel des Betreuten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abgabe bei Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts des Betreuten

Verfahrensgang

  • AG Ingolstadt - XVII 1330/92
  • AG Neumarkt/Oberpfalz - 3 AR 29/02
  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02

Papierfundstellen

  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02
    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9206
BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
BayObLG, Entscheidung vom 28.03.2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
BayObLG, Entscheidung vom 28. März 2002 - 3Z BR 58/02 (https://dejure.org/2002,9206)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Überprüfung von Zulässigkeitsvoraussetzungen für Rechtsmittel durch Berufsbetreuer

  • Judicialis

    FGG § 22 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    FGG § 22 Abs. 2
    Rechtskompetenz des Berufsbetreuers - Diplom-Sozialwirt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - XVII 1320/00
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 10595/01
  • BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1362 (Ls.)
  • BtPrax 2002, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.10.2001 - 2Z BR 132/01

    Wiedereinsetzung bei unterbliebener Rechtsmittelbelehrung in

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Der Umstand, dass der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt war, hindert den Beginn der Frist nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 232; 2001, 297/301).

    Wird eine wie hier gesetzlich nicht vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung (vgl. BayObLGZ 1999, 232) nicht erteilt, kann zwar ein hierauf beruhender Irrtum eines anwaltschaftlich nicht vertretenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten über die Voraussetzungen für die Einlegung eines befristeten Rechtsmittels unverschuldet im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG sein (vgl. BayObLGZ 2001, 297/301).

  • BayObLG, 10.08.1999 - 3Z BR 236/99

    Rechtsmittelbelehrung eines Beschlusses, der Entlassung eines Betreuers gegen

    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Der Umstand, dass der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung nicht beigefügt war, hindert den Beginn der Frist nicht (vgl. BayObLGZ 1999, 232; 2001, 297/301).

    Wird eine wie hier gesetzlich nicht vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung (vgl. BayObLGZ 1999, 232) nicht erteilt, kann zwar ein hierauf beruhender Irrtum eines anwaltschaftlich nicht vertretenen und juristisch nicht vorgebildeten Beteiligten über die Voraussetzungen für die Einlegung eines befristeten Rechtsmittels unverschuldet im Sinne von § 22 Abs. 2 Satz 1 FGG sein (vgl. BayObLGZ 2001, 297/301).

  • OLG Stuttgart, 22.05.1996 - 8 W 593/95
    Auszug aus BayObLG, 28.03.2002 - 3Z BR 58/02
    Die landgerichtliche Entscheidung wurde dem ehemaligen Betreuer (vgl. OLG Stuttgart FGPrax 1996, 148) am 17.1.2002 durch Zustellung (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FGG) bekannt gemacht.
  • OLG Frankfurt, 25.11.2002 - 20 W 340/02

    Betreuervergütung bei Ausbildung an einem Priester- und Missionsseminar; keine

    Denn von einem Berufsbetreuer sollte erwartet werden können, dass er die Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel im Betreuungsverfahren kennt oder zumindest in der Lage ist, sich entsprechende Kenntnisse unverzüglich nach Zustellung einer Entscheidung, gegen die er ein Rechtsmittel einlegen will, zu verschaffen ( vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1362; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 35 ).
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