Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 14.08.2001

Rechtsprechung
   BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01   

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https://dejure.org/2001,2977
BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
BayObLG, Entscheidung vom 22.08.2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
BayObLG, Entscheidung vom 22. August 2001 - 3Z BR 221/01 (https://dejure.org/2001,2977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Betreuung; Geschäftsunfähiger Betroffener; Natürlicher Wille; Aufgabenkreis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervorschlag durch Betroffenen, Überprüfung der Beweiswürdigung

  • Judicialis

    BGB § 1897 Abs. 4; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4; FGG § 27
    Vorschlag eines nicht geschäftsfähigen Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung: Der Wille des Betroffenen ist maßgebend

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2002, 312
  • BtPrax 2002, 36
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 07.10.1993 - 3Z BR 184/93

    Beschwerde; Weitere Beschwerde; Auswahl; Betreuer; Rechtsmittel; Zulässigkeit;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).

    Zu erwägen ist erforderlichenfalls auch, ob die gewünschte Person nicht wenigstens für einen Teil der Aufgabenkreise zum Betreuer bestellt werden kann (BayObLG FamRZ 1994, 323/324).

  • OLG Oldenburg, 30.05.1996 - 15 W 122/96
    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).

    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).

  • KG, 26.01.1995 - 1 W 7060/94

    Betreuer; Betreuerauswahl; Auswahl; Person; Bestellung; Angehörige; Äußerung;

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    a) Die Erstbeschwerde konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220; KG BtPrax 1995, 106).

    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).

  • OLG Köln, 16.03.1998 - 16 Wx 48/98

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten bei der Betreuerbestellung

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Die Rechtswirksamkeit des Vorschlags setzt lediglich voraus, dass der Betroffene im Betreuungsverfahren oder zu einem früheren Zeitpunkt (§ 1897 Abs. 4 Satz 3 BGB) einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (BayObLG FamRZ 1999, 53; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Soergel/ Zimmermann BGB 13. Aufl. § 1897 Rn. 32).
  • BayObLG, 14.06.1996 - 3Z BR 125/96

    Berücksichtigung des Vorschlags eines Betroffenen, eine bestimmte Person zu

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    b) Der Vorschlag des Betroffenen, eine bestimmte Person zu seinem Betreuer zu bestellen, begründet unabhängig von der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen (BayObLGZ 1996, 136; OLG Düsseldorf FGPrax 1996, 184; OLG Hamm BtPrax 1996, 189; Jürgens Betreuungsrecht 2. Aufl. § 1897 BGB Rn. 16; HK-BUR/Bauer § 1897 BGB Rn. 59; Palandt/Diederichsen BGB 60. Aufl. § 1897 Rn. 17) einen Vorrang dieser Person vor allen anderen in Betracht kommenden Personen (OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 25 Wx 8/96
    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Diese Bindung entfällt, wenn die Bestellung des Vorgeschlagenen dem Wohl des Betroffenen zuwiderläuft (§ 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 1373/1374).
  • BayObLG, 09.08.2000 - 3Z BR 230/00

    Betreuer für den Aufgabenkreis Vermögenssorge, der vom Vorschlag des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Kleinere Nachteile (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323/324), Interessenkonflikte von geringerem Gewicht (vgl. KG BtPrax 1995, 106/107; Jürgens § 1897 BGB Rn. 17) oder die Tatsache, dass e in Dritter als Betreuer geeigneter erscheint (Palandt/Diederichsen § 1897 Rn. 20; Knittel BtG § 1897 BGB Rn. 17a; Soergel/Zimmermann § 1897 BGB Rn. 34), genügen nicht, um den Willen des Betroffenen zu entkräften (BayObLG BtPrax 2000, 260).
  • BayObLG, 22.10.1997 - 3Z BR 112/97

    Keine Berücksichtigung des Vorschlags der Betreuten zur Bestellung ihres Sohnes

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    Um dem im Betreuungsrecht im Vordergrund stehenden Willen des Betroffenen ausreichende Geltung zu verschaffen, setzt die Nichtberücksichtigung des vom Betroffenen gemachten Vorschlags voraus, dass das Ergebnis der Abwägung deutlich gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person spricht (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 323; BtPrax 1998, 74/75; Bienwald § 1897 BGB Rn. 48).
  • BayObLG, 14.06.1995 - 3Z BR 133/95

    Beschränkung eines Rechtsmittels gegen die Bestellung eines Betreuers auf die

    Auszug aus BayObLG, 22.08.2001 - 3Z BR 221/01
    a) Die Erstbeschwerde konnte auf die Auswahl des Betreuers beschränkt werden (vgl. BayObLGZ 1995, 220; KG BtPrax 1995, 106).
  • BayObLG, 11.07.1997 - 3Z BR 193/96

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über erweiterten Anspruch des Betreuers im

  • OLG Düsseldorf, 23.01.1995 - 3 Wx 347/94

    Entlassung eines Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers; Eigenes

  • OLG Köln, 05.03.1999 - 16 Wx 14/99

    Wirkungen der Bestellung des Verfahrenspflegers; Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BayObLG, 07.03.1989 - BReg. 1a Z 51/88

    Vermögenssorge; Pflichtverletzung; Vermögensverfall; Vormundschaftsgericht;

  • BayObLG, 21.01.2004 - 3Z BR 225/03

    Betreuerauswahl entgegen dem Vorschlag des Betreuten bei Zuwiderlaufen gegen das

    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (vgl. BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus (OLG Zweibrücken BtPrax 1997, 164) wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; NJWE-FER 2001, 234; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).

  • BayObLG, 23.03.2004 - 3Z BR 265/03

    Betreuungssache; Betreuerbestellung; Erforderlichkeit; Vorsorgevollmacht;

    Allgemeine Befürchtungen nachteiligen Handelns reichen ebenso wenig aus wie die Möglichkeit, dass noch geeignetere Personen zur Verfügung stehen (BayObLG FamRZ 1999, 53; BtPrax 2002, 36/37; OLG Köln FamRZ 1999, 811).
  • BayObLG, 22.03.2004 - 3Z BR 53/04

    Zuständigkeitswechsel nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens in Betreuungssachen

    Erforderlich ist nur, dass der Betroffene einen ernsthaften, von seinem natürlichen Willen getragenen auf Dauer angelegten Wunsch geäußert hat (vgl. für Willensäußerungen geschäftsunfähiger Personen: BayObLG BtPrax 1993, 171; FamRZ 1994, 530/531; BtPrax 2002, 36/37; OLG Hamm FamRZ 1996, 1372).

    Es muss die konkrete Gefahr (BayObLGZ 1996, 136 f.; BayObLG FamRZ 1997, 1360; BtPrax 2002, 36/37; OLG Brandenburg NJWE-FER 2001, 208) bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will.

  • OLG München, 06.06.2007 - 33 Wx 73/07

    Beschwerderecht des abgelehnten Berufsbetreuers gegen Auswahlentscheidung bei

    An den Vorschlag des Betroffenen ist das Gericht grundsätzlich gebunden, auch wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist, aber seinen Wunsch mit natürlichem Willen kundtun kann (BayObLG BtPrax 2002, 36).
  • OLG Schleswig, 20.04.2005 - 2 W 250/04

    Beschwerderecht des Betreuers; Bestellung eines neuen Betreuers auf Wunsch des

    Bei dessen Ausübung ist allerdings zu berücksichtigen, dass den Wünschen des Betreuten in Bezug auf die Person des Betreuers ein besonderes Gewicht zukommt, andererseits ein Betreuerwechsel dem Wohl des Betreuten nicht zuwiderlaufen darf (BayObLG BtPrax 2002, 130; FamRZ 1998, 1259, 1260, 1261; 1994, 1353; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234, 1235; Palandt/Diederichsen, BGB , 64. Aufl., § 1908 b Rn. 8).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4944
BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 14.08.2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
BayObLG, Entscheidung vom 14. August 2001 - 3Z BR 234/01 (https://dejure.org/2001,4944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 942
  • Rpfleger 2002, 312
  • BtPrax 2002, 36
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 8 WF 152/05

    Familienpflege: Aufwendungsersatzanspruch nicht förmlich bestellter

    Ob hier die Voraussetzungen des § 1835a Abs. 3 BGB im übrigen erfüllt sind, Leistungen nach § 39 SGB VIII einer Aufwandsentschädigung entgegenstehen (ablehnend BVerwG NJW 1996, 2385; BayObLG FamRZ 2002, 1222) und ob den Beteiligten 1 und 2 jeweils für jedes Kind die volle Aufwandsentschädigung zusteht (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 479; NJW-RR 2002, 942; Thüringer OLG, Beschluss vom 14.10.2004, AZ: 9 W 527/04; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2002, AZ: 25 Wx 82/02; OLG Frankfurt OLGR 2002, 139; abweichend OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651; LG Kempten, Rpfleger 2001, 348; Palandt-Diederichsen, BGB 65. Aufl., § 1835a RN 1), muss hier dahingestellt bleiben.
  • OLG Frankfurt, 14.02.2002 - 20 W 426/01

    Betreuervergütung: Jahrespauschale bei Bestellung mehrerer Betreuer

    Hieraus folgt, dass jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zu bewilligen ist, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt worden sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. August 2001 ­ 3 Z BR 234/01 ­ dokumentiert bei Juris; Bauer/Deinert HK-BUR § 1835 a BGB Rn. 24; Knittel, Betreuungsrecht, § 1835 a Anm. 3; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 65).
  • OLG Köln, 25.08.2003 - 16 Wx 168/03

    Anspruch auf pauschalen Aufwendungsersatz für den Zeitraum der Verhinderung des

    Die volle Auslagenpauschale ist beiden Elternteilen nur dann zu bewilligen, wenn sie beide als Betreuer mit verschiedenen oder denselben Angelegenheiten gemäß § 1899 Abs. 1, 3 BGB bestellt worden sind (vgl. OLG Frankfurt OLG R 2002, 139, 140 = FG Prax 2002, 115; BayObLG München NJW-RR 2002, 942), wobei eine solche Bestellung lediglich voraussetzt, dass die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können.
  • LG Lübeck, 03.03.2011 - 7 T 201/10

    Keine pauschale Abrechnung von Fahrten anstelle einer Aufwandspauschale durch den

    Zudem kann es nicht Aufgabe des die Auslagenpauschale festsetzenden Rechtspflegers sein, eine zuvor vom Richter getroffene Entscheidung darauf zu überprüfen, ob sie unter Beachtung des § 1899 BGB rechtmäßig ergangen ist, vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942 , das mit dieser Entscheidung eine auf der oben zitierten Entscheidung des LG Kempten aufbauende Entscheidung des LG Kempten aufgehoben hat.
  • OLG Hamm, 17.02.2005 - 15 W 465/04

    Höhe der einem als Betreuer bzw. "Zusatzbetreuer" für das schwerstbehinderte Kind

    Deshalb ist davon auszugehen, daß jedem Betreuer die volle Auslagenpauschale zusteht, wenn mehrere Betreuer für einen Betroffenen bestellt sind (ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; FamRZ 2003, 479; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 651).
  • BayObLG, 16.10.2002 - 3Z BR 188/02

    Aufwendungspauschale bei Bestellung mehrerer alleinvertretungsberechtigter

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Betreuer für dieselben oder für unterschiedliche oder sich teilweise überschneidende Aufgabenkreise bestellt sind (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Frankfurt FGPrax 2002, 115; OLG Zweibrücken MDR 2002, 396; Gregersen/Deinert Die Vergütung des Betreuers 2. Aufl. S. 65; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835a BGB Rn. 24; Knittel Betreuungsgesetz § 1835a BGB Rn. 3; a.A. LG Münster BtPrax 2001, 220).
  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 11 Wx 42/02

    Aufwandsentschädigung eines Vormundes bei Bestellung mehrer Betreuer

    Das Festsetzungsverfahren eröffnet dem Rechtspfleger keine Kompetenz zur Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betreuerbestellung, die bis zu ihrer Aufhebung, über die gleichfalls der Rechtspfleger nicht zu befinden hat, wirksam bleibt (vgl. ebenso BayObLG NJW-RR 2002, 942; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 651; OLG Frankfurt, FG-Prax 2002, 115; Dodegge, NJW 2002, 2925).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2002 - 25 Wx 82/02
    Der Senat schließt sich der Auffassung des BayObLG (NJW-RR 2002, 942) und des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 24.01.2002, MDR 2002, 396) an.
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