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   OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03   

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https://dejure.org/2003,5729
OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.05.2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - 20 W 161/03 (https://dejure.org/2003,5729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Berufsbetreuers; Unterlassene Bekanntgabe der Entscheidungsgründe und des Gutachtens gegenüber dem Betroffenen auf Empfehlung des Sachverständigen ; Unterlassene Mitteilung der Stellungnahme der Verfahrenspflegerin im Rahmen der Beschwerde gegen die ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bekanntgabe der Gründe einer Entscheidung an den Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 69 a I 2; ; FGG § 68 II; ; GG Art. 103 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von der Bekanntgabe von Entscheidungsgründen an den Betroffenen in einem Betreuungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuter muß über die Gründe informiert werden!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 221
  • FamRZ 2003, 1777 (Ls.)
  • BtPrax 2003, 222
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 08.07.1999 - 3Z BR 186/99

    Zur Anordnung, dem Betroffenen die Gründe seiner Betreuung nicht bekannt zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Diese Entscheidung erfordert eine sorgfältige Abwägung; das Recht des Betroffenen auf Gewährung des rechtlichen Gehörs darf nur dann eingeschränkt werden, wenn dies zur Abwendung erheblicher Nachteile für seine Gesundheit zwingend geboten ist ( BT-Drucks. 11/4528, S. 232; BayObLG FamRZ 2000, 250).

    Die für die Gesundheit des Betroffenen im Falle der Bekanntgabe zu erwartenden erheblichen Nachteile sind in dem notwendigen ärztlichen Zeugnis konkret darzulegen (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 250; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 69 a Rn. 3; Bienwald, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; Damrau/ Zimmermann, a.a.O., § 69 a FGG Rn. 7; HK-BUR/Hoffmann, § 69 a FGG Rn. 8).

  • OLG Bamberg, 26.10.1989 - 2 UF 184/89

    Abänderung des Urteils der Unterhaltshaftung; Anteilige Haftung des Beklagten und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
  • LG Hamburg, 22.02.1993 - 301 T 387/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
  • OLG Düsseldorf, 25.03.1996 - 25 Wx 64/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 161/03
    Eine Abweichung hiervon kann wenn überhaupt nur bei Vorliegen der engen Voraussetzungen des § 68 Abs. 2 FGG in Betracht kommen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1997, 1361; OLG Zweibrücken FamRZ 1990, 554; BayObLG BtPrax 1993, 209; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b Rn. 14; Bienwald, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 68 b FGG Rn. 71).
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