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   BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03   

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BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03 (https://dejure.org/2003,4260)
BayObLG, Entscheidung vom 16.07.2003 - 3Z BR 135/03 (https://dejure.org/2003,4260)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juli 2003 - 3Z BR 135/03 (https://dejure.org/2003,4260)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Auslegung eines Fortsetzungsfeststellungsantrags

  • Judicialis

    BGB § 1906 Abs. 1; ; FGG § 70h; ; FGG § 69f Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer Unterbringungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung der Hauptsache ; Voraussetzungen einer Unterbringung; Verdacht auf eine chronische Schizophrenie; Genehmigung der vorläufigen Unterbringung durch einstweilige Anordnung; Zulässigkeit der Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung ; Zulässigkeit der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 486 (Ls.)
  • BtPrax 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145; BayObLGZ 2000, 220/222; NJW-RR 2001, 654) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB vorliegen.

    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder auf Grund einer psychischen Krankheit die - konkrete (vgl. hierzu Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 15 m. w. N.; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1906 Rn. 9) - Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; BayObLG FamRZ 2002, 908/909; BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; BayObLGZ aaO).

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BayObLG, 09.04.1997 - 3Z BR 75/97

    Ablehnung des Sachverständigen durch Betreuten im Beschwerdeverfahren über

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Gemäß diesen Vorschriften kommt eine vorläufige Unterbringung in Betracht, wenn konkrete Umstände mit erheblicher Wahrscheinlichkeit (vgl. BayObLGZ 1997, 142/145; BayObLGZ 2000, 220/222; NJW-RR 2001, 654) darauf hindeuten, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BGB vorliegen.

    Ferner müssen konkrete Tatsachen nahe legen, dass mit dem Aufschub der Unterbringung Gefahr für den Betroffenen bestünde (BayObLGZ 2000, 220/222; 1997, 142/145).

  • BayObLG, 20.07.2001 - 3Z BR 69/01

    Verhältnismäßigkeit einer vorläufigen Unterbringung wegen Gefährdung der

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97

    Begründung einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder auf Grund einer psychischen Krankheit die - konkrete (vgl. hierzu Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 15 m. w. N.; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1906 Rn. 9) - Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; BayObLG FamRZ 2002, 908/909; BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder auf Grund einer psychischen Krankheit die - konkrete (vgl. hierzu Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 15 m. w. N.; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1906 Rn. 9) - Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; BayObLG FamRZ 2002, 908/909; BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; BayObLGZ aaO).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Das ist insbesondere der Fall, wenn entweder auf Grund einer psychischen Krankheit die - konkrete (vgl. hierzu Marschner/ Volckart Freiheitsentziehung und Unterbringung 4. Aufl. § 1906 BGB Rn. 15 m. w. N.; Palandt/Diederichsen BGB 62. Aufl. § 1906 Rn. 9) - Gefahr besteht, dass der Betroffene sich selbst tötet oder sich erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt und er insoweit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (§ 1906 Abs. 1 Nr. 1 BGB; vgl. BayObLGZ 2000, 220/222; BayObLG FamRZ 2002, 908/909; BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.), oder wenn eine Heilbehandlung notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betroffene auf Grund einer psychischen Krankheit nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; BayObLGZ aaO).
  • BayObLG, 19.05.2003 - 3Z BR 79/03

    Entscheidung über einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Ergeht trotz Erledigung der Hauptsache - gleich, ob diese dem Beschwerdegericht bekannt war oder nicht - eine Entscheidung des Beschwerdegerichts in der Hauptsache, ist diese verfahrensrechtswidrig getroffen worden und wäre damit aufzuheben (s. hierzu Senatsentscheidung vom 19.5.2003 - 3Z BR 79/03 - bisher nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 10.05.1998 - 2 BvR 978/97

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Beschlüsse in einer Unterbringungssache, die

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Ob hiervon im Einzelfall Ausnahmen gerechtfertigt sein können (vgl. Demharter aaO und BVerfG NJW 2003, 1514 für eine Durchsuchungsanordnung), bedarf hier keiner weiteren Erörterung, da im vorliegenden Fall einer zeitlich eng befristeten Freiheitsentziehung bereits nach den bisher maßgebenden Grundsätzen der Rechtsprechung (vgl. BVerfG NJW 1998, 2432; BayObLG NJW 2002, 146 m. w. N.) der Fortbestand des Rechtsschutzbedürfnisses zu bejahen ist.
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
    Denn die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Effektivität des Rechtsschutzes gebietet es, in den Fällen, in denen der durch die geschlossene Unterbringung bewirkte tiefgreifende Eingriff in das Grundrecht der Freiheit beendet ist, die Schutzwürdigkeit des Interesses des Betroffenen an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Grundrechtseingriffs zu bejahen (vgl. BVerfG NJW 2002, 2456; BayObLGZ 2002, 304/306; Demharter FGPrax 2002, 137/138).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BayObLG, 29.05.1998 - 3Z BR 137/98

    Erledigung der Hauptsache

  • BayObLG, 02.02.1989 - BReg. 3 Z 72/88
  • KG, 20.12.2005 - 1 W 170/03

    Betreuungsrecht: Erforderlichkeit einer Betreuerbestellung trotz einer Vollmacht

    Ergeht in einem solchen Fall dennoch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts in der Hauptsache, ist diese verfahrensrechtswidrig getroffen worden und wäre damit aufzuheben (BayObLG, EzFamR aktuell 2003, 254f.; BtPrax 2003, 268).
  • OLG Schleswig, 06.01.2005 - 2 W 328/04

    Unterbringung eines Betreuten zur Heilbehandlung wegen befürchteter weiterer

    (BVerfG NJW 1998, 1774; BayObLG NJW-RR 2004, 8, 9; NJOZ 2003, 3572, 3575; Palandt/Diederichsen, BGB, 63. Aufl., § 1906 Rn. 10 und 11).
  • OLG Dresden, 08.11.2007 - 3 W 1169/07
    Zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringung könnte dieser Verfahrensfehler jedenfalls nicht führen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 268).
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 19/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • OLG Bremen, 25.10.2005 - 4 W 20/05

    Genehmigungsfähigkeit einer kurzfristigen, notfalls unter Anwendung von Zwang

    Dabei ist es im Hinblick auf das bestehende Fortsetzungsfeststellungsinteresse der Betroffenen unschädlich, dass die vorläufigen Unterbringungen inzwischen beendet sind (vgl. BVerfG, NJW 1998, S. 2432 und NJW 2002, S. 2456; BayObLG, FamRZ 2004, S. 486).
  • BayObLG, 11.03.2004 - 3Z BR 3/04

    Wirkungsdauer einer Unterbringungsgenehmigung

    Da die Betroffene, deren Verfahrensbevollmächtigter die genannten Mitteilungen, aus denen sich die Hauptsacheerledigung ergibt, nebst einem gerichtlichen Hinweis übermittelt wurden, keine weiteren Erklärungen (vgl. BayObLG BtPrax 2003, 268) abgegeben hat, ist ihr Rechtsmittel zu verwerfen.
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