Rechtsprechung
BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zu beachtende Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers; Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Betroffenen und dem Verwandtenprivileg bei der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung weiterer Betreuer; Ausschlussgründe für einen Betreuer bei der ...
- Wolters Kluwer
Zu beachtende Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers; Interessenabwägung zwischen dem Wohl des Betroffenen und dem Verwandtenprivileg bei der Bestellung eines Betreuers; Erforderlichkeit der Bestellung weiterer Betreuer; Ausschlussgründe für einen Betreuer bei der ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Vorrang des Wohls des Betroffenen vor Verwandtenprivileg
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1632 § 1897 Abs. 5 § 1899
Grundsätze bei der Betreuerbestellung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Leibliche Mutter oder Stiefmutter als Betreuerin? - Maßgebend ist immer das Wohl des Betreuten
Verfahrensgang
- AG Weiden/Oberpfalz - XVII - 335/00
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 24/03
- LG Weiden/Oberpfalz - 2 T 89/02
- BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04, 3Z BR 31/04, 3 Z BR 31/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 1991
- BtPrax 2004, 197
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 20.02.2004 - 3Z BR 33/04
Kriterien bei der Auswahl eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21).Ein rechtsfehlerhafter Ermessensgebrauch liegt auch vor, wenn der Richter einen relevanten Umstand unvertretbar über- oder unterbewertet hat (Senatsbeschluss vom 20.2.2004 aaO).
- BayObLG, 04.07.2002 - 3Z BR 87/02
Unzureichende Erfüllung des Übergabevertrages als Hinderung für …
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
Das Rechtsbeschwerdegericht kann die Auswahlentscheidung des Tatrichters, die dessen pflichtgemäßem Ermessen obliegt, nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 1589 m.w.N.). - BayObLG, 22.11.1995 - 3Z BR 230/95
Auswahl eines Betreuers
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 20.2.2004 - 3Z BR 33/04; BayObLG FamRZ 1996, 507;… Palandt/Diederichsen BGB 63. Aufl. § 1897 Rn. 21). - BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03
Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines …
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 30/04
Zwar gilt diese Einschränkung der Vertretungsbefugnis nicht für die zunächst durchzuführende Prüfung und außergerichtliche Geltendmachung etwaiger Ansprüche (vgl. BayObLGZ 2003, 248/251), doch besteht in diesen Fällen zumindest ein Interessenkonflikt zwischen den Interessen des Betroffenen und des Betreuers.
- KG, 28.04.2009 - 1 W 129/07
Betreuungsverfahren: Bestellung eines geeigneten ehrenamtlichen Betreuers anstatt …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.;… Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26). - LG Kleve, 20.10.2014 - 4 T 429/14
Betreuung; Betreuer; Rechtsanwalt; Verfahrenspfleger; ungeeignet; …
Im Verhältnis zum Verwandtenvorzug ist daher letztlich das objektive Wohl und der Wille des Betroffenen ausschlaggebend (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 506 und FamRZ 2004, 1991;… Palandt/Götz, BGB, 73. Aufl. 2014, § 1897, Rn. 18). - KG, 17.01.2006 - 1 W 483/05
Betreuungsrecht: Eignung zum Betreuer bei rechtskräftiger Verurteilung wegen …
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann diese Entscheidung nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich dahin, ob der Tatrichter von seinem Ermessen keinen oder einen rechtlich fehlerhaften, insbesondere Sinn und Zweck des Gesetzes zuwiderlaufenden Gebrauch gemacht hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BayObLG, FamRZ 2004, 1600; FamRZ 2004, 1991f.; OLG-Report München 2004, 251f.;… Schwab, in: Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 1897, Rdn. 26).
Rechtsprechung
BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht
Persönliche Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfaren
- Judicialis
- rechtsportal.de
BGB § 1896 Abs. 1; FGG § 69g Abs. 5 FGG
Anhörungspflicht bei Betreuerbestellung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - XVII 1484/03
- LG Nürnberg-Fürth, 04.03.2004 - 13 T 1256/04
- BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Papierfundstellen
- FamRZ 2005, 2017 (Ls.)
- BtPrax 2004, 197
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 5/01
Zweifel, ob der vorgeschlagene Betreuers, dem wirklichen Willen des Betroffenen …
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49). - BayObLG, 28.02.2003 - 3Z BR 18/03
Betreuungsrecht: Beschwerde gegen Betreuerbestellung - Anhörungspflicht
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Haben sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (Senatsbeschluss vom 28.2.2003, Az. 3Z BR 18/03 = FamRZ 2003, 1043 [Ls.];… Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 69g FGG Rn. 26;… Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 69g Rn. 29;… Damrau/Zimmermann § 69g FGG Rn. 50;… Bienwald Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 34). - VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Das Grundrecht auf Gewährung des rechtlichen Gehörs gibt zum einen den Beteiligten einen Anspruch darauf, dass das Gericht ein rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht, und es untersagt dem Gericht zum anderen, seiner Entscheidung Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (VerfGH 50, 60/62; 46, 293/296). - BayObLG, 01.10.1997 - 3Z BR 358/97
Erweiterung eines Einwilligungsvorbehalts
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
Dies bedarf für jeden einzelnen Aufgabenkreis der Konkretisierung (vgl. BayObLG FamRZ 1998, 454/455). - OLG Hamm, 13.07.1999 - 15 W 145/99
Auszug aus BayObLG, 03.05.2004 - 3Z BR 86/04
In diesem Fall hat das Beschwerdegericht die maßgebenden Gründe darzulegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine Anhörung keinerlei verwertbare Erkenntnisse für die Entscheidung hätte erbringen können (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 1555; OLG Hamm FamRZ 2000, 494;… Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 69g FGG Rn. 49).
- OLG München, 02.06.2005 - 33 Wx 47/05
Sachverständige Begutachtung eines beharrliche schweigenden Betroffenen bei …
Hatten sich zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung und der Beschwerdeentscheidung die Verhältnisse geändert oder sind wesentliche neue Tatsachen vorgetragen oder zu erörtern, die für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Betreuung erheblich sind, ist aber in jedem Fall eine erneute persönliche Anhörung des Betroffenen durchzuführen (BayObLG BtPrax 2004, 197). - OLG Frankfurt, 04.12.2007 - 20 W 331/07
Betreuung: Einholung eines Sachverständigengutachtens über Betreuungsbedarf durch …
Zunächst hätte das Landgericht über die Beschwerde nicht ohne eine persönliche Anhörung des Betroffenen befinden dürfen (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 2004, 197).