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LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- BtPrax 2004, 247
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01
Umfang des Schonvermögens
Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
Es ist jedoch anerkannt, dass sie auch für die Frage gilt, ob und in welchem Umfang eine Betroffene vorhandenes Vermögen einzusetzen hat (…OLG Hamm, a.a.O.; BGH, FGPrax 2002, 23; BayObLG FGPrax 2001, 203). - OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02
Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der …
Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
Die sog. Regresshaftung einer Betreuten nach § 1836e BGB setzt die in § 1836c BGB bestimmte Leistungsfähigkeit der Betreuten voraus (OLG Frankfurt BtPrax 2003, 85). - OLG Hamm, 09.06.2003 - 15 W 33/03
Anwendung der Härteregelung beim Einsatz von Vermögen
Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des Abs. 2 nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (OLG Hamm, FGPrax 2003, 223). - BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01
Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden …
Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
Es ist jedoch anerkannt, dass sie auch für die Frage gilt, ob und in welchem Umfang eine Betroffene vorhandenes Vermögen einzusetzen hat (…OLG Hamm, a.a.O.; BGH, FGPrax 2002, 23; BayObLG FGPrax 2001, 203).