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   LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04   

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https://dejure.org/2004,38380
LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04 (https://dejure.org/2004,38380)
LG Bochum, Entscheidung vom 20.08.2004 - 7 T 131/04 (https://dejure.org/2004,38380)
LG Bochum, Entscheidung vom 20. August 2004 - 7 T 131/04 (https://dejure.org/2004,38380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des einzusetzenden Vermögens für die Betreuervergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BtPrax 2004, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.10.2001 - XII ZB 142/01

    Umfang des Schonvermögens

    Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
    Es ist jedoch anerkannt, dass sie auch für die Frage gilt, ob und in welchem Umfang eine Betroffene vorhandenes Vermögen einzusetzen hat (OLG Hamm, a.a.O.; BGH, FGPrax 2002, 23; BayObLG FGPrax 2001, 203).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 20 W 366/02

    Betreuung: Festsetzung von Regreßzahlungen des Betreuten wegen von der

    Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
    Die sog. Regresshaftung einer Betreuten nach § 1836e BGB setzt die in § 1836c BGB bestimmte Leistungsfähigkeit der Betreuten voraus (OLG Frankfurt BtPrax 2003, 85).
  • OLG Hamm, 09.06.2003 - 15 W 33/03

    Anwendung der Härteregelung beim Einsatz von Vermögen

    Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
    Bei der Bestimmung des Begriffs der Härte kommt es darauf an, ob die Anwendung der Regelvorschriften zu einem den Leitvorstellungen des Abs. 2 nicht entsprechenden Ergebnis führen würde (OLG Hamm, FGPrax 2003, 223).
  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 98/01

    Schongrenze des vom Betreuten für die Vergütung des Betreuers einzusetzenden

    Auszug aus LG Bochum, 20.08.2004 - 7 T 131/04
    Es ist jedoch anerkannt, dass sie auch für die Frage gilt, ob und in welchem Umfang eine Betroffene vorhandenes Vermögen einzusetzen hat (OLG Hamm, a.a.O.; BGH, FGPrax 2002, 23; BayObLG FGPrax 2001, 203).
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