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   OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05   

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https://dejure.org/2005,5359
OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07.11.2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
OLG München, Entscheidung vom 07. November 2005 - 33 Wx 164/05 (https://dejure.org/2005,5359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nebeneinander von ehrenamtlichem und berufsmäßigem Betreuer, Entlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1897; ; BGB § 1899 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908b Abs. 1; ; FGG § 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung der für verschiedene Aufgabenkreise bestellten ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuer durch einen berufsmäßigen Betreuer - Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuer - Auswahl des neuen Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beschwerde, wenn der gleichzeitig bestellte ehrenamtliche Betreuer entlassen werden soll?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestellung mehrerer ehrenamtlicher und berufsmäßiger Betreuer für verschiedene Aufgabenkreise; Entlassung des ehrenamtlichen Betreuers als wichtiger Grund für die Entlassung eines anderen Betreuers; Beschwerdebefugnis der bisherigen Betreuers; Anforderungen an die ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 506 (Ls.)
  • Rpfleger 2006, 123
  • BtPrax 2006, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 06.02.2002 - 2 W 199/01

    Entlassung eines von mehreren Betreuern

    Auszug aus OLG München, 07.11.2005 - 33 Wx 164/05
    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445).
  • OLG München, 22.02.2006 - 33 Wx 20/06

    Wichtiger Grund zur Entlassung eines von mehreren Betreuern bei Gesetzesänderung

    Waren mehrere berufsmäßig tätige Betreuer bereits vor dem 1.7.2005 bestellt, so stellt gleichwohl die durch § 1899 Abs. 1 Satz 3 BGB eingeführte Gesetzesänderung einen wichtigen Grund zur Entlassung eines dieser Betreuer dar (Fortführung der Senatsrechtsprechung vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

    Das folgt nicht zuletzt aus dem Rechtsgedanken von § 1897 Abs. 1, § 1899 Abs. 1 BGB (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht MDR 2002, 886 = Rpfleger 2002, 445; Senatsbeschluss vom 7.11.2005, BtPrax 2006, 34).

  • OLG Hamm, 09.10.2006 - 15 W 141/06

    Vergütung mehrerer Berufbetreuer

    Es liegt lediglich ein wichtiger Grund für die Entlassung eines der beiden vor (vgl. OLG München, BtPrax 2006, 34; FGPrax 2006, 434).
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