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   BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06   

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BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 (https://dejure.org/2007,1065)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen eine gerichtliche Anordung zur psychiatrischen Untersuchung; Voraussetzungen für die Annahme einer objektiv willkürlichen Anordnung; Notwendigkeit der persönlichen Anhörung eines Betroffenen; Rechtfertigende Feststellungen bzgl. der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 68 b Abs. 3; ; FGG § 69 f Abs. 1

  • ra.de
  • RA Kotz

    Psychiatrische Untersuchung - Anordnung durch das Vormundschaftsgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Beschwerde gegen Anordnung der psychiatrischen Untersuchung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anordnung der psychiatrischen Untersuchung erfordert persönliche Anhörung des Betroffenen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    FGG: Betreuungsverfahren - Anfechtbarkeit der Untersuchungsanordnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 171, 326
  • NJW 2007, 3575
  • MDR 2007, 1077
  • FGPrax 2007, 171 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1002
  • BtPrax 2007, 167
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • LG Mainz, 25.08.2004 - 3 S 216/03

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Haftung des Autovermieters bei fehlendem Hinweis

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artt. 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 GG nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279; BGH Beschluss vom 13. April 2005 - IV ZR 62/04 - NJW-RR 2005, 1387).
  • OLG Celle, 23.10.2006 - 17 W 101/06

    Anfechtbarkeit einer die Befugnis zur Anwendung von Gewalt gegen den Betroffenen

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BayObLG, 29.05.2002 - 3Z BR 47/02

    Umfang der Untersuchungs- und Vorführungsanordnung - Gewaltanwendung und

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Das Oberlandesgericht, dessen Entscheidung in FamRZ 2007, 167 veröffentlicht ist, möchte der weiteren Beschwerde entsprechen, sieht sich hieran aber durch eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Juni 1996 (veröffentlicht in FamRZ 1997, 440) und durch Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 29. Mai 2002 (veröffentlicht bei Juris sowie in BtPrax 2002, 215 = FamRZ 2003, 60 [LS]) und vom 20. Januar 1994 (veröffentlicht bei Juris sowie - nur Leitsatz - in FamRZ 1994, 1190) gehindert.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 14.03.2007 - XII ZB 201/06
    Ist mit der Anordnung der Begutachtung auch eine Vorführung oder - wie hier - eine Erlaubnis zum Öffnen verschlossener Türen verbunden, greift die Entscheidung auch in die verfassungsrechtlich geschützten Grundrechte der Freiheit (Art. 2 Abs. 2 GG) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG; vgl. BVerfGE 75, 318) ein (Jansen/Sonnenfeld, FGG 3. Aufl. § 68 b Rdn. 52).
  • OLG Jena, 14.05.2021 - 1 UF 136/21

    Keine Zuständigkeit der Familiengerichte zur Überprüfung von

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 14.3.2007 (XII ZB 201/06) nicht mit der Frage einer außerordentlichen Beschwerde in dem Fall auseinandergesetzt, dass die Beschwerde erst nach mündlicher Verhandlung gegen eine Entscheidung eröffnet ist, vielmehr nur grundsätzlich ausgeführt, dass es eine Beschwerdemöglichkeit zumindest für Fälle geben muss, in denen sich die gerichtliche Maßnahme als objektiv willkürlich erweist.
  • BGH, 28.05.2009 - I ZB 93/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Erlass eines Beweisbeschlusses

    Im Hinblick darauf verletzt ein Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit einer Prozesspartei, der ohne deren vorherige persönliche Anhörung zu dieser Frage erlassen wurde, den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör (BVerfGK 6, 380, 383; vgl. auch BGHZ 171, 326 Tz. 17 zu Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung des Betroffenen durch das Vormundschaftsgericht).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Vielmehr hat der Senat die Beschwerde gegen eine solche Anordnung des Vormundschaftsgerichts dann für ausnahmsweise statthaft erklärt, wenn diese objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks von Art. 3 Abs. 1 (und - im entschiedenen Fall - auch des Art. 103 Abs. 1) GG nicht mehr vertretbar erscheint (Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002).

    Dieser generelle Ausschluss der Anfechtbarkeit erscheint, wie der Senat dargelegt hat (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002, 1004), schon deshalb verfassungsrechtlich bedenklich, weil er dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt, sich rechtzeitig und nicht erst nach der abschließenden Entscheidung über die Einrichtung einer Betreuung gegen die ihm aufgegebene und mit Zwangsmitteln durchsetzbare Pflicht zur Duldung der Untersuchung zu wenden; ein effektiver Grundrechtsschutz wird dadurch gefährdet.

    Auch die vom Senat in seiner Entscheidung vom 14. März 2007 (BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002) für Fälle der Willkür als statthaft erachtete Beschwerde eröffnet ein solches Rechtsmittel nicht.

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2020 - 6 W 35/20

    Anfechtbarkeit der Bewilligung von Akteneinsicht in die Gerichtsakte

    Soweit in besonderen Ausnahmefällen ein vom Gesetz ausgeschlossenes Rechtsmittel für zulässig erachtet worden ist, wo sich eine richterliche Maßnahme, die in existenzieller Weise in höchstpersönliche Rechte des Betroffenen eingreift, als (nicht nur zweifelsfrei fehlerhaft, sondern) objektiv willkürlich darstellt (BGHZ 171, 326 Rn. 17), liegt ein solcher Fall hier offenkundig nicht vor.
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 142/15

    Bestellung eines Prozesspflegers: Anfechtbarkeit mit der sofortigen Beschwerde

    d) Ob trotz dieser Vorgaben ein Rechtsmittel ausnahmsweise im Falle erheblicher Verletzungen von Verfahrensgrundrechten zugelassen werden müsste (vgl. BGH Beschluss vom 28. Mai 2009 - I ZB 93/08 - NJW-RR 2009, 122 [Beweisbeschluss über die Erstellung eines Gutachtens zur Klärung der Prozessfähigkeit ohne rechtliches Gehör] und Senatsbeschluss BGHZ 171, 326 = FamRZ 2007, 1002 [objektiv willkürliche Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung]; vgl. auch Senatsbeschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 242/14 - FamRZ 2015, 743 Rn. 20), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 01.12.2010 - XII ZB 227/10

    Betreuungsverfahren: Selbstständige Anfechtbarkeit der Entscheidung über die

    Eine im Rahmen der Anfechtung der Hauptsache etwa gebotene verfassungskonforme - einschränkende - Auslegung des § 65 Abs. 4 FamFG, wonach die Beschwerde nicht darauf gestützt werden kann, dass das erstinstanzliche Gericht seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen hat, bleibt demnach jedenfalls auf Fälle der Willkür beschränkt (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 - FamRZ 2007, 1002, 1003 f. zu §§ 19, 20 FGG; MünchKommZPO/Rimmelspacher 3. Aufl. § 513 Rn. 19 für die Berufung; MünchKommZPO/Lipp 3. Aufl. § 571 Rn. 9 für die Beschwerde).
  • BGH, 04.05.2022 - VII ZB 46/21

    Beweisverfahren: Isolierte Anfechtbarkeit eines Beweisbeschlusses;

    Käme ein effektiver Grundrechtsschutz zu spät, wenn die Partei auf Rechtsmittel gegen die Endentscheidung verwiesen würde, kann eine isolierte Anfechtbarkeit des Beweisbeschlusses von Verfassungs wegen veranlasst sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2007 - XII ZB 201/06 Rn. 16, NJW 2007, 3575).
  • KG, 07.07.2009 - 1 W 593/07

    Rechtliche Betreuung: Fortführung eines Beschwerdeverfahrens nach

    Es ist auch nicht zu beanstanden, dass das Landgericht im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach dem Betroffenen jedenfalls dann entgegen der gesetzlichen Regelung ein Beschwerderecht zustehen soll, wenn die Anordnung objektiv willkürlich ist (BGH, NJW 2007, 3575), hier keinen Ausnahmefall gesehen hat.
  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 195/08

    Unanfechtbarkeit einer Rücknahmefiktion i.R.e. Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde kann deshalb nicht gesagt werden, dass die Anforderung von Kontounterlagen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BGHZ 154, 288, 299 f; 171, 326, 332 f Rn. 17).
  • LG Saarbrücken, 07.01.2009 - 5 T 596/08
    Zwar schließt § 68 b Abs. 3 S. 2 FGG grundsätzlich die Anfechtung der gerichtlich angeordneten Vorführung zu einer Untersuchung aus, allerdings kann eine solche gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angegriffen werden, wenn die Anordnung objektiv willkürlich, d.h. in so krassem Maße rechtsfehlerhaft ist, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzweckes von Artikel 3 Abs. 1 und 103 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht mehr verständlich erscheint (vgl. dazu BGHZ 171, 326 - 335, zitiert nach juris, Rdnr. 17; BGH, NJW-RR 208, 737 - 739, zitiert nach juris, Rdnr. 20).

    Ein solcher krasser Ausnahmefall liegt grundsätzlich dann vor, wenn das Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vorher persönlich gehört oder ohne sonstige Feststellungen getroffen zu haben, die die Annahme der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten (vgl. BGHZ 171, 326, zitiert nach juris, Rdnr. 17).

    Davon ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn - wie im vorliegenden Fall - ein Vormundschaftsgericht die psychiatrische Untersuchung eines Betroffenen anordnet, ohne diesen vor der Entscheidung persönlich gehört oder sonstige Feststellungen getroffen zu haben, die die Annahme einer Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen rechtfertigen könnten (vgl. BGHZ 171, 326, zitiert nach juris, Rdnr. 17).

  • OLG Nürnberg, 16.08.2013 - 11 WF 1071/13

    Sorgerechtsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die familiengerichtliche

  • LG Saarbrücken, 04.01.2011 - 5 T 522/10

    Betreuungsüberprüfungsverfahren: Ermessensentscheidung hinsichtlich einer

  • OLG Frankfurt, 14.07.2011 - 21 W 29/11

    Kein Rechtsmittel gegen die Bestellung des gemeinsamen Vertreters

  • BGH, 22.10.2009 - IX ZB 66/08

    Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über Vermögen mit

  • OLG Frankfurt, 06.01.2021 - 21 W 124/20

    Beschränkung der Benachrichtigungspflicht bei Verfügung von Todes wegen (hier:

  • OLG Köln, 11.01.2019 - 15 W 59/18
  • KG, 15.11.2012 - 17 WF 305/12

    Sorgerechtsverfahren: Anfechtbarkeit eines Verweisungsbeschlusses des angerufenen

  • OLG Bremen, 21.06.2023 - 2 W 31/23

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines

  • BGH, 17.10.2012 - BLw 1/12

    Landwirtschaftsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen Entscheidungen des

  • BGH, 18.12.2008 - IX ZR 47/08

    Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot Art. 3 Abs. 1 GG

  • VerfG Brandenburg, 20.05.2010 - VfGBbg 1/10

    Strafbefehlsverfahren; Anordnung amtsärztlicher Untersuchung;

  • LG Verden, 18.03.2010 - 1 T 36/10

    Anfechtbarkeit; angeordnete Vorführung; Anhörungsversuch; Anordnung; Belehrung;

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