Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 25.10.2007

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07   

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OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. November 2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung eines Betreuers zur zwangsweisen Öffnung des Wohnhauses eines Betreuten zu Verkaufszwecken

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Ermächtigung des Betreuers, die Wohnung des Betreuten zwangsweise zu öffnen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine gesetzliche Grundlage für die Wohnungsöffnung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 70
  • FamRZ 2008, 918
  • BtPrax 2008, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Freiburg, 25.02.2000 - 4 T 349/99

    Betreuer in Wohnungsangelegenheiten darf in die Wohnung des Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Ferner habe der Bundesgerichtshof die Auffassung des Landgerichts Berlin NJWE-FER 1997, 55 (vgl. auch LG Freiburg NJW-RR 2001, 146), das die Möglichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum zwangsweisen Betreten der Wohnung bejaht habe, ausdrücklich abgelehnt.
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Das Landgericht hat ausgeführt: Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 - (BGHZ 145, 297) fehle es an einer Rechtsgrundlage für eine vormundschaftsgerichtliche Ermächtigung der Betreuerin, das zwangsweise Öffnen und Betreten der Wohnung herbeizuführen.
  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LG Görlitz, 01.12.1997 - 2 T 185/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    82 Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    Bei denkbaren Maßnahmen eines Betreuers handelt es sich regelmäßig nicht um Durchsuchungen i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG, so dass Art. 13 Abs. 7 Alt. 2 GG einschlägig ist (implizit OLG Schleswig-Holstein FamRZ 2008, 918; BayObLG FamRZ 2002, 348; explizit MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 86; a. A. LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

    88 Eine derartige einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (wie z. B. in § 283 Abs. 3 FamFG) für ein Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des Betroffenen existiert bislang nicht (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 79; Bauer, FamRZ 1994, 1562; Staudinger/Bienwald, BGB, 2006, § 1901 Rn. 41 - 43).

    (1) Die Regelung in § 1896 BGB ist zu allgemein, um den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes zu entsprechen, das Grundrechtseingriffe gestattet (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    57 Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn hierdurch eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    Bei denkbaren Maßnahmen eines Betreuers handelt es sich regelmäßig nicht um Durchsuchungen i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG, so dass Art. 13 Abs. 7 Alt. 2 GG einschlägig ist (implizit OLG Schleswig-Holstein FamRZ 2008, 918; BayObLG FamRZ 2002, 348; explizit MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 86; a. A. LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (s. BVerfG FamRZ 2009, 1814 (zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

    61 Eine derartige einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (wie z. B. in § 283 Abs. 3 FamFG) für ein Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des Betroffenen existiert bislang nicht (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 79; Bauer, FamRZ 1994, 1562; Staudinger/Bienwald, BGB, 2006, § 1901 Rn. 41-43).

    62 (1) Die Regelung in § 1896 BGB ist zu allgemein, um den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes zu entsprechen, das Grundrechtseingriffe gestattet (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4644
OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.10.2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 8 W 313/07 (https://dejure.org/2007,4644)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der heimmäßigen Unterbringung zu der Form eines "Betreuten Wohnens"; Berechnung der Höhe einer Vergütung für einen Betreuer

  • Bt-Recht

    Betreuervergütung, Unterbringung in einer Pflegefamilie als Heimunterbringung

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuervergütung bei Unterbringung in Pflegefamilie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 688 (Ls.)
  • FGPrax 2008, 27
  • FamRZ 2008, 444
  • BtPrax 2008, 36
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07

    Betreuervergütung: Unterbringung des Betreuten in einer Pflegefamilie als

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Eine Ausnahme kann dann vorliegen, wenn die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst und von diesem überwacht wird, weil die Pflegefamilie in die Gesamtorganisation des Heimträgers integriert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

    Wird die Unterbringung in der Pflegefamilie von einem Heimträger veranlasst, der weiterhin durch einen Familienpfleger begleitend präsent bleibt und sich zur Wiederaufnahme des Betreuten im Heim selbst verpflichtet, kann bei der Unterbringung in der Pflegefamilie ausnahmsweise von einem Heimaufenthalt ausgegangen werden, da dann die Betreuung und deren Überwachung wiederum im wesentlichen dem Heimträger obliegt und der Arbeitsaufwand des Betreuers ebenfalls entsprechend reduziert ist (Beschluss des Senats vom 11. Oktober 2007, Az. 8 W 312/07).

  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 8 W 313/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie grundsätzlich nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).

    Der Senat sieht sich an einer die Rechtsauffassung der Beschwerdeinstanz bestätigenden Entscheidung gehindert durch den Beschluss des OLG Oldenburg vom 2. Mai 2006, Az. 5 W 48/06, veröffentlicht in FamRZ 2006, 1710.

  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG hat der Gesetzgeber unter anderem das Ziel verfolgt, durch pauschalisierende Stundenansätze die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen (vgl. OLG Stuttgart BtPrax 2008, 36 = FGPrax 2008, 27).
  • OLG Stuttgart, 11.10.2007 - 8 W 312/07
    Bei der Berechnung der Betreuervergütung nach § 5 Abs. 2 S 1 Nr. 4 VBVG (mittellos/Heim) oder nach § 5 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VBVG (mittellos/nicht im Heim) fällt die Unterbringung in einer Pflegefamilie im Regelfall nicht unter den Heimbegriff des § 5 Abs. 3 VBVG i. V. m. § 1 Abs. 2 HeimG (Beschluss des Senats vom 25. Oktober 2007, Az. 8 W 313/07; entgegen OLG Oldenburg FamRZ 2006, 1710).
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