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   OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07   

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https://dejure.org/2007,4973
OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.09.2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. September 2007 - 20 W 69/07 (https://dejure.org/2007,4973)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 1624 BGB, § 1804 S 1 BGB, § 1908 BGB, § 1908i Abs 2 S 1 BGB
    Vorweggenommene Erbfolge: Rechtliche Bewertung der Übertragung eines Miteigentumsanteils eines Betreuten an dessen Eigentumswohnung durch den Ergänzungsbetreuer gegen Übernahme einer beschränkten Pflegeverpflichtung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übertragung eines Miteigentumsanteils durch den Ergänzungsbetreuer

  • Judicialis

    BGB § 1624; ; BGB § 1804; ; BGB § 1908; ; BGB § 1908 i Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1624; BGB § 1804; BGB § 1908i Abs. 2
    Unzulässige gemischte Schenkung durch Herbeiführung der vorweggenommenen Erbfolge des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf vormundschaftliche Genehmigung eines Übertragungsvertrages für das Eigentum an einer Eigentumswohnung; Berechtigung eines Betreuers zur Vornahme von Schenkungen in Vertretung des Betreuten; Unentgeltlichkeit einer Vermögensübertragung; Ausnahmsweise ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 18
  • FamRZ 2008, 544
  • Rpfleger 2008, 198
  • Rpfleger 2008, 72
  • BtPrax 2008, 84
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 07.01.1987 - 15 W 242/85

    Kriterien einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung/Beschwerdebefugnis gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03

    Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Bereits aus diesem Grunde fehlt es an der Vergleichbarkeit mit dem Sachverhalt, welcher der von der weiteren Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Stuttgart (FamRZ 2005, 62) zugrunde lag.
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 88/03

    Begriff der Ausstattung i.S. von § 1624 BGB - Überlassung von Wohneigentum aus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • LG Traunstein, 07.04.2004 - 4 T 1365/04

    Sittliche Pflicht zur Schenkung eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Soweit das OLG Hamm (FamRZ 1987, 751) in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung eine sittliche Pflicht zur Schenkung bereits dann als möglich erachtet hat, wenn das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung aller materiellen und immateriellen Interessen des Betroffenen für diesen vorteilhaft ist und deshalb letztlich in dessen Interesse liegt, erscheint dies dem Senat im Hinblick auf das vom Gesetzgeber in § 1908 i Abs. 2 S. 1 BGB für die Betreuung ausdrücklich aufrecht erhaltene und nur vorsichtig gelockerte Schenkungsverbot bedenklich (zustimmend LG Traunstein MittBayNot 2005, 231; kritisch auch BayObLG Rpfleger 2003, 649, 651 und Böhmer MittBayNot 2005, 232).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2000 - 11 Wx 148/99

    Berücksichtigung des Willens des Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Zwar besagt der bloße Hinweis im Übergabevertrag darauf, dass der Grundbesitz in Vorwegnahme der Erbfolge übergeben wird, für sich betrachtet allein noch nichts über die Unentgeltlichkeit der Übergabe (vgl. BGH NJW 1995, 1349).
  • BayObLG, 17.10.2001 - 3Z BR 327/01

    Versagung einer vormundschaftsrichterlichen Genehmigung für Grundstücksgeschäfte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Auch ohne nähere Klarstellung ist davon auszugehen, dass das Rechtsmittel durch die Beteiligte zu 2) nicht in eigenem Namen, sondern in ihrer Eigenschaft als Ergänzungsbetreuerin und für den Betroffenen, dem diesbezüglich eine Beschwerdeberechtigung zusteht, eingelegt wurde (vgl. BayObLG FPR 2002, 160; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl., § 1828 Rn. 17).
  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.09.2007 - 20 W 69/07
    Insbesondere kann nicht davon ausgegangen werden, dass unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander das Ausbleiben der Zuwendung als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. hierzu BGH NJW 2000, 3488; OLG Karlsruhe FGPrax 2000, 145).
  • LG Kassel, 12.10.2012 - 3 T 349/12

    Betreuung: Zulässigkeit von Anstandsschenkungen durch einen Betreuer; Betreuung:

    Eine Schenkung entspricht dann einer sittlichen Pflicht im Sinne dieser Vorschrift, wenn die Unterlassung der Schenkung durch den Betreuten unter Berücksichtigung von Vermögen, Lebensstellung und persönlicher Beziehung der Beteiligten zueinander als sittlich anstößig anzusehen wäre (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2008, 544, BGH NJW 2000, 3488).
  • OLG Brandenburg, 15.08.2012 - 4 U 175/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks bei Beleidigungen

    Vielmehr besteht keine sittliche Verpflichtung der Eltern, das von ihnen noch für eigene Wohnzwecke benötigte Wohneigentum zu Lebzeiten auf ihre Kinder zu übertragen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.09.2007, 20 W 69/07, Rz. 19. zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 27.10.2014 - 20 W 252/14

    Grundbuch: Auslegung einer Vorsorgevollmacht

    Eine Pflichtschenkung ist in diesem Sinne nur dann anzunehmen, wenn eine sittliche Pflicht die Vornahme der Zuwendung in dem Sinne nicht nur rechtfertigt, sondern gerade gebietet, also mit anderen Worten der Schenker im Falle ihrer Nichtvornahme eine ihn treffende sittliche Pflicht verletzt, wobei auch hier die Vermögensverhältnisse der Beteiligten und die zwischen ihnen bestehenden persönlichen Beziehungen zu würdigen sind (vgl. dazu Staudinger/Chiusi, a.a.O., § 534 Rz. 6; Staudinger/Veit, a.a.O., § 1804 Rz. 19; Senat FGPrax 2008, 18, zitiert nach juris).
  • KG, 13.03.2012 - 1 W 542/11

    Antrag auf Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Anforderungen an den Nachweis der

    Das Betreuungsgericht hat die Genehmigung zu versagen, wenn ein solches Rechtsgeschäft beabsichtigt ist (OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2008, 18; BayObLG, Beschluss vom 6. Juni 2003 - 3Z BR 88/03 - Juris).
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