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   BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07   

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BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 (https://dejure.org/2008,1698)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrachtung des Aufenthalts eines mittellosen Betreuten in einer Pflegefamilie als Aufenthalt in einem Heim i.R.d. Bestimmung einer Betreuervergütung; Vergleichbarkeit des Aufenthalts in einer Pflegefamilie mit einem Heimaufenthalt im Fall einer Organisation und ...

  • Judicialis

    VBVG § 5 Abs. 1; ; VBVG § 5 Abs. 2; ; VBVG § 5 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBVG § 5 Abs. 1, 2, 3
    Begriff des Aufenthalts in einem Heim bei Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einer Pflegefamilie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufenthalt in Pflegefamilie und Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 739
  • MDR 2008, 569
  • FGPrax 2008, 101 (Ls.)
  • FamRZ 2008, 778
  • Rpfleger 2008, 302
  • BtPrax 2008, 118
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.02.2006 - XII ZB 236/05

    Zulässigkeit einer Vorlage an den BGH; Befugnis des Betreuers zur Einwilligung in

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Dementsprechend ist eine Vorlage nur dann zulässig, wenn das Oberlandesgericht darlegt, dass es ohne Abweichung nicht dieselbe Entscheidung treffen könnte (Senatsbeschluss BGHZ 166, 141, 144 = FamRZ 2006, 615 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.11.2006 - 2 W 170/06

    Verfassungsmäßigkeit der ausnahmslosen Pauschalierung der Betreuervergütung

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Maßgebend dürfte vielmehr insoweit der in § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG vorgesehene Stundenansatz sein; einer Prüfung der Gegebenheiten in der einzelnen Pflegefamilie bedürfte es zur Anwendung des nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG höheren Stundenansatzes insoweit nicht (so auch OLG Schleswig FamRZ 2007, 236).
  • OLG Oldenburg, 02.05.2006 - 5 W 48/06

    Unterbringung eines Betreuten in einer Pflegefamilie als Heimaufenthalt im Sinne

    Auszug aus BGH, 23.01.2008 - XII ZB 176/07
    Das Oberlandesgericht sieht sich an der beabsichtigten Entscheidung allerdings durch einen Beschuss des Oberlandesgerichts Oldenburg (FamRZ 2006, 1710) gehindert.
  • BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 2006/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen willkürlicher Nichtzulassung der

    Die bisherigen Entscheidungen, in denen der Bundesgerichtshof Maßstäbe zum Heimbegriff entwickelt habe (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 -, NJW-RR 2008, S. 739; Beschluss vom 15. Dezember 2010 - XII ZB 90/09 -, FamRZ 2011, S. 287), seien nicht ausreichend, um die Mannigfaltigkeit der betreuten Wohnformen sachgerecht beurteilen zu können.

    Zur Begründung für die geringere Vergütung bei heimmäßiger Unterbringung stellte der Bundesgerichtshof dabei auf den mit einer professionellen Führung einer Einrichtung einhergehenden verringerten Organisationsaufwand für den Betreuer ab (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2008, a.a.O., S. 739 ).

  • BGH, 28.11.2018 - XII ZB 517/17

    Zur Frage, ob und ggfs. unter welchen Voraussetzungen der gewöhnliche Aufenthalt

    a) Lebt der Betroffene aufgrund Mietvertrags in einer Wohngemeinschaft und bezieht von einem gesonderten Anbieter ambulante Pflegeleistungen, so hält er sich damit grundsätzlich noch nicht in einem Heim gemäß § 5 Abs. 3 VBVG auf (Fortführung Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778).

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff. mwN).

  • BGH, 15.12.2010 - XII ZB 90/09

    Betreuervergütung: Vergütungsrechtlicher Heimbegriff

    Der Qualifikation als Heim im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG steht die Möglichkeit des Heimträgers nicht entgegen, den Heimvertrag zu kündigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Bewohners so verändert, dass dem Heimträger eine sachgerechte Betreuung nicht mehr möglich ist (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008, XII ZB 176/07, FamRZ 2008, 778, 781).

    Zum anderen wird eine Einrichtung zwar nur dann als "Heim" im Sinne des § 5 Abs. 3 VBVG angesehen werden können, wenn der Einrichtungsträger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen hat (Senatsbeschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 781).

  • OLG Celle, 07.05.2009 - 17 W 6/09

    Begriff des Heimaufenthalts

    in § 5 VBVG geht es demgegenüber um die Vermutung, dass ein Leben des Betroffenen in einer Einrichtung mit heimmäßiger Versorgung für den Betreuer bei der Führung seines Amtes einen erheblich geringeren Arbeitsaufwand verursacht als ein Leben des Betroffenen außerhalb einer solchen Einrichtung (vgl. BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778, 780 [Tz. 17]).

    Auch der Bundesgerichtshof hat sich dafür ausgesprochen, die Auslegung des vergütungsrechtlichen Heimbegriffes an griffige und leicht feststellbare Kriterien zu binden (BGH Beschluss vom 23. Januar 2008 aaO [Tz. 16]).

  • BGH, 20.05.2020 - XII ZB 226/18

    Betreuervergütung: Wohngemeinschaft mit ambulanter Pflege als Heim;

    Denn dem Gesetz liegt die Vorstellung zugrunde, dass sich der Aufwand der rechtlichen Betreuung erheblich danach unterscheidet, ob der Betreute zuhause oder in einem Heim lebt (Senatsbeschlüsse vom 28. November 2018 - XII ZB 517/17 - FamRZ 2019, 477 Rn. 8 f. und vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 - FamRZ 2008, 778 Rn. 14 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2009 - 20 W 72/09

    Berufsbetreuervergütung bei Unterbringung des volljährigen Betroffenen in einer

    Hiergegen wendet sich die Antragsgegnerin mit der sofortigen weiteren Beschwerde, mit der sie insbesondere geltend macht, nach ihrer Auffassung liege ein Ausnahmefall im Sinne der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. Januar 2008 - XII ZB 176/07 vor, dass der Träger eine umfassende, von der aktuellen Situation des Betroffenen grundsätzlich unabhängige und dadurch den Betreuer dauerhaft entlastende Versorgungsgarantie übernommen habe.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 23. Januar 2008 -Az. XII ZB 176/07 (FamRZ 2008, 778 = MDR 2008, 569 = NJW-RR 2008, 739) im Rahmen eines Hinweises hervorgehoben, dass der Gesetzgeber mit der Einführung des VBVG im Rahmen des Zweiten BtÄndG unter anderem das Ziel verfolgt hat, durch die Einführung von pauschalierenden Stundenansätzen die Abrechnung der Betreuervergütung zu vereinfachen.

    Letzteres unterscheidet den vorliegenden Fall von dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des OLG Oldenburg (FamRZ 2008, 778 = NJW-RR 2008, 739 = BtPrax 2008, 118), zu Grunde lag.

  • LG Bad Kreuznach, 17.05.2017 - 1 T 73/17

    Berufsbetreuervergütung aus der Staatskasse: Stundenkontingent des Betreuers bei

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm, FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH, BtPrax 2008, 118).
  • OLG Hamm, 08.06.2010 - 15 Wx 89/10

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, an griffigen und leicht feststellbaren Kriterien gebundenen Verständnis des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (BGH BtPrax 2008, 118 = NJW-RR 2008, 739).
  • LG Arnsberg, 24.02.2015 - 5 T 32/15

    Bestimmung des einem Betreuer zu vergütenden Zeitaufwands nach einem

    Es sei daher sinnvoll, von einem strikten, griffigen und leicht feststellbaren Kriterium betreffend des Verständnisses des vergütungsrechtlichen Heimbegriffs auszugehen (OLG Hamm in FamRZ 2010, 2021 unter Hinweis auf BGH in BtPrax 2008, 118).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2011 - 3 W 124/09

    Betreuervergütung: Umstände zur Feststellung der Heimaufnahme eines Betreuten;

    Das Vergütungsfestsetzungsverfahren ist nicht auf die Durchführung einer Beweisaufnahme, sondern auf eine strikte, an griffige und leicht feststellbare Kriterien gebundene Begriffsbestimmung angelegt (BGH, NJW-RR 2008, 739; OLG Brandenburg, BtPrax 2009, 125).
  • OLG Hamm, 31.05.2010 - 15 Wx 388/09

    Voraussetzungen der erhöhten Betreuervergütung bei Heimunterbringung

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 71/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

  • LG Kassel, 23.02.2009 - 3 T 738/08

    Betreuervergütung: Unterbringung eines Betreuten in einer Gastfamilie als

  • LG Cottbus, 05.10.2009 - 7 T 294/09

    Bei Betreuung eines mehrere Monate in einer Klinik liegenden Wachkomapatienten

  • LG Koblenz, 13.05.2008 - 2 T 248/08

    Vergütung für umfangreicheren Betreuungsaufwand im Betreuten Wohnen

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 11 Wx 72/08

    Betreuervergütung: Unterbringung in einer betreuten Wohnform als Heimaufenthalt

  • LG Baden-Baden, 17.05.2017 - 1 T 73/17
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