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   OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08   

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https://dejure.org/2009,12257
OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08 (https://dejure.org/2009,12257)
OLG München, Entscheidung vom 27.01.2009 - 33 Wx 197/08 (https://dejure.org/2009,12257)
OLG München, Entscheidung vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08 (https://dejure.org/2009,12257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung als unzumutbare Härte wegen Erschwerung der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vermögenseinsatz

  • Judicialis

    BGB § 1836c; ; BGB § 1836d; ; BGB § 1836e; ; SGB XII § 90 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung von Vermögen des Betroffenen zur Entschädigung des Betreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einsatz des Vermögens für die Erstattung der Betreuervergütung und die Lebensversicherung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 74
  • FamRZ 2009, 1092
  • BtPrax 2009, 72
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 08.07.2005 - 33 Wx 82/05

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Einsatz des Vermögens für laufenden

    Auszug aus OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08
    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der vom Beteiligten zitierten Entscheidung des OLG München vom 8.7.2005 (BtPrax 2005, 191).

    f) Schließlich unterscheidet sich auch der hier gegebene Sachverhalt von demjenigen der Senatsentscheidung vom 8.7.2005 - 33 Wx 82/05 (BtPrax 2005, 191), auf die sich der Beteiligte zu Begründung seiner Rechtsmittel beruft.

  • OLG Karlsruhe, 27.06.2003 - 16 WF 76/03

    Prozesskostenhilfe: Kein Einsatz einer angemessenen Altersversorgung bei

    Auszug aus OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08
    aa) Für die Anwendung der Härteregelung im Sozialhilferecht unmittelbar sowie entsprechend im Rahmen des Anspruchs auf Prozesskostenhilfe (§ 115 Abs. 3 Satz 2 ZPO) ist anerkannt: Eine wesentliche Erschwerung bezüglich der Aufrechterhaltung einer angemessenen Alterssicherung ist anzunehmen, wenn - unter Einbeziehung des in Rede stehenden Kapitals - eine von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass der Betroffene in Zukunft seine Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2004, 1122 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 12 WF 168/00

    Einsatz einer der Altersversorgung dienenden Lebensversicherung für die

    Auszug aus OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08
    Die Schlussfolgerung muss möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg Die Justiz 2003, 38 [40]; OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Karlsruhe aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.2002 - 14 S 2542/01

    PKH: Vermögenseinsatz - zumutbare vorzeitige Verwertung einer Lebensversicherung

    Auszug aus OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08
    Die Schlussfolgerung muss möglich sein, dass die Alterssicherung dereinst unzureichend sein werde (VGH Baden-Württemberg Die Justiz 2003, 38 [40]; OLG Hamburg FamRZ 2001, 925; OLG Karlsruhe aaO.).
  • BayObLG, 29.12.1999 - 3Z BR 346/99
    Auszug aus OLG München, 27.01.2009 - 33 Wx 197/08
    Das Rechtsbeschwerdegericht kann dessen Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (§ 27 Abs. 1 Satz 1 FGG), d.h. darauf, ob der Tatrichter einen der unbestimmten Rechtsbegriffe verkannt hat, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen ist, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen die Denkgesetze verstoßen oder Erfahrungssätze nicht beachtet hat (vgl. z.B. BayObLG Beschluss vom 29.12.1999 - 3Z BR 346/99, zitiert nach Juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 10 Ta 2433/09

    PKH - Unzumutbarkeit des Einsatzes einer Lebensversicherung

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist zwar nach den Entscheidungen einiger Gerichte auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss vom 27. September 2005 - 4 Ta 163/05; LAG Köln, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 9 Ta 199/09).
  • LAG Düsseldorf, 27.10.2009 - 3 Ta 638/09

    Prozesskostenhilfe; Kapitallebensversicherung als einzusetzendes Vermögen

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2005 - 2 WF 51/05, FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss v. 27.01.2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss v. 27.09.2005 - 4 Ta 163/05 - juris; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09).
  • LAG Köln, 27.05.2009 - 9 Ta 199/09

    Prozesskostenhilfe; verwertbares Vermögen; Lebensversicherung

    Dies ist nur der Fall, wenn eine unter Einbeziehung des für die Prozesskostenhilfe zu verwendenden Kapitals von der Sozialhilfe unabhängige Altersversorgung existiert und die anderweitige Verwendung dieses Kapitals ursächlich dazu führt, dass die Partei in Zukunft ihre Altersversorgung zumindest teilweise auch durch die Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt wird bestreiten müssen (vgl. dazu: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11. Mai 2005 - 2 WF 51/05 - und OLG München, Beschluss vom 27. Januar 2009 - 33 Wx 197/08 - ).
  • OLG Köln, 31.03.2009 - 16 Wx 21/09

    Festsetzung der Betreuervergütung unabhängig von deren Antrag von Amts wegen;

    Nach der den Beteiligten mitgeteilten Auffassung des OLG München (Beschluss vom 27.01.2009 - 33 Wx 197/08 -) kann zur Prüfung der Angemessenheit die aktuelle Höhe des Sozialhilfebedarfs als Ausgangspunkt gewählt werden und hierauf ein Zuschlag von 100, 00 EUR erfolgen.
  • LAG Düsseldorf, 15.03.2010 - 3 Ta 139/10

    Rückkaufswert einer Lebensversicherung als verwertbares Vermögen i.R.d.

    Von einer angemessenen Altersversorgung ist nach der Rechtsprechung auszugehen, wenn die Partei ihren Lebensunterhalt bei Erreichen des Rentenalters voraussichtlich ohne Inanspruchnahme von ergänzender Hilfe zum Lebensunterhalt bestreiten kann (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss v. 11.05.2005 - 2 WF 51/05, FamRZ 2005, 1917; OLG Stuttgart, Beschluss v. 31.07.2009 - 11 WF 147/09; OLG München, Beschluss v. 27.01.2009 - 33 Wx 197/08; vgl. auch Sächsisches LAG, Beschluss v. 27.09.2005 - 4 Ta 163/05 - juris; LAG Köln, Beschluss v. 27.05.2009 - 9 Ta 199/09).
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