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   BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10   

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https://dejure.org/2011,2796
BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10 (https://dejure.org/2011,2796)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2011 - XII ZB 364/10 (https://dejure.org/2011,2796)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - XII ZB 364/10 (https://dejure.org/2011,2796)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 3 S 1 Nr 1 FamFG, § 271 Nr 1 FamFG, § 271 Nr 2 FamFG, § 1908b Abs 1 BGB, § 1908c BGB
    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    FamFG §§ 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 und 2; BGB §§ 1908 b, 1908 c
    Rechtsbeschwerde gegen Entlassung des bisherigen Betreuers: Unanwendbarkeit der §§ 70 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG; Zulassungserfordernis

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Verfahren über die Entlassung eines Betreuers ohne Zulassung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuerentlassung, Rechtsbeschwerde, Statthaftigkeit

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

  • ra.de
  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem Verfahren über die Entlassung eines Betreuers ohne Zulassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Entlassung des bisherigen Betreuers und Rechtsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 580
  • MDR 2011, 444
  • FGPrax 2011, 118
  • FamRZ 2011, 632
  • BtPrax 2011, 128
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZB 166/10

    Betreuung: Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde im Verfahren über die Verlängerung

    Auszug aus BGH, 09.02.2011 - XII ZB 364/10
    Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897).

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8 mwN).

    Dabei kann es sich sowohl um ein Erstverfahren als auch um ein Verlängerungsverfahren handeln, für das § 295 Abs. 1 FamFG eine entsprechende Anwendung der Vorschriften über die erstmalige Anordnung dieser Maßnahme, also der §§ 1896 ff. BGB, anordnet (vgl. Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 9).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10; MünchKomm-BGB/Schwab 5. Aufl. § 1896 Rn. 126).

    Demgegenüber bezieht sich die hier in Rede stehende Norm des § 1908 b Abs. 1 BGB, die die Rechtsgrundlage für die Entlassung des Betreuers darstellt, nur auf diejenigen Fälle, in denen bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen werden soll (Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

  • BGH, 25.05.2011 - XII ZB 283/10

    Betreuung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde in Verfahren

    Deshalb ist die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in solchen Verfahren nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010, XII ZB 166/10, FamRZ 2010, 1897 und vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, FamRZ 2011, 632).

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung einerseits und Bestellung eines Betreuers andererseits; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Demgegenüber liegt nach der Rechtsprechung des Senats kein Anwendungsfall der §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG vor, wenn bei fortbestehender Betreuung eine isolierte Entscheidung über die Beendigung des Amtes des bisherigen Betreuers getroffen wird (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 17).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 671/10

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde;

    Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, FamRZ 2011, 632).

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8 mwN).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

    Dieses Verfahren wird deshalb auch nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst; vielmehr fällt es unter die Auffangnorm des § 271 Nr. 3 FamFG (Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 25.03.2015 - XII ZB 621/14

    Verlängerungsverfahren in einer Betreuungssache: Beschwerdeberechtigung des

    Demgegenüber ist die Rechtsbeschwerde in einem Verfahren, in dem eine isolierte Entscheidung über einen Betreuerwechsel nach Maßgabe des § 1908 b BGB erfolgt, nur bei Zulassung durch das Beschwerdegericht statthaft (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 f. und vom 29. Juni 2011 - XII ZB 65/11 - FamRZ 2011, 1393 Rn. 7 f.).
  • BGH, 20.07.2011 - XII ZB 445/10

    Betreuungsverfahren: Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Rechtsbeschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung einerseits und Bestellung eines Betreuers andererseits; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).

  • BGH, 29.06.2011 - XII ZB 65/11

    Betreuerentlassung: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde

    Da er mit der Regelung des § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FamFG gerade für Betreuungssachen mit besonders hoher Eingriffsintensität in höchstpersönliche Rechte der Beteiligten einen zulassungsfreien Zugang zum Bundesgerichtshof schaffen wollte, folgt aus der Verknüpfung der beiden Vorschriften, dass eine Rechtsbeschwerde ohne Zulassung durch das Beschwerdegericht in allen Verfahren statthaft ist, die von § 271 Nr. 1 und 2 FamFG erfasst werden (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 7 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 8 mwN).

    Denn § 1896 BGB unterscheidet nicht zwischen Anordnung der Betreuung und Bestellung eines Betreuers; vielmehr ist eine Einheitsentscheidung zu treffen (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10; vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 Rn. 8).

    Dieses Verfahren wird deshalb auch nicht von den §§ 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 271 Nr. 1 FamFG erfasst; vielmehr fällt es unter die Auffangnorm des § 271 Nr. 3 FamFG (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9 mwN und vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - juris Rn. 9).

  • BGH, 23.11.2011 - XII ZB 293/11

    Familiengerichtliches Verfahren auf Genehmigung einer Erbausschlagung durch ein

    Dadurch ist außerdem die rechtliche Selbstständigkeit der Grundentscheidung und der Entscheidung über die Bestellung nicht in Frage gestellt worden (Senatsbeschlüsse vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10 mwN und vom 5. Januar 2011 - XII ZB 240/10 - FamRZ 2011, 367 Rn. 9 aE; vgl. auch Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9).
  • BGH, 17.09.2014 - XII ZB 220/14

    Betreuungsanordnung: Auslegung des Antrags eines Betroffenen gegen die

    bb) Damit ist die vom Amtsgericht vorgenommene Bestellung eines Betreuers nach den §§ 1896 ff. BGB als Einheitsentscheidung (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8) insgesamt zu überprüfen.
  • BGH, 08.06.2011 - XII ZB 43/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Verfahrenspflegerbestellung zur Bekanntgabe eines

    Denn insoweit liegen die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht vor (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 9; vom 18. Mai 2011 - XII ZB 671/10 - und vom 25. Mai 2011 - XII ZB 283/10).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen

    Deshalb ist die Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des Beschwerdegerichts in einem solchen Verfahren ohne Zulassung nicht statthaft (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Februar 2011, XII ZB 364/10, Rn. 9).
  • BGH, 20.08.2014 - XII ZB 205/14

    Hauptsacheerledigung im Betreuungsverfahren: Antrag einer beschwerdeführenden

    Daran ändert nichts, dass sich die Rechtsbeschwerde nicht gegen die Anordnung der Betreuung als solche, sondern nur gegen die gleichzeitige Auswahl des Betreuers wendet (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2011 - XII ZB 364/10 - FamRZ 2011, 632 Rn. 8 und vom 15. September 2010 - XII ZB 166/10 - FamRZ 2010, 1897 Rn. 10).
  • BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 313/20

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde in Betreuungssachen mangels Zulassung

  • BGH, 02.11.2011 - XII ZB 508/11

    Entlassung des Betreuers und Bestellung eines neuen Betreuers: Zulässigkeit einer

  • BGH, 13.06.2012 - XII ZB 102/12

    Betreuung: Zulassung der Rechtsbeschwerde beim isolierten Betreuerwechsel

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