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   BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10   

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https://dejure.org/2010,5793
BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10 (https://dejure.org/2010,5793)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - III ZR 19/10 (https://dejure.org/2010,5793)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - III ZR 19/10 (https://dejure.org/2010,5793)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 S 2 BGB, § 1901 Abs 1 BGB, § 5 Abs 6 HeimG, § 13 Abs 1 Nr 10 HeimG, § 15 Abs 2 WBVG
    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des Heimträgers zur Verwaltung im Rahmen der Sozialhilfe bewilligter Geldbeträge für den Betroffenen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Heimträgers zur Verwaltung der Barbeträge zur persönlichen Verfügung eines geistig behinderten Bewohners bei Bezug von Eingliederungshilfe durch diesen Bewohner; Leistungen der Sozialhilfe bei gleichzeitig eingerichteter Betreuung ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwaltung des Barbetrages, Vermögenssorge, Aufgabe des Betreuers

  • rewis.io

    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des Heimträgers zur Verwaltung im Rahmen der Sozialhilfe bewilligter Geldbeträge für den Betroffenen

  • ra.de
  • rewis.io

    Heimunterbringung eines geistig behinderten Betreuten: Verpflichtung des Heimträgers zur Verwaltung im Rahmen der Sozialhilfe bewilligter Geldbeträge für den Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Verpflichtung eines Heimträgers zur Verwaltung der Barbeträge zur persönlichen Verfügung eines geistig behinderten Bewohners bei Bezug von Eingliederungshilfe durch diesen Bewohner; Leistungen der Sozialhilfe bei gleichzeitig eingerichteter Betreuung ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialrecht - Betreuung und Vermögenssorge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Wer ist für die Barbetragsverwaltung des Pflegeheimbewohners zuständig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bargeldverwaltung für die Heimbewohner

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vermögenssorge - nur Organisation!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 103
  • FamRZ 2011, 293
  • BtPrax 2011, 78
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZB 38/05

    Anforderungen an die Erklärung der Berufungsrücknahme

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
    Maßgeblich ist, welcher Sinn der Erklärung aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90, NJW 1991, 2630, 2631 f; Beschluss vom 11. November 1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862 Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.12.1992 - 5 O 52/92

    Sozialhilfeträger; Hilfeempfänger; Vertrauensperson; Heimleitung

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
    Unzulässig dürfte es zwar sein, den Barbetrag gegen oder ohne den Willen des Hilfeempfängers oder dessen Betreuers an den Heimträger zu zahlen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 7. Dezember 1992 - 5 O 52/92, juris Rn. 3; Falterbaum in: Hauck/Noftz, § 35 Rn. 11 ).
  • BayObLG, 12.03.1997 - 3Z BR 47/97

    Keine vollständige Betreuung bei Bewältigung von Teilbereichen - Andere Hilfe bei

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
    Die faktische Führung des Betroffenen durch Heimpersonal stellt eine "andere Hilfe" im Sinne des § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB dar, für die ein gesetzlicher Vertreter nicht notwendig ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 967).
  • BGH, 11.11.1993 - VII ZB 24/93

    Berichtigung einer Prozeßhandlung ist nicht ausgeschlossen!

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
    Maßgeblich ist, welcher Sinn der Erklärung aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90, NJW 1991, 2630, 2631 f; Beschluss vom 11. November 1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862 Rn. 13).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - III ZR 19/10
    Maßgeblich ist, welcher Sinn der Erklärung aus objektiver Sicht beizumessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90, NJW 1991, 2630, 2631 f; Beschluss vom 11. November 1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568; Beschluss vom 15. März 2006 - IV ZB 38/05, NJW-RR 2006, 862 Rn. 13).
  • BSG, 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines Grundurteils - notwendige

    Wie der Bundesgerichtshof deshalb unter Würdigung des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes vom 25.6.1998 (BGBl I 1580) zur Abgrenzung von "Leistungen der Sozialhilfe" von solchen der rechtlichen Betreuung zutreffend ausgeführt hat (Urteil vom 2.12.2010 - III ZR 19/10) , sind von der rechtlichen Betreuung Tätigkeiten nicht erfasst, die sich in der tatsächlichen Hilfeleistung für den Betroffenen erschöpfen, ohne zu dessen Rechtsfürsorge erforderlich zu sein.
  • VG Minden, 13.03.2019 - 6 L 1550/18

    Verwaltung von Geldern betreuter Menschen

    vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 13.12.2005 - 4 B 886/04 -, PflR 2006, 337 = juris (Rdnr. 32 f.), m.w.N.; LG Magdeburg, Urteil vom 20.9.2011 - 2 S 136/09 -, NZS 2012, 300 = juris, im Anschluss an das vom Antragsgegner in Bezug genommene Urteil des BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 -, NDV-RD 2011, 27 = juris.

    vgl. BGH, Urteil vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 -, a.a.O. (juris Rdnrn. 18 f.); Götz, a.a.O.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - L 9 SO 24/13

    Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zum betreuten Wohnen

    Die Bestellung eines Betreuers wegen solcher Tätigkeiten ist nicht im Sinne von § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich sind, denn der Betreuer hat solche tatsächlichen Hilfen in erster Linie zu organisieren, nicht jedoch selbst zu leisten (so BGH, Urt. v. 02.12.2010 - III ZR 19/10 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2014 - L 20 SO 236/13

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe in Form des ambulant betreuten

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die rechtliche Betreuung gerade von sozialhilfeweiser Eingliederungshilfe abgegrenzt (BGH, Urteil vom 02.12.2010 - III ZR 19/10 Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2015 - L 9 SO 231/12

    Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (hier Vorliegen

    Die Bestellung eines Betreuers wegen solcher Tätigkeiten ist nicht im Sinne von § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB erforderlich, denn der Betreuer hat solche tatsächlichen Hilfen in erster Linie zu organisieren, nicht jedoch selbst zu leisten (so BGH, Urt. v. 02.12.2010 - III ZR 19/10 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • SG Aurich, 21.03.2017 - S 13 SO 9/17

    Streitigkeiten nach dem SGB XII - Keine Streitsachengebührenfestsetzung -

    Das Bestehen einer rechtlichen Betreuung mit dem Aufgabenkreis "Wohnungsangelegenheiten" kann einem Begehren auf Erhalt tatsächlicher Hilfeleistungen der Eingliederungshilfe für die Wohnungssuche nicht entgegengehalten werden (Anschluss an BSG, Urteil vom 30.06.2016 - B 8 SO 7/15 R und BGH, Urteil vom 02.12.2010 - III ZR 19/10).

    Diese Bewertung gewinnt das Gericht aufgrund der Tatsache, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 02.12.2010 - III ZR 19/10 zitiert nach Juris) es zumindest nicht abwegig ist, dass eine für den Aufgabenbereich der Wohnungsangelegenheiten eingerichtete Betreuung nicht zu tatsächlichen Hilfeleistungen verpflichtet.

  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 21/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der

    Die Betreuung ist vielmehr eine rechtsfürsorgerische Einrichtung (vgl BGH vom 2.12.2010 - III ZR 19/10 - FamRZ 2011, 293).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - L 20 SO 132/13

    Streit über die Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe insbesondere

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof die rechtliche Betreuung gerade von sozialhilfeweiser Eingliederungshilfe abgegrenzt (BGH, Urteil vom 02.12.2010 - III ZR 19/10 Rn. 19 m.w.N.).
  • LG Magdeburg, 20.09.2011 - 2 S 136/09

    Verpflichtung des Pflegeheims zur Verwaltung der Barbeträge des Bewohners

    Vielmehr genügt es, dass der Hilfebedarf individuell als erforderlich festgestellt worden ist (siehe BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 - III ZR 19/10 -).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.06.2011 - L 7 SO 797/11

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Rahmenvertrag nach § 79 SGB 12 -

    Allein aus der auf das Leistungserbringerrecht zielenden vergütungsmäßigen Zuordnung der bewilligten Leistung zu einem Leistungstyp vermag der Antragsteller für sein einstweiliges Rechtsschutzbegehren mithin nichts herzuleiten; denn das typisierte Leistungsangebot bildet - anders als mittelbar die im Rahmenvertrag für stationäre Leistungen vorgesehenen Hilfebedarfsgruppen (vgl. hierzu Jaritz/Eicher, jurisPK-SGB XII, a.a.O. Rdnr. 59; ferner BSG, Urteil vom 2. Februar 2010 - B 8 SO 20/08 R - ) - nur den für eine bestimmte Gruppe von Hilfeempfängern abstrakt zu definierenden Hilfebedarf (vgl. auch Bundesgerichtshof , Urteil vom 2. Dezember 2010 - III ZR 19/10 - ), nicht jedoch seinen individuellen Hilfebedarf ab (vgl. auch Hess. LSG, Beschluss vom 19. März 2008 - L 9 SO 1/08 B ER - ).

    Nur ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nicht jede einzelne Betreuungsmaßnahme, die mit der Zuordnung zu einem bestimmten Leistungstyp verbunden ist, eigens in einem Leistungsangebot aufgeführt sein muss, um für den Leistungserbringer verbindlich zu sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2010 a.a.O. ).

  • BGH, 16.11.2022 - XII ZB 212/22

    Betreuungssache: Verpflichtung des Vorsorgebevollmächtigten zur persönlichen

  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 - L 7 SO 2685/15

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

  • LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 7 SO 3102/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2021 - L 12 SO 81/19

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII in

  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2014 - L 7 SO 135/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2018 - L 20 SO 313/15

    Erlöschen des Zahlungsanspruchs des Sozialhilfeempfängers gegen den

  • LSG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - L 7 SO 2237/11
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