Weitere Entscheidung unten: BFH, 08.02.2012

Rechtsprechung
   OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12   

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https://dejure.org/2012,2218
OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.02.2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - 32 Ss 8/12 (https://dejure.org/2012,2218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Strafantrag, Antragsberechtigung, Betreuer

  • openjur.de

    Strafantragsrecht des Betreuers, Bestimmtheit des Aufgabenkreises, Ausschluss bei Verdacht der Tatbeteiligung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 77 Abs. 3 StGB; § 77 Abs. 4 StGB; § 77b Abs. 13 StGB; § 1896 BGB
    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der Strafantragsberechtigung gem. § 77 Abs. 3 StGB bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts der Tatbeteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Betreuers von der Strafantragsberechtigung gem. § 77 Abs. 3 StGB bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts der Tatbeteiligung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafantrag durch den Betreuer, Aufgabenkreis für Stellung von Strafanträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Betreuers von der Strafantragsberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Der Strafantrag des Betreuers? Wirksam? - manchmal nicht…

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafantragsrecht des Betreuers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Strafantrag für den Betreuten

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafantragsrecht des Betreuers

Papierfundstellen

  • NStZ 2012, 702
  • FamRZ 2012, 1089
  • BtPrax 2012, 121
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 725 Ns 3/01

    Keine Strafantragsbefugnis des Betreuers

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daraus folgt, dass der Aufgabenkreis der Vermögenssorge, für den der Betreuer S. am 12.02.2008 bestellt wurde, ihn nicht zur Strafantragsstellung gegen Angehörige des Betreuten berechtigt (so auch LG Hamburg, NStZ 2002, 39, Rdnr. 18; OLG Köln, wistra 2005, 392 Rdnr. 11 nach juris).
  • LG Ravensburg, 21.12.2000 - 1 Qs 271/00
    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    In dem vom Landgericht Ravensburg entschiedenen Fall war der Betreuer nämlich nicht nur für den Aufgabenkreis der Vermögensangelegenheiten bestellt, sondern auch Personensorgeberechtigter (vgl. LG Ravensburg, FamRZ 2001, 937).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Hamm, 25.10.2005 - 15 W 295/05

    Betreuertätigkeit im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • OLG Köln, 20.05.2005 - 8 Ss 66/05

    Kein Strafantragsrecht des Betreuers gegen Angehörige des Betreuten bei

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daraus folgt, dass der Aufgabenkreis der Vermögenssorge, für den der Betreuer S. am 12.02.2008 bestellt wurde, ihn nicht zur Strafantragsstellung gegen Angehörige des Betreuten berechtigt (so auch LG Hamburg, NStZ 2002, 39, Rdnr. 18; OLG Köln, wistra 2005, 392 Rdnr. 11 nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.03.2007 - 2 W 20/07

    Aufwendungsersatz für Strafverteidigung durch anwaltlichen Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Daher haben mehrere Oberlandesgerichte den Fall, dass ein Betreuer für seinen Betreuten als Strafverteidiger tätig wird, nicht mehr von dem allgemeinen Aufgabenkreis der Vertretung gegenüber Behörden als gedeckt angesehen (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2008, 91, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 1166, Rdnr. 4; OLG Hamm, NJW 2006, 1144, Rdnr. 11; alles nach juris).
  • BGH, 08.04.1954 - 3 StR 836/53
    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Ist aber der gesetzliche Vertreter i. S. des § 77 Abs. 3 StGB selbst der Beteiligung an der Tat verdächtig, ist er von der Vertretung im Rahmen der Strafantragsstellung ausgeschlossen (vgl. BGHSt 6, 155, 157; Schönke-Schröder-Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 28. Aufl. § 77 Rdnr. 21).
  • KG, 27.11.2007 - 1 W 243/07

    Betreuerbestellung: Übertragung des Aufgabenkreises "Vertretung vor Behörden und

    Auszug aus OLG Celle, 21.02.2012 - 32 Ss 8/12
    Deshalb hat das Betreuungsgericht regelmäßig bei der Bestimmung des Aufgabenkreises einen Bezug zu konkret bezeichneten Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren herzustellen (vgl. KG Berlin, BeckRS 2008, 00234; Jürgens, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 BGB Rn. 26).
  • BGH, 29.07.2014 - 5 StR 46/14

    Untreue; Strafantragsrecht des Betreuers ohne ausdrückliche Übertragung

    Letztlich kann dahinstehen, ob bei Übertragung derart weitreichender Aufgabenkreise, die neben den Bereichen der Vermögenssorge und der Antragstellung gegenüber Behörden auch weitgehende persönliche Belange betreffen, die Strafantragsbefugnis nach § 247 StGB gesondert übertragen werden muss (so aber z.B. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 3 Ws 397/12, teilweise in NStZ-RR 2014, 143 abgedruckt; OLG Celle, NStZ 2012, 702; OLG Köln, wistra 2005, 392; aA LG Ravensburg, FamRZ 2001, 937).
  • OLG Hamm, 01.12.2016 - 3 Ws 370/16

    Abstinenzweisung; Suchtmittelabhängigkeit; Verhältnismäßigkeit; Widerruf;

    Allein die Bestimmung des Aufgabenkreises dahingehend, dass die Vertretung gegenüber Behörden, Sozialleistungsträgern und Gerichten umfasst sei, umfasst demnach nicht die Befugnis zur Einlegung einer sofortigen Beschwerde (Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 2 Ws 23/13, juris; OLG Celle, Beschluss vom 21. Februar 2012 - 32 Ss 8/12, NStZ 2012, 702).
  • OLG Hamburg, 17.06.2013 - 2 Ws 23/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde der

    Dieses widerspricht aber dem im Betreuungsrecht geltenden Erforderlichkeitsprinzip, wonach die Betreuung im Sinne des Betreuten inhaltlich auf genaue Aufgabenkreise zu beschränken ist, in denen eine Betreuung erforderlich ist (OLG Celle, NStZ 2012, 702, 703).
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Rechtsprechung
   BFH, 08.02.2012 - V B 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,6890
BFH, 08.02.2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
BFH, Entscheidung vom 08.02.2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
BFH, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - V B 3/12 (https://dejure.org/2012,6890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • openjur.de

    Prozessfähigkeit bei Betreuung; Einwilligungsvorbehalt; Absehen von Gerichtskosten

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 58 Abs 1, FGO § 58 Abs 3, BGB § 1903, GKG § 21 Abs 1
    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • Bundesfinanzhof

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 58 Abs 1 FGO, § 58 Abs 3 FGO, § 1903 BGB, § 21 Abs 1 GKG
    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • Bt-Recht

    Prozessfähigkeit bei Betreuung, Finanzgerichtsverfahren, Einwilligungsvorbehalt

  • rewis.io

    Prozessfähigkeit bei Betreuung - Einwilligungsvorbehalt - Absehen von Gerichtskosten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FGO § 58 Abs. 1; BGB § 1903
    Wirksamkeit von Rechtsgeschäften in Vermögensangelegenheiten durch Zustimmung eines bestellten Betreuers als Voraussetzung i.R.e. Einwilligungsvorbehalts

  • datenbank.nwb.de

    Prozessfähigkeit einer unter Betreuung stehenden Person; Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2012, 121
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.08.2002 - VII B 56/00

    Gerichtskosten; Absehen von der Erhebung

    Auszug aus BFH, 08.02.2012 - V B 3/12
    Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 5. August 2002 VII B 56/00, BFH/NV 2002, 1492).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 5/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • VG Freiburg, 30.07.2014 - 4 K 1331/14

    Prozesshandlungen des beschränkt Geschäftsfähigen - unbeachtlicher Rechtsbehelf -

    In diesem Aufgabenkreis, zu dem die Erhebung von Klagen sowie die Stellung von Anträgen beim (Verwaltungs-)Gericht gehören, ist der Antragsteller einem partiell Geschäftsfähigen (§§ 106 ff. BGB ) gleichgestellt und insoweit prozessunfähig ( BGH, Beschluss vom 11.04.2002 - BLw 33/01 -, juris; BFH, Beschluss vom 08.02.2012 - V B 3/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 26.01.1996 - 5 B 219/95 -, juris; vgl. auch Bier, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand: April 2013, Bd. 1, § 62 RdNrn. 13 ff. ).

    Diese Unkenntnis muss bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig auch als unverschuldet angesehen werden ( so BFH, Beschluss vom 08.02.2012, a.a.O.; siehe auch - zur Vorgängervorschrift von § 21 GKG - BVerwG, Beschluss vom 02.04.1998 - 3 B 70/97 -, juris, und Bayer. VGH, Beschluss vom 17.04.1990, a.a.O.; vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 44. Aufl. 2014, § 21 GKG RdNrn. 49 ff. und 60 ff. ).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 15/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.10.2016 - L 15 SF 31/15
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.10.2016 - L 15 SF 16/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 S. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, 19. August 2015, Az. 5 B 49/15 H; Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss v. 08. Februar 2012, Az. V B 3/12).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschl. v. 8. Februar 2012, Az. V B 3/12; BVerwG, Beschl. v. 19. August 2015, Az. 5 B 49/15).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.02.2017 - L 10 SF 29/16
    Der Senat weist die nicht wirksam erhobene Klage nach § 105 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach vorheriger Anhörung durch Gerichtsbescheid als unzulässig zurück, da die Sache keine besonderen Schwierigkeiten bereitet und der Sachverhalt geklärt ist (vgl. zur Verfahrensbeendigung durch zurückweisende bzw. verwerfende Entscheidung bei unwirksamer Klageerhebung bzw. Rechtsmitteleinlegung Bundesverwaltungsgericht Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15; Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid durch das Landessozialgericht bei Entschädigungsklagen vgl. BSG Bechluss vom 12. Februar 2015, Az.: B 10 ÜG 8/14 B).

    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012, Az.: V B 3/12; BVerwG, Beschluss vom 19. August 2015, Az.: 5 B 49/15 und vom 2. April 1998, Az.: 3 B 70/97).

  • OLG Karlsruhe, 26.07.2016 - 11 Wx 61/16

    Grundbuchsache: Kostenhaftung eines unter Betreuung stehenden Antragstellers

    Da im vorliegenden Fall der Einwilligungsvorbehalt auch den Verfahrensgegenstand der kostenauslösenden Grundbuchverfahren betrifft, bestand in diesen vom Antragsteller ohne Wissen und Billigung seiner Betreuerin angestrengten Verfahren keine Verfahrensfähigkeit (vgl. BFH, BtPrax 2012, 121; Bahrenfuss/Bahrenfuss, FamFG 2. Aufl. § 9 Rn. 2; MünchKomm-FamFG/Pabst, 2. Aufl. § 9 Rn. 4).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 5/15
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 15/16
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 16/16
    Diese Unkenntnis ist bei einer unter Betreuung stehenden Person regelmäßig als unverschuldet anzusehen (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 8. Februar 2012 - V B 3/12 - ; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 19. August 2015 - 5 B 49/15 -, juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.12.2016 - L 15 SF 31/15
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