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Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,21272
LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11 E (https://dejure.org/2012,21272)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11 E (https://dejure.org/2012,21272)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Juni 2012 - 6 Sa 1519/11 E (https://dejure.org/2012,21272)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    S 14 Anlage C TVöD-VK; S 15 Anlage C TVöD-VK
    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher Dienst); Behördenbetreuungsgesetz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin (nicht nur öffentlicher Dienst); Behördenbetreuungsgesetz

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVöD-VKA, Tätigkeiten nach dem Behördenbetreuungsgesetz, Eingruppierung, Diplom-Sozialpädagogin, TVöD-VKA S 14 Anlage C, TVöD-VKA S 15 Anlage C

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TVöD -VKA S 14 Anlage C; TVöD -VKA S 15 Anlage C
    Behördenbetreuungsgesetz; tarifliche Eingruppierung einer Diplom-Sozialpädagogin [nicht nur öffentlicher Dienst]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2012, 219
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.09.1968 - 4 AZR 448/67

    Hausvermittlungsdienst - Amtsvermittlung - Bedienung von Fernsprecheinrichtungen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Im Vergleich zwischen einer Sozialpädagogin in einem Heim und einer als Betreuerin tätigen Sozialpädagogin verschieben sich die Schwerpunkte der geforderten Kenntnisse lediglich, ohne das sich eine Steigerung der Breite und Tiefe nach in Gänze erkennen lässt (vgl. hierzu BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Ihre eigentliche Tragweite für den Betreuten erlangen diese Maßnahmen aber erst mit der vormundschaftlichen Genehmigung (BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialpädagogen als Behördenbetreuer

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Im Vergleich zwischen einer Sozialpädagogin in einem Heim und einer als Betreuerin tätigen Sozialpädagogin verschieben sich die Schwerpunkte der geforderten Kenntnisse lediglich, ohne das sich eine Steigerung der Breite und Tiefe nach in Gänze erkennen lässt (vgl. hierzu BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Ihre eigentliche Tragweite für den Betreuten erlangen diese Maßnahmen aber erst mit der vormundschaftlichen Genehmigung (BAG, 20.03.1996 - 4 AZR 1052/94 - AP Nr. 22 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • ArbG Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10

    Begriff des "Arbeitsvorgangs"; Voraussetzungen für die Eingruppierug eines

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Eine solche Gefährdungslage setzt voraus, dass eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr vorliegt, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erheblich Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (vgl. Arbeitsgericht Solingen, 29.10.2010 - 4 Ca 506/10 - öAT 2011, 48).
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz einerseits und die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen andererseits sowie "Aufgaben nach dem FGG" jeweils selbstständige Arbeitsvorgänge darstellen (vgl. nur BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94

    Eingruppierung im sozialpsychiatrischen Dienst

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen in der Protokollnotiz Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (vgl. BAG, 25.10.1995 - 4 AZR 495/94 - AP Nr. 21 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    In der Entgeltgruppe S 15 wird ein Wissen und Können verlangt, dass die Anforderungen der Entgeltgruppe S 12 in gewichtiger Weise, d.h. beträchtlich übersteigt (vgl. nur BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95 - AP Nr. 222 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95

    Ablehnung eines ehrenamtlichen Richters

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Aufgaben nach dem Betreuungsbehördengesetz einerseits und die Betreuung der einem Behördenbetreuer zugewiesenen Personen andererseits sowie "Aufgaben nach dem FGG" jeweils selbstständige Arbeitsvorgänge darstellen (vgl. nur BAG, 06.08.1997 - 4 AZR 789/95 - AP Nr. 41 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Sie hat die Tatsachen darzulegen und notfalls zu beweisen, die den erforderlichen wertenden Vergleich zwischen der Grundtätigkeit einer Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin im tariflichen Sinne und derjenigen mit den herausgehobenen Tätigkeitsmerkmalen erlauben (vgl. nur BAG, Urteil vom 25.02.2009 - 4 AZR 20/08 - AP Nr. 310 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.05.2010 - 4 AZR 912/08

    Eingruppierung von Sachbearbeitern im Integrationsamt

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Dieser wird definiert als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbaren und rechtlich selbstständig zu bewertenden Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (vgl. nur BAG, Urteil vom 19.05.2010 - 4 AZR 912/08 - AP Nr. 314 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10

    Eingruppierung eines Diplom-Sozialarbeiters im Allgemeinen Sozialdienst im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 15.06.2012 - 6 Sa 1519/11
    Dabei kann hier dahingestellt bleiben, ob dann, wenn die Klägerin als Behördenbetreuerin tätig wird, eine weitere Aufspaltung mit Blick auf die Entgeltgruppe S 14 geboten ist (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, 18.02.2011 - 9 Sa 537/10 - öAT 2011, 141).
  • BAG, 14.04.1971 - 4 AZR 203/70

    Musikbibliothek - Bibliothek - Noten - Musikschriften - Praktische

  • BAG, 10.12.2014 - 4 AZR 773/12

    Eingruppierung - Arbeitsvorgang - Entgeltgruppe S 14 Anhang zu Anl. C TVöD-V

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 15. Juni 2012 - 6 Sa 1519/11 E - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11   

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https://dejure.org/2012,13985
AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13985)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13985)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29. März 2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Selbstständigkeit der einstweiligen Anordnung gegenüber dem Hauptsacheverfahren Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten

  • Wolters Kluwer

    Verfahren auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung und Hauptsacheverfahren zur Einrichtung einer Betreuung als selbstständige Verfahren gem. § 51 Abs. 3 FamFG; Vorsorgebevollmächtigter des Betroffenen als Beteiligter im Verfahren auf einstweilige Anordnung einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verfahren auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung und Hauptsacheverfahren zur Einrichtung einer Betreuung als selbstständige Verfahren gem. § 51 Abs. 3 FamFG; Vorsorgebevollmächtigter des Betroffenen als Beteiligter im Verfahren auf einstweilige Anordnung einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einstweilige Anordnung und Hauptsacheverfahren bei der Betreuerbestellung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahren auf einstweilige Anordnung einer Betreuerbestellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1741
  • BtPrax 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 09.04.2003 - 3Z BR 242/02

    Beschwerderecht des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11
    Gegen eine Betreuung trotz Vollmacht kann der Bevollmächtigte nur im Namen der Betroffenen Beschwerde einlegen, um deren Wunsch, eine Betreuung zu vermeiden, durchzusetzen (bayrisches Oberstes Landesgericht, 3 Z BR 242/02, Beschluss vom 09.04.2003).
  • OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08

    Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die

    Auszug aus AG Mannheim, 29.03.2012 - Ha 2 XVII 523/11
    Dies gilt zumindest nach erfolgtem Widerruf der Vollmacht (OLG Frankfurt/Main, 20 W 504/08, Beschluss vom 21.01.2009).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 33/14

    Ausnahme von der Restschuldbefreiung: Verjährungseinwand des Schuldners gegenüber

    Dies erfasst auch ein Feststellungsbegehren, dass eine Verbindlichkeit auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 170 StGB beruht (KG, FamRZ 2012, 138, 140; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836, 1837; OLG Celle, FamRZ 2012, 1838, 1839; OLG Hamm, FamRZ 2013, 67; Johannsen/Henrich/Maier, Familienrecht, 6. Aufl. § 231 FamFG Rn. 11; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741, 1742; a.A. OLG Rostock, FamRZ 2011, 910, 911).
  • BGH, 03.03.2016 - IX ZB 65/14

    Schadenersatzanspruch aus vorsätzlicher Unterhaltspflichtverletzung:

    Damit ist eine allgemeine Regel nicht vereinbar, dass ein Schuldner stets Umstände darzulegen habe, die einen Vorsatz ausschließen, sobald objektiv festgestellt ist, dass der Schuldner einen bestehenden Unterhaltsanspruch nicht erfüllt hat (unklar OLG Hamm, ZInsO 2011, 2001; OLG Hamm, FamRZ 2012, 1741; OLG Köln, FamRZ 2012, 1836, 1837).
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 674/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen für einen wirksamen Widerruf einer

    Daraus wird zu Recht gefolgert, § 303 Abs. 4 FamFG müsse verfassungskonform dahin ausgelegt werden, dass der Widerruf der Vollmacht durch den Betreuer nicht die Vertretungsmacht des Bevollmächtigten im Beschwerdeverfahren zur Überprüfung eben dieser Betreuerbestellung beseitigt (Prütting/Helms/Fröschle FamFG § 303 Rn. 59; Bahrenfuss/Brosey FamFG § 303 Rn. 10; AG Mannheim FamRZ 2012, 1741 (LS); vgl. auch Locher FamRB 2014, 416, 417; aA Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 303 Rn. 8; Stauch in Jurgeleit Betreuungsrecht 3. Aufl. § 303 Rn. 51; Jürgens/Kretz Betreuungsrecht 5. Aufl. § 303 FamFG Rn. 13).
  • OLG Brandenburg, 19.11.2014 - 13 U 18/11

    Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle: Negative Feststellungsklage des

    Steht danach der objektive Tatbestand einer Unterhaltspflichtverletzung fest, obliegt es dem Schuldner der Forderung, Tatsachen vorzutragen, die die Annahme rechtfertigen, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat (vgl. OLG Hamm FamRZ 2012, 1741 - 1743).
  • OLG Celle, 11.03.2013 - 10 WF 67/13

    Erstreckung der insolvenzrechtlichen Privilegierung einer deliktischen Forderung

    Die Zuständigkeit des Familiengerichts für die Feststellung der (auch) deliktischen Begründung eines - wie vorliegend - bereits titulierten und zur Tabelle festgestellten Unterhaltsanspruches ("Attributsklage") wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung mittlerweile ganz überwiegend bejaht (vgl. bereits ausführlich Senatsbeschluß vom 7. Mai 2012 - 10 WF 385/10 - FamRZ 2012, 1838 = NdsRpfl 2012, 245 ff. = JurBüro 2012, 439 ff. = MDR 2012, 1167 f. = NJOZ 2012, 1386 ff. = FamFR 2012, 295 = FamRB 2012, 277 f. = juris = BeckRS 2012, 10486; OLG Hamm, Urteil vom 22. Juni 2010 - 13 UF 252/09 - FamFR 2011, 10 = juris; KG - Beschluß vom 30. August 2011 - 18 WF 93/11 - FamRZ 2012, 138 ff. = NJW-RR 2012, 201 ff = ZInsO 2011, 1843 ff = ZVI 2011, 462 ff.; OLG Köln - Beschluß vom 28. Januar 2012 - 25 UF 250/11 - FamRZ 2012, 1836 f. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 19. März 2012 - 8 UF 285/11 - NJW-RR 2012, 967 f. = MDR 2012, 1168 f. = FamRZ 2012, 1741 ff. = juris; OLG Hamm - Beschluß vom 31. Mai 2012 - 1 WF 90/12 - FamRZ 2013, 67 f. = juris; anders allein OLG Rostock - Beschluß vom 14. Januar 2011 - 10 WF 4/11 - FamRZ 2011, 910 in einem obiter dictum).
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Rechtsprechung
   AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13986
AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13986)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13986)
AG Mannheim, Entscheidung vom 04. Mai 2012 - Ha 2 XVII 523/11 (https://dejure.org/2012,13986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Bt-Recht

    Bevollmächtigung, Verfahrensfähigkeit, Natürlicher Wille

  • rechtsportal.de

    FamFG § 275
    Wirksamkeit eines sog. natürlichen Willens des Betreuten für dessen Verfahrenshandlungen; Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als rechtsgeschäftliche Handlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrenshandlungen im Betreuungsverfahren und der "natürliche Wille" des Betroffenen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wirksamkeit eines sog. natürlichen Willens des Betreuten für dessen Verfahrenshandlungen; Bevollmächtigung eines Rechtsanwalts als rechtsgeschäftliche Handlung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BtPrax 2012, 219
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 03.03.2004 - 3Z BR 268/03

    Voraussetzungen für die Vollmachtserteilung in einer Betreuungssache

    Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
    Die hier zur Entscheidung stehende Frage ist nicht, ob eine Verfahrenshandlung (Bestellung des Bevollmächtigten) wirksam ist oder nicht, sondern, ob eine solche Handlung überhaupt vorliegt (BayOLG, 3 Z BR 268/03, Beschl. v. 03.03.2004; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, 2. Aufl., § 275, RdNr. 10).
  • OLG Saarbrücken, 09.02.1999 - 5 W 397/98
    Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
    (Saarländisches OLG 5 W 397/98 - 117 -, Beschl. v. 09.02.1999).
  • OLG Schleswig, 07.11.2006 - 2 W 162/06

    Betreuungsverfahren: Wirksamkeit einer durch einen geschäftsunfähigen Betroffenen

    Auszug aus AG Mannheim, 04.05.2012 - Ha 2 XVII 523/11
    Dies soll nach der von Rechtsanwalt R zitierten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen OLG (2 W 162/06, Beschl. v. 17.11.2006) zur Folge haben, dass es keinerlei Einschränkungen gibt, sondern dass jegliche Äußerung der Betroffenen als wirksame Verfahrenshandlung verstanden werden muss, so dass vorliegend durch die am 03.02.2012 unterschriebene Vollmachtsurkunde eine wirksame Bevollmächtigung erfolgt wäre.
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