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Rechtsprechung
   BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11   

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https://dejure.org/2013,22073
BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2013 - XII ZB 559/11 (https://dejure.org/2013,22073)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1626 BGB, § 1631b BGB, § 1906 Abs 4 BGB, Art 6 GG
    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analogie zur Unterbringung eines volljährigen Betreuten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analoge Anwendbarkeit des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht

  • rewis.io

    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analogie zur Unterbringung eines volljährigen Betreuten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1626; BGB § 1631b; BGB § 1906 Abs. 4
    Genehmigungsbedürftigkeit der nächtlichen Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung; Analoge Anwendbarkeit des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betreuungsrecht - Eltern dürfen nächtliche Fixierung ihres Kindes erlauben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung bedarf keiner familiengerichtlichen Genehmigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur nächtlichen Fixierung - Familiengerichte müssen nicht zustimmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung muss nicht zusätzlich durch das Familiengericht genehmigt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener heilpädagogischer Einrichtung nicht förmlich genehmigungspflichtig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Okay der Eltern für Fixierung nötig

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kindschaftsrecht - Wenn ein in einer in offenen Einrichtung lebendes Kind zu seinem Schutz nachts fixiert werden muss - Einwilligung der Eltern reicht aus

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Genehmigungsfreie Einwilligung der Eltern in Fixierung ihres Kindes

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in offener Einrichtung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Nächtliche Fixierung eines Kindes in einer offenen heilpädagogischen Einrichtung

Besprechungen u.ä.

  • betrifftjustiz.de PDF, S. 37 (Entscheidungsbesprechung)

    "Eure Elterliche Sorge fesselt mich"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2969
  • MDR 2013, 1166
  • FGPrax 2013, 280
  • FamRZ 2013, 1646
  • FamRZ 2013, 1719
  • BtPrax 2013, 261
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.06.2012 - XII ZB 99/12

    Keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Sie schränken die Rechtsmacht des Betreuers ein, stellen aber keinen Eingriff in die Rechte des Betroffenen dar (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366 Rn. 27 f.).

    Hierbei ist zu beachten, dass der Eingriff in das Elterngrundrecht als solcher einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf und nicht umgekehrt mangels gesetzlicher Grundlage die in Ausübung des Elternrechts genehmigte Fixierungsmaßnahme unzulässig wäre (vgl. zur Zwangsbehandlung BVerfG FamRZ 2011, 1128 und Senatsbeschluss BGHZ 193, 337 = FamRZ 2012, 1366).

  • VG Ansbach, 25.03.2013 - AN 14 E 13.00553

    Kinder- und Jugendhilfe

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    a) Die Maßnahme unterfällt entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde nicht dem Genehmigungserfordernis des § 1631 b BGB (vgl. auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225 m. Anm. Moll-Vogel FamRB 2013, 220).

    Damit ist der Gesetzgeber einer Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB im Kindschaftsrecht ausdrücklich entgegen getreten (so auch OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1225).

  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Das Gesetz geht von einem engen Begriff der Unterbringung aus (vgl. BT-Drucks. 11/4528 S. 146 und für das Betreuungsrecht Senatsbeschlüsse vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 16, 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).

    Eine freiheitsentziehende Unterbringung in diesem Sinn ist gegeben, wenn der Betroffene gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem räumlich begrenzten Bereich eines geschlossenen Krankenhauses, einer anderen geschlossenen Einrichtung oder dem abgeschlossenen Teil einer solchen Einrichtung festgehalten, sein Aufenthalt ständig überwacht und die Kontaktaufnahme mit Personen außerhalb des Bereichs eingeschränkt wird (Senatsbeschluss BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f. mwN).

  • OLG Naumburg, 30.06.2008 - 8 UF 12/08

    Aufhebung der elterlichen Sorge wegen Kommunikationsdefiziten unter den Eltern

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Es geht dabei - anders als bei § 1906 BGB - nicht primär um einen Schutz der körperlichen Bewegungsfreiheit und Entschließungsfreiheit zur Fortbewegung im Sinne der Aufenthaltsfreiheit, sondern vielmehr um die Gewährleistung einer sinnvollen Ausübung des Sorgerechts (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS] juris Rn. 9).

    Von einer planwidrigen Regelungslücke kann angesichts dieser klaren Aussagen nicht ausgegangen werden (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS]; LG Essen FamRZ 1993, 1347; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 1631 b Rn. 2; Hamdan in jurisPK-BGB 6. Aufl. [Stand: 18.12.2012] § 1631 Rn. 6; Hoffmann JAmt 2009, 473, 476; Hamdan/Hamdan ZFE 2010, 414, 415; DIJuF Rechtsgutachten JAmt 2010, 236, 237 f.; Kieninger jurisPR-FamR 1/2009 Anm. 3).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfG FamRZ 1982, 567, 569).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Erforderlich ist ein hinreichend bestimmtes Gesetz, wobei die Anforderungen an hinreichende Bestimmtheit umso strenger sind, je schwerer die Auswirkungen seiner Regelung wiegen (vgl. BVerfG FamRZ 2003, 296, 300 mwN).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Dabei wird sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleidet, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (BVerfG FamRZ 2010, 713 Rn. 33).
  • LG Essen, 12.03.1993 - 7 T 148/93
    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Von einer planwidrigen Regelungslücke kann angesichts dieser klaren Aussagen nicht ausgegangen werden (so auch AG Hamburg-Barmbek FamRZ 2009, 792 [LS]; LG Essen FamRZ 1993, 1347; Palandt/Götz BGB 72. Aufl. § 1631 b Rn. 2; Hamdan in jurisPK-BGB 6. Aufl. [Stand: 18.12.2012] § 1631 Rn. 6; Hoffmann JAmt 2009, 473, 476; Hamdan/Hamdan ZFE 2010, 414, 415; DIJuF Rechtsgutachten JAmt 2010, 236, 237 f.; Kieninger jurisPR-FamR 1/2009 Anm. 3).
  • OLG Oldenburg, 26.09.2011 - 14 UF 66/11

    Familiengerichtliche Genehmigung für die Fixierung eines in einer

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    Das Oberlandesgericht hat seine in FamRZ 2012, 39 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet: Die Zustimmung der Eltern zur nächtlichen Fixierung ihres Kindes unterliege keinem förmlichen Genehmigungsverfahren wie die freiheitsentziehende Unterbringung eines Minderjährigen nach § 1631 b BGB.
  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

    Auszug aus BGH, 07.08.2013 - XII ZB 559/11
    (3) Überdies steht einer analogen Anwendung des § 1906 Abs. 4 BGB entgegen, dass die Situation des Minderjährigen im Kindschaftsrecht nicht vergleichbar ist mit der des Betroffenen im Betreuungsrecht (vgl. zur Vormundschaft BVerfG NJW 1960, 811, 813).
  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 185/07

    Zulässigkeit der Genehmigung der Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

  • OLG Brandenburg, 17.02.2000 - 10 UF 45/99

    Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen - Antrag des sorgeberechtigten Elternteils -

  • BGH, 01.07.2015 - XII ZB 89/15

    BGH hält Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen für teilweise

    a) Die Vorschrift des § 1906 Abs. 1 BGB geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. Januar 2015 - XII ZB 395/14 - FamRZ 2015, 567 Rn. 12; vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • BGH, 07.01.2015 - XII ZB 395/14

    Unterbringung eines Betreuten: Genehmigungserfordernis für eine

    Die Vorschrift geht von einem engen Begriff der mit Freiheitsentziehung verbundenen Unterbringung aus und erfasst nur solche Maßnahmen, die die persönliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen nicht nur kurzfristig auf einen bestimmten räumlichen Lebensbereich begrenzen (Senatsbeschlüsse vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - FamRZ 2013, 1646 Rn. 12; vom 23. Januar 2008 - XII ZB 185/07 - FamRZ 2008, 866 Rn. 19 und BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149 f.).
  • OLG Frankfurt, 19.11.2012 - 5 UF 187/12

    Unterbringung Minderjähriger

    Das Verfahren ist dort weiterhin anhängig (Az. XII ZB 559/11).
  • OLG Hamburg, 17.11.2020 - 12 UF 101/20

    Anforderungen an die familiengerichtliche Genehmigungsentscheidung zur Fixierung

    Dabei werde sogar die Möglichkeit in Kauf genommen, dass das Kind durch einen Entschluss der Eltern Nachteile erleide, die im Rahmen einer nach objektiven Maßstäben getroffenen Erziehungsentscheidung vielleicht vermieden werden könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2013, XII ZB 559/11, NJW 2013, 2969, juris Rn. 22ff).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - L 6 VG 2838/12

    Soziales Entschädigungsrecht - Gewaltopfer - tätlicher Angriff - Rechtswidrigkeit

    Auch nach heutigem Rechtsverständnis liegt in der Fixierung eines (hier: in einer offenen Einrichtung lebenden) Kindes (hier: mittels Bauch- bzw. Fußgurtes oder eines Schlafsackes) keine Unterbringung (vgl. zum folgenden BGH, Beschluss vom 7. August 2013 - XII ZB 559/11 - NJW 2013, 2969).
  • OVG Sachsen, 08.05.2015 - 1 A 238/13

    Feststellungsinteresse; Betriebserlaubnis; Widerruf; Kindeswohl

    (vgl. S. 17 letzter Absatz der Niederschrift vom 7. Juli 2014) ausgesagt haben und ob dies etwa mit Zustimmung der Eltern oder Sorgeberechtigten geschah (vgl. BGH, Beschl. v. 7. August 2013, FamRZ 2013, 1646, vgl. S. 615 ff. der Gerichtsakte), da der "Auszeitraum/Kriseninterventionsraum" nach dem 29. September 2009 ausweislich der Zeugenaussagen und im Wesentlichen auch des schriftlichen Berichts über den zweiten Besichtigungstermin nicht mehr genutzt wurde.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.08.2013 - II-3 UF 43/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,27307
OLG Hamm, 16.08.2013 - II-3 UF 43/13 (https://dejure.org/2013,27307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.08.2013 - II-3 UF 43/13 (https://dejure.org/2013,27307)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. August 2013 - II-3 UF 43/13 (https://dejure.org/2013,27307)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Voraussetzungen einer wirksamen Bevollmächtigung und Scheidungsantragstellung bei Demenzerkrankung des antragstellenden Ehegatten; Voraussetzungen der einseitigen Zerrüttung einer Ehe bei demenzbedingt nicht mehr möglicher sicherer Feststellung eines Trennungs- und ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Voraussetzungen einer wirksamen Bevollmächtigung und Scheidungsantragstellung bei Demenzerkrankung des antragstellenden Ehegatten; Voraussetzungen der einseitigen Zerrüttung einer Ehe bei demenzbedingt nicht mehr möglicher sicherer Feststellung eines Trennungs- und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns einer Ehe bei Demenzerkrankung eines Ehegatten; Gründe zur Verwirkung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe bei Demenzerkrankung eines Ehegatten; Verwirkung des Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung möglich

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (29)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Rudi Assauer - Scheidung trot Alzheimer Erkrankung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Scheidung eines Alzheimerpatienten - Spätere Erkrankung hat keinen Einfluss

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zerrüttung der Ehe möglich bei Ablauf des Trennungsjahres und Willen des dementen Antragstellers zur Trennung und Ehescheidung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Scheidung trotz fehlenden Scheidungswillens aufgrund von Demenz

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung eines Alzheimerkranken

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zerrüttung der Ehe möglich bei Ablauf des Trennungsjahres und Willen des dementen Antragstellers zur Trennung und Ehescheidung

  • welt.de (Pressemeldung, 14.10.2013)

    Alzheimer-Patient: Rudi Assauers Wille zur Scheidung ist rechtens

  • focus.de (Pressemeldung, 15.10.2013)

    Trotz Alzheimer: Gericht erlaubt Scheidung von Assauer

  • t-online.de (Pressemeldung, 15.10.2013)

    Scheidung von Rudi Assauer ist rechtmäßig

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Alzheimer - Scheidung möglich

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Familienrecht - Kann ein an einer Demenz vom Typ Alzheimer Erkrankter geschieden werden?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Scheidung auch bei Demenz möglich

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Scheidung ist trotz Alzheimer wirksam!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Demenzerkrankung steht einer wirksamen Scheidung nicht im Weg - Familienrecht

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Familienrecht - Assauers Scheidung ist rechtens!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scheidung ist trotz Alzheimer wirksam!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksame Scheidung trotz Alzheimer-Erkrankung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheidung auch nach Alzheimererkrankung möglich

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Alzheimer schützt nicht vor Scheidung

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Alzheimer schützt nicht vor Scheidung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Scheidung mit Demenz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Alzheimer: Scheidung nach klar geäußertem Willen zur Trennung wirksam - Erkrankter hat sich wirksam mit Trennungs- und Scheidungsabsicht von Ehefrau getrennt

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Feststellung des Scheiterns der Ehe bei Demenz eines Ehegatten

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Scheidung nach Alzheimererkrankung

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 158
  • FamRZ 2013, 1889
  • BtPrax 2013, 261
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.2011 - 6 UF 13/11

    Feststellung des Scheiterns einer Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Die Voraussetzungen für eine Scheidung der Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB sind gegeben, wenn eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf Grund einer Prognose des Scheiterns wegen der feststellbar vorhandenen endgültigen Abwendung von der Ehe auf Seiten eines Ehegatten nicht mehr erwartet werden kann; allein der Wunsch des anderen Ehegatten, an der Ehe festzuhalten, steht der Annahme des Scheiterns nicht entgegen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 21.04.2011, 6 UF 13/11, recherchiert bei juris, 2. Leitsatz und Rn. 17 - 29).
  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 513/80

    Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen kurzer Ehedauer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Der Bundesgerichtshof hat zudem in einem älteren Urteil zu dieser Frage entschieden, dass eine extrem kurze Ehedauer von etwa sechs Wochen ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Ausschluss des nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit gemäß § 1579 Nr. 1 BGB rechtfertige (BGH, Urteil vom 24.06.1981, IVb ZR 513/80, FamRZ 1981, S. 944 ff., recherchiert bei juris, 3. Leitsatz und Rn. 18 - 23).
  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Je kürzer die Ehedauer, desto geringer sind die Anforderungen an die Billigkeitsabwägung; entsprechend sind die Anforderungen bei einer nur bis zu zweijährigen Ehedauer geringer als bei einer längeren Ehe, denn schon wegen einer derart kurzen Dauer der Ehe kann die innere Rechtfertigung für eine unbeschränkte Unterhaltsverpflichtung fehlen (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1988, IVb ZR 23/88, FamRZ 1989, S. 483 ff., recherchiert bei juris, 2. Leitsatz und Rn. 30 ff.; Palandt-Brudermüller, a. a. O., § 1579 Rn. 6 - 9).
  • OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08

    Sofortige Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei langer Trennungszeit

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    (bb) Auch kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, dass ein dem Grunde nach gegebener nachehelicher Aufstockungsunterhaltsanspruch grundsätzlich nicht ohne eine Übergangsfrist sofort nach § 1578 b BGB befristet werden darf (vergleiche OLG Bremen, Beschluss vom 12.9.2008, Az. 5 WF 62/08, BeckRS 2008, Nr. 23245).
  • BGH, 07.11.2001 - XII ZR 247/00

    Geltendmachung des Scheiterns der Ehe durch den Betreuer eines geisteskranken

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Vergleichbares hat der BGH in einem Fall seniler Demenz des Scheidungsantragstellers entschieden (Urteil vom 07.11.2001, XII ZR 247/00, FamRZ 2002, S. 316 ff., recherchiert bei juris, Rn. 9 - 16).
  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 34/88

    Scheidungsbegehren eines geschäftsunfähigen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Ein solcher Zustand jenseits des Zerrüttungsempfindens kann, zumal es nach dem heutigen Scheidungsrecht auf den Grund für das Scheitern der Ehe nicht mehr ankommt, nicht geringer bewertet werden als der bewusste Verlust der ehelichen Gesinnung, sodass die Ehe eines geistig so schwer Geschädigten auf Antrag scheidbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.1989, IVb ZR 34/88, NJW 1989, S. 1988 ff. = FamRZ 1989, S. 479 ff., recherchiert bei juris, 2. Leitsatz und Rn. 18).
  • BVerfG, 18.06.2012 - 1 BvR 774/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Zurechnung fiktiver Einkünfte des

    Auszug aus OLG Hamm, 16.08.2013 - 3 UF 43/13
    Bringt man entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 18.06.2012, 1 BvR 774/10, NJW 2012, S. 2420 ff., recherchiert bei juris, Rn. 22) bei fiktivem Ansatz dieses Einkommens ebenso fiktive berufsbedingte Aufwendungen von pauschal 5 % in Abzug, verblieben 1.534,13 Euro.
  • OLG Hamm, 02.11.2023 - 4 UF 87/23

    Scheitern der ehelichen Lebensgemeinschaft; Suizidgefährdung; psychische

    Allein der etwaige Wunsch des anderen Ehegatten, an der Ehe doch festzuhalten, steht deshalb der Annahme des Scheiterns nicht entgegen (OLG Hamm, Beschluss vom 16.08.2013 - 3 UF 43/13, FamRZ 2013, 1889).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13   

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https://dejure.org/2013,22238
BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13 (https://dejure.org/2013,22238)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2013 - XII ZB 270/13 (https://dejure.org/2013,22238)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 (https://dejure.org/2013,22238)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beschwerde der Verfahrenspflegerin im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahrenspfleger und die Beschwerde im Namen des Betroffenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 1731
  • BtPrax 2013, 261
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 474/11

    Betreuungsverfahren: Einrede der Verjährung durch den Verfahrenspfleger

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13
    Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betreuten kundzutun und dessen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen (Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 474/11 - FamRZ 2012, 1798 Rn. 12 zum Betreuungsverfahren).

    Anders als der Betreuer in dem jeweiligen Aufgabenkreis gemäß § 1902 BGB ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 474/11 - FamRZ 2012, 1798 Rn. 13 zum Betreuungsverfahren; vgl. auch Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 10 Rn. 15).

  • BVerfG, 22.05.2013 - 1 BvR 372/13

    Verfahrenspflegschaft gem § 276 Abs 1 FamFG umfasst jedenfalls in

    Auszug aus BGH, 14.08.2013 - XII ZB 270/13
    Die Vorschrift korrespondiert mit derjenigen des § 315 Abs. 2 FamFG, durch die dem Verfahrenspfleger die verfahrensrechtliche Rechtsstellung eines selbständigen Verfahrensbeteiligten eingeräumt wird (Keidel/Budde FamFG 17. Aufl. § 335 Rn. 3; vgl. auch BVerfG FamRZ 2013, 1279).
  • BVerfG, 26.04.2023 - 2 BvL 14/19

    Unzulässige amtsgerichtliche Vorlage betreffend landesrechtliche Regelung zur

    Ein Verfahrenspfleger ist kein gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. § 276 Abs. 3 Satz 3 FamFG), sondern als eigenständiger Beteiligter des Verfahrens (§ 274 Abs. 2 FamFG) zur Geltendmachung sämtlicher Verfahrensrechte des Betroffenen befugt, indem er fremde Rechte im eigenen Namen geltend macht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 4 f.; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 4 f.; Bumiller, in: Bumiller/Harders/Schwamb, FamFG, 13. Aufl. 2022, § 276 Rn. 1; Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 276 Rn. 2, Rn. 39c ; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.).

    Im Vorlagebeschluss hat das Amtsgericht nicht dargelegt, weshalb es den Antrag der Verfahrenspflegerin vom 5. November 2019, der ausdrücklich "im Namen des Betroffenen" gestellt worden ist, für zulässig erachtet, obwohl ein nicht im eigenen Namen gestellter Antrag eines Verfahrenspflegers in Rechtsprechung und Schrifttum als unzulässig angesehen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 2 f.; und Beschluss vom 22. März 2017 - XII ZB 460/16 -, Rn. 4; Giers, in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 276 Rn. 24 f.; und Fröschle, in: Prütting/Helms, FamFG, § 274 Rn. 29 ).

    Auch eine Umdeutung eines im Namen des Betroffenen gestellten Antrags in einen Antrag im eigenen Namen des Verfahrenspflegers wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für nicht möglich erachtet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 -, juris, Rn. 7).

  • BGH, 22.02.2017 - XII ZB 341/16

    Unterbringungssache: Anwesenheit des Betreuers und des Verfahrenspflegers bei der

    Die vorrangige Aufgabe des Verfahrenspflegers besteht darin, gegenüber dem Gericht den Willen des Betreuten kundzutun und dessen aus Art. 103 Abs. 1 GG folgenden Anspruch auf rechtliches Gehör zu verwirklichen (im Anschluss an die Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013, XII ZB 270/13, FamRZ 2013, 1731 und vom 22. August 2012, XII ZB 474/11, FamRZ 2012, 1798).

    Außerdem hat er den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betreuten zu erkunden und in das Verfahren einzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 3 und vom 22. August 2012 - XII ZB 474/11 - FamRZ 2012, 1798 Rn. 12).

  • BGH, 11.02.2015 - XII ZB 48/14

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen durch den von dem

    Die in einer Betreuungssache im Namen des Betroffenen eingelegte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn der sich für ihn legitimierende Rechtsanwalt nur von dem insoweit nicht vertretungsberechtigten Verfahrenspfleger beauftragt wurde (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. August 2013, XII ZB 270/13 - juris).

    Anders als der Betreuer in dem jeweiligen Aufgabenkreis gemäß § 1902 BGB ist der Verfahrenspfleger nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 3 ff. mwN).

  • BGH, 22.03.2017 - XII ZB 460/16

    Beschwerde des Verfahrenspflegers in Unterbringungssachen: Statthaftigkeit nach

    Zur Einlegung der Beschwerde im Namen der Betroffenen ist der Verfahrenspfleger nicht befugt (Senatsbeschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 4 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 474/11 - FamRZ 2012, 1798 Rn. 13 für das Betreuungsverfahren).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 370/17

    Bestellung eines Verfahrenspflegers als gesetzlicher Vertreter des Betroffenen in

    Anders als der Betreuer in dem jeweiligen Aufgabenkreis ist er jedoch nicht gesetzlicher Vertreter des Betroffenen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 2015 - XII ZB 48/14 - FamRZ 2015, 918 Rn. 6 und vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 23.03.2017 - XII ZB 341/16
    Außerdem hat er den tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des Betreuten zu erkunden und in das Verfahren einzubringen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. August 2013 - XII ZB 270/13 - juris Rn. 3 und vom 22. August 2012 - XII ZB 474/11 - FamRZ 2012, 1798 Rn. 12).
  • LG Lübeck, 09.10.2015 - 7 T 388/15

    Unterbringungssache: Zulässigkeit des Antrags des Verfahrenspflegers auf

    Ein vom Verfahrenspfleger im Namen der Betroffenen eingelegtes Rechtsmittel wäre nämlich deshalb unzulässig, weil der Verfahrenspfleger nicht der (gesetzliche) Vertreter eines Betroffenen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14.08.2013, Az. XII ZB 270/13, BeckRS 2013, 15536; BGH, Beschluss vom 11.02.2015, Az. XII ZB 48/14, NJW 2015, 1385).
  • BPatG, 06.05.2014 - 10 W (pat) 130/14

    Patentbeschwerdeverfahren - unzulässige Beschwerde - Beschwerdeführer fehlt als

    Wenn ein Rechtsmittel - wie hier - ausdrücklich "namens und im Auftrag" einer am vorinstanzlichen Verfahren unbeteiligten Person eingelegt worden ist, kann dieses nachträglich nicht mehr im Wege einer Umdeutung einer anderen Person zugeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14.August 2013, Az.:XIIZB 270/13, Leitsatz veröffentlicht u.a. in: FamRZ 2013, 1731; vgl. auch: BFH, Urteil vom 11.April 2013, Az.: IV R 20/10, veröffentlicht u.a. in: DB 2013, 1940, 1942).
  • BPatG, 13.05.2014 - 10 W (pat) 135/14
    Wenn ein Rechtsmittel - wie hier - ausdrücklich für eine am vorinstanzlichen Verfahren unbeteiligte Person eingelegt worden ist, kann dieses nachträglich nicht mehr im Wege einer Umdeutung einer anderen Person zugeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2013, Az.: XII ZB 270/13, Leitsatz veröffentlicht u. a. in: FamRZ 2013, 1731; vgl. auch: BFH, Urteil vom 11. April 2013, Az.: IV R 20/10, veröffentlicht u. a. in: DB 2013, 1940, 1942).
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