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   BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13   

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https://dejure.org/2015,5781
BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13 (https://dejure.org/2015,5781)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13 (https://dejure.org/2015,5781)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - XII ZB 608/13 (https://dejure.org/2015,5781)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1835 Abs 3 BGB, § 277 Abs 2 S 2 FamFG, § 2 RVG, § 23 Abs 3 S 1 RVG, § 25 Abs 1 S 1 KostO
    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung anwaltsspezifischer Tätigkeiten nach anwaltlichem Gebührenrecht; Geschäftswert für die Gebührenberechnung bei Prüfung eines zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegten Mietvertrages

  • IWW

    § 70 Abs. 1 FamFG, § ... 10 Abs. 4 Satz 2 FamFG, § 277 Abs. 2 FamFG, § 277 Abs. 1 FamFG, §§ 1, 2, 3 Abs. 1, 2 VBVG, § 1835 Abs. 3 BGB, Nr. 2300 VV RVG, § 23 Abs. 3 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG, § 99 Abs. 1 GNotKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 1907 Abs. 3 BGB, § 15 Abs. 1, 2 RVG, Nr. 7002 VV RVG, Nr. 7006 VV RVG, § 277 Abs. 5 FamFG, § 22 Abs. 1 RVG, § 277 Abs. 1 Satz 1 FamFG, § 1835 Abs. 1 bis 2 BGB, § 277 Abs. 2 Satz 2 FamFG, 2 des Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes (VBVG), § 277 FamFG, § 136 Abs. 1 Nr. 1 GNotKG, § 3 Abs. 2 GNotKG, § 23 Abs. 1 Satz 1 RVG, § 23 Abs. 1 Satz 2 RVG, § 49 b Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 3 VBVG, § 277 Abs. 3 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss auf die Gebührenberechnung

  • rewis.io

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung anwaltsspezifischer Tätigkeiten nach anwaltlichem Gebührenrecht; Geschäftswert für die Gebührenberechnung bei Prüfung eines zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegten Mietvertrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen einer Feststellung der Erforderlichkeit anwaltsspezifischer Tätigkeiten im Bestellungsbeschluss auf die Gebührenberechnung

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Abrechnung anwaltsspezifischer Tätigkeiten nach anwaltlichem Gebührenrecht; Geschäftswert für die Gebührenberechnung bei Prüfung eines zur betreuungsgerichtlichen Genehmigung vorgelegten Mietvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Reduzierung der Vergütung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abrechnung nach RVG in Betreuungssachen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Verfahrenspflegers in einer Betreuungssache auf Festsetzung einer Vergütung nach dem RVG

  • lawgistic.de (Kurzmitteilung/Auszüge)

    § 23 VV RVG, § 99 GNotKG
    Wert für Überprüfung eines Mietvertrags: fünffacher Jahreswert - § 99 GNotKG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Verfahrenspflegers in einer Betreuungssache auf Festsetzung einer Vergütung nach dem RVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 643
  • MDR 2015, 611
  • FGPrax 2015, 127 (Ls.)
  • FamRZ 2015, 847
  • Rpfleger 2015, 473
  • BtPrax 2015, 109
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13

    Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für

    Auszug aus BGH, 25.02.2015 - XII ZB 608/13
    Dieser kann daher eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 8 mwN).

    b) Die Frage, unter welchen Umständen ein Verfahrenspfleger im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, unter denen ihm eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu bewilligen ist, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters, die im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt überprüfbar ist (Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 10 mwN).

    c) Hat das Amtsgericht bereits bei der Bestellung des Verfahrenspflegers die für das Vergütungsverfahren bindende Feststellung getroffen, dass der Verfahrenspfleger eine anwaltsspezifische Tätigkeit ausübt oder liegen die Voraussetzungen hierfür vor (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 24. September 2014 - XII ZB 444/13 - FamRZ 2015, 137 Rn. 9 mwN), bestimmt sich die Höhe seiner Vergütung nach den maßgeblichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

  • OLG München, 12.10.2016 - 15 U 2340/16

    Zum Gegenstandswert anwaltlicher Tätigkeit bei aufgrund vorzeitiger Beendigung

    Dabei stützte es sich auf die Ausführungen des BGH im Beschluss vom 25.02.2015 (Az. XII ZB 608/13).

    Allerdings hat der BGH in seiner Entscheidung vom 25.02.2015, XII ZB 608/13 angenommen, die Prüfung eines Mietvertrages durch einen als Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalt sei ein Fall des § 23 Abs. 3 Satz 1 GVG, da diese Überprüfung nicht Gegenstand eines gesonderten Gerichtsverfahrens sein könne.

  • OLG Bremen, 21.10.2020 - 5 W 14/20
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der den Vertrag überprüfende Rechtsanwalt gegenüber der anderen Vertragspartei überhaupt in Erscheinung tritt oder einen sichtbaren Beitrag bei der Gestaltung des Vertragsinhalts liefert; die bloße "interne" - also auf den Mandanten ausgerichtete - Überprüfung eines Vertrags stellt bereits eine Mitwirkungshandlung i.S.v. Vorbemerkung 2.3 zu VV 2300 dar (vgl. BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 20; LG Nürnberg-Fürth, Beschl. v. 12.05.2015, 6 S 112/15 - juris- Rn. 3 m.w.N.; Teubel in: Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 7. Auflage 2018, VV Vorbemerkung 2.3 Rn. 6; Hanses, Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 25.02.2015, ZFSch 2015 S. 463, 465).

    Eine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift, die eine Herabsetzung der Vergütung des Verfahrenspflegers erlaubt, besteht nicht (BGH Beschl. v. 25.02.2015, XII ZB 608/13 - juris - Rn. 24).

  • LG München I, 16.02.2023 - 4 O 14404/22

    Unionsrechtswidrige Anwaltsvergütungsvereinbarung mit Verbraucher

    Darüber hinaus verweist die Klägerin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.02.2015, Az.: XII ZB 608/13, NJW-RR 2015, 643.
  • OLG Dresden, 14.06.2023 - 12 W 116/23

    Festsetzungsfähigkeit der Gerichtsauslagen für einen Verfahrenspfleger im

    Ein Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Verfahrenspflegschaft für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Vormund oder ein Betreuer einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, kann darum Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen (BGH, Beschluss vom 11.12.2019 - XII ZB 276/19 Rn. 13 u. Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 18; HK-RVG/Mayer, 8. Aufl., § 1 Rn. 142 m.w.N.).

    Denn der Verfahrenspfleger hatte nicht nur zu prüfen, ob dessen Höhe angemessen war, sondern auch, ob der damit verbundene Verzicht auf die weitergehende ursprüngliche Klageforderung den Kläger unangemessen benachteiligte (vgl. BGH, Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, Rn. 22).

  • LG Hagen, 27.10.2015 - 6 T 90/15

    Vergütung des Verfahrenspflegers im Betreuungsverfahren; Abrechnung bei

    Die Abrechnung erfolgt nach § 13 RVG ohne die für einen bestellten Rechtsanwalt geltenden Einschränkungen gemäß § 49 RVG (vgl. BGH Rpfleger 2015, 473-475).

    Die Abrechnung erfolgt nach § 13 RVG ohne die für einen bestellten Rechtsanwalt geltenden Einschränkungen gemäß § 49 RVG (vgl. BGH Rpfleger 2015, 473-475).

  • LG Münster, 12.08.2020 - 5 T 387/20
    Dieser kann daher eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzuziehen würde (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - XII ZB 608/13 -, Rn. 18, juris).
  • OLG Frankfurt, 02.10.2023 - 20 W 158/23

    Gegenstandswert von betreuungsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Dass sie für Betreuungsverfahren in erster Instanz wegen der Kostenvorschrift in Nr. 11100 KV-GNotKG in der Regel nicht zur Anwendung kommt (vgl. Korintenberg/Fackelmann, a.a.O., § 36 Rz. 2; NK-Gesamtes Kostenrecht/Volpert/Teubel, a.a.O., § 60 GNotKG Rz. 6, BGH FamRZ 2015, 847, zitiert nach juris), ändert daran nichts.
  • AG Borken, 09.04.2020 - 23 XVII 472/18
    Der Gegenstandswert richtet sich nach § 23 RVG i. V. m. § 45 Abs. 3 GNotKG (vgl. auch BGH, NJW-RR 2015, 643 ff sowie Pfeiffer in Bormann/Diehn/Sommerfeld, § 45 GNotKG, Rn 14).
  • LG München I, 11.05.2021 - 13 T 13463/20

    Zu den Aufgaben und Befugnissen eines Verfahrenspflegers in Betreuungsverfahren

    Die Kammer verkennt nicht, dass sich der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Fällen (vgl. BGH Beschluss vom 16.12.2020 - XII ZB 410/20, BGH Beschluss vom 25.02.2015 - XII ZB 608/13, BGH Beschluss vom 24.09.2014 - XII ZB 444/13, BGH Beschluss vom 27.06.2012 - XII ZB 685/11) mit Fallkonstellationen wie der vorliegenden (Bestellung von Verfahrenspflegern in Genehmigungsverfahren bzgl. Immobiliengeschäfte) beschäftigt hat.
  • LG Darmstadt, 21.05.2019 - 5 T 226/18
    Liegen die Voraussetzungen einer Abrechnung nach dem RVG vor, hat der Verfahrenspfleger grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Abrechnung nach dem RVG und einer Vergütung nach § 3 VBVG (so auch BGH, Beschl. v. 25.02.2015, Az. XII ZB 608/13, juris Rn. 25).
  • LG Bielefeld, 09.06.2022 - 23 T 292/22
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Rechtsprechung
   BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,5696
BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14 (https://dejure.org/2015,5696)
BGH, Entscheidung vom 04.03.2015 - XII ZB 396/14 (https://dejure.org/2015,5696)
BGH, Entscheidung vom 04. März 2015 - XII ZB 396/14 (https://dejure.org/2015,5696)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 303 Abs 2 Nr 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen gegen die Erweiterung des Aufgabenkreises für den Berufsbetreuer

  • IWW

    § 70 Abs. 3 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, § 303 Abs. 2 FamFG, § 7 FamFG, § 303 Abs. 1 Nr. 1 FamFG, § 293 Abs. 1 FamFG, § 293 Abs. 2 FamFG, § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erweiterung einer bestehenden Betreuung für einen nahen Angehörigen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerdeberechtigung naher Angehöriger, Verfahrensbeteiligung, Erweiterung des Aufgabenkreises des Berufsbetreuers

  • rewis.io

    Betreuungsverfahren: Voraussetzungen einer Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen gegen die Erweiterung des Aufgabenkreises für den Berufsbetreuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 303 Abs. 2 Nr. 1
    Erweiterung einer bestehenden Betreuung für einen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beschwerdebefugnis eines nahen Angehörigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1154
  • MDR 2015, 480
  • FGPrax 2015, 138
  • FamRZ 2015, 843
  • BtPrax 2015, 109
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.11.2014 - XII ZB 117/14

    Anordnung einer rechtlichen Betreuung: Berechtigung des Vorsorgebevollmächtigten

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten zu 2 im Verfahren der Rechtsbeschwerde ergibt sich daraus, dass ihre Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts ohne Erfolg geblieben ist (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249 Rn. 4 mwN).

    Schließlich ergibt sich eine Beschwerdebefugnis für die im eigenen Namen eingelegte Beschwerde der Beteiligten zu 2 auch nicht aus der ihr erteilten Vollmacht (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2014 - XII ZB 117/14 - FamRZ 2015, 249).

  • BGH, 09.04.2014 - XII ZB 595/13

    Betreuungssache: Konkludente Verfahrensbeteiligung eines Abkömmlings des

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14
    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, fehlt ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).

    Die Nichterwähnung im Rubrum stünde einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschluss vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).

  • LG Landau/Pfalz, 15.06.2010 - 3 T 42/10

    Betreuungsverfahren: Erweiterung der Beschwerdebefugnis auf bislang nicht

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14
    Dabei kann dahinstehen, ob die Bekanntgabe der abschließenden Sachentscheidung an einen Angehörigen aus dem nach § 303 Abs. 1 Nr. 1 FamFG privilegierten Personenkreis überhaupt als Entscheidung über dessen Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren verstanden werden kann (vgl. hierzu Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 303 Rn. 20; LG Landau FamRZ 2011, 60, 61).
  • BGH, 30.03.2011 - XII ZB 692/10

    Betreuungsverfahren: Statthaftigkeit der zulassungsfreien Rechtsbeschwerde gegen

    Auszug aus BGH, 04.03.2015 - XII ZB 396/14
    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG im ersten Rechtszug nicht beteiligt worden, fehlt ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung das Recht der Beschwerde unabhängig davon, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (Senatsbeschlüsse vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 10 und vom 30. März 2011 - XII ZB 692/10 - FamRZ 2011, 966 Rn. 6).
  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16

    Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem

    Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich aber aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG, weil die Bevollmächtigte als Tochter der Betroffenen zu dem von dieser Vorschrift genannten Personenkreis gehört, in den vorhergehenden Rechtszügen beteiligt worden ist und die Rechtsbeschwerde jedenfalls auch im Interesse der Betroffenen eingelegt hat (vgl. Senatsbeschluss vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 6 ff. mwN).
  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

    Daher ist in einem neuen Verfahren zur Erweiterung des Aufgabenkreises gemäß § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG auch erneut über die Verfahrensbeteiligung naher Angehöriger zu entscheiden (Senatsbeschluss vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 9 mwN).

    Eine bloße Bekanntgabe der die Instanz abschließenden Entscheidung genügt hingegen für eine Beteiligung i.S.d. §§ 7, 274, 303 Abs. 2 FamFG nicht (LG Landau FamRZ 2011, 60, 61; Keidel/Budde FamFG 19. Aufl. § 303 Rn. 27; offengelassen im Senatsbeschluss vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 9).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 493/15

    Beschwerde gegen die Einrichtung einer Betreuung: Beschränkung auf die Auswahl

    Die Nichterwähnung im Rubrum des amtsgerichtlichen Beschlusses steht einer tatsächlichen Hinzuziehung zum Verfahren im Sinne des § 7 FamFG nicht entgegen (Senatsbeschlüsse vom 4. März 2015 - XII ZB 396/14 - FamRZ 2015, 843 Rn. 7 und vom 9. April 2014 - XII ZB 595/13 - FamRZ 2014, 1099 Rn. 11 mwN).
  • LG Bochum, 04.10.2018 - 7 T 224/18

    Beschwerdeberechtigung einer Person als Schwester des Betroffenen bei Beteiligung

    Ist ein Angehöriger aus dem privilegierten Personenkreis des § 303 Abs. 2 FamFG nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt worden, wird ihm nach der eindeutigen gesetzlichen Regelung die Beschwerdebefugnis versagt - und zwar unabhängig davon, aus welchen Gründen eine Beteiligung am erstinstanzlichen Verfahren nicht erfolgte (zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 11.07.2018, XII ZB 471/17, zitiert nach Juris; BGH, BtPrax 2015, 109; Keidel-Budde, a.a.O., § 303, Rn. 27).

    Die Verfahrensbeteiligung muss gerade in dem Verfahren erfolgen, dessen abschließende Sachentscheidung angegriffen wird (BGH, BtPrax 2015, 109).

  • LG Bielefeld, 14.11.2019 - 23 T 520/19
    Ist ein Kann-Beteiligter im ersten Rechtszug nicht gemäß §§ 274 Abs. 4, 7 Abs. 3 FamFG beteiligt worden, steht ihm das Recht der Beschwerde unabhängig davon nicht zu, aus welchen Gründen die Beteiligung im ersten Rechtszug unterblieben ist (vgl. BGH BtPrax 2015, 72; MDR 2015, 480; NJW 2014, 1885).
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