Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17   

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BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 (https://dejure.org/2018,8826)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1897 BGB, § 1897 Abs. 1 BGB, § ... 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB, § 72 Abs. 1 Satz 1 FamFG, §§ 1908 i Abs. 1, 1807 BGB, § 26 FamFG, § 1897 Abs. 6 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB, § 1899 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • rewis.io

    Betreuung: Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • ra.de
  • rabüro.de

    Zur Beachtlichkeit eines Betreuervorschlags des Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897 Abs. 4 S. 1
    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers; Geschäftsfähigkeit oder natürliche Einsichtsfähigkeit des zu Betreuenden als Voraussetzung für einen Betreuervorschlag nach § 1897 Abs. 4 S. 1 BGB

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anforderungen an Betreuervorschlag durch den Betroffenen

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betreuerbestellung - Wunsch des Betreuten

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorschlag eines Betreuers bindend

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Betreuervorschlag erfordert keine Geschäftsfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1878
  • MDR 2018, 938
  • FGPrax 2018, 125
  • FamRZ 2018, 945
  • Rpfleger 2018, 448
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 57/17

    Rechtliche Betreuung: Anforderungen an einen beachtlichen Betreuervorschlag des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Vielmehr genügt, dass der Betroffene seinen Willen oder Wunsch kundtut, eine bestimmte Person solle sein Betreuer werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017, XII ZB 57/17, FamRZ 2017, 1612).

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 390/16

    Betreuerauswahl: Ausschluss eines nahen Verwandten des Betroffenen zugunsten

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Keinesfalls aber genügt sie den besonderen Anforderungen an die tatrichterliche Ermittlungspflicht, die bestehen, wenn ein mit dem Betroffenen persönlich Verbundener und von ihm wiederholt Benannter als Betreuer übergangen werden soll (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 13 mwN).

    In Würdigung der in § 1897 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 1 BGB getroffenen Wertentscheidungen wird ein Ehegatte des Betroffenen, der zu ihm persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, deshalb bei der Betreuerauswahl besonders zu berücksichtigen sein und nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden können, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Juli 2017 - XII ZB 390/16 - FamRZ 2017, 1779 Rn. 12).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 222/17

    Betreuungssache: Überprüfung der Betreuerauswahl durch das Beschwerdegericht

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Es muss die konkrete Gefahr bestehen, dass der Vorgeschlagene die Betreuung des Betroffenen nicht zu dessen Wohl führen kann oder will (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017, XII ZB 222/17, FamRZ 2018, 55).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.11.2017 - XII ZB 90/17

    Betreuungssache: Beurteilung der Eignung einer bestimmten Person als Betreuer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 589/17
    Über die Betreuung als solche ist daher nicht mehr zu befinden (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 11 mwN).

    Sie ist rechtlich fehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 8. November 2017 - XII ZB 90/17 - FamRZ 2018, 206 Rn. 13 mwN).

  • BGH, 28.03.2018 - XII ZB 558/17

    Berücksichtigung des Willen eines zu Betreuenden bei der Auswahl des Betreuers;

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 15 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Etwaigen Missbräuchen und Gefahren wird vielmehr hinreichend durch die begrenzte, letztlich auf das Wohl des Betroffenen abstellende Bindungswirkung eines solchen Vorschlags begegnet (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN und vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 29.04.2020 - XII ZB 242/19

    Betreuerbestellung: Notwendigkeit bei vorhandener Vorsorgevollmacht; weitere

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).
  • BGH, 09.05.2018 - XII ZB 521/17

    Bestellung eines vom Betreuten gewünschten Betreuers; Erforderlichkeit einer

    Auch die Motivation des Betroffenen ist für die Frage, ob ein betreuungsrechtlich beachtlicher Vorschlag vorliegt, ohne Bedeutung (Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 57/17 - FamRZ 2017, 1612 Rn. 17 mwN).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen die vom Gericht zu treffenden Feststellungen einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis ergeben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - juris Rn. 14 und vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 222/17 - FamRZ 2018, 55 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 17.03.2021 - XII ZB 289/20

    Zu den Voraussetzungen, unter denen nach § 1897 Abs. 4 Satz 1 BGB bei der Auswahl

    c) Die vom Tatrichter vorzunehmende Beurteilung der Eignung einer Person als Betreuer ist rechtsfehlerhaft, wenn der Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der Eignung verkennt, relevante Umstände in unvertretbarer Weise bewertet oder bei der Subsumtion wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 15 mwN).
  • LG Regensburg, 20.08.2020 - 52 T 76/20

    Zur Auswahl der Person des Betreuers bei einer Verlängerung der Betreuung

    Weder Geschäftsfähigkeit noch natürliche Einsichtsfähigkeit müssen vorliegen (BGH NJW 2011, 925; FamRZ 2011, 880; NJW-RR 2015, 450; NJW 2018, 1878; Müller-Engels in: BeckOK BGB, 54. Edition, Stand 01.05.2020, Rz. 15 zu § 1897).

    Soweit es um die Eignung der vorgeschlagenen Person geht, müssen diese Erkenntnisse geeignet sein, einen das Wohl des Betroffenen gefährdenden Eignungsmangel auch für die Zukunft und bezogen auf den von der Betreuung umfassten Aufgabenkreis zu begründen (BGH NJW 2018, 1878).

  • BGH, 25.03.2020 - XII ZB 43/20

    Bestellung einer Person zum Berufsbetreuer auf Wunsch eines Betroffenen

    Dies setzt voraus, dass sich aufgrund einer umfassenden Abwägung aller relevanten Umstände Gründe von erheblichem Gewicht ergeben, die gegen die Bestellung der vorgeschlagenen Person sprechen (st. Rspr., vgl. etwa Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 589/17 - FamRZ 2018, 945 Rn. 13 f.).
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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9118
BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14.03.2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
BGH, Entscheidung vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 (https://dejure.org/2018,9118)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 4 VBVG, § 74 Abs. 6 Satz 3 FamFG, § 1901 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzungsverfahren für den Betreuer: Prüfung des Inhalts der Ausbildung bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung wegen nutzbarer Fachkenntnisse

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sonstige Vergütung

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2
    Verpflichtung des Gerichts zur Vornahme einer konkreten Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung eines Betreuers bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG ; Erwerb der für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse im Sinne von § 4 Abs. ...

  • datenbank.nwb.de

    Betreuervergütung: Entscheidung über eine erhöhte Vergütung

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 1
    Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den erhöhten Stundensatz von 33,50 Euro rechtfertigt.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 707
  • MDR 2018, 702
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 956
  • Rpfleger 2018, 454
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 123/14

    Betreuervergütung: Stundensatzerhöhung für eine Kauffrau im Einzelhandel;

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015, XII ZB 123/14, FamRZ 2015, 1794).

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss der Tatrichter deshalb eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 5).

    Diese weicht nicht nur im zeitlichen Umfang, sondern auch hinsichtlich der Inhalte der Ausbildung und der Prüfung von der im Jahr 1994 erlassenen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten ab (vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).

  • BGH, 21.05.2014 - XII ZB 98/14

    Vergütungsfestsetzung für den Berufsbetreuer: Erhöhter Stundensatz wegen des

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17

    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer

    Auszug aus BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17
    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Bei der Entscheidung über eine erhöhte Vergütung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG muss das Gericht eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vornehmen, insbesondere den Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit feststellen und in die Würdigung einbeziehen, inwieweit diese Kenntnisse selbständiger und maßgeblicher Teil der Abschlussprüfung sind (Senatsbeschluss vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 3 mwN).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Die Frage, unter welchen Umständen ein Berufsbetreuer im Einzelfall die Voraussetzungen erfüllt, die gemäß § 4 Abs. 1 S. 2 VBVG (in der bis zum 26.07.2019 gültigen Fassung) die Bewilligung einer erhöhten Vergütung rechtfertigen, obliegt einer wertenden Betrachtung des Tatrichters ( BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZB 559/14, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1104; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ), wobei eine konkrete Betrachtung des tatsächlichen Inhalts der Ausbildung vorzunehmen ist, insbesondere der Umfang der für die Betreuung nutzbaren Ausbildungsinhalte bzw. deren Anteil an der Gesamtausbildungszeit festzustellen und in die Würdigung einzuziehen sind ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    "Nutzbare" Kenntnisse für eine Betreuung, die gemäß § 1901 BGB eine rechtliche Betreuung ist, sind regelmäßig u.a Rechtskenntnisse ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ); wobei aber z.B. ein Studium zum Diplomjuristen der DDR an der juristischen Hochschule Potsdam (Abschluss 1989) keine für eine Betreuung nutzbaren Fachkenntnisse vermittelt hat ( BGH , Beschluss vom 16.03.2016, Az.: XII ZB 685/13, u.a. in: FamRZ 2016, Seite 1072; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

    Gleiches gilt wohl auch für die Ausbildung zur Krankengymnastin bzw. zur Physiotherapeutin ( BGH , Beschluss vom 14.03.2018, Az.: XII ZB 146/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 707 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).

  • BGH, 03.03.2021 - XII ZB 118/20

    Festsetzung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers aufgrund Erwerbs der für

    Die Zurückverweisung gibt dem Beschwerdegericht zugleich Gelegenheit zur Prüfung, ob die von ihm zugrunde gelegte Ausbildungsordnung einschlägig ist (vgl. dazu auch Senatsbeschlüsse vom 14. März 2018 - XII ZB 146/17 - FamRZ 2018, 956 Rn. 4 und vom 15. Juli 2015 - XII ZB 123/14 - FamRZ 2015, 1794 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8636
BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17 (https://dejure.org/2018,8636)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZB 452/17 (https://dejure.org/2018,8636)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 (https://dejure.org/2018,8636)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 112 Abs. 2 DRiG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 4 VBVG, § 1901 Abs. 1 BGB, § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB, §§ 4, 5 VBVG

  • Wolters Kluwer

    Sprachkenntnisse als besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG hinsichtlich Nutzbarkeit für die Führung der Betreuung; Vergütung eines Berufsbetreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betreuervergütung, Sprachkenntnisse, Stundensatzhöhe, Nutzbare Fachkenntnissse

  • rewis.io

    Betreuervergütung: Erhöhung des Vergütungssatzes auf Grund von Sprachkenntnissen

  • ra.de
  • degruyter.com

    Sonstige Vergütung

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; BGB § 1901 Abs. 1
    Sprachkenntnisse als besondere Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG hinsichtlich Nutzbarkeit für die Führung der Betreuung; Vergütung eines Berufsbetreuers

  • rechtsportal.de

    VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erhöhung des Vergütungssatzes des Betreuers auf Grund von Sprachkenntnissen?

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 1 Satz 2 Nr 2
    Zur Frage, ob die im Rahmen eines Studiums erworbenen Kenntnisse einer Fremdsprache besondere für die Betreuung nutzbare Kenntnisse darstellen, die den erhöhten Stundensatz von 44 Euro rechtfertigen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 708
  • MDR 2018, 628
  • FGPrax 2018, 125
  • FamRZ 2018, 851
  • Rpfleger 2018, 379
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.2016 - XII ZB 346/15

    Betreuervergütung: Erwerb besonderer Kenntnisse durch eine in der Sowjetunion

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17
    Sprachkenntnisse sind keine besonderen Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/15, FamRZ 2017, 479 und vom 10. April 2013, XII ZB 349/12, FamRZ 2013, 1029).

    Nachdem der Senat in einem Parallelverfahren (XII ZB 346/15) entschieden hat, dass allein aus der Anerkennung eines Abschlusses nach § 112 Abs. 2 DRiG noch nicht auf den Erwerb besonderer Kenntnisse geschlossen werden kann, die für die Führung der Betreuung im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG nutzbar sind, stützt die Beteiligte zu 1 den von ihr beanspruchten Stundensatz auch auf die von ihr erworbenen russischen Sprachkenntnisse.

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG erhöht sich der Stundensatz (nur dann) von 27 EUR auf 44 EUR, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 9).

    Erforderlich ist, dass die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung von betreuungsrelevantem Wissen ausgerichtet ist, das über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 10 f. mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 12 mwN).

    Entsprechend wurden diese Abschlüsse durch mit anderen Staaten abgeschlossene Äquivalenzabkommen den in der vormaligen DDR erworbenen juristischen Diplomabschlüssen gleichgestellt (vgl. BT-Drucks. 12/6243 S. 8; Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2016 - XII ZB 346/15 - FamRZ 2017, 479 Rn. 18 ff.).

  • BGH, 10.04.2013 - XII ZB 349/12

    Berufsbetreuervergütung: Vergleichbarkeit einer Ausbildung zum Diplomjuristen in

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17
    Sprachkenntnisse sind keine besonderen Kenntnisse im Sinne des § 4 VBVG, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind (Fortführung der Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 2016, XII ZB 346/15, FamRZ 2017, 479 und vom 10. April 2013, XII ZB 349/12, FamRZ 2013, 1029).

    aa) Dass aus den juristischen Inhalten des mit der Fachrichtung Völkerrecht abgeschlossenen Hochschulstudiums keine besonderen für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse abgeleitet werden können, wird von der Beteiligten zu 1 nicht mehr in Frage gestellt (vgl. Senatsbeschluss vom 10. April 2013 - XII ZB 349/12 - FamRZ 2013, 1029 Rn. 15 ff.).

  • BGH, 26.03.2014 - XII ZB 346/13

    Tätigkeit und Vergütung des Berufsbetreuers: Beiordnung eines

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 452/17
    Die mit diesem Aufgabenkreis unabdingbar verknüpfte persönliche Kontaktaufnahme zu dem Betreuten (vgl. § 1901 Abs. 3 Satz 3 BGB) ist eine Nebenpflicht (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 - FamRZ 2014, 1013 Rn. 8 mwN).

    Damit steht im Einklang, dass die Kosten eines gegebenenfalls für die Kommunikation mit dem Betreuten benötigten Dolmetschers mit der Pauschalvergütung nach §§ 4, 5 VBVG abgegolten sind (Senatsbeschluss vom 26. März 2014 - XII ZB 346/13 - FamRZ 2014, 1013 Rn. 7 ff.).

  • BGH, 14.03.2018 - XII ZB 146/17

    Zur Frage, ob eine Ausbildung zur Physiotherapeutin / Krankenpflegerin den

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf Folgendes hin: Kenntnisse, die in vergütungsrelevanter Weise "für die Betreuung nutzbar" sind, werden im Hinblick darauf, dass es sich bei der Betreuung um eine rechtliche Betreuung handelt (§ 1901 BGB), regelmäßig Rechtskenntnisse sein (vgl. Senatsbeschlüsse vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - zur Veröffentlichung bestimmt und vom 21. Mai 2014 - XII ZB 98/14 - FamRZ 2014, 1361 Rn. 11 mwN).
  • BGH, 14.12.2022 - XII ZB 342/22

    Der anwaltliche Ergänzungsbetreuer hat für den Betreuten Tätigkeiten im Rahmen

    Die Betreuung umfasst nach § 1901 Abs. 1 BGB alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen (Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 - NJW-RR 2018, 708 Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 21.10.2020 - 5 T 343/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

    Gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG in der Fassung vom 22.6.2019 richtet sich die Vergütung nach Vergütungstabelle C, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind und wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 -, juris-Rn. 8 zu § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 gültigen Fassung).
  • AG Brandenburg, 17.08.2020 - 85 XVII 324/15
    Auch Sprachkenntnisse sind keine besonderen Kenntnisse im Sinne des §§ 4 VBVG, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind ( BGH , Beschluss vom 28.02.2018, Az.: XII ZB 452/17, u.a. in: NJW-RR 2018, Seiten 708 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 14.10.2019, Az.: 11 T 6/19 ).
  • LG Saarbrücken, 16.10.2020 - 5 T 314/20

    Stundensatzhöhe bei der Vergütung eines Berufsbetreuers: Zulässigkeit der Prüfung

    Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 gültigen Fassung erhöht sich der Stundensatz (nur dann) von 27 ? auf 44 ?, wenn der Betreuer über besondere Kenntnisse verfügt, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, und diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule oder durch eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 452/17 -, juris-Rn. 8).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7496
OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. Februar 2018 - 2 Ws 60/18 (https://dejure.org/2018,7496)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayMRVG Art. 6 Abs. 4; BGB § 1901a Abs. 1; GG Art. 103 Abs. 1; StVollzG § 115 Abs. 1
    Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - Beachtung einer wirksamen Patientenverfügung und Anhörungserfordernis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Entscheidung über eine medizinische Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug - Beachtung einer wirksamen Patientenverfügung und Anhörungserfordernis

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer Patientenverfügung bei der Entscheidung über eine Zwangsmedikation im Rahmen der Unterbringung gem. § 63 StGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1542
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Unabhängig hiervon ist zu berücksichtigen, dass die Zwangsbehandlung eines Untergebrachten einen besonders schweren Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt (vgl. BVerfGE 128, 282 juris Rn. 43 f.; BVerfG NJW 2017, 1708 juris Rn. 29 m.w.N.).

    Die Strafvollstreckungskammer ist der Auffassung, dass der vom Bundesverfassungsgericht (in der Entscheidung vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09, BVerfGE 128, 282) angesichts des schwerwiegenden Grundrechtseingriffs geforderte besondere Schutz des Untergebrachten und die Sicherung einer dem Eingriff vorausgehenden, von der Unterbringungseinrichtung unabhängigen Prüfung über den in Art. 6 Abs. 4 BayMRVG normierten Richtervorbehalt vorliegend gewährleistet sei, indem für den Untergebrachten für den Bereich der Gesundheitsfürsorge ein Betreuer bestellt und seitens eines externen Sachverständigen nach persönlicher Exploration des Untergebrachten ein Gutachten zu entscheidungserheblichen Fragen der Zulässigkeit der beantragten Zwangsbehandlung eingeholt worden sei.

    Dass für den Untergebrachten ein Betreuer bestellt worden ist - bzw. wie es vorliegend der Fall ist, ein Vorsorgebevollmächtigter existiert und der Untergebrachte durch einen Rechtsanwalt verteidigt wird -, stellt ebenfalls keinen Umstand dar, der es ausreichen ließe, von der persönlichen Anhörung des Untergebrachten abzusehen, zumal das Bundesverfassungsgericht der Vorstellung, die Ablehnung des Patienten durch die (hier nicht vorliegende) Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters (Betreuers) zu überwinden, eine klare Absage erteilt hat (vgl. BVerfGE 128, 282 juris Rn. 42).

  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • OLG Karlsruhe, 11.09.2017 - 2 Ws 242/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Feststellung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • OLG Jena, 11.02.2015 - 1 Ws 40/15

    Maßregelvollzug in Thüringen: Anfechtbarkeit der gerichtlichen Zustimmung zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • BGH, 29.01.2014 - XII ZB 330/13

    Geschlossene Unterbringung eines Betreuten. Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • BVerfG, 27.02.2013 - 2 BvR 1872/10

    Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei Freiheitsentziehungen (Art 104 Abs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Die persönliche Anhörung gehört zu den bedeutsamen Verfahrensgarantien, deren Beachtung Art. 104 Abs. 1 GG fordert, zum Verfassungsgebot erhebt und so mit grundrechtlichem Schutz versieht, und ist Kernstück der Amtsermittlung (vgl. nur BVerfG NJW 1990, 2309, 2310 zu § 6 Abs. 1, § 12 Abs. 2 Satz 2 UBG BW; BVerfG Beschluss vom 13.02.2013 - 2 BvR 1872/10 - juris Rn. 17 zu § 5 Abs. 1 Satz 1, § 11 Abs. 2 FrhEntzG; BGH NJW-RR 2014, 642 juris Rn. 25 zu § 319 Abs. 1 FamFG).
  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Entsprechendes folgt aus dem zu den elementaren Grundsätzen des gerichtlichen Verfahrens gehörenden Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 MRK; BVerfGE 65, 171; Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., § 115 Rn. 6; Callies/ Müller-Dietz, a.a.O., § 115 Rn. 7).
  • OLG Stuttgart, 13.05.2014 - 4 Ws 63/14

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Anforderungen an die Begründung der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.02.2018 - 2 Ws 60/18
    Zur Klärung dieser Frage ist eine mündliche Anhörung, wie sie offenbar von den Strafvollstreckungskammern in den Verfahren, die den veröffentlichten Entscheidungen zur Zwangsbehandlung zugrunde liegen, auch regelmäßig durchgeführt wird (vgl. etwa OLG Karlsruhe, FamRZ 2015, juris Rn. 2; Justiz 2016, 58 juris Rn. 10; Beschluss vom 11.09.2017 - 2 Ws 242/17, juris Rn. 11; OLG Stuttgart Justiz 2014, 179 juris Rn. 8; Thüringer OLG, NStZ 2016, 247 juris Rn. 2) grundsätzlich unabdingbar (vgl. hierzu auch Greiner, Recht & Psychiatrie 2017, 10, 11 f.).
  • BGH, 15.03.2023 - XII ZB 232/21

    Patientenverfügung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten hinsichtlich einer

    Nach diesen Grundsätzen steht eine Patientenverfügung nur dann gemäß Art. 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 lit. b BayMRVG der Genehmigung einer Zwangsmaßnahme entgegen, wenn sie eine Regelung zu Zwangsbehandlungen enthält (LT-Drucks. 17/4944 S. 33 f.; vgl. auch OLG Nürnberg FamRZ 2018, 1542, 1543 zur alten Rechtslage) und auch in der konkreten Behandlungssituation Geltung beanspruchen soll.
  • OLG Hamm, 03.12.2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Vorschriften zur medizinischen

    Schließlich bedarf es schon mangels einer diesbezüglichen Verfahrensrüge vorliegend auch keiner Entscheidung, ob die Strafvollstreckungskammern bei der Prüfung von Zwangsmaßnahmen nach § 17a MRVG NRW im gerichtlichen Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG "regelmäßig" gehalten sind, den Betroffenen mündlich anzuhören (so bezüglich der gerichtlichen Zustimmung nach Art. 6 Abs. 4 S. 2 BayMRVG i.V.m. §§ 109 ff. StVollzG OLG Nürnberg, Beschluss vom 23.02.2018 - 2 Ws 60/18 -, juris).
  • LG Köln, 17.07.2019 - 123 StVK 98/19
    Ob der Auffassung, wonach bei der Prüfung von Zwangsbehandlungen im gerichtlichen Verfahren "regelmäßig" eine Anhörung zu erfolgen hat, zu folgen ist, kann dabei offenbleiben (dafür OLG München, Beschluss vom 04. März 2019 - 1 Ws 145/19; OLG Nürnberg, Beschluss vom 23. Februar 2018 - 2 Ws 60/18 - zweifelnd, im Ergebnis jedoch offengelassen OLG Hamm, Beschluss vom 03. Dezember 2018 - 1 Vollz (Ws) 311/18 -, jeweils zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,9895
BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 (https://dejure.org/2018,9895)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 74 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 1 FamFG, § 70 Abs. 2 Satz 2 FamFG, § 42 FamFG, § 321 a ZPO, § 43 FamFG, § 44 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Zulassen einer Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Gegenvorstellung durch das Beschwerdegericht hinsichtlich Feststellung der objektiven Willkürlichkeit der ursprünglichen Entscheidung; Bewilligung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers

  • Bt-Recht

    Rechtsbeschwerde, Nachträgliche Zulassung, Rechtsbeschwerdegericht, Bindung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    FamFG § 44 ; FamFG § 70 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Zulassen einer Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Gegenvorstellung durch das Beschwerdegericht hinsichtlich Feststellung der objektiven Willkürlichkeit der ursprünglichen Entscheidung; Bewilligung der Betreuervergütung eines Berufsbetreuers

  • datenbank.nwb.de

    Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Keine Bindung an fehlerhafte Zulassung der Rechtsbeschwerde

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    BGB § 1836; BGB § 1908i; VBVG § 4 Abs 1 S 2 Nr 2
    Mit Beschluss aus dem Jahre 1999 war entschieden worden, dass dem Betreuer der erhöhte Stundensatz von 60 DM gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BVomVG, der dem heutigen § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG entspricht, zusteht. Er erhält seit dem 01.07.2005 einen Stundensatz von 44 Euro. Zur ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 900
  • MDR 2018, 690
  • FGPrax 2018, 191
  • FamRZ 2018, 936
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.03.2011 - V ZR 123/10

    Revision in Zivilverfahren: Zulassung nach Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017, XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 sowie BGH Urteil vom 4. März 2011, V ZR 123/10, NJW 2011, 1516).

    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).

    Die unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann für sich genommen den Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Beteiligten wurde verfahrensfehlerhaft übergangen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76; BGH Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.

  • BGH, 05.07.2017 - XII ZB 509/15

    Haushaltsverfahren: Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Lässt das Beschwerdegericht analog § 44 FamFG auf eine Gegenvorstellung hin die Rechtsbeschwerde nachträglich zu, ohne festzustellen, dass seine ursprüngliche Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, objektiv willkürlich gewesen wäre oder den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt hätte, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Rechtsbeschwerdegericht nicht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017, XII ZB 509/15, FamRZ 2017, 1608 sowie BGH Urteil vom 4. März 2011, V ZR 123/10, NJW 2011, 1516).

    Dies gilt auch für eine verfahrensrechtlich nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - seine bewusste Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, aufgrund einer Gegenvorstellung ändert, ohne eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten des Beschwerdeführers durch die willkürliche Nichtzulassung festzustellen (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 13).

    b) Zwar kann ein Beschluss, in den eine Zulassung der Rechtsbeschwerde versehentlich nicht aufgenommen wurde, wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 42 FamFG berichtigt werden, wenn sich aus den Umständen auch für Dritte eindeutig ergibt, dass die Rechtsbeschwerde schon im ursprünglichen Beschluss zugelassen werden sollte (Senatsbeschluss vom 5. Juli 2017 - XII ZB 509/15 - FamRZ 2017, 1608 Rn. 14).

  • BGH, 16.09.2014 - VI ZR 55/14

    Nachträgliche Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht im

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).

    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Erst recht ist die Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (vgl. BGHZ 150, 133, 136 = NJW 2002, 1577 und Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 - FamRZ 2006, 695, 696).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Durfte die Zulassung dagegen verfahrensrechtlich überhaupt nicht ausgesprochen werden, ist sie unwirksam (vgl. Senatsbeschluss vom 4. August 2004 - XII ZA 6/04 - FamRZ 2004, 1633 f.).
  • BGH, 15.02.2006 - IV ZB 57/04

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung und Verlust des

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Erst recht ist die Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (vgl. BGHZ 150, 133, 136 = NJW 2002, 1577 und Beschluss vom 15. Februar 2006 - IV ZB 57/04 - FamRZ 2006, 695, 696).
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Offensichtlich unzulässige Anhörungsrüge im Zivilprozess (§ 321a ZPO) hält

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die unterbliebene Zulassung der Rechtsbeschwerde kann für sich genommen den Anspruch auf rechtliches Gehör aber nicht verletzen, es sei denn, auf die Zulassungsentscheidung bezogener Vortrag der Beteiligten wurde verfahrensfehlerhaft übergangen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 75, 76; BGH Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Die Zulassung der Rechtsbeschwerde auf eine Gegenvorstellung in analoger Anwendung des § 321 a ZPO setzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 12 und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 9 f., jeweils mwN) jedenfalls voraus, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist (vgl. BVerfGE 101, 331, 359 f. = FamRZ 2000, 345, 350) oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs (vgl. BVerfG FamRZ 2010, 1235, 1236 mwN) vorliegt.
  • BGH, 01.12.2011 - IX ZR 70/10

    Zulassung der Revision nach Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BGH, 28.02.2018 - XII ZB 634/17
    Unabhängig davon kann das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde nachträglich auf eine Anhörungsrüge hin für das Rechtsbeschwerdegericht bindend zulassen, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (vgl. BGH Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 - NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7 ff.; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10 - NJW-RR 2012, 306 Rn. 7 f. und vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 6 f., alle zu § 321 a ZPO).
  • BGH, 06.11.2013 - XII ZB 86/13

    Betreuervergütung: Ausschlussfrist für die Rückforderung überzahlter

  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 7/14

    Vergütungsfestsetzung für den Betreuer: Nachträgliche Zulassung einer

  • BGH, 06.07.2016 - XII ZB 493/14

    Betreuervergütung: Zulässigkeit eines in die Zukunft gerichteten

  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    Sie war aber, da die Entscheidung der Einzelrichterin wegen des insoweit gegebenen Gehörsverstoßes keine Bindungswirkung entfaltet hat, nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde zuzulassen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 8; Beschluss vom 12. Oktober 2018 - V ZR 291/17, NJW-RR 2019, 460 Rn. 8).
  • BGH, 21.09.2023 - IX ZB 52/22

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde setzt begründete Anhörungsrüge

    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 7; vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 7).

    Dies käme nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in Betracht, wenn die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzugs vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 20; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22, juris Rn. 16).

  • BGH, 17.01.2024 - XII ZB 140/22

    Kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde nachgeholt werden?

    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie - worauf die Rechtsbeschwerdeerwiderung der Antragsgegnerin zutreffend hinweist - verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2023 - XII ZB 517/22 - FamRZ 2023, 1646 Rn. 7 und vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    b) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in entsprechender Anwendung der Verfahrensvorschriften von § 321 a ZPO bzw. von § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN; vgl. auch BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN und vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN).

  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Zwar bindet eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, MDR 2016, 1352 Rn. 4 mwN; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 7).

    Unter diesen Voraussetzungen hat der Bundesgerichtshof später wiederholt eine auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene wirksame Zulassung der Rechtsbeschwerde für möglich gehalten, jedoch jeweils die Voraussetzungen für eine wirksame nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde verneint (etwa BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12, VersR 2013, 920 Rn. 6 ff; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NZG 2017, 112 Rn. 8 f; vom 11. Oktober 2017 - I ZB 108/16, juris Rn. 16 f; vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8 ff je mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 19. Januar 2006 - I ZR 151/02, NJW 2006, 1978 Rn. 6 zur nachträglichen Vorlage an den Europäischen Gerichtshof).

    Denn sowohl der aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitete Anspruch auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 3 GG) schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, FamRZ 2018, 936 Rn. 8).

  • BGH, 01.10.2019 - II ZB 23/18

    Anfechtbarkeit einer einen Antrag auf Erweiterung des Musterverfahrens

    Diese kann keinen vom Gesetz nicht vorgesehenen Instanzenzug eröffnen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2002 - IX ZB 271/02, NJW 2003, 70; Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06, juris Rn. 10; Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, MDR 2018, 690 Rn. 7).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    b) Eine nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde kann jedoch ausnahmsweise auf eine zulässige und begründete Anhörungsrüge nach § 321a ZPO nachgeholt werden, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vorgelegen hat (BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 8).
  • BGH, 14.06.2023 - XII ZB 517/22

    Zur Frage, ob Schonvermögen gemäß §§ 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII für die

    Die nachträgliche Zulassung ist unwirksam, weil sie verfahrensrechtlich nicht ausgesprochen werden durfte (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 7 mwN).

    aa) Allerdings hat der Bundesgerichtshof - auch der Senat - in mehreren Entscheidungen die auf eine Gegenvorstellung hin ausgesprochene Zulassung der Rechtsbeschwerde in analoger Anwendung von § 321 a ZPO bzw. § 44 FamFG unter der Voraussetzung gebilligt, dass die Zulassung zuvor willkürlich unterblieben ist, und hat dies aus dem Anspruch des Rechtsmittelführers auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hergeleitet (BGH Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - IV ZB 26/12 - NJW-RR 2013, 256 Rn. 6 mwN; BGH Beschluss vom 4. Juli 2007 - VII ZB 28/07 - NJW-RR 2007, 1654 Rn. 3 mwN; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8 mwN).

    Denn sowohl der Anspruch auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung, sondern setzen eine willkürlich unterlassene Zulassung oder eine unzumutbare, sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Verkürzung des Instanzenzuges voraus (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 8).

    Der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde muss vielmehr auf der Feststellung beruhen, dass das Gericht mit seiner ursprünglichen Entscheidung, die Rechtsbeschwerde nicht zuzulassen, gegen Verfahrensgrundrechte des Rechtsmittelführers verstoßen hat (vgl. Senatsbeschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 - FamRZ 2018, 936 Rn. 9 f.; BGH Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15 - NJW-RR 2016, 955 Rn. 9 f. und Urteil vom 4. März 2011 - V ZR 123/10 - NJW 2011, 1516 Rn. 10).

  • OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 W 26/18

    Nachträgliche Zulassung der Beschwerde im Anschluss an die Entscheidung über das

    Insbesondere ist eine verfahrensrechtlich nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung nicht bindend (vgl. BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 7 zur vergleichbaren Lage bei unzulässiger Zulassung einer Rechtsbeschwerde).

    a) Eine nachträgliche Zulassung der Beschwerde ist im Wesentlichen nur im Wege einer Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit gem. § 42 FamFG möglich, wenn sich aus den Umständen auch für Dritte eindeutig ergibt, dass die Beschwerde eigentlich schon im Ausgangsbeschluss zugelassen werden sollte und dies versehentlich unterblieben ist (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8).

    Eine Gehörsverletzung kann allerdings nicht schon mit einer unterbliebenen Zulassung als solcher begründet werden, sondern setzt voraus, dass auf die Zulassung bezogener Vortrag der Beteiligten verfahrensfehlerhaft übergangen wurde (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8 m.w.N.; Urteil vom 4.3.2011, V ZR 123/10, Juris Rn. 6).

    Denn sowohl der Anspruch des Beschwerdeführers auf den gesetzlichen Richter als auch das Recht auf die Gewährung effektiven Rechtsschutzes schützen nicht vor jeder fehlerhaften Anwendung der Verfahrensordnung, erst recht kann eine Gegenvorstellung nicht auf eine Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet sein, wenn keine Verletzung von Verfahrensgrundrechten vorliegt (BVerfG Beschluss vom 15.12.1999, 1 BvR 1904/95, Juris Rn. 115; BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 8 mwN).

    Zudem müsste der Beschluss über die nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde erkennen lassen, dass das Ausgangsgericht die Verletzung von Verfahrensgrundrechten geprüft und angenommen hat, die ursprüngliche Ablehnung der Beschwerdezulassung sei objektiv willkürlich gewesen oder habe den Instanzenzug unzumutbar und in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt (BGH Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 10; Urteil vom 4.3.2011, V ZR 123/10, Juris Rn. 10).

    Die nachträgliche Zulassung der Beschwerde hat das Landgericht lediglich damit begründet, dass die Kritik an der Nichtzulassung der Beschwerde als Gegenvorstellung behandelt und zum Anlass genommen werde, die Entscheidung insofern abzuändern (vgl. S. 4 des Beschlusses vom 19.4.2018, GA IV 549; vgl. dazu BGH, Beschluss vom 28.2.2018, XII ZB 634/17, Juris Rn. 10).

  • BGH, 20.09.2022 - XI ZB 4/22

    Rechtsbeschwerdeverfahren: Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit einer in

    Zwar bindet in Abweichung von § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine verfahrensfehlerhaft erfolgte nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde das Rechtsbeschwerdegericht nicht (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 ff., vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17, NJW-RR 2018, 900 Rn. 7 und vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 7).
  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 41/19

    Nachträgliche isolierte Zulassung der Rechtsbeschwerde aufgrund einer

    Sein Schutzbereich ist auf das von dem Gericht einzuhaltende Verfahren, nicht aber auf die Kontrolle der Entscheidung in der Sache gerichtet (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2018 - XII ZB 634/17 Rn. 8, NJW-RR 2018, 900; zur Revision: Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14 Rn. 9, MDR 2014, 1338).
  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 44/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 43/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

  • BGH, 13.05.2020 - VII ZB 42/19

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

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Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,8903
BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2018 - XII ZB 540/17 (https://dejure.org/2018,8903)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 1896 Abs. 1a BGB, § 1896 Abs. 3 BGB, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 2 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien Willensbildung des Betroffenen hinsichtlich der Schlussfolgerung der Unfähigkeit des Betroffenen zur freien Willensbildung

  • Bt-Recht

    Freie Willensbildung, Unfähigkeit zur Bildung eines freien Willens, Beeinträchtigung der Willensbildung

  • rewis.io

    Betreuungssache: Kontrollbetreuung gegen den Willen des Betroffenen bei erheblicher Beeinträchtigung der freien Willensbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a ; BGB § 1896 Abs. 3
    Feststellung des Tatrichters der "erheblichen Beeinträchtigung" der freien Willensbildung des Betroffenen hinsichtlich der Schlussfolgerung der Unfähigkeit des Betroffenen zur freien Willensbildung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1896 Abs. 1a

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfähigkeit zur freien Willensbildung

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Feststellung der freien Willensbildung des Betreuten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Begründung des Bedürfnisses nach einer Kontrollbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 642
  • MDR 2018, 598
  • FGPrax 2018, 173
  • FamRZ 2018, 848
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.03.2016 - XII ZB 455/15

    Betreuungsverfahren: Einholung eines Sachverständigengutachtens zum Ausschluss

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341 und vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).

    Damit steht nicht fest, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 495/16

    Betreuung: Einwilligungsvorbehalt gegen den freien Willen des Betroffenen

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341 und vom 16. März 2016, XII ZB 455/15, FamRZ 2016, 970).

    Damit steht nicht fest, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Dabei hat es sich auf die Aussage im - vom Amtsgericht dem Verfahrensbevollmächtigten der Betroffenen in Abschrift übersandten und daher entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde ohne weiteres verwertbaren (vgl. Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - juris Rn. 12) - Gutachten gestützt, dass die "freie Willensbildung (...) als erheblich eingeschränkt anzusehen" sei.
  • BGH, 16.07.2014 - XII ZB 142/14

    Betreuungssache: Voraussetzungen der Einrichtung einer Kontrollbetreuung bei

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 26.07.2017 - XII ZB 143/17

    Vorsorgevollmacht: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Ausreichend sind konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Bevollmächtigte nicht mehr entsprechend der Vereinbarung und dem Interesse des Vollmachtgebers handelt (Senatsbeschlüsse vom 26. Juli 2017 - XII ZB 143/17 - FamRZ 2017, 1714 Rn. 12 f. und vom 16. Juli 2014 - XII ZB 142/14 - FamRZ 2014, 1693 Rn. 11 f.).
  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 624/14

    Voraussetzungen der Bestellung eines Kontrollbetreuers mit dem Aufgabenkreis

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Soweit die Rechtsbeschwerde höhere rechtliche Hürden für die Errichtung einer Kontrollbetreuung behauptet, ist das unzutreffend und verkennt, dass es nicht (mehr) um eine Widerrufsermächtigung geht (vgl. dazu etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 624/14 - FamRZ 2015, 2163 Rn. 17).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 381/15

    Betreuungssache: Voraussetzungen für die Bestellung eines Kontrollbetreuers

    Auszug aus BGH, 07.03.2018 - XII ZB 540/17
    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 31.10.2018 - XII ZB 552/17

    Betreuungssache: Betreuungsverlängerung gegen den Willen des Betroffenen bei

    Die tatrichterliche Feststellung, die freie Willensbildung des Betroffenen sei "erheblich beeinträchtigt", erlaubt nicht den Schluss, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich seiner Betreuung nicht mehr in der Lage ist (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018, XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848 und vom 17. Mai 2017, XII ZB 495/16, FamRZ 2017, 1341).

    Allein damit steht noch nicht fest, dass der Betroffene zu einer freien Willensbildung bezüglich der Ablehnung der Betreuung nicht mehr in der Lage ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13).

  • BGH, 05.06.2019 - XII ZB 58/19

    Einrichtung einer sog. Kontrollbetreuung gegen den freien Willen des Betroffenen;

    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17, FamRZ 2018, 848).

    Auch eine sogenannte Kontrollbetreuung (§ 1896 Abs. 3 BGB) wie die vorliegende kann gemäß § 1896 Abs. 1a BGB nicht gegen den freien Willen des Betroffenen eingerichtet werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 und vom 16. Dezember 2015 - XII ZB 381/15 - FamRZ 2016, 456 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 27.02.2019 - XII ZB 444/18

    Verwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens in einem Betreuungsverfahren;

    Für die mithin notwendige Feststellung, dass es dem Betroffenen an einem freien Willen fehlt, ist nicht ausreichend, wenn der Betroffene - wie in der Beschwerdeentscheidung ausgeführt - "in seiner freien Willensbildung erheblich beeinträchtigt" ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 und vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 277/22

    Bestellung eines Betreuers gegen den freien Willen eines Volljährigen

    Das sachverständig beratene Gericht hat hierfür festzustellen, ob der Betroffene trotz seiner Erkrankung noch zu einer freien Willensbestimmung fähig ist (Senatsbeschlüsse vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 6 mwN und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 6).

    Damit ist indes nicht widerspruchsfrei festgestellt, dass die Betroffene zu einer freien Willensbildung nicht mehr in der Lage ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 31. Oktober 2018 - XII ZB 552/17 - FamRZ 2019, 239 Rn. 6 mwN; vom 7. März 2018 - XII ZB 540/17 - FamRZ 2018, 848 Rn. 7 mwN; vom 17. Mai 2017 - XII ZB 495/16 - FamRZ 2017, 1341 Rn. 13 und vom 16. März 2016 - XII ZB 455/15 - FamRZ 2016, 970 Rn. 8).

  • LG Nürnberg-Fürth, 21.06.2021 - 13 T 5391/20

    Keine Kontrollbetreuung ohne Ausschluss der freien Willensbestimmung des

    Dies gilt auch, soweit - wie hier mit Beschluss vom 01.07.2020 erfolgt - ein Kontrollbetreuer eingesetzt wird (vgl. BGH NJW-RR 2016, 579 [Rn. 9]; NJW-RR 2016, 385 [Rn 12]; NJW-RR 2018, 642 [Rn. 6]; NJW-RR 2019, 1027 [Rn. 15]).
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Rechtsprechung
   KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10673
KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
KG, Entscheidung vom 03.01.2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
KG, Entscheidung vom 03. Januar 2018 - 18 WF 204/17 (https://dejure.org/2018,10673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 FamFG, § 42 ZPO, § 10 RPflG
    Vergütungsfestsetzung für den Berufsvormund: Befangenheitsablehnung des Rechtspflegers wegen Weiterleitung des Kostenantrags an die Staatsanwaltschaft

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit

  • Bt-Recht

    Besorgnis der Befangenheit, Rechtspfleger

  • rechtsportal.de

    FamFG § 6 ; ZPO § 42 ; RPflG § 10
    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Befangenheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 192
  • BtPrax 2018, 164
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - L 11 SF 294/11

    Sonstige Angelegenheiten

    Auszug aus KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus KG, 03.01.2018 - 18 WF 204/17
    Das Erstatten einer Strafanzeige stellt nur dann keinen Befangenheitsgrund dar, wenn der Richter zuvor die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände sorgfältig abgewogen und der Partei vor Erstattung der Anzeige Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (vgl. BVerfG, Beschluss v. 25.07.2012, 2 BvR 615/11, juris Rn. 17; OLG Naumburg, Beschluss vom 18.01.2005, 10 W 82/05, juris Rn. 61.; LSG NRW, Beschluss vom 21.09.2011, L 11 SF 294/11 AB, juris Rn. 4; Zöller/G. Vollkommer, 32. A., § 42 ZPO, Rn. 22 b).
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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 12.03.2018 - 25 T 99/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7731
LG Düsseldorf, 12.03.2018 - 25 T 99/18 (https://dejure.org/2018,7731)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2018 - 25 T 99/18 (https://dejure.org/2018,7731)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2018 - 25 T 99/18 (https://dejure.org/2018,7731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mittellosigkeit bei Erbansprüchen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Festsetzung einer Aufwandsentschädigung wegen einer Betreuuung

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1197
  • BtPrax 2018, 164
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