Rechtsprechung
   LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3502
LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
LAG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2002 - 5 Sa 1782/01 (https://dejure.org/2002,3502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 616, 242 BGB, Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 14, 2 GG
    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebetspausen eines muslimischen Arbeitnehmers während der Arbeitszeit; Freistellung von der Arbeit; Verursachung von betrieblichen Störungen; Gewährung einer dreiminütigen Arbeitspause zum Zwecke des Gebets

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1970
  • NZA 2002, 675
  • BuW 2002, 748
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.04.1983 - 4 AZR 506/80
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Zu den subjektiven Leistungshindernissen im Sinne von § 616 BGB gehören auch die Erfüllung einer vorrangig religiösen Verpflichtung und die ungestörte Religionsausübung, da sie gemäß Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG unter Verfassungsschutz stehen (BAG vom 27.04.1983 - 4 AZR 506/80 - AP Nr. 61 zu § 616 BGB).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Selbst wenn ein zwingender Charakter des religiösen Gebots erforderlich wäre, steht dem nicht entgegen, dass die Religion in Ausnahmefällen auf die Gewissensnot von Gläubigen Rücksicht nimmt (BVerfG vom 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99 - unter B II 1 b (3) (b) der Gründe, noch nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Das mit Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit und die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG schützt ebenfalls juristischen Personen (BVerfG vom 17.02.1998 - 1 BvF 1/91 - NJW 1998, S. 1627).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Anforderungen für die Darlegung eines Verfügungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Über die Ansprüche des Klägers auf Entfernung der Abmahnungen, insbesondere wegen der von ihm vorgenommenen Arbeitspausen zum Zwecke des Betens sind zwei Rechtsstreitigkeiten anhängig (ArbG Münster 4 Ca 915/01 nunmehr LAG Hamm 5 Sa 1582/01; ArbG Münster 4 Ca 2710/01).
  • LAG Hamm, 18.02.1998 - 3 Sa 297/98

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Nach § 62 Abs. 2 ArbGG, § 936 ZPO i. V. m. §§ 917, 918 ZPO ist ein Verfügungsgrund nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer auf die sofortige Erfüllung des Anspruchs im Sinne einer Notlage dringend angewiesen ist (LAG Hamm vom 18.02.1998 - 3 Sa 297/98 - LAGE § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 41, unter 1. der Gründe).
  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Beschränkungen können sich nur aus Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelarbeitsvertrag ergeben (vgl. BAG vom 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung ist nämlich bereits im Begriff der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit des Artikel 4 Abs. 1 GG enthalten (BVerfG vom 05.02.1991 - 2 BvR 263/86 - NJW S. 2623, 2624).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.1963 - 7 Sa 581/62
    Auszug aus LAG Hamm, 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01
    Ein solcher Verzicht wird unter anderem angenommen, wenn der Arbeitnehmer bei Abschluss des Arbeitsvertrages damit rechnen musste, dass die ordnungsgemäße Erfüllung des Arbeitsvertrages mit seinen Verpflichtungen gegenüber seinem Glauben und Gewissen kollidieren könnte (LAG Düsseldorf, vom 14.02.1963 - 7 Sa 581/62 - BB 1964, S. 597).
  • LAG Hamm, 26.02.2002 - 5 Sa 1582/01

    Entfernung einer Abmahnung wegen Verlassen des Arbeitsplatzes zum Zwecke des

    Hierauf hat das Gericht in den Entscheidungsgründen aus dem Urteil vom 18.01.2002 - 5 Sa 1782/01 - bereits hingewiesen.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 03.04.2002 - 4 Ta 636/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11622
LAG Hamm, 03.04.2002 - 4 Ta 636/01 (https://dejure.org/2002,11622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2002 - 4 Ta 636/01 (https://dejure.org/2002,11622)
LAG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2002 - 4 Ta 636/01 (https://dejure.org/2002,11622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung von Abfindungszahlungen im Prozesskostenhilfeverfahren; Schicksal von Abfindungsansprüchen aus einem Kündigungsschutzverfahren in der Insolvenz des Arbeitgebers; Anwendung der so genannten Schongrenze des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) bei ...

  • zvi-online.de

    RPfIG § 11; ZPO § 115 Abs. 2; BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 8 Halbsatz 2, InsO §§ 38, 55; SGB III §§ 183 Abs. 1, 184 Abs. 1
    Keine Pflicht des Arbeitnehmers zur Rückzahlung von Prozesskostenhilferaten nach Abfindungsvergleich bei Ausfall von Abfindungsraten wegen Insolvenz des Arbeitgebers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BuW 2002, 748
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    In einem solche Fall hat der PKH-Empfänger im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% des Nennwertes einer Kündigungsabfindung für die entstandenen Kosten einzustehen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124; LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, LAGReport 2003, 125 m. zust. Anm. Schwab).

    Diese Frage ist zu verneinen, denn die Abfindung muß dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124), was vorliegend nicht der Fall ist.

  • LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 35/03

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung

    Aus alledem folgt, daß eine Kündigungsschutzabfindung keineswegs grundsätzlich der Kostenpflicht entzogen werden kann, allerdings muß die Abfindung dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, LAGReport 2002, 154, 156), was vorliegend der Fall ist.
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 750/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungs- oder Sozialplanabfindung

    Aus alledem folgt, daß eine Kündigungsschutzabfindung keineswegs grundsätzlich der Kostenpflicht entzogen werden kann, allerdings muß die Abfindung dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, LAGReport 2002, 154, 156), was vorliegend der Fall ist.
  • LAG Hamm, 23.03.2005 - 4 Ta 705/04

    Zumutbarer Einsatz von 10 % einer Kündigungsabfindung - Unbeachtlichkeit der

    Aus alledem folgt, dass eine Kündigungsschutzabfindung keineswegs grundsätzlich der Kostenpflicht entzogen werden kann, allerdings muss die Abfindung dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, LAGReport 2002, 154, 156), was vorliegend bis auf einen unbedeutenden Restbetrag der Fall ist.
  • LAG Hamm, 30.06.2003 - 18 Ta 350/03

    Abänderung, Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Vertrauensschutz,

    So hat der PKH-Empfänger im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% des Nennwertes einer Kündigungsabfindung für die entstandenen Kosten einzustehen, wenn das gesetzliche Schonvermögen durch die gezahlte Abfindung überschritten wird (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124; LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, n.v.).
  • LAG Hamm, 10.04.2003 - 4 Ta 648/02

    Unzulässiger Vorbehalt späterer Entscheidung über Ratenzahlungen

    Aus alledem folgt, daß eine Kündigungsschutzabfindung keineswegs grundsätzlich der Kostenpflicht entzogen werden kann, allerdings muß die Abfindung dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, LAGReport 2002, 154, 156), was vorliegend der Fall ist.
  • LAG Hamm, 07.03.2003 - 4 Ta 609/02

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    So hat der PKH-Empfänger im Kosteninteresse grundsätzlich mit einem Betrag in Höhe von 10% des Nennwertes einer Kündigungsabfindung für die entstandenen Kosten einzustehen, wenn das gesetzliche Schonvermögen durch die gezahlte Abfindung überschritten wird (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748 = LAGReport 2002, 154 = ZVI 2002, 124; LAG Hamm v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, n.v.).
  • LAG Hamm, 29.05.2002 - 4 Ta 320/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungsabfindung oder Sozialplanabfindung als

    Aus alledem folgt, daß eine Kündigungsschutzabfindung keineswegs grundsätzlich der Kostenpflicht entzogen werden kann, allerdings muß die Abfindung dem Arbeitnehmer auch tatsächlich zufließen (LAG Hamm v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, LAGReport 2002, 154, 156), was vorliegend der Fall ist.
  • LAG Köln, 30.09.2003 - 13 Ta 291/03

    Prozesskostenhilfe, Beschwerde, Anrechnung der Kündigungsschutzabfindung

    Um auch der Härteklausel des § 88 Abs. 3 BSHG gerecht zu werden, werden lediglich 10 % des Nennwertes der vom Arbeitnehmer realisierten Abfindung zur Deckung der Prozesskosten mit heran gezogen, wobei die Umstände des Einzelfalls Korrekturen erlauben können (ständige Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln, vgl. LAG Köln, Beschluss vom 26.02.2003 - 5 Ta 47/03 n.v; LAG Köln, Beschluss vom 30.01.2002 - 7 Ta 220/01 - LAGE Nr. 58 zu § 115 ZPO; LAG Köln Beschluss vom 18.04.1995 - 3 Ta 85/95 - Beschluss vom 22.08.1997 - 10 Ta 201/97 - Beschluss vom 06.11.1999 - 6 Ta 185/99 - Beschluss vom 08.12.1999 - 5 Ta 343/99; Beschluss vom 18.02.2002 - 4 Ta 22/02; ebenso LAG Hamm Beschluss v. 03.04.2002 - 4 Ta 636/01, BuW 2002, 748; LAG Hamm Beschluss v. 29.05.2002 - 4 Ta 320/02, n.v.).
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8243
LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30.01.2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
LAG Hamm, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - 4 Ta 216/01 (https://dejure.org/2002,8243)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanwalt als Verfahrensbeteiligter des Prozesskostenhilfeverfahrens; Antragstellung auf Prozesskostenhilfebewilligung und Beiordnung; Kein Anspruch des Rechtsanwalts auf Beiordnung; Grundsatz der freien Anwaltswahl ; Beschwerderecht des nicht beigeordneten ...

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 127 Abs. 2
    Kein Beschwerderecht des nicht beigeordneten Korrespondenzanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 998 (Ls.)
  • BuW 2002, 748
  • NZA-RR 2002, 436
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.1989 - III ZR 147/88

    Drittbezogenheit von Amtspflichten des Gerichts

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Da der Anwalt keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH, Urt. v. 26.10.1989 - III ZR 147/88, MDR 1990, 318 = NJW 1990, 836).

    Da er selbst keinen Anspruch auf seine Beiordnung hat, steht ihm gegen deren Ablehnung grundsätzlich auch kein Beschwerderecht zu (BGH v. 26.10.1989 - III ZR 147/88, MDR 1990, 318 = NJW 1990, 836, m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann dem Antragsteller zwar auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249), vorliegend mangelt es jedoch an einem Antrag, den Beschwerdeführer als Unterbevollmächtigten beizuordnen.
  • OLG Hamm, 09.12.1996 - 12 WF 219/96
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Bei einem "steckengebliebenen" PKH-Antrag kann dem Antragsteller zwar auch nach Beendigung der Instanz oder des Verfahrens insgesamt Prozeßkostenhilfe gewährt werden, wenn bis zur Beendigung der Instanz oder des Verfahrens die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung tatsächlich aussichtsreich (OLG Hamm v. 09.12.1996 - 12 WF 219/96, FamRZ 1997, 1018) und ein formgerechter Antrag mit den erforderlichen Belegen eingereicht war (OLG Brandenburg v. 13.06.1997 - 10 WF 20/97, FamRZ 1998, 249), vorliegend mangelt es jedoch an einem Antrag, den Beschwerdeführer als Unterbevollmächtigten beizuordnen.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Daraus folgt, daß für das PKH-Prüfungsverfahren weder Prozeßkostenhilfe gewährt noch ein Anwalt beigeordnet werden darf (BGH v. 30.05.1984 - VIII ZR 298/83, MDR 1984, 931 = NJW 1984, 2106; OLG München v. 21.11.1986 - 21 WF 1437/86, MDR 1987, 239).
  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Sie stellt als Leistung der staatlichen Daseinsfürsorge und als Bestandteil der Rechtsschutzgewährung eine Einrichtung der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege dar, die ihre verfassungsrechtliche Legitimation im Gebot des sozialen Rechtsstaates und im allgemeinen Gleichheitssatz findet (BGH v. 19.01.1978 - II ZR 124/76, MDR 1978, 472 = NJW 1978, 938).
  • OLG Braunschweig, 10.10.1995 - 2 WF 104/95

    Beschwerderecht des Rechtsanwalts gegen die Ablehnung seiner nachträglichen

    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Der Anwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung in der Regel nicht in seinen Rechten betroffen, weil ihm sein Gebührenanspruch gegen die Partei erhalten bleibt; ein subjektives Recht auf Beiordnung mit der Folge eines Gebührenanspruchs gegen die Staatskasse hat der Anwalt nicht (OLG Braunschweig v. 10.10.1995 - 2 WF 104/95, OLGR Braunschweig 1995, 286).
  • OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Auszug aus LAG Hamm, 30.01.2002 - 4 Ta 216/01
    Daraus folgt, daß für das PKH-Prüfungsverfahren weder Prozeßkostenhilfe gewährt noch ein Anwalt beigeordnet werden darf (BGH v. 30.05.1984 - VIII ZR 298/83, MDR 1984, 931 = NJW 1984, 2106; OLG München v. 21.11.1986 - 21 WF 1437/86, MDR 1987, 239).
  • LAG Hamm, 31.10.2003 - 4 Ta 567/02

    Beschwerderecht des beigeordneten Rechtsanwalts bei rückwirkender Aufhebung der

    Dies gilt selbst dann, wenn der Anwalt -bspw. als Korrespondenzanwalt- bereits als Prozeßvertreter tätig geworden ist und Gerichtstermine wahrgenommen hat (LAG Hamm v. 30.01.2002 - 4 Ta 216/01, NZA-RR 2002, 436 = NZA 2002, 998; ähnl.
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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19168
LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02 (https://dejure.org/2002,19168)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2002 - 4 Ta 16/02 (https://dejure.org/2002,19168)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 4 Ta 16/02 (https://dejure.org/2002,19168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter; Beschwerderecht des Prozessgegners gegen die Prozesskostenbewilligung wegen Bejahung der Erfolgsaussichten; Ausschluss der Kostenerstattung im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BuW 2002, 748
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • LAG Hamm, 07.08.2019 - 14 Ta 158/19

    Beiordnung, Hauptbevollmächtigter, Unterbevollmächtigter

    aa) Grundsätzlich soll zwar durch die Voraussetzung, dass die Partei nur die aufgrund einer ex-ante-Betrachtung kostengünstigste bzw. zumindest nicht wesentlich teurere Variante einer Beiordnung von mehreren Bevollmächtigten verlangen kann, dem Grundsatz Rechnung getragen werden, das im Rahmen der Prozesskostenhilfe die bedürftige Partei einer vermögenden Partei nicht vollständig gleichgestellt sein muss, um das Gebot der Rechtschutzgleichheit zu wahren (vgl. LAG Hamm 1. Februar 2002 - 4 Ta 16/02 - juris, Rn. 17).
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