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   BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02   

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https://dejure.org/2003,5801
BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02 (https://dejure.org/2003,5801)
BAG, Entscheidung vom 18.03.2003 - 9 AZR 61/02 (https://dejure.org/2003,5801)
BAG, Entscheidung vom 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 (https://dejure.org/2003,5801)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufstockungsleistung bei Altersteilzeit; Voraussetzungen einer Ausgleichspflicht der Steuernachteile bei Arbeitnehmern durch Arbeitgeber; Unterscheidung Bruttoarbeitsentgelt und Nettoarbeitsentgelt; Auslegung tarifvertraglicher Bestimmungen; Progressionsvorbehalt bei ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Steuerprogression

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Altersteilzeit; Aufstockungsbetrag; Steuerprogression

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Aufstockung der Altersteilzeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1112 (Ls.)
  • BuW 2003, 571
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 01.10.2002 - 9 AZR 298/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02
    Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nettobetrag, so heißt das nichts anderes, als daß vom Bruttoentgelt die vom Arbeitgeber üblicherweise abzuführenden Beträge abzuziehen sind und der Anspruch des Arbeitnehmers sich auf den danach geschuldeten Auszahlungsbetrag richtet (vgl. Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.; 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).

    Die Beklagte hat im Zusammenhang mit der Vereinbarung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses keine Aufklärungspflichten verletzt (vgl. hierzu Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.).

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97

    Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02
    Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nettobetrag, so heißt das nichts anderes, als daß vom Bruttoentgelt die vom Arbeitgeber üblicherweise abzuführenden Beträge abzuziehen sind und der Anspruch des Arbeitnehmers sich auf den danach geschuldeten Auszahlungsbetrag richtet (vgl. Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.; 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).
  • BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 155/01

    Steuerlicher Progressionsvorbehalt und Altersteilzeitvereinbarung

    Auszug aus BAG, 18.03.2003 - 9 AZR 61/02
    Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Nettobetrag, so heißt das nichts anderes, als daß vom Bruttoentgelt die vom Arbeitgeber üblicherweise abzuführenden Beträge abzuziehen sind und der Anspruch des Arbeitnehmers sich auf den danach geschuldeten Auszahlungsbetrag richtet (vgl. Senat 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - nv.; 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - AP BGB § 611 Nettolohn Nr. 10 = EzA BGB § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 32).
  • BAG, 24.06.2003 - 9 AZR 302/02

    Betriebliche Übung - Schriftformklausel

    Soweit in arbeitsrechtlichen Regelungen die Begriffe "Bruttobetrag" oder "Nettobetrag" sowie "Abzüge" verwendet werden, wird üblicherweise unter "Bruttobetrag" das Arbeitsentgelt vor den gesetzlichen Abzügen, unter "Abzügen" die gesetzlichen Abzüge, soweit sie im regelmäßigen Abzugsverfahren erfolgen ohne Berücksichtigung sonstiger steuerlicher Vor- und Nachteile und unter "Nettobetrag" der Bruttobetrag nach Abzug der gesetzlichen Abzüge verstanden (Senat 28. März 2003 - 9 AZR 61/02 - BuW 2003, 571; 1. Oktober 2002 - 9 AZR 298/01 - 25. Juni 2002 - 9 AZR 155/01 - AP ATG § 3 Nr. 4 = EzA ATG § 3 Nr. 2; 8. September 1998 - 9 AZR 255/97 - aaO).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 452/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

    Der Zweck der Tarifnorm, den Arbeitsvertragsparteien eine bewährte und einfache Ermittlung des zu zahlenden Mindestnettobetrags zu ermöglichen (vgl. hierzu bereits BAG 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - zu I 2 b bb der Gründe) , wird durch die seit dem Jahr 2008 geltende Mindestnettobetragstabelle unabhängig davon erfüllt, dass diese in den Folgejahren nicht mehr aktualisiert wurde.
  • BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 558/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

    aa) Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, nach der jedes andere individuelle Steuermerkmal als das der Lohnsteuerklasse für die Ermittlung des Mindestnettobetrags außer Ansatz bleibt (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451), weil der Arbeitgeber vor solchen Mehraufwendungen geschützt werden soll, die sich aus einer Berücksichtigung individueller Steuermerkmale des Arbeitnehmers ergeben (BAG 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - BAGE 107, 129).
  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 431/11

    Altersteilzeit - Mindestnettobetragstabelle

    Der Zweck der Tarifnorm, den Arbeitsvertragsparteien eine bewährte und einfache Ermittlung des zu zahlenden Mindestnettobetrags zu ermöglichen (vgl. hierzu bereits BAG 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - zu I 2 b bb der Gründe) , wird durch die seit dem Jahr 2008 geltende Mindestnettobetragstabelle unabhängig davon erfüllt, dass diese in den Folgejahren nicht mehr aktualisiert wurde.
  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 14 Sa 1420/07

    Fürsorgepflicht; Aufklärungspflicht; Auslandstätigkeit

    Bei steuerrechtlichen Fragen ist z. B. der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Arbeitnehmer einen am Ende des Jahres bei der Berechnung der Einkommenssteuer aufgrund des § 32 EStG sich ergebenden Progressionsschaden zu ersetzen, der sich aufgrund der Gewährung eines Aufstockungsbetrages im Rahmen eines Altersteilzeitvertrags ergibt (vgl. LAG Bremen, a.a.O., bestätigt durch BAG, Urt. v. 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 = ZTR 2003, S. 451; vgl. auch BAG, Urt. v. 25. Juni 2002, a. a. O.).
  • BAG, 14.10.2008 - 9 AZR 466/07

    Auslegung Tarifvertrag - Verweisung auf gesetzliche Vorschriften - Änderung des

    Die Tarifvertragsparteien haben mit dem Rückgriff auf die Mindestnettobetragstabelle an der bewährten und einfachen Methode festhalten wollen (vgl. Senat 29. Juli 2003 - 9 AZR 450/02 - zu I 2 b der Gründe, BAGE 107, 129; 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451).
  • BAG, 09.12.2003 - 9 AZR 671/02

    Altersteilzeit - Arbeitnehmerbeitrag zur VBL

    Der tariflich garantierte Mindestnettobetrag errechnet sich deshalb nach denselben Merkmalen und Festlegungen, wie sie der Rechtsverordnung zugrunde liegen (Senat 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451).
  • LAG Hessen, 26.06.2007 - 13 Sa 1977/06

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt

    Die sich daraus eventuell ergebende nachzuzahlende Steuer gehört nicht zu den "Abzügen", deren Ausgleich der Arbeitgeber mit der Altersteilzeitvereinbarung und der entsprechenden Nettolohnabrede übernommen hat (BAG vom 25. Juni 2002, a. a. O.; BAG vom 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - ZTR 2003, 451; Hess. LAG vom 23. Januar 2001 - 7 Sa 902/00 - LAGE § 3 ATG Nr. 2; Schmidt/ Glanegger/Heinicke, EStG, 25. Aufl. 2006, § 32 b Rz 1; Nimscholz/Oppermann/Ostrowicz, ATG, 4. Aufl. 2004, S. 83; Rittweger/.../, § 3 Rz 68 entgegen Vorauflage).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2016 - 2 Sa 105/14

    Altersteilzeit nach TV ATZ für den öffentlichen Dienst - Private Kranken- und

    Der Zweck der Tarifnorm, den Arbeitsvertragsparteien eine bewährte und einfache Ermittlung des zu zahlenden Mindestnettobetrags zu ermöglichen (vgl. hierzu bereits BAG 18. März 2003 - 9 AZR 61/02 - zu I 2 b bb der Gründe) , wird durch die seit dem Jahr 2008 geltende Mindestnettobetragstabelle unabhängig davon erfüllt, dass diese in den Folgejahren nicht mehr aktualisiert wurde.
  • LAG Niedersachsen, 14.06.2004 - 8 Sa 130/04

    Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Freibetrag

    Der tariflich garantierte Mindestnettobetrag errechnet sich deshalb nach denselben Merkmalen und Festlegungen, wie sie der Rechtsverordnung zugrunde liegen (BAG vom 18.03.2003 - 9 AZR 61/02 - a.a.O.; vom 09.12.2003 -9 AZR 671/02-a.a.O.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 03.06.2003 - 8 Sa 686/02

    Ausgleich von Steuernachteilen bei arbeitsvertraglicher Zusage eines Zuschusses

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