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   BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92   

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https://dejure.org/1993,23
BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24.06.1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 (https://dejure.org/1993,23)
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MPU wegen Haschischkonsums

Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 15b Abs. 2 StVZO

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

  • Wolters Kluwer

    Haschischkonsum - Medizinisch-psychologisches Gutachten - Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    MPU-Gutachten bei Cannabiskonsum, Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haschischkonsum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Fahreignungsprüfung nach Haschisch-Konsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahreignungsuntersuchung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Voraussetzungen, unter denen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu fordern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 69
  • NJW 1993, 2365
  • MDR 1993, 1027
  • NZV 1993, 413
  • StV 1993, 539
  • DVBl 1993, 995
 
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Wird zitiert von ... (321)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).

  • BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71

    Ärztliche Schweigepflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).

    Der Schutz ist um so intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlicher Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ).

  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 B 28.92
    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 -,.

    Der Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1992 - BVerwG 3 B 28.92 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 8. November 1991 - 19 A 1674/91 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Bei Regelungen, die sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, prüft das Bundesverfassungsgericht nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 60, 123 ; 82, 126 ; BVerfG, EuGRZ 1993, S. 100 ).
  • BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70

    Mutterschutz

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Vielmehr muß jeder Bürger staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 273 ; 65, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Jedenfalls die Ankündigung dieser Rechtsfolge, die der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte entspricht, verleiht bereits der auf § 15 b Abs. 2 StVZO gestützten Gutachtenanforderung Eingriffscharakter (vgl. BVerfGE 74, 264 ).
  • BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86

    Verfassungswidrigkeit des § 687 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
    Dieses Recht schützt grundsätzlich vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ).
  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

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