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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93   

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https://dejure.org/1996,14
BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
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Sichere Drittstaaten

Art. 79 GG, Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Änderung von Grundrechten, Asylrecht nicht von Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt;

Art. 16a Abs. 2 GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG;

Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG (Sofortvollzug) wendet sich auch unmittelbar an Behörden und Gerichte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Drittstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Ausschluß der Berufung auf das Grundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat und die Regelung über den sofortigen Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die gesetzliche Bestimmung ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen des Asylrechts über sichere Herkunftsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 49
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 332
  • VBlBW 1996, 295
  • DVBl 1996, 753
  • DÖV 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (2493)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Er hindert den verfassungsändernden Gesetzgeber dagegen nicht, die positivrechtliche Ausprägung dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Sie dürfen sich deshalb nicht durch das Unterlassen eines Verfahrens zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention faktisch entziehen, zumal nur durch ein in irgendeiner Weise formalisiertes Verfahren festgestellt werden kann, ob eine Abschiebung das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK berührt (vgl. Goodwin-Gill, The Refugee in International Law, 1984, S. 165 und 166 f.; ders., in: Yearbook of the International Institute of Humanitarian Law, 1985, 56 ; Hannum, Guide to International Human Rights Practice, Second Edition 1992, S. 221 f.; vgl. auch BVerwGE 7, 333 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Ob die in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ein rechtsstaatliches Prinzip individuellen Rechtsschutzes, das in Art. 19 Abs. 4 GG konkretisiert ist, für unabänderlich erklären (vgl. BVerfGE 30, 1 ), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    c) Die Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 GG greift immer dann ein, wenn feststeht, daß der Ausländer nur über (irgend-)einen der durch die Verfassung oder durch Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muß nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 -, NVwZ 1996, 197).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem schafft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    a) "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen" sind nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der Verfassungsbestimmung - ebenso wie in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1516/93 unter C. I. 1. b> aa) - nicht nur solche Maßnahmen, die im Sinne des Ausländerrechts einen nach Einreise (vgl. § 59 Abs. 2 AuslG) begründeten Aufenthalt im Bundesgebiet beenden sollen (vgl. §§ 42 ff. AuslG; §§ 34 ff. AsylVfG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem muß in dem Drittstaat auch die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere ihr Art. 3, Anwendung finden; damit trägt das Grundgesetz für die Verweisung auf die Schutzmöglichkeit in anderen Staaten den fließenden Übergängen zwischen asylrechtlich erheblichen Verfolgungsmaßnahmen und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung Rechnung (vgl. auch Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG und dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1507 und 1508/93).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.1993 - 2 G 20187/93
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • AG Lampertheim, 18.03.1994 - C 353/93

    Anspruch auf Zahlung restlichen Arzthonorars für ärztliche Leistungen ;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    79 Abs. 3 GG ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht hindert, die positivrechtlichen Ausprägungen dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 49 ).

    Aus sachgerechten Gründen erfolgende Modifikationen der positivrechtlichen Ausprägung dieser Grundsätze sind dem Gesetzgeber nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Dies erscheint als möglich (vgl. BVerfGE 94, 49 ; siehe auch BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).

    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist hingegen dann gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene, offene verfassungsrechtliche Frage aufwirft (vgl. BVerfGE 94, 49 ; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 50), die die Annahme eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts jedenfalls nicht von vornherein ausschließt.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Dazu gehören die Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 94, 49 ).
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