Rechtsprechung
EuGH, 21.09.1999 - C-124/97 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten
- Europäischer Gerichtshof
Läärä u.a.
- EU-Kommission
Läärä u.a.
EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt Artikel 49 EG]
Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Nationale Regelung, die den Betrieb von Geldspielautomaten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung vorbehält - Rechtfertigung - Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung
- EU-Kommission
Läärä u.a.
- Wolters Kluwer
Entgegenstehen der Bestimmung des EG-Vertrages über den freien Dienstleistungsverkehr mit finnischen nationalen Regelungen, die nur öffentlich-rechtlichen Vereinigungen das Recht zum Betrieb von Glücksspielautomaten gewährt ; Definition von "Glücksspiel"
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Finnische Regelung über Geldspielautomaten verstößt nicht gegen den freien Dienstleistungsverkehr
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 30; ; EG-Vertrag Art. 36; ; EG-Vertrag Art. 56; ; EG-Vertrag Art. 59
- vdai.de
Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs durch eine nationale Regelung, die nur einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung das ausschließliche Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten im Inland gewährt; Rechtfertigung aus Gründen des Schutzes der Verbraucher und der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Nationale Regelung, die den Betrieb von Geldspielautomaten einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung vorbehält - Rechtfertigung - Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung - [EG-Vertrag, Artikel 59 [nach Änderung jetzt ...
- datenbank.nwb.de
Ausschließliches Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- unibe.ch (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Einige Grundfragen im Europäischen Kriminalrecht (Prof. Dr. Günter Heine)
- uni-hohenheim.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Freier Dienstleistungsverkehr auch für Glücksspiele? - Zur Rechtsprechung des EuGH zum Glücksspielbereich -
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Vaasan hovioikeus - Auslegung der Artikel 30 und 59 EG-Vertrag (jetzt Artikel 28 EG und 49 EG) im Hinblick auf nationale Rechtsvorschriften, die Glücksspiele um Geld und den Betrieb von Spielautomaten einer einzigen juristischen Person des ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Papierfundstellen
- EuZW 2000, 148
- DVBl 2000, 111
- BB 2000, 133
Wird zitiert von ... (299) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
vorgelegtes Ersuchen um Vorabentscheidung über die Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039) sowie der Artikel 30, 36, 56, 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG, 30 EG, 46 EG und 49 EG) und des Artikels 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) erläßt DER GERICHTSHOF.Das Vaasan Hovioikeus hat mit Beschluß vom 21. März 1997, beim Gerichtshof eingegangen am 25. März 1997, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) drei Fragen nach der Auslegung des Urteils des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039; nachstehend: Urteil Schindler) sowie der Artikel 30, 36, 56, 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 28 EG, 30 EG, 46 EG und 49 EG) und Artikel 60 EG-Vertrag (jetzt Artikel 50 EG) zur Vorabentscheidung vorgelegt, um beurteilen zu können, ob eine nationale Regelung mit diesen Bestimmungen vereinbar ist, die einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung das Recht vorbehält, in dem betreffenden Mitgliedstaat Geldspielautomaten zu betreiben.
Die Betroffenen legten hiergegen Rechtsmittel zum Vaasan Hovioikeus ein, das beschlossen hat, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, dahin auszulegen, daß der darin entschiedene Fall als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar anzusehen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, C.I.L.F.I.T.), und sind die Bestimmungen des EG-Vertrags in der vorliegenden Sache ebenso auszulegen wie in der erstgenannten? Für den Fall daß die erste Frage ganz oder teilweise zu verneinen ist, werden folgende zusätzliche Fragen gestellt: 2. Sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr (Artikel 30, 59 und 60) auch auf Spielautomaten der im vorliegenden Fall streitigen Art anwendbar? 3. Für den Fall, daß die zweite Frage zu bejahen ist: a) Verbieten es die Artikel 30, 59 oder 60 oder eine andere Bestimmung des EG-Vertrags, daß Finnland den Betrieb der fraglichen Spielautomaten durch die Gewährung eines ausschließlichen Rechts für die Raha-automaattiyhdistus beschränkt, obwohl diese Beschränkung in gleicher Weise für inländische wie für ausländische Veranstalter von Glücksspielen gilt? b) Fällt diese Beschränkung in Anbetracht der Erwägungen, die in dem Gesetz über Glücksspiele oder den Gesetzesmaterialien hierzu angeführt werden, oder aus anderen Gründen unter einen der in den Artikeln 36 und 56 oder in einer anderen Bestimmung des EG-Vertrags genannten Rechtfertigungssgründe, und kann es für die Beantwortung der Frage eine Rolle spielen, wie groß der an den Spielautomaten gewonnene Preis sein kann und ob die Gewinnchancen auf Zufall oder auf Geschicklichkeit beruhen?.
Herr Läärä, die TAS und die CMS machen geltend, daß der im Ausgangsverfahren streitige Betrieb der Geldspielautomaten u. a. wegen der geringen Höhe der Einsätze und Gewinne sowie des Hauptzwecks der Apparate, nämlich der auf der Geschicklichkeit des Spielers beruhenden Unterhaltung, mit der Durchführunggroßer Lotterien, um die es im Urteil Schindler gegangen sei, in keiner Weise zu vergleichen sei.
Die finnische, die belgische, die deutsche, die spanische, die irische, die luxemburgische, die niederländische, die österreichische, die portugiesische und die schwedische Regierung sowie die Regierung des Vereinigten Königreichs und die Kommission sind dagegen der Ansicht, daß die Bestimmungen des Vertrages einer Regelung nicht entgegenstünden, die wie die finnische ein ausschließliches Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten verleihe, sofern sie durch Erwägungen gerechtfertigt sei, die denen des Gerichtshofes im Urteil Schindler entsprächen.
Auch wenn das Urteil Schindler die Veranstaltung von Lotterien betrifft, gelten diese Erwägungen, wie sich im übrigen aus Randnummer 60 dieses Urteils ergibt, auch für die anderen Glücksspiele mit vergleichbaren Merkmalen.
Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, I-3689) bestimmte Spiele den Lotterien mit den im Urteil Schindler untersuchten Merkmalen nicht gleichgestellt.
Zunächst waren die im Urteil Schindler streitigen Tätigkeiten im Lotteriewesen keine Tätigkeiten, die "Waren" betreffen und als solche unter Artikel 30 EWG-Vertrag fallen, sondern vielmehr "Dienstleistungen" im Sinne des EG-Vertrags (Urteil Schindler, Randnrn.
Sodann war nach der im Urteil Schindler streitigen nationalen Regelung von einigen dort festgelegten Ausnahmen abgesehen die Veranstaltung von Lotterien in dem betreffenden Mitgliedstaat untersagt, während die in dem vorliegenden Verfahren streitige Regelung die Benutzung von Geldspielautomaten nicht verbietet, sondern deren Betrieb einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung, die im Besitz einer behördlichen Erlaubnis ist (nachstehend: zugelassene öffentlich-rechtliche Vereinigung), vorbehält.
Die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr finden, wie der Gerichtshof im Urteil Schindler bezüglich der Veranstaltung von Lotterien festgestellt hat, auf eine Tätigkeit Anwendung, die die Möglichkeit bietet, gegen ein Entgelt an einem Glücksspiel teilzunehmen.
Wie in Randnummer 21 ausgeführt, unterscheidet sich die finnische Regelung von der im Urteil Schindler streitigen u. a. dadurch, daß sie die Benutzung der Geldspielautomaten nicht verbietet, sondern deren Betrieb einer zugelassenen öffentlich-rechtlichen Vereinigung vorbehält.
- EuGH, 04.12.1986 - 220/83
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können (vgl. Urteile vom 18. Januar 1979 in den Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemael u. a., Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5). - EuGH, 18.01.1979 - 110/78
Ministère public u.a. / Van Wesemael
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können (vgl. Urteile vom 18. Januar 1979 in den Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemael u. a., Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5).
- EuGH, 24.10.1978 - 15/78
Société générale de banque alsacienne / Koestler
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Der Gerichtshof hat bereits entschieden, daß diese Gründe zu denjenigen gehören, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können (vgl. Urteile vom 18. Januar 1979 in den Rechtssachen 110/78 und 111/78, Van Wesemael u. a., Slg. 1979, 35, Randnr. 28, vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20, und vom 24. Oktober 1978 in der Rechtssache 15/78, Société générale alsacienne de banque, Slg. 1978, 1971, Randnr. 5). - EuGH, 23.10.1997 - C-158/94
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Wie der Generalanwalt in Nummer 19 seiner Schlußanträge jedoch festgestellt hat, kann eine Ware, die mit dem Ziel der Erbringung einer Dienstleistung eingeführt worden ist, nicht allein aus diesem Grund den Vorschriften über den freien Warenverkehr entzogen sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-158/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnrn. 15 bis 20). - EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89, Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnrn. - EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Die Betroffenen legten hiergegen Rechtsmittel zum Vaasan Hovioikeus ein, das beschlossen hat, das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen: 1. Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, dahin auszulegen, daß der darin entschiedene Fall als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar anzusehen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, C.I.L.F.I.T.), und sind die Bestimmungen des EG-Vertrags in der vorliegenden Sache ebenso auszulegen wie in der erstgenannten? Für den Fall daß die erste Frage ganz oder teilweise zu verneinen ist, werden folgende zusätzliche Fragen gestellt: 2. Sind die Bestimmungen des EG-Vertrags über den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr (Artikel 30, 59 und 60) auch auf Spielautomaten der im vorliegenden Fall streitigen Art anwendbar? 3. Für den Fall, daß die zweite Frage zu bejahen ist: a) Verbieten es die Artikel 30, 59 oder 60 oder eine andere Bestimmung des EG-Vertrags, daß Finnland den Betrieb der fraglichen Spielautomaten durch die Gewährung eines ausschließlichen Rechts für die Raha-automaattiyhdistus beschränkt, obwohl diese Beschränkung in gleicher Weise für inländische wie für ausländische Veranstalter von Glücksspielen gilt? b) Fällt diese Beschränkung in Anbetracht der Erwägungen, die in dem Gesetz über Glücksspiele oder den Gesetzesmaterialien hierzu angeführt werden, oder aus anderen Gründen unter einen der in den Artikeln 36 und 56 oder in einer anderen Bestimmung des EG-Vertrags genannten Rechtfertigungssgründe, und kann es für die Beantwortung der Frage eine Rolle spielen, wie groß der an den Spielautomaten gewonnene Preis sein kann und ob die Gewinnchancen auf Zufall oder auf Geschicklichkeit beruhen?. - EuGH, 26.06.1997 - C-368/95
Familiapress
Auszug aus EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil vom 26. Juni 1997 in der Rechtssache C-368/95 (Familiapress, Slg. 1997, I-3689) bestimmte Spiele den Lotterien mit den im Urteil Schindler untersuchten Merkmalen nicht gleichgestellt.
- BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen ist es ohne Belang, dass ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä, Slg. 1999, I-6067, Rn. 31, 35, 36;… Urteil vom 21. Oktober 1999 in der Rechtssache C-67/98, Zenatti, Slg. 1999, I-7289, Rn. 29, 33, 34). - EuGH, 14.10.2004 - C-36/02
das gemeinschaftsrecht steht dem in deutschland ausgesprochenen verbot der …
Für die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen sei es ohne Belang, dass ein anderer Mitgliedstaat andere Schutzregelungen erlassen habe (vgl. Urteile vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067, Randnrn.16 Die beiden nach dem Urteil Schindler ergangenen Urteile Läärä u. a. und Zenatti könnten den Eindruck vermitteln, dass der Gerichtshof an der strikten Bindung an eine gemeinsame Rechtsüberzeugung für die Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht mehr festhalte.
38 Vielmehr sind die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen, wie aus einer ständigen Rechtsprechung seit dem Urteil Schindler hervorgeht, nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil ein Mitgliedstaat andere Schutzregelungen als ein anderer Mitgliedstaat erlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteile Läärä u. a., Randnr. 36, Zenatti, Randnr. 34, und vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-6/01, Anomar u. a., Slg. 2003, I-0000, Randnr. 80).
- EuGH, 08.09.2010 - C-316/07
Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier …
Der Gerichtshof hat ferner hervorgehoben, dass solche Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (vgl. u. a. Urteile Schindler, Randnr. 58, vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33, Zenatti, Randnr. 31, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 73, und Placanica u. a., Randnr. 46).57 und 58, Läärä u. a., Randnrn.
Er hat ferner klargestellt, dass die Entscheidung über die Frage, ob es zur Erreichung dieser Ziele besser wäre, eine Regelung mit den erforderlichen Auflagen für die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer zu erlassen, statt einer zugelassenen Einrichtung der öffentlichen Hand ein ausschließliches Betriebsrecht zu gewähren, im Ermessen der Mitgliedstaaten liegt, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die getroffene Wahl im Hinblick auf das angestrebte Ziel nicht unverhältnismäßig erscheint (Urteil Läärä u. a., Randnr. 39).
Angesichts der vorstehenden Ausführungen ist anzuerkennen, dass die Behörden eines Mitgliedstaats im Rahmen des ihnen insoweit zukommenden Wertungsspielraums Grund zu der Annahme haben können, dass es ihnen die Gewährung exklusiver Rechte an eine Einrichtung der öffentlichen Hand, die hinsichtlich ihrer Leitung unmittelbarer staatlicher Aufsicht untersteht, oder einen privaten Veranstalter, dessen Tätigkeiten die Behörden genau überwachen können, erlaubt, die mit dem Glücksspielsektor verbundenen Gefahren zu beherrschen und das legitime Ziel, Anreize zu übermäßigen Ausgaben für das Spielen zu vermeiden und die Spielsucht zu bekämpfen, wirksamer zu verfolgen, als es bei einem Erlaubnissystem der Fall wäre, nach dem Veranstaltern die Ausübung ihrer Tätigkeiten im Rahmen einer Regelung ohne Ausschließlichkeitscharakter gestattet würde (vgl. in diesem Sinne Urteile Läärä u. a., Randnrn.
Hierzu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es Sache jedes Mitgliedstaats ist, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (vgl. u. a. Urteile Läärä u. a., Randnrn.
- EuGH, 06.11.2003 - C-243/01
GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …
Diese Beschränkung lasse sich nicht im Hinblick auf die den Urteilen vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039), vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97 (Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067) und Zenatti zu entnehmende Rechtsprechung des Gerichtshofes rechtfertigen, denn der Gerichtshof habe keine Gelegenheit gehabt, die mit dem Gesetz Nr. 388/00 in diese Regelung eingefügten Änderungen zu prüfen, und er habe die Problematik nicht unter dem Gesichtspunkt der Niederlassungsfreiheit geprüft.Die Beschuldigten des Ausgangsverfahrens weisen hierzu darauf hin, dass der italienische Staat keine kohärente Politik zur Begrenzung oder Verhinderung der Spieltätigkeiten im Sinne der Urteile Läärä u. a., Randnr. 37, und Zenatti, Randnr. 36, verfolge.
So habe der Gerichtshof in den Randnummern 36 bzw. 34 der Urteile Läärä u. a. und Zenatti ausgeführt, dass allein der Umstand, dass ein Mitgliedstaat ein anderes Schutzsystem als ein anderer Mitgliedstaat gewählt habe, keinen Einfluss auf die Beurteilung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der einschlägigen Bestimmungen habe.
- EuGH, 08.09.2009 - C-42/07
Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote
Diese sind allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (Urteile vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 36, und vom 21. Oktober 1999, Zenatti, C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 34).Der Gerichtshof hat ferner anerkannt, dass eine begrenzte Erlaubnis von Spielen im Rahmen eines Ausschließlichkeitsrechts den Vorteil bietet, den Spielbetrieb in kontrollierte Bahnen zu lenken und die Gefahren eines auf Betrug und andere Straftaten ausgerichteten Spielbetriebs auszuschalten (vgl. Urteile Läärä u. a., Randnr. 37, und Zenatti, Randnr. 35).
- EuGH, 08.09.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer …
Insoweit ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass das Ermessen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Festlegung der Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet des Glücksspiels, insbesondere der Verfolgung einer Politik der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu übermäßigen Ausgaben in diesem Bereich, unter genauer Bestimmung des angestrebten Schutzniveaus es ihnen zwar grundsätzlich gestatte, ein Monopol zu begründen, dass dies aber voraussetze, dass die insoweit getroffenen Regelungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügten; hierzu sei insbesondere auf das Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a. (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 39), zu verweisen.Der Gerichtshof hat ferner hervorgehoben, dass solche Ziele zu den zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gehören, die Eingriffe in den freien Dienstleistungsverkehr rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Schindler, Randnr. 58, Läärä u. a., Randnr. 33, Zenatti, Randnr. 31, vom 11. September 2003, Anomar u. a., C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnr. 73, sowie Placanica u. a., Randnr. 46).
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es demnach Sache jedes Mitgliedstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den von ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen, wobei die Notwendigkeit und die Verhältnismäßigkeit der erlassenen Maßnahmen allein im Hinblick auf die verfolgten Ziele und das von den betreffenden nationalen Stellen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen sind (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Läärä u. a., Randnrn.
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558
Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig
Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs steht es den Mitgliedstaaten frei, die Ziele ihrer Politik auf dem Gebiet des Glücksspiels festzulegen und ein unterschiedlich hohes Schutzniveau zu bestimmen (vgl. EuGH vom 6.3.2007 - Placanica - NJW 2007, 1515 RdNr. 48; vom 21.10.1999 - Zenatti - GewArch 2000, 19 RdNr. 33; vom 21.9.1999 - Läärä - DVBl 2000, 111 RdNr. 35).Außerdem müssen die Beschränkungen diskriminierungsfrei ausgestaltet werden (vgl. EuGH vom 6.3.2007 - Placanica - NJW 2007, 1515 RdNr. 47, 48; vom 21.10.1999 - Läärä - DVBl 2000, 111 RdNr. 36).
Ein Staatsmonopol bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen, den Betrieb der Sportwetten in geordnete Bahnen zu lenken und die Risiken im Hinblick auf Betrug und andere Straftaten weitgehend auszuschalten (vgl. EuGH vom 21.9.1999 - Läärä - DVBl 2000, 111 RdNr. 37).
Der Europäische Gerichtshof hat bereits mehrfach die Einschätzung des Gesetzgebers akzeptiert, dass ein Staatsmonopol aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses erforderlich sein kann (vgl. EuGH vom 21.9.1999 - Läärä - DVBl 2000, 111 RdNr. 37; vom 5.6.2007 - Rosengren - DVBl 2007, 894 RdNr. 49).
Das In § 10 Abs. 2 GlüStV verankerte Staatsmonopol schließt inländische wie ausländische private Rechtspersonen in gleicher Weise von der Veranstaltung von Sportwetten aus und enthält daher keine Benachteiligung von EU-Bürgern (vgl. EuGH vom 6.3.2007 - Placanica - NJW 2007, 1515 RdNr. 47, 48; vom 21.10.1999 - Läärä - DVBl 2000, 111 RdNr. 36).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Aber selbst wenn anzunehmen wäre, dass nationale Rechtsvorschriften wie das Änderungsgesetz von 2011 geeignet sind, die Einfuhr von Geldspielautomaten insoweit zu behindern, als sie die Möglichkeiten für ihren Betrieb beschränken, kann der Gerichtshof in Ermangelung hinreichend genauer Angaben zu den tatsächlichen Auswirkungen dieser Regelung auf die Einfuhr von Geldspielautomaten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht zu der Frage Stellung nehmen, ob Art. 34 AEUV der Anwendung solcher Rechtsvorschriften entgegensteht (vgl. in diesem Sinne Urteil Läärä u. a., C-124/97, EU:C:1999:435, Rn. 26).Eine begrenzte Erlaubnis dieser Spiele im Rahmen von - bestimmten Einrichtungen gewährten oder zur Konzession erteilten - Sonder- oder Ausschließlichkeitsrechten, die u. a. den Vorteil bietet, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken, kann nämlich der Verwirklichung der im Allgemeininteresse liegenden Ziele des Verbraucherschutzes und des Schutzes der Sozialordnung dienen (vgl. u. a. Urteile Läärä, C-124/97, EU:C:1999:435, Rn. 37, Zenatti, C-67/98, EU:C:1999:514, Rn. 35, sowie Anomar u. a., C-6/01, EU:C:2003:446, Rn. 74).
Ein Verbot, Geldspielautomaten außerhalb von Spielkasinos zu betreiben, wie es mit dem Änderungsgesetz von 2012 eingeführt wurde, kann die Vermarktung dieser Automaten, die unter Art. 34 AEUV fallen können, wesentlich beeinflussen (vgl. Urteil Läärä u. a., C-124/97, EU:C:1999:435, Rn. 20 und 24), indem es die Nutzungskanäle für sie verringert.
- EuGH, 11.09.2003 - C-6/01
DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF …
Was insbesondere die im Ausgangsverfahren streitigen Tätigkeiten angeht, hat der Gerichtshof entschieden, dass Spiele, die gegen ein Entgelt an Spielautomaten wie den im Ausgangsverfahren streitigen gespielt werden, als Glücksspiele anzusehen sind, die mit den Lotterien im Sinne des Urteils Schindler vergleichbar sind (Urteil vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., Slg. 1999, I-6067, Randnr. 18).Derartige Ziele sind aber vom Gerichtshof bereits als Gründe angesehen worden, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen können (Urteile vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 220/83, Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 3663, Randnr. 20; Urteile Schindler, Randnr. 58, und Läärä u. a., Randnr. 33).
Darüber hinaus ähneln die im Ausgangsverfahren streitigen portugiesischen Rechtsvorschriften, wie die Kommission unterstreicht, im Wesentlichen der finnischen Regelung über Geldspielautomaten, um die es in der Rechtssache Läärä u. a. ging und von der der Gerichtshof angenommen hat, dass sie im Hinblick auf die mit ihr verfolgten Ziele nicht unverhältnismäßig war (Urteil Läärä u. a., Randnr. 42).
Unstreitig obliegt es den nationalen Behörden, zu beurteilen, ob es im Rahmen des verfolgten Zieles notwendig ist, Tätigkeiten dieser Art vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollen vorzusehen (Urteile Läärä u. a., Randnr. 35, und Zenatti, Randnr. 33).
Diese sind allein im Hinblick auf die von den nationalen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das Schutzniveau zu beurteilen, das sie gewährleisten sollen (Urteile Läärä u. a., Randnr. 36, und Zenatti, Randnr. 34).
13 bis 15, und Urteil Läärä u. a., Randnr. 31).
Es obliegt jedoch allein den nationalen Stellen, im Rahmen ihres Ermessens die Ziele festzulegen, deren Erreichung sie gewährleisten wollen, die Mittel zu bestimmen, die ihnen zur Konkretisierung dieser Ziele am besten geeignet erscheinen, und mehr oder weniger strenge Bedingungen für die Veranstaltung von und die Teilnahme an Spielen vorzusehen (siehe in diesem Sinne die Urteile Schindler, Randnr. 61, Läärä u. a., Randnr. 35, und Zenatti, Randnr. 33), die auch für mit dem Vertrag vereinbar befunden worden sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA …
Wie nämlich der Gerichtshof im Urteil Läärä u. a. entschieden hat, dient eine begrenzte Erlaubnis dieser Spiele im Rahmen eines Ausschließlichkeitsrechts, die den Vorteil bietet, die Spiellust und den Betrieb der Spiele in kontrollierte Bahnen zu lenken, die Risiken eines solchen Betriebs im Hinblick auf Betrug und andere Straftaten auszuschalten und die sich daraus ergebenden Gewinne zu gemeinnützigen Zwecken zu verwenden, auch der Verwirklichung dieser Ziele(114).26 - Urteile vom 24. März 1994, Schindler (C-275/92, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 60), vom 21. September 1999, Läärä u. a. (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 13), vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 14), und Gambelli u. a. (Randnr. 63).
41 - Vgl. hinsichtlich der Vergabe eines Ausschließlichkeitsrechts an eine einzige Einrichtung Urteil Läärä u. a. im Hinblick auf die finnische Rechtsvorschrift, die einer staatlich kontrollierten Vereinigung des öffentlichen Rechts das ausschließliche Recht auf Betrieb von Geldspielautomaten einräumt.
42 - Urteile Läärä u. a. (Randnr. 37) und Zenatti (Randnr. 35).
43 - Urteile Läärä u. a. (Randnr. 36) und Zenatti (Randnr. 34).
44 - Urteil Läärä u. a. (Randnr. 39).
120 - Urteil Läärä u. a. (Randnr. 28).
- BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01
Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern
- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- BGH, 08.05.2007 - KVR 31/06
Lotto im Internet
- VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07
Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem …
- BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.774
Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol; …
- EuGH, 06.03.2007 - C-338/04
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-316/07
Nach Ansicht von Generalanwalt Paolo Mengozzi ist die gegenseitige Anerkennung …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von …
- EuGH, 15.09.2011 - C-347/09
Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …
- EuGH, 14.02.2008 - C-244/06
FSK-Altersfreigabekennzeichen und freier Warenverkehr (Art. 28 EG)
- VGH Bayern, 26.06.2012 - 10 BV 09.2259
Untersagung von Glücksspielwerbung im Internet; Klageänderung
- EuGH, 10.06.2010 - C-58/09
Leo-Libera - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG …
- LG München I, 29.05.2009 - 15 O 23548/08
Staatshaftung: Schadensersatzanspruch eines Wettveranstalters nach Gemeinschafts- …
- OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17
Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …
- BFH, 29.05.2008 - V R 7/06
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Betreiben von sog. "Fun-Games"
- VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.775
Sportwetten; Berufsfreiheit; Konzession in Österreich; Staatsmonopol; …
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1102
Die Vermittlung von Sportwetten an einen im EU-Ausland konzessionierten …
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 197/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten
- BGH, 18.10.2012 - III ZR 196/11
Keine Staatshaftungsansprüche für Sportwettenanbieter wegen Europarechtsverstoß
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1364
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter ; Staatsmonopol
- VGH Bayern, 30.08.2000 - 22 B 00.1833
Gewerberecht: Erlaubnisvorbehalt bei Sportwetten durch private Veranstalter, …
- BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2008 - 6 S 1288/08
Zulassung privater Wettanbieter, Verfassungs- und Gemeinschaftsrechtskonformität …
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 18/06
Interessenabwägung im vorläufigen Rechtsschutz - Private Vermittlung von …
- VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909
Sportwetten; Verbot der Vermittlung
- EuGH, 30.06.2011 - C-212/08
Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein, …
- EuGH, 21.10.1999 - C-67/98
Zenatti
- BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 2.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- VGH Bayern, 19.09.2008 - 10 CS 08.1831
Sportwetten; Verbot der Vermittlung
- VGH Bayern, 10.07.2008 - 10 CS 08.1554
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- VG Hamburg, 02.11.2010 - 4 K 1495/07
Staatliches Monopol; Sportwetten; Untersagungsverfügung; Verhältnismäßigkeit; …
- EuGH, 26.10.2006 - C-65/05
Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates
- VG Saarlouis, 08.01.2009 - 6 L 894/08
Rechtmäßigkeit der Regelung zu Sportwetten im Saarland
- VGH Bayern, 08.07.2008 - 10 CS 08.1543
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März 2006; …
- VG Saarlouis, 07.01.2009 - 6 L 836/08
Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1267
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 08.1379
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1418
Sportwetten
- VG Augsburg, 15.10.2008 - Au 5 K 06.1225
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1248
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1247
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- VGH Bayern, 01.09.2008 - 10 CS 08.1492
Sportwetten; Vermittlung; Private Wettanbieter; Staatsmonopol
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1008
Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit …
- EuGH, 13.11.2003 - C-42/02
Lindman
- VG Saarlouis, 31.03.2009 - 6 L 1932/08
Sportwettenmonopol im Saarland mit Verfassungsrecht und Gemeinschaftsrecht …
- VG Augsburg, 17.11.2008 - Au 5 K 06.1177
Sportwetten
- VG Augsburg, 08.09.2008 - Au 5 K 06.1246
Sportwetten; Vermittlung nach Malta; Dauerverwaltungsakt; Entfernung technischer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08
Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt
- VG Arnsberg, 17.11.2003 - 1 L 1765/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Ordnungsverfügung zur Untersagung der …
- VGH Bayern, 13.10.2008 - 10 CS 08.1869
Sportwetten
- VGH Bayern, 02.06.2008 - 10 CS 08.1089
Verbot der Vermittlung von Sportwetten; vorläufiger Rechtsschutz; Vereinbarkeit …
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- OLG Hamm, 03.05.2013 - 11 U 88/11
Schadensersatz; Ordnungsverfügung; Annahmestellen für Sportwetten
- BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 24/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04
Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten
- OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17
Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07
Untersagung von Sportwetten
- OVG Saarland, 30.04.2007 - 3 W 30/06
Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten an nach DDR-Recht konzessionierten …
- VG Saarlouis, 21.02.2012 - 6 K 521/10
Glücksspielrechtlicher Erlaubnisvorbehalt und Verbot der Vermittlung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2009 - C-153/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- VGH Bayern, 06.06.2008 - 10 CS 07.3402
Sportwetten
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 17/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07
Werbung für Glücksspiele im Internet
- BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 12.10
Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …
- OVG Saarland, 25.04.2007 - 3 W 22/06
Ordnungspolizeiliches Einschreiten gegen Vermittlung von Sportwetten durch …
- BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat
- VGH Bayern, 04.08.2008 - 10 CS 08.1517
Sportwetten
- VGH Bayern, 16.06.2008 - 10 CS 08.1100
Sportwetten
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6714/08
Lotto Vermittlung Sucht Kohärenz Feststellung
- VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09
Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im …
- VG Hamburg, 04.11.2010 - 4 K 26/07
Angebot von Internet-Sportwetten von einer im Ausland ansässigen Körperschaft des …
- EuGH, 03.06.2010 - C-258/08
Ladbrokes Betting & Gaming und Ladbrokes International - Art. 49 EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14
X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV - …
- EuGH, 18.10.2012 - C-498/10
X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 63/06
Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts im Falle eines Anbietens und Bewerbens …
- OVG Saarland, 05.10.2009 - 3 B 321/09
Staatliches Sportwetten-Monopol nicht offensichtlich rechtswidrig
- EuGH, 18.10.2007 - C-195/06
Österreichischer Rundfunk - Freier Dienstleistungsverkehr - Ausstrahlung von …
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17
Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen …
- VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00
Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten …
- EuGH, 06.10.2009 - C-153/08
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der …
- VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03
Untersagung von Sportwetten
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-46/08
Carmen Media Group - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Gegenseitige …
- BFH, 29.01.2008 - I R 85/06
Masseur kann Verluste aus Wohnwagenvermietung in Österreich von der Steuer …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10
Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2596
Ein berechtigtes ideelles Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-447/08
Nach Auffassung von Generalanwalt Bot stehen die schwedischen Rechtsvorschriften, …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02
Lindman
- OVG Saarland, 04.04.2007 - 3 W 26/06
- OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08
Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten …
- VG Gera, 14.12.2010 - 5 K 155/09
Feststellungsklage zu Fortbestand einer Gewerbeerlaubnis für Sportwetten aus …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02
GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2003 - C-243/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS VERSTÖSST DAS ITALIENISCHE VERBOT DER …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09
Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten …
- OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03
Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette; …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-179/14
Kommission / Ungarn
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 8790/08
Glücksspiel Werbung Datenschutz Geolokalisation
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 1602/10
Auslandszustellung Glücksspiel Kohärenz
- VGH Bayern, 24.04.2012 - 10 BV 11.2770
Feststellungsinteresse wegen Beschränkung unionsrechtlicher Grundfreiheiten
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 10895/06
Private Wettbüros müssen schließen
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1732
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1738
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
- VG Weimar, 04.03.2010 - 5 K 1191/06
Vermittlung von Sportwetten durch privaten Anbieter ist unerlaubtes Glückspiel
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1287/04
Zulässigkeit des staatlichen Monopols für die Veranstaltung von Sportwetten
- KG, 04.06.2019 - 9 U 60/17
Staatshaftungsanspruch: Erforderlichkeit eines qualifizierten Verstoßes gegen …
- VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5538/09
Glücksspiel Pokerschlule kostenlos Werbung
- VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08
Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz
- VG Düsseldorf, 27.05.2011 - 27 L 355/10
Regelungsbefugnis Wiederholender Erlass eines Verwaltungsaktes Auslandszustellung …
- EuGH, 19.01.2006 - C-330/03
Colegio de Ingenieros de Caminos, Canales y Puertos - Freizügigkeit der …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2003 - C-322/01
NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL KANN EINE NATIONALE MASSNAHME WIE DAS …
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 B 10.2595
(Teilweise) Abhilfeentscheidung bei Nichtzulassungsbeschwerde
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1735
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis, Befreiung vom Verbot mehrerer …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 1 S 11.09
Oberverwaltungsgericht ändert Entscheidungspraxis des Verwaltungsgerichts zu …
- VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1737
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
- OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 258/17
Befreiung; unbillige Härte; Kündigung; Mietvertrag; Spielhalle
- VG Düsseldorf, 22.09.2011 - 27 K 4285/09
Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher …
- VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10
Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im …
- VG Saarlouis, 10.12.2009 - 6 K 649/09
Veranstaltung von Sportwetten unzulässig
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 10/06
Rechtmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens, Vermittelns und Bewerbens von durch …
- VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2257
Vermittlung von Sportwetten; glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung; …
- VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09
Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04
Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2002 - 4 B 2124/02
ODDSET-Wetten dürfen in NRW weiterhin nur von Lotto vermittelt werden
- VG Saarlouis, 16.12.2009 - 6 L 1462/09
Staatliches Sportwettenmonopol weder verfassungs- noch gemeinschaftsrechtswidrig
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08
Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung …
- OLG Koblenz, 21.12.2004 - 4 U 748/04
Vertrieb von Bildträgern mit britischer Altersklassifizierung
- OVG Bremen, 11.03.2010 - 1 B 314/09
OVG bestätigt Einschreiten gegen Wettbüros - Hängebeschluss; Sportwetten; …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
- VG Arnsberg, 17.11.2003 - 1 L 1646/03
Ausgestaltung der Ordnungsmaßnahmen gegenüber einem Anbieter illegaler …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-75/18
Vodafone Magyarország - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
- FG Niedersachsen, 07.12.2005 - 5 K 182/04
Unterhaltungsspiele (Fun-Games) als Glücksspiele; Steuerbefreiung für Spiele bei …
- OLG Hamburg, 10.01.2002 - 3 U 218/01
Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
- VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 1519/14
Untersagung der Veranstaltung, Vermittlung und Bewerbung von sog. …
- VG Oldenburg, 04.11.2010 - 12 B 2474/10
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Eilrechtsschutz im Falle der Untersagung von …
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.532
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie der Befreiung vom sog. …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08
Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten
- VGH Bayern, 15.05.2012 - 10 BV 10.2258
Vermittlung von Sportwetten - Fortsetzungsfeststellungsinteresse wegen …
- VGH Bayern, 18.04.2012 - 10 BV 10.2273
Vermittlung von Sportwetten - Untersagungsverfügung
- OLG München, 15.07.2011 - 1 U 392/11
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 11/06
Rechtmäßigkeit des Verbots von Sportwetten unter europarechtlichen Aspekten; …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 106/08
Untersagung privater Wettangebote in Hamburg
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 61/06
Verstoß gegen den Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspiel …
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.517
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb
- VGH Bayern, 29.06.2021 - 23 ZB 21.1482
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 200/06
Auskunftsbegehren über durch Sportwetten erzielte Umsätze und Feststellung einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2004 - 4 B 858/03
- OVG Niedersachsen, 04.03.2003 - 11 ME 420/02
Zur Charakterisierung von Sportwetten (sog. Oddset-Wetten) als Glücksspiele; Zum …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2019 - C-482/18
Google Ireland - Vorabentscheidungsersuchen - Grundfreiheiten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2019 - C-323/18
Tesco-Global Áruházak - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-233/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-244/06
Dynamic Medien - Freier Warenverkehr - Art. 28 EG und 30 EG - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.518
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für Spielhallenbetrieb
- Generalanwalt beim EuGH, 23.02.2010 - C-64/08
Nach Auffassung von Generalanwalt Mazák verstößt ein Mitgliedstaat, der den …
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 55/06
Anspruch auf Auskunft über durch die Entgegennahme von Wetten erzielten Umsätze …
- VGH Baden-Württemberg, 26.07.2007 - 6 S 2020/06
Werbeverbot für private Sportwetten
- Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2003 - C-6/01
Anomar u.a.
- VGH Bayern, 07.06.2021 - 23 ZB 19.1858
Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse für den Betrieb von Spielhallen
- VGH Bayern, 04.06.2021 - 23 ZB 20.519
Befristung der glückspielrechtlichen Befreiung vom sog. Verbundverbot und …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2010 - 1 S 94.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2683/07
Staatliches Sportwettenmonopol; Europarechtswidrigkeit
- OLG Köln, 14.09.2007 - 6 U 5/06
Unterlassung der Durchführung von Sportwetten wegen Wettbewerbswidrigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-268/99
Jany u.a.
- VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.520
Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis
- VGH Bayern, 02.06.2021 - 23 ZB 20.521
Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.531
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis und Befreiung vom sog. …
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.529
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog. …
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.524
Befristung glücksspielrechtlicher Erlaubnis
- VG Oldenburg, 03.03.2011 - 12 B 331/11
Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.528
Befristung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis sowie einer Befreiung vom sog. …
- VG Cottbus, 02.10.2017 - 3 L 424/17
Betreiben von Spielhallen ohne glücksspielrechtliche Konzession/Erlaubnis gemäß § …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2010 - 1 S 207.08
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VGH Bayern, 01.06.2021 - 23 ZB 20.533
Erfolglose Klage gegen die Befristung einer Spielhallenerlaubnis mit Befreiung …
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.523
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis und Befristung einer Befreiung …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-234/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-236/16
ANGED - Vorabentscheidungsersuchen - Niederlassungsfreiheit - Regionale Abgabe …
- VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
- OLG Hamm, 03.08.2012 - 11 W 25/12
Amtshaftungsansprüche wegen der Untersagung des Betriebes einer Wettannahmestelle …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 63.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 55.09
Sportwetten; Vermittlung an Internetanbieter in Malta; Untersagungsverfügung; …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2756
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2007 - C-195/06
Österreichischer Rundfunk - Fernsehtätigkeit - Richtlinie 89/552/EWG in der …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2007 - C-260/04
Kommission / Italien - Vertragsverletzung - Niederlassungsfreiheit und freier …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2001 - C-515/99
Reisch
- VG Regensburg, 05.08.2019 - RN 5 K 19.76
Glücksspielrechtliche Erlaubnis
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 34.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 1 S 64.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2700
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5077
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-136/00
Danner
- VGH Bayern, 31.05.2021 - 23 ZB 20.526
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Befristung einer Befreiung vom …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2018 - C-342/17
Memoria und Dall'Antonia - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Rein …
- OLG München, 15.07.2011 - 1 U 5279/10
Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht: Verbot der Vermittlung von Sportwetten eines im …
- OVG Saarland, 26.04.2010 - 3 B 20/10
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; erfolgloser Antrag auf Anordnung der …
- VG Köln, 11.08.2006 - 6 L 736/06
Internetwerbung für private Sportwetten weiter zulässig
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-577/10
Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 56 AEUV - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 61.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2010 - 1 S 33.09
Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde; …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2972
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 99/08
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
- VG Freiburg, 16.04.2008 - 1 K 2052/06
Sportwetten-Monopol des Landes ist europarechtswidrig
- Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2008 - C-389/05
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG …
- VG Stuttgart, 15.10.2003 - 5 K 2107/03
Zur Untersagung einer Oddset-Sportwettenveranstaltung
- Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2011 - C-72/10
Costa - Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Annahme von …
- EuG, 13.09.2005 - T-140/02
DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE GÜLTIGKEIT DER GEMEINSCHAFTSBILDMARKE "INTERTOPS" FÜR …
- VG Kassel, 24.10.2003 - 2 G 2399/03
Sofortige Untersagung der Vermittlung von Oddset-Wetten für ausländische …
- VG Saarlouis, 02.02.2017 - 6 K 2012/14
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- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2201
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 07.06.2006 - M 16 K 04.6138
Verbot für private Sportwetten-Vermittler rechtmäßig
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Europarechtswidrigkeit des staatlichen Sportwettenmonopols
- VG Potsdam, 02.04.2008 - 3 L 687/07
Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Brandenburg
- OVG Hamburg, 27.02.2009 - 4 Bs 235/08
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.09.2006 - 6 B 11012/06
Abwägung des Interesses von Sportwettvermittlern an der Fortsetzung ihrer …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-267/03
Lindberg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2002 - 4 B 2163/02
- EGMR, 08.09.2015 - 23265/13
LAURUS INVEST HUNGARY KFT AND OTHERS v. HUNGARY
- VG Saarlouis, 28.09.2011 - 6 K 1081/10
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten bei unterstellter …
- VG Oldenburg, 17.09.2009 - 12 A 167/09
Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2993
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Hannover, 19.06.2006 - 10 A 2564/06
Untersagung einer Vermittlung und Bewerbung von Sportwetten, für nicht in …
- OVG Saarland, 06.06.2005 - 3 Q 9/04
Ungleichbehandlung von Spielhalle und Spielbank zulässig
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2001 - C-224/00
Kommission / Italien
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09
Verbot von Internetglücksspiel; Allgemeinverfügung
- VG München, 31.03.2009 - M 16 K 07.4837
Vorbeugende Feststellungsklage; Unzulässigkeit einer Unterlassungsklage wegen …
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1572/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- VG Stade, 27.11.2003 - 6 B 1674/03
Gewerberecht: Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
- Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2001 - C-510/99
Tridon
- OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3523
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1676
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- VG München, 05.08.2008 - M 16 K 07.3715
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- VG Minden, 07.02.2008 - 3 K 3470/04
- VG Minden, 30.01.2008 - 3 K 1570/06
Rechtswidrigkeit von vor dem 28.03.2006 erlassenen sportwettenrechtlichen …
- VG Köln, 14.08.2006 - 6 L 957/06
Ersetzung einer Individualverfügung durch eine Allgemeinverfügung; Einordnung …
- VG Köln, 08.12.2004 - 6 L 2130/04
Zur Strafbarkeit von Glücksspiel im Internet ohne Erlaubnis der Behörde
- VG Dresden, 17.07.2009 - 6 L 403/08
Verbot der Vermittlung von Sportwetten an inländische Kunden über das Ausland
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.3592
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.5740
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2928
Untersagung der Annahme, Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten
- VG München, 28.04.2009 - M 16 K 08.2671
Staatsmonopol bei Sportwetten; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit mit …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2263
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.1999
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3999
Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.3150
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 27.01.2009 - M 16 K 08.2002
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2698
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1424
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.3175
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.1176
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.2836
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG München, 02.12.2008 - M 16 K 08.4668
1. Das Staatsmonopol bei Sportwetten im GlüStV ist grundsätzlich nicht durch …
- VG Minden, 02.04.2008 - 3 K 897/05
- VG Minden, 12.11.2004 - 3 L 804/04
Vermittlerin von ausländischen Sportwetten darf vorerst weiter tätig sein
- VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1243
Rechtmäßige Befristung einer Spielhallenerlaubnis
- VG Minden, 28.02.2008 - 3 L 14/08
- VG Sigmaringen, 27.10.2006 - 1 K 1333/06
Verbot privater Sportwetten im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt
- VG Hannover, 10.08.2006 - 10 B 4745/06
Berufsfreiheit; Bewerbung; DDR; Dienstleistungsfreiheit; Erlaubnis; …
- VG Arnsberg, 07.10.2002 - 1 L 1444/02
Ausgestaltung der verwaltungsrechtlichen Qualifizierung eines …
- VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1281
Kein Anspruch auf unbefristete Spielhallenerlaubnis
- VG Regensburg, 15.10.2018 - RN 5 K 17.1134
Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis
- VG Regensburg, 24.01.2019 - RN 5 K 17.1858
Erfolglose Klage gegen Befristungen im Zusammenhang mit dem Betrieb mehrerer …
- VG Saarlouis, 18.12.2008 - 6 K 37/06
Sportwettenmonopol im Saarland: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität
- VG Minden, 07.03.2008 - 3 L 56/08
- VG Regensburg, 25.07.2019 - RN 5 K 18.1075
Spielhallenerlaubnisse/Befristung und Befreiung
- LG Berlin, 14.08.2007 - 16 O 1002/05
Kein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen private …
- VG Weimar, 04.08.2006 - 8 E 840/06
Vereinbarkeit des Verbots privater Vermittlung von Sportwetten mit der …
- VG Aachen, 07.07.2006 - 3 L 336/06
Sportwetten privater Wettanbieter bleiben vorläufig verboten
- VG Arnsberg, 04.02.2005 - 1 L 1508/04
Vermittlung von Sportwetten für private Wettveranstalter in NRW ist unzulässig
- VG Weimar, 07.08.2006 - 8 E 806/06
- VG Weimar, 31.07.2006 - 8 E 718/06
Gewerbeordnung; Erfolgloses Eilverfahren gegen Untersagung der Veranstaltung, …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Läärä u.a.
- EU-Kommission
Markku Juhani Läärä, Cotswold Microsystems Ltd und Oy Transatlantic Software Ltd gegen Kihlakunnansyyttäjä (Jyväskylä) und Suomen valtio (Finnischer Staat).
Freier Dienstleistungsverkehr - Ausschließliches Recht zum Betrieb von Geldspielautomaten
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (64)
- EuGH, 24.03.1994 - C-275/92
H.M. Customs und Excise / Schindler
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Das Vaasan Hovioikeus ersucht den Gerichtshof mit den Vorlagefragen um Auslegung der im Urteil Schindler ( 1 ) aufgestellten Grundsätze.Ist das Urteil des Gerichtshofes vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92, Schindler, dahin auszulegen, daß der darin entschiedene Fall als mit dem vorliegenden Fall vergleichbar anzusehen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81, C.I.L.F.I.T.), und sind die Bestimmungen des EG-Vertrags in der vorliegenden Sache ebenso auszulegen wie in der erstgenannten?.
Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob und inwieweit auf das vorliegende Verfahren die im Urteil Schindler aufgestellten Grundsätze übertragbar sind.
In seinem Urteil Schindler stellte der Gerichtshof zunächst fest, daß Lotterien zum "Wirtschaftsleben" im Sinne des EG-Vertrags gehörten, wenn sie eine Einfuhr von Waren oder entgeltliche Dienstleistungen umfaßten.
Im Urteil Schindler hat der Gerichtshof schließlich angesichts der besonderen Natur der Lotterien zweierlei Kriterien für die rechtliche Beurteilung aufgestellt: Es stehe im Ermessen des nationalen Gesetzgebers, nach Maßgabe seiner am öffentlichen Interesse ausgerichteten Ziele den Kreis der Spieler und allgemeiner - "nach Maßgabe der soziokulturellen Besonderheiten eines jeden Mitgliedstaats" - die Sozialordnung zu schützen, soweit es um die Art und Weise der Veranstaltung der Lotterie, die Höhe der Einsätze sowie die Verwendung der dabei erzielten Gewinne gehe.
Das vorlegende Gericht möchte wissen, ob die Vorschriften des EG-Vertrags - auch, aber nicht nur über den freien Waren-und Dienstleistungsverkehr, wie sie der Gerichtshof insbesondere im Urteil Schindler ausgelegt hat - auf den tatsächlichen und rechtlichen Sachverhalt des Ausgangsverfahrens anwendbar sind.
Nach meiner Meinung haben gerade diese Unterschiede das vorlegende Gericht daran zweifeln lassen, ob das Urteil Schindler auf den Sachverhalt, der Gegenstand des Strafverfahrens gegen Herrn Läärä ist, ohne weiteres übertragen werden kann.
Entsprechend dem Ersuchen des vorlegenden Gerichts gehe ich von den im Urteil Schindler aufgestellten Grundsätzen auch bei der Prüfung der Frage aus, ob die streitige nationale Regelung, die es in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Dienstleistungserbringern unmöglich macht, im Empfängerstaat Spiele an Spielautomaten anzubieten, den freien grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr beschränkt, den der Vertrag natürlichen Personen und Unternehmen in der Gemeinschaft garantiert.
Im Urteil Schindler stellte der Gerichtshof fest, daß das Verbot der Veranstaltung großer Lotterien im Inland - unabhängig von der Staatsangehörigkeit und dem Mitgliedstaat, in dem der Lotterieveranstalter oder seine Bevollmächtigten ansässig sind- eine Maßnahme sei, die unterschiedslos angewandt werde (vgl. vorstehend, Nr. 10) ( 50 ).
Die seinerzeitige Analyse des Gerichtshofs im Urteil Schindler sei deshalb auf den vorliegenden Fall zu übertragen, soweit dessen Besonderheiten dem nicht entgegenstünden.
Nach dem Urteil Schindler sind die Mitgliedstaaten befugt, nach ihrem Ermessen festzulegen, welche Gründe des öffentlichen Interesses gegenüber der in diesem Fall als wirtschaftlich angesehenen Tätigkeit zu schützen sind: Der nationale Gesetzgeber kann neben den Spielern die Sozialordnung allgemein schützen, indem er den soziokulturellen Besonderheiten und den sittlichen Anschauungen in seinem Land Rechnung trägt (vgl. vorstehend, Nr. 13).
Dies kommt auch im Urteil Schindler klar zum Ausdruck.
Das Urteil Schindler hat, worauf einige Stimmen im Schrifttum verwiesen haben, nicht näher die Frage behandelt, welches Kriterium auf die Untersuchung der Gleichwertigkeit der Kontrollen anzuwenden ist ( 71 ).
Nicht zufällig enthält das Urteil Schindler - auch wenn es den Mitgliedstaaten neben der Zuständigkeit für die Festlegung der Anforderungen an den Schutz der Spieler und allgemeiner der Sozialordnung ein Ermessen bei der Entscheidung zuerkennt, die Spieltätigkeiten im Inland unter Beachtung der Vorgaben, die sich aus den nationalen soziokulturellen Traditionen ableiten lassen, zu verbieten oder zu beschränken - einen wichtigen Vorbehalt: Damit eventuelle beschränkende staatliche Maßnahmen durch die vom Gerichtshof anerkannten zwingenden Gründe vom Verbot des Artikels 59 EG-Vertrag ausgenommen werden können, dürfen derartige Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs nicht diskriminierend sein (vorstehend, Nr. 13).
Aus dem Urteil Schindler läßt sich nicht herleiten, daß eine derartige Maßnahme ohne weiteres jeder Kritik entzogen ist.
( 1 ) Urteil vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039).
( 14 ) Urteil Schindler (vgl. vorstehend, Fußnote 1), Randnrn.
( 21 ) Vgl. Hatzopoulos (Kommentar zum Urteil Schindler in Common Market Law Review 1995, S. 841, insbesondere 851), der darauf hinweist, daß die negative Formulierung in Randnr. 60 dieses Urteils ("zunächst einmal können nämlich die sittlichen, religiösen oder kulturellen Erwägungen, die in allen Mitgliedstaaten zu Lotterien ebenso wie zu den anderen Glücksspielen angestellt werden, nicht außer Betracht bleiben") sowohl das Gewicht, das nach Ansicht des Gerichtshofes diesen Erwägungen beizumessen sei, als auch die eventuellen rechtlichen Konsequenzen einer solchen Auslegung im Dunkeln lasse.
( 22 ) Vgl. Urteil Schindler (vorstehend, Fußnote 1), Randnrn.
( 30 ) Schlußanträge des Generalanwalts Gulmann vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-275/92 (Slg. 1994, I-1042, Randnr. 27).
( 71 ) Nach L. Gormley (…siehe: Pay your money and take your chance? in Eur. L. Ref.,1994, S. 644, insbesondere 651 f.) ist das Urteil Schindler unter dem hier interessierenden Gesichtspunkt offensichtlich nicht leicht in die feststehende Rechtsprechung des Gerichtshofes über die Vereinbarkeit von unterschiedslos anzuwendenden Regelungen mit den Vorschriften über den freien Dienstleistungsverkehr einzuordnen.
Das Urteil Schindler spreche dafür, daß dem Gerichtshof die praktischen Grenzen des Kriteriums der Gleichwertigkeit nicht entgangen seien, das nach seiner Meinung in bezug auf konkrete sozioökonomische Begriffe leichter anwendbar sei als in bezug auf abstraktere Ziele des öffentlichen Interesses, über die er in dieser Rechtssache zu befinden gehabt habe.
- EuGH, 10.12.1968 - 7/68
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 31 ) Vgl. Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 (Kommission/Italien, Slg. 1968, 617) über Waren von künstlerischer oder historischer Bedeutung.( 33 ) Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-158/94 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnrn. 15 bis 20); ebenso Schlußanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-157/94 bis C-160/94 (Kommission/Niederlande, Kommission/Italien, Kommission/Frankreich und Kommission/Spanien, Slg. 1997, 1-5701, Nr. 15).
Siehe auch ex mukis Urteile vom 9. luni 1977 in der Rechtssache 90/76 (Van Ameyde/UCI, Slg. 1997, 1091, Randnm. 27 und 28), vom 14. Januar 1988 in der Rechtssache 63/86 (Kommission/Italien, Slg. 1988, 29, Randnm. 12 und 13), vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 305/87 (Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 1461, Randnm. 18 bis 27), vom 5. Dezember 1989 in der Rechtssache 3/88 (Kommission/Italien, Slg. 1989, 4035, Randnr. 13), vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-306/89 (Kommission/Griechenland (Slg. 1991, I-5863, Randnm.
7 und 8), vom 26. April 1994 in der Rechtssache C-272/91 (Kommission/Italien, Slg. 1994, I-1409, Randnm.
( 55 ) Vgl. ex multis Urteil vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 22).
( 74 ) Jedenfalls dürfen die Mitgliedstaaten, wie der Gerichtshof in Auslegung des Artikels 30 des Vertrages festgestellt hatte, keine Ausnahmen von einer grundlegenden Freiheit vorsehen, indem sie selbst an sich zweckmäßige Regelungen oder Praktiken einführen oder beibehalten, deren beschränkende Elemente im wesentlichen in dem Bestreben finden, die Belastungen der Verwaltung oder die öffentlichen Ausgaben zu vermindern, es sei denn, daß ohne diese Regelungen oder Praktiken solche Belastungen oder Ausgaben deutlich die Grenzen dessen überschreiten würden, was vernünftigerweise verlangt werden kann (Urteile vom 20. Mai 1976 in der Rechtssache 104/75, De Peijper, Slg. 1976, 613, Randnr. 18, und vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-128/89, Kommission/Italien, Slg. 1990, I -3239, Randnr. 22).
- EuGH, 25.07.1991 - C-353/89
Kommission / Niederlande
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 52 ) Vgl. Urteil vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-353/89 (Kommission/Niederlande, Slg. 1991, I-4069, Randnrn. 21 bis 25), in dem der Gerichtshof die Frage untersucht hat, ob die Verpflichtung der nationalen Sendeanstalten, sich bei der Herstellung ihrer jeweiligen Programme der technischen Mittel eines niederländischen Unternehmens zu bedienen, aus dringenden Gründen des Allgemeininteresses (im vorliegenden Fall der Schutz der Meinungsvielfalt im Rundfunk- und Fernsehbereich sowie der Meinungsfreiheit) gerechtfertigt werden kann.die Niederlassung des Monopolunternehmens gelten, zu erlauben, unbeschadet der Möglichkeit, sich zur Rechtfertigung der Monopolregelung auf die Ausnahmen der Artikel 55 und 56 EG-Vertrag oder zwingende Gründe des allgemeinen Wohls zu berufen; vgl. Blum und Logue vorstehend, Fußnote 35, S. 160 f. Bei analoger Anwendung des vom Gerichtshof in der Rechtssache C-353/89 aufgestellten Grundsatzes müßte man jedoch zu dem Schluß kommen, daß eine nationale Regelung, die eine bestimmte Tätigkeit nur einem Wirtschaftsteilnehmer vorbehält, nicht die Niederlassungsfreiheit beeinträchtigt, wenn das daraus sich ergebende Verbot der Gründung und Führung von Unternehmen, die mit dem Monopol im Wettbewerb stehen, sowohl für inländische Bürger (und Unternehmen: vgl. Artikel 58) als auch für Angehörige anderer Mitgliedstaaten gilt.
Unter Berücksichtigung dieses Interesses der Mitgliedstaaten kann es diesen nicht verboten sein, bei der Umschreibung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, mit denen sie bestimmte Unternehmen betrauen, die eigenen Ziele ihrer staatlichen Politik zu berücksichtigen und diese vermittels von Verpflichtungen und Beschränkungen zu verwirklichen suchen, die sie den fraglichen Unternehmen auferlegen" (vgl. ex multis, Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnrn.
( 61 ) Vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 12) und in der Rechtssache C-353/89 (vorstehend, Fußnote 52), Randnr. 16; ebenso im Niederlassungsrecht: Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76 (Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnr. 16).
13 und 15, und in der Rechtssache C-353/89 (vorstehend, Fußnote 52), Randnrn.
- EuGH, 09.07.1997 - C-34/95
De Agostini
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 26 ) Vgl. ex multis Urteile vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-35/95 (Dumon und Froment, Sig. 1998, I-4531, Randnr. 25), vom 12. Oktober 1993 in der Rechtssache C-37/22 (Vanacker und Lesage, Slg. 1993, I-4947) und vom 13. Oktober 1976 in der Rechtssache 32/76 (Saieva, Slg. 1976, 1523).Schutz der Empfänger von Dienstleistungen zur Überwachung und Aufrechterhaltung ihrer Patente (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991, vorstehend, Fußnote 51, Randnr. 17); Gewährleistung der Kohärenz der Steuerregelung (vgl. Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 21); Verhinderung von Betrügereien und Schutz der Sozialordnung (Urteil vom 24. März 1994, vorstehend, Fußnote 1, Randnrn. 58 und 59); Sicherheit des Straßenverkehrs (Urteil vom 5. Oktober 1994, vorstehend, Fußnote 34, Randnr. 19); Aufrechterhaltung des guten Rufes des nationalen Finanzsektors (Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 44); Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege (vgl. ex multis Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 31); Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen (Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31); Lauterkeit der Handelsgeschäfte (Urteil vom 9. Juli 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-34/95, C-35/95 und C-36/95, De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 53).
- Generalanwalt beim EuGH, 26.11.1996 - C-157/94
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande. - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 33 ) Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-158/94 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnrn. 15 bis 20); ebenso Schlußanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-157/94 bis C-160/94 (Kommission/Niederlande, Kommission/Italien, Kommission/Frankreich und Kommission/Spanien, Slg. 1997, 1-5701, Nr. 15).Unter Berücksichtigung dieses Interesses der Mitgliedstaaten kann es diesen nicht verboten sein, bei der Umschreibung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, mit denen sie bestimmte Unternehmen betrauen, die eigenen Ziele ihrer staatlichen Politik zu berücksichtigen und diese vermittels von Verpflichtungen und Beschränkungen zu verwirklichen suchen, die sie den fraglichen Unternehmen auferlegen" (vgl. ex multis, Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-157/94, Kommission/Niederlande, Slg. 1997, I-5699, Randnrn.
- EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 61 ) Vgl. Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007, Randnr. 12) und in der Rechtssache C-353/89 (vorstehend, Fußnote 52), Randnr. 16; ebenso im Niederlassungsrecht: Urteil vom 28. April 1977 in der Rechtssache 71/76 (Thieffry, Slg. 1977, 765, Randnr. 16)."Schließlich muß die Anwendung von innerstaatlichen Vorschriften auf in anderen Mitgliedstaaten ansässige Erbringer von Dienstleistungen... geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen angestrebten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgehen; das gleiche Ergebnis darf mit anderen Worten nicht durch weniger einschneidende Regelungen erreichbar sein", Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-288/89 (vorstehend, Fußnote 61), Randnrn.
- EuGH, 23.10.1997 - C-158/94
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Wenn überhaupt, müßte man die Frage stellen, ob die CML und die TSL nicht gerade wegen der möglicherweise zu Verzerrungen führenden Wirkungen der in Finnland geltenden Glücksspielregelung einen atypischen Vertrag über die Zusammenarbeit bei den Dienstleistungen (vgl. vorstehend, Nr. 5) geschlossen haben: Warum, so kann man sich fragen, sollte ein Unternehmen in der Lage von TSL erhebliche Geldbeträge in den Erwerb von Geräten investieren, die in diesem Land für die anschließende Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Glücksspiele nicht legal eingesetzt werden können ? Die Frage, die hier von Bedeutung ist, ist jedoch eine andere: Geht die Ein- oder Ausfuhr einer Ware, die eng mit der Erbringung einer Dienstleistung zusammenhängt, in der Dienstleistung auf und ist damit den Bestimmungen über den freien Warenverkehr entzogen? Nach Ihrem unlängst ergangenen Urteil in der Rechtssache C-158/94 ( 33 ) müßte ein Fall wie der vorliegende unter die Artikel 30 ff. EG-Vertrag fallen.( 33 ) Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-158/94 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-5789, Randnrn. 15 bis 20); ebenso Schlußanträge des Generalanwalts Cosmas vom 26. November 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-157/94 bis C-160/94 (Kommission/Niederlande, Kommission/Italien, Kommission/Frankreich und Kommission/Spanien, Slg. 1997, 1-5701, Nr. 15).
- EuGH, 18.06.1991 - C-260/89
ERT / DEP
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 29 ) Vgl. ex multis Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89 (ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnrn. - EuGH, 17.06.1997 - C-70/95
Sodemare u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
( 53 ) Vgl. mutatis mutandis Urteil vom 17. Juni 1997 in der Rechtssache C-70/95 (Sodemare u. a., Slg. 1997, I-3395), in dem der Gerichtshof die Frage untersuche, ob eine nationale Regelung, die die Beteiligung privater Wirtschaftsteilnehmer an der Durchführung eines Systems der Sozialhilfe durch den Abschluß von Verträgen, die einen Anspruch auf Erstattung der Kosten von gesundheitsbezogenen Leistungen der Sozialhilfe durch die Behörden vorsehen, davon abhängig machte, daß diese Wirtschaftsteilnehmer keinen Erwerbszweck verfolgten, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. - EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.03.1999 - C-124/97
Schutz der Empfänger von Dienstleistungen zur Überwachung und Aufrechterhaltung ihrer Patente (vgl. Urteil vom 25. Juli 1991, vorstehend, Fußnote 51, Randnr. 17); Gewährleistung der Kohärenz der Steuerregelung (vgl. Urteil vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90, Bachmann, Slg. 1992, I-249, Randnr. 21); Verhinderung von Betrügereien und Schutz der Sozialordnung (Urteil vom 24. März 1994, vorstehend, Fußnote 1, Randnrn. 58 und 59); Sicherheit des Straßenverkehrs (Urteil vom 5. Oktober 1994, vorstehend, Fußnote 34, Randnr. 19); Aufrechterhaltung des guten Rufes des nationalen Finanzsektors (Urteil vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93, Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 44); Schutz der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege (vgl. ex multis Urteil vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 31); Wirksamkeit der steuerlichen Kontrollen (Urteil vom 15. Mai 1997 in der Rechtssache C-250/95, Futura Participations und Singer, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 31); Lauterkeit der Handelsgeschäfte (Urteil vom 9. Juli 1997 in den verbundenen Rechtssachen C-34/95, C-35/95 und C-36/95, De Agostini und TV-Shop, Slg. 1997, I-3843, Randnr. 53). - EuGH, 12.07.1990 - C-128/89
Kommission / Italien
- EuGH, 20.03.1990 - 21/88
Du Pont de Nemours Italiana / USL di Carrara
- EuGH, 05.10.1994 - C-55/93
Strafverfahren gegen Van Schaik
- EuGH, 11.12.1997 - C-55/96
Job Centre
- EuGH, 29.10.1998 - C-114/97
Kommission / Spanien
- EuGH, 17.07.1997 - C-242/95
GT-Link
- EuGH, 15.05.1997 - C-250/95
Futura Participations und Singer / Administration des contributions
- EuGH, 13.12.1991 - 18/88
RTT / GB-Inno-BM
- EuGH, 25.07.1991 - C-76/90
Säger / Dennemeyer
- EuGH, 10.12.1991 - C-306/89
Kommission / Griechenland
- EuGH, 23.10.1997 - C-160/94
Kommission / Spanien
- EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
- EuGH, 28.01.1992 - C-204/90
Bachmann / Belgischer Staat
- EuGH, 26.04.1994 - C-272/91
Kommission / Italien
- EuGH, 19.05.1993 - C-320/91
Strafverfahren gegen Corbeau
- EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij
- EuGH, 23.04.1991 - C-41/90
Höfner und Elser / Macrotron
- EuGH, 09.07.1992 - C-2/90
Kommission / Belgien
- EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
- EuGH, 07.12.1995 - C-17/94
Strafverfahren gegen Gervais u.a.
- EuGH, 12.10.1993 - C-37/92
Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage
- EuGH, 31.03.1993 - C-19/92
Kraus / Land Baden-Württemberg
- EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
- EuGH, 16.11.1995 - C-244/94
FFSA u.a. / Ministère de l'Agriculture und de la Pêche
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
- EuGH, 17.02.1993 - C-159/91
Poucet und Pistre / AGF und Cancava
- EuGH, 06.11.1984 - 177/83
Kohl / Ringelhan
- EuGH, 30.04.1974 - 155/73
Sacchi
- EuGH, 26.04.1988 - 352/85
Bond van Adverteerders / Niederlande State
- EuGH, 14.01.1988 - 63/86
Kommission / Italien
- EuGH, 14.12.1979 - 34/79
Henn und Darby
- EuGH, 20.05.1976 - 104/75
De Peijper
- EuGH, 28.04.1977 - 71/76
Thieffry / Rat de l'ordre des avocats de la Cour de Paris
- EuGH, 30.05.1989 - 305/87
Kommission / Griechenland
- EuGH, 18.03.1980 - 52/79
Procureur du Roi / Debauve
- EuGH, 05.12.1989 - 3/88
Kommission / Italien
- EuGH, 14.07.1971 - 10/71
Muller
- EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
- EuGH, 06.07.1982 - 188/80
Frankreich, Italien und Vereinigtes Königreich / Kommission
- EuGH, 04.12.1986 - 205/84
Kommission / Deutschland
- EuGH, 22.09.1988 - 45/87
Kommission / Irland
- EuGH, 04.05.1988 - 30/87
Bodson / Pompes funèbres des régions libérées
- EuGH, 27.03.1974 - 127/73
BRT / SABAM
- EuGH, 03.10.1985 - 311/84
CBEM / CLT und IPB
- EuGH, 17.12.1981 - 279/80
Webb
- EuGH, 11.04.1989 - 66/86
Ahmed Saeed Flugreisen u.a. / Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
- EuGH, 13.10.1976 - 32/76
Saieva / Caisse allocations familiales
- EuGH, 13.03.1984 - 16/83
Prantl
- EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
- EuGH, 23.10.1997 - C-157/94
Kommission / Niederlande
- EuGH, 05.06.1986 - 103/84
Kommission / Italien
- EuG - T-62/97 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Société générale / Kommission - Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission, …
- EuGH, 06.09.2022 - C-37/22
Fernández-Pacheco Yáñez u.a./ Kommission - Rechtsmittel - Art. 181 der …
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- Generalanwalt beim EuGH, 01.06.1999 - C-147/97
Deutsche Post
Eine nichtdiskriminierende beschränkende Maßnahme kann bei Fehlen gemeinschaftlicher Harmonisierungsmaßnahmen auch aufgrund von im Allgemeininteresse liegenden zwingenden Erfordernissen gerechtfertigt sein, sofern diese Erfordernisse nicht bereits durch die Vorschriften gewahrt werden, denen die Dienstleistenden im Mitgliedstaat ihrer Niederlassung unterliegen und die in dieser Weise angeordnete Beschränkung der in Artikel 49 EG garantierten Freiheit erforderlich und verhältnismäßig ist (vgl. u. a. Schlußanträge des Generalanwalts La Pergola vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-124/97, Läärä u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nr. 31). - Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-67/98
NATIONALE REGELUNG ÜBER DIE BESCHRÄNKUNG VON WETTTÄTIGKEITEN IST VOM …
(29) - Ich teile die Ansichten, die diesbezueglich Generalanwalt Gulmann in den Nrn. 75 und 76 seiner Schlussanträge in der Rechtssache Schindler, zitiert in Fußnote 1, und Generalanwalt La Pergola in Nr. 28 seiner Schlussanträge vom 4. März 1999 in der Rechtssache C-124/97 (Markku Juhani Läärä u. a.; nachfolgend: Läärä) zum Ausdruck gebracht haben.