Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 12.01.2010 - C-229/08   

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https://dejure.org/2010,101
EuGH, 12.01.2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
EuGH, Entscheidung vom 12.01.2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2010 - C-229/08 (https://dejure.org/2010,101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission PDF

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff ‚wesentliche und entscheidende ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Höchstalter des Feuerwehrmannes; keine Diskriminierung ("Wolf")

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Höchstalter des Feuerwehrmannes; Diskriminierungsverbot ("Wolf")

  • hensche.de

    Altersdiskriminierung, Diskriminierung: Alter, Einstellungshöchstalter

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff 'wesentliche und entscheidende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Berufliche Altersgrenzen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenze bei der Feuerwehr

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Zulässigkeit beruflicher Altersgrenzen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze bei Einstellung von Brandbekämpfern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Altersgrenzen im Arbeitsverhältnis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH zur Altersgrenze für Feuerwehrleute und Vertragszahnärzte - Ungleichbehandlung wegen des Alters zum Schutz der Gesundheit zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-muenchen.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2010 (Prof. Dr. Abbo Junker; RIW 3/2011, S. 97-111)

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    (Arbeitsrechtliche Vorlagen an den EuGH: Eine aktuelle Bestandsaufnahme (Gregor Thüsing; KritV 2009, 327-356)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 28. Mai 2008 - Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Deutschland) - Auslegung der Art. 6 Abs. 1 und 17 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2193 (Ls.)
  • NVwZ 2010, 244
  • EuZW 2010, 142
  • DB 2010, 171
  • DÖV 2010, 277
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage nach einer möglichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung, die sich aus der Anwendung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden innerstaatlichen Regelung ergibt, der Form nach auf die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie beschränkt hat, dass dies aber nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 25. Januar 2007, Dyson, C-321/03, Slg. 2007, I-687, Randnr. 24, vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 23).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Was erstens die Frage betrifft, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Regelung in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt, ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 Buchst. a dieser Richtlinie, dass diese im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten "für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen, in Bezug auf ... die Bedingungen - einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen - für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position" gilt (vgl. Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter, C-88/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 34).
  • EuGH, 27.10.2009 - C-115/08

    DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Gemeinschaftsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-321/03

    Dyson - Marken - Rechtsangleichung - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 2 - Begriff des

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass das vorlegende Gericht zwar seine Frage nach einer möglichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung, die sich aus der Anwendung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden innerstaatlichen Regelung ergibt, der Form nach auf die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie beschränkt hat, dass dies aber nach ständiger Rechtsprechung den Gerichtshof nicht daran hindert, dem Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die diesem bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Verfahrens von Nutzen sein können, und zwar unabhängig davon, ob es bei seiner Fragestellung darauf Bezug genommen hat (vgl. u. a. Urteile vom 25. Januar 2007, Dyson, C-321/03, Slg. 2007, I-687, Randnr. 24, vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-3505, Randnr. 64 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 24. Januar 2008, Lianakis u. a., C-532/06, Slg. 2008, I-251, Randnr. 23).
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus EuGH, 12.01.2010 - C-229/08
    Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie stellt klar, dass eine unmittelbare Diskriminierung im Sinne von Abs. 1 vorliegt, wenn eine Person aus einem der in Art. 1 der Richtlinie genannten Gründe eine weniger günstige Behandlung erfährt als eine andere Person, die sich in einer vergleichbaren Situation befindet (vgl. Urteile vom 16. Oktober 2007, Palacios de la Villa, C-411/05, Slg. 2007, I-8531, Randnr. 50, und vom 5. März 2009, Age Concern England, C-388/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33).
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    Das Landesarbeitsgericht wird bei der Anwendung von § 8 Abs. 1 AGG zudem zu beachten haben, dass nicht der Grund, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen kann und dass ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG ist, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge ua.] Rn. 66, Slg. 2011, I-8003; 12. Januar 2010 - C-229/08 - [Wolf] Rn. 35, Slg. 2010, I-1; BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 34, BAGE 148, 158) .
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Die besonderen Anforderungen an die Art und Qualität der Aufgabenerfüllung in diesen sensiblen Bereichen lassen es nicht zu, Abstriche von den Eignungsanforderungen zu machen und Bewerber einzustellen, deren vorzeitige Dienstunfähigkeit schon jetzt wahrscheinlich ist (vgl. zur Berücksichtigung der Art der Aufgaben und dem Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Organisation ihrer öffentlichen Verwaltung EuGH, Urteil vom 8. September 2011 - Rs. C-177/10 - Slg. 2011, I-7907 Rn. 69 und 76; zum Interesse, eingestellte Beamte über einen hinreichend langen Zeitraum verwenden zu können, auch Urteil vom 12. Januar 2010 - Rs. C-229/08 - Slg. 2010, I-1 Rn. 43).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 62/19

    Kopftuchverbot - Benachteiligung wegen der Religion

    (1) Danach kann nicht der Grund iSv. § 1 AGG, auf den die Ungleichbehandlung gestützt ist, sondern nur ein mit diesem Grund im Zusammenhang stehendes Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellen (vgl. EuGH 7. November 2019 - C-396/18  - [Cafaro] Rn. 59; 14. März 2017 -  C-188/15  - [Bougnaoui und ADDH] Rn. 37 ; 15. November 2016 -  C-258/15  - [Salaberria Sorondo] Rn. 33 ; 13. November 2014 -  C-416/13  - [Vital Pérez] Rn. 36 ; 13. September 2011 -  C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66 ; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35 ; vgl. auch BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 38) .

    (2) Ein solches Merkmal - oder sein Fehlen - ist zudem nur dann eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung iSd. § 8 Abs. 1 AGG, wenn davon die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit abhängt (vgl. etwa EuGH 13. September 2011 - C-447/09  - [Prigge ua.] Rn. 66; 12. Januar 2010 -  C-229/08  - [Wolf] Rn. 35  f.; BAG 19. Dezember 2019 - 8 AZR 2/19 - Rn. 39; 11. August 2016 - 8 AZR 4/15  - Rn. 101 , BAGE 156, 71 mwN) .

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08   

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Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03.09.2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. September 2009 - C-229/08 (https://dejure.org/2009,26639)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Wolf

    Richtlinie 2000/78/CE - Verbot der Altersdiskriminierung - Höchstaltersgrenze zur Einstellung in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst von 30 Jahren - Rechtfertigung - Ziel, eine ausgewogene Altersstruktur zu schaffen, durch die die Einsatzbereitschaft und das ...

  • EU-Kommission PDF

    Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main.

    Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 Jahre festlegt - Verfolgtes Ziel - Begriff "wesentliche und entscheidende ...

  • EU-Kommission

    Colin Wolf gegen Stadt Frankfurt am Main.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Verwaltungsgericht Frankfurt am Main - Deutschland. Richtlinie 2000/78/EG - Art. 4 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Nationale Bestimmung, die das Höchstalter für die Einstellung von Beamten der Feuerwehrlaufbahn auf 30 ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Bestätigung deutscher Altersgrenzen

  • hensche.de (Zusammenfassung)

    Höchstalter von 30 bei der Einstellung von Feuerwehrleuten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-88/08

    Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-229/08
    8 - Urteil vom 18. Juni 2009, Hütter (C-88/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 24.09.2009 - 2 C 31.08

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Altersgrenze; angemessenes Verhältnis von

    In seinen Schlussanträgen vom 3. September 2009 in der noch nicht entschiedenen Rechtssache C-229/08 (Wolf gegen Frankfurt am Main) hat Generalanwalt Bot nochmals hervorgehoben, dass Einstellungsaltersgrenzen sowohl aus dem Gesichtspunkt der Eignung im Hinblick auf besondere körperliche Anforderungen (Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG) als auch im Hinblick auf die weiteren in Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG genannten Gesichtspunkte gerechtfertigt werden können.
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