Rechtsprechung
EuGH, 10.03.2011 - C-274/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Konzession für Gemeinwohldienstleistungen - Rettungsdienste - Unterscheidung zwischen 'öffentlichem Dienstleistungsauftrag' und 'Dienstleistungskonzession'
- Europäischer Gerichtshof
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Konzession für Gemeinwohldienstleistungen - Rettungsdienste - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag" und "Dienstleistungskonzession"
- EU-Kommission
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Konzession für Gemeinwohldienstleistungen - Rettungsdienste - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag" und "Dienstleistungskonzession"
- EU-Kommission
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Konzession für Gemeinwohldienstleistungen - Rettungsdienste - Unterscheidung zwischen ‚öffentlichem Dienstleistungsauftrag‘ und ‚Dienstleistungskonzession‘“
- Wolters Kluwer
Öffentliche Aufträge; Konzession für Gemeinwohldienstleistungen [Rettungsdienste]; Abgrenzung zwischen 'öffentlichem Dienstleistungsauftrag' und 'Dienstleistungskonzession'; Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler gegen Zweckverband für Rettungsdienst ...
- forum-vergabe.de
Rettungsdienstleistungen in Bayern - Dienstleistungskonzession
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Öffentliche Aufträge; Konzession für Gemeinwohldienstleistungen [Rettungsdienste]; Abgrenzung zwischen 'öffentlichem Dienstleistungsauftrag' und 'Dienstleistungskonzession'; Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler gegen Zweckverband für ...
- rechtsportal.de
Öffentliche Aufträge; Konzession für Gemeinwohldienstleistungen [Rettungsdienste]; Abgrenzung zwischen 'öffentlichem Dienstleistungsauftrag' und 'Dienstleistungskonzession'; Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler gegen Zweckverband für Rettungsdienst ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bayern: Vergabe v. Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungskonzession
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)
Rettung vor dem Vergaberecht
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Rettung vor dem Vergaberecht
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Konzession für Gemeinwohldienstleistungen - Rettungsdienstleistungen - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag" und "Dienstleistungskonzession"
- tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
- roedl.de (Kurzinformation)
Keine Ausschreibungspflicht für Rettungsdienst in Bayern
- betrifft-vergabe.de (Kurzinformation)
Rettungsdienste müssen in Bayern nicht förmlich ausgeschrieben werden
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Rettungsdienst im Konzessionsmodell muss nicht formell ausgeschrieben werden
- osborneclarke.com (Kurzinformation)
Vergaberecht "light": EuGH sieht Konzessionsmodell im bayerischen Rettungsdienst
- bbgundpartner.de (Kurzinformation)
Betriebsrisiko bei Dienstleistungskonzessionen
Besprechungen u.ä. (6)
- cmshs-bloggt.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Rettung vor dem Vergaberecht
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergabe von Rettungsdienstleistungen im Konzessionsmodell ist als Dienstleistungskonzession zu qualifizieren
- dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)
Vergaberecht ist nicht auf Rettungsdienst-Konzessionsmodelle anwendbar
- vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Dienstleistungskonzession und kein Ende
- vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Vergabe von Rettungsdienstleistungen - Die Praxis orientiert sich an der Rechtsprechung des EuGH
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
EuGH präzisiert Dienstleistungskonzession (IBR 2012, 1049)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts München (Deutschland) eingereicht am 20. Juli 2009 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler gegen Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Passau - Beigeladene: Malteser Hilfsdienst e.V. und ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Oberlandesgericht München - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d und Abs. 4 der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- EuZW 2011, 352
- EuZW 2011, 353
- NZBau 2011, 239
- NJ 2012, 69
- BauR 2011, 1219
- VergabeR 2011, 430
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
33 und 40), während im Fall einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-8377, Randnr. 51).Im Fall eines Vertrags über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, dem in Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Erfordernis einer Gegenleistung (vgl. Urteil Eurawasser, Randnr. 57).
Auch wenn die Art der Vergütung somit eines der ausschlaggebenden Kriterien für die Einordnung als Dienstleistungskonzession darstellt, ergibt sich aus der Rechtsprechung darüber hinaus, dass bei einer Dienstleistungskonzession der Konzessionär das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt und dass die fehlende Übertragung des mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Risikos auf den Dienstleistungserbringer darauf hinweist, dass es sich bei dem betreffenden Vorgang um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelt und nicht um eine Dienstleistungskonzession (Urteil Eurawasser, Randnrn. 59 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Risiko kann zwar von Beginn an erheblich eingeschränkt sein; für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist allerdings erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das volle von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 77 und 80).
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn der Dienstleistungserbringer ausschließlich von Dritten vergütet wird, die Übertragung eines "erheblich eingeschränkten" Betriebsrisikos durch den öffentlichen Auftraggeber für die Annahme einer Dienstleistungskonzession genügt (vgl. Urteil Eurawasser, Randnr. 77).
Insbesondere muss es den redlich handelnden öffentlichen Auftraggebern weiterhin freistehen, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringung der betreffenden Gemeinwohldienstleistung so am besten sicherzustellen ist, und zwar auch dann, wenn das mit der Nutzung verbundene Risiko erheblich eingeschränkt ist (Urteil Eurawasser, Randnrn. 72 und 74).
In diesen Bereichen haben die öffentlichen Auftraggeber keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Dienstleistung und damit auf die Größe des zu übertragenden Risikos, und außerdem wäre es nicht sachgerecht, von einer Behörde, die eine Konzession vergibt, zu verlangen, dass sie für einen schärferen Wettbewerb und ein höheres wirtschaftliches Risiko sorgt, als sie in dem betreffenden Bereich aufgrund der für ihn geltenden Regelungen existieren (vgl. Urteil Eurawasser, Randnrn. 75 und 76).
Insoweit ist zu beachten, dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Dienstleistung als das Risiko zu verstehen ist, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 66 und 67), das sich im Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und Hans & Christophorus Oymanns, Randnr. 74).
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Die Tatsache, dass die Höhe der Benutzungsentgelte nicht einseitig vom Rettungsdienstleister, sondern im Wege der Vereinbarung mit den Sozialversicherungsträgern festgelegt wird, die ihrerseits öffentliche Auftraggeber sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juni 2009, Hans & Christophorus Oymanns, C-300/07, Slg. 2009, I-4779, Randnrn.Insoweit ist zu beachten, dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Dienstleistung als das Risiko zu verstehen ist, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 66 und 67), das sich im Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und Hans & Christophorus Oymanns, Randnr. 74).
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die, wenn sie auch nicht die einzige Gegenleistung darstellt, vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 39, und Kommission/Italien, Randnrn.Die Aufgabe des Gerichtshofs ist darauf beschränkt, dem nationalen Gericht eine Auslegung des Unionsrechts zu geben, die für die von ihm zu treffende Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits sachdienlich ist (vgl. Urteil Parking Brixen, Randnr. 32).
- EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Insoweit ist sogleich darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31, und vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, Slg. 2009, I-9913, Randnr. 38).Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die, wenn sie auch nicht die einzige Gegenleistung darstellt, vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 39, und Kommission/Italien, Randnrn.
- EuGH, 27.10.2005 - C-234/03
Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Insoweit ist zu beachten, dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Dienstleistung als das Risiko zu verstehen ist, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 66 und 67), das sich im Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und Hans & Christophorus Oymanns, Randnr. 74). - EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Es ist hinzuzufügen, dass Verträge über Dienstleistungskonzessionen beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts zwar von keiner der Richtlinien erfasst werden, mit denen der Unionsgesetzgeber das öffentliche Auftragswesen geregelt hat, die öffentlichen Stellen, die solche Verträge schließen, aber gleichwohl verpflichtet sind, die Grundregeln des AEU-Vertrags, insbesondere die Art. 49 AEUV und 56 AEUV, sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn - was das vorlegende Gericht zu prüfen hat - an dem betreffenden Vertrag ein eindeutiges grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Dieses Vergabemodell unterscheidet sich vom sogenannten "Submissionsmodell", das eine Art der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland, C-160/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 131), dadurch, dass die Vergütung beim Konzessionsmodell nicht durch den öffentlichen Auftraggeber sichergestellt wird, sondern durch die Beträge, die bei den Nutzern der Dienstleistung durch eine Zentrale Abrechnungsstelle erhoben werden. - EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe …
Auszug aus EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
Insoweit ist sogleich darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob ein Vorgang als Dienstleistungskonzession oder als öffentlicher Dienstleistungsauftrag einzustufen ist, ausschließlich anhand des Unionsrechts zu beurteilen ist (vgl. u. a. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31, und vom 15. Oktober 2009, Acoset, C-196/08, Slg. 2009, I-9913, Randnr. 38).
- BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 327/18
Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter - Begriff der Zuwendung iSv. § 7 …
Dabei stellt das Entgelt die synallagmatische Gegenleistung für die Durchführung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar (vgl. zur Einordnung von Verträgen über Rettungsdienstleistungen im sogenannten "Submissionsmodell", in dem die Gegenleistung vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird, als öffentliche Dienstleistungsaufträge EuGH 10. März 2011 - C-274/09 - [Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler] Rn. 22, 24;… vgl. auch EuGH 29. April 2010 - C-160/08 - [Kommission/Deutschland] Rn. 131) . - BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Rettungsdienstleistungen III
Auf dessen Vorabentscheidungsersuchen (VergabeR 2009, 781 ff.) hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass die im Streitfall nach Maßgabe von § 13 BayRDG vorgesehene Betrauung mit der Erbringung von Rettungsdienstleistungen als vertragliche Dienstleistungskonzession im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2004/18/EG zu qualifizieren ist (EuGH, Beschluss vom 10. März 2011 - C-274/09, VergabeR 2011, 430 - Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler). - OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11
Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem …
Der EuGH hat in verschiedenen Entscheidungen vor allem auf den Aspekt der Zahlung des Entgelts durch Dritte und nicht durch den Auftraggeber abgestellt (vgl. zuletzt EuGH vom 10.3.2011 - C-274/09 mit weiteren Nachweisen).Dazu gehört die Konkurrenz mit anderen Wirtschaftsteilnehmern, das mögliche Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage, das Risiko der Insolvenz, das Risiko der nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen und das Risiko der Haftung für einen Schaden bei Durchführung der Dienstleistung (EuGH vom 10.3.2011 - C-274/09).
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass die öffentlichen Auftraggeber auch bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet sind, die Grundregeln des AEU-Vertrages, insbesondere die Art. 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus fließende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (EuGH vom 10.3.2011 - C-274/09).
- OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13
Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen; …
Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris). - VK Bund, 18.02.2016 - VK 2-137/15
Nachprüfungsverfahren: Direktvergabe wegen Ausschließlichkeitsrechten
Sämtliche für die Annahme einer Konzession notwendigen Merkmale liegen nicht vor: Der in Rede stehende Auftrag enthält als Gegenleistung für die zu erbringende Dienstleistung kein Recht der Bg, die Mautzahlungen durch die Nutzer selbst zu vereinnahmen; diese fließen vielmehr an die Ag. Die Ag vergütet die technische Aufrüstung des Mautsystems der Bg gegenüber unmittelbar, so dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 10. März 2011, C-274/09) ebenfalls nicht auf die Bg übertragen wird. - OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 2/19
Was ist unter dem "Betriebsrisiko" zu verstehen?
Ob und inwieweit der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung tatsächlich den Risiken des Marktes ausgesetzt ist und er das Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt, hängt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs von den Umständen des Einzelfalls ab (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., …und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34).Soll, wie hier, neben dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung zusätzlich ein Preis gezahlt werden, kann der Vertrag jedenfalls dann nicht als Dienstleistungskonzession angesehen werden, wenn die zusätzliche Vergütung oder (Aufwands-)Entschädigung ein solches Gewicht hat, dass ihr bei wertender Betrachtung kein bloßer Zuschusscharakter mehr beigemessen werden kann, sondern sich darin zeigt, dass die aus der Erbringung der Dienstleistung möglichen Einkünfte allein ein Entgelt darstellen würden, das weitab von einer äquivalenten Gegenleistung läge (EuGH, Urteile vom 10. März 2011, C-274/09 - juris, Rn. 22 ff., …und vom 10. November 2011, C-348/10 - juris, Rn. 43 ff.; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2011, X ZB 4/10, BGHZ 188, 200 - juris, Rn. 34; Senatsbeschluss vom 21. Juli 2010, VII-Verg 19/10).
- BVerwG, 20.12.2012 - 3 B 35.12
Revisionszulassung; Auslegung von irrevisiblem Landesrecht
Sie macht vielmehr geltend, dass das Berufungsurteil angesichts der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Anwendungsbereich der §§ 97 ff. GWB (vgl. etwa BGH, Urteil vom 1. Dezember 2008 - X ZB 31/08 - BGHZ 179, 84; Beschluss vom 23. Januar 2012 - X ZB 5/11 - ZfBR 2012, 276) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Transparenzgebot (EuGH, Urteil vom 21. Juli 2005 - Rs. C-231/03 - Slg. 2005 I-7287) und zur Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18/EG (siehe etwa EuGH, Urteile vom 29. April 2010 - Rs. C-160/08 - Slg. 2010 I-3713 = EuZW 2010, 543 und vom 10. März 2011 - Rs. C-274/09 - BayVBl 2011, 497) keinen Bestand haben könne.Die Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und Buchst. d der Richtlinie 2004/18/EG ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs geklärt (vgl. etwa EuGH, Urteile vom 10. März 2011 a.a.O. Rn. 22 ff. …und vom 29. April 2010 a.a.O. Rn. 90, jeweils m.w.N.).
Ob nach den vom Europäischen Gerichtshof aufgestellten Kriterien ein konkreter Vorgang als öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d der Richtlinie einzuordnen ist, fällt in die Zuständigkeit der nationalen Gerichte (EuGH, Urteil vom 10. März 2011 a.a.O. Rn. 36).
Unter anderem ist vorgesehen, dass die Genehmigung zur Mitwirkung als Leistungserbringer im Rettungsdienst als Konzession vergeben wird und dass die Leistungserbringer mit den Kostenträgern Nutzungsentgelte vereinbaren (sog. "Konzessionsmodell"; vgl. Landtag von Sachsen-Anhalt, amtliche Begründung zum Gesetzentwurf, LTDrucks 6/1255 S. 3 f., 42 ff., 62 ff. ; zur Abgrenzung des Konzessionsmodells vom sog. "Submissionsmodell" siehe auch EuGH, Urteil vom 10. März 2011 a.a.O.).
- OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 15 Verg 10/14
Vergabenachprüfungsverfahren: Unzulässigkeit des Verfahrens bei Überprüfung der …
Für die Zuzahlung kommt es lediglich darauf an, dass der Konzessionär zusätzlich zum Verwertungsrecht geldwerte Zuwendungen erhält (BGH…, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 31; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 24).Dieses Risiko kann zwar von Beginn an erheblich eingeschränkt sein; für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist allerdings erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das volle, von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C - 274/09 - Juris Rn. 29; BGH;… a.a.O. Rn. 32).
41 2. a) Für die Überprüfung der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen ist der Rechtsweg zur Vergabekammer und zum Vergabesenat nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten hat, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. BGH…, Beschluss vom 8.2.2011 - X ZB 4/10 - Juris Rn. 29; EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rn. 49).
- VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vorrang der Hilfsorganisationen beim Rettungsdienst
Solche Verträge über Dienstleistungskonzessionen werden weder von den Richtlinien, mit denen der Unionsgesetzgeber das öffentliche Auftragswesen geregelt hat (vgl. Art. 1 Abs. 4, Art. 17 der Richtlinie 2004/18/EG vom 31.3.2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge, ABl L 134/114; EuGH vom 10.3.2011 = BayVBl 2011, 497), noch von §§ 97 ff. GWB erfasst. - OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
Wie bereits ausgeführt, erfüllt bei einem Vertrag über Dienstleistungen aber gerade der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers nicht vorgesehen ist, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, das Erfordernis einer Dienstleistungskonzession (vgl. EuGH VergabeR 2012, 164; EuGH VergabeR 2011, 430).Für die Überprüfung der hier interimsweise vergebenen Dienstleistungskonzession ist nach alledem der Rechtsweg zu den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen nach § 102 GWB a.F. nicht gegeben, auch wenn der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen einer Dienstleistungskonzession gleichwohl dazu verpflichtet ist, die Regeln des Vertrags über die Arbeitsweise der EU, insbesondere die Artikel 49 AEUV und 56 AEUV sowie die daraus abzuleitende Transparenzpflicht zu beachten, wenn ein grenzüberschreitendes Interesse besteht (vgl. EuGH, Urteil vom 10.3.2011 - C-274/09 - Juris Rdn. 49; OLG Karlsruhe NZBau 2015, 506; OLG Celle, Beschluss vom 23. Februar 2016, 13 U 148/15, IBRS 2016, 0745).
- OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11
Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen …
- EuGH, 14.11.2013 - C-221/12
Belgacom - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - …
- BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …
- OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?
- VK Thüringen, 19.01.2024 - 5090-250-4003/401
Auftragswert ist nüchtern und seriös zu schätzen!
- EuGH, 10.11.2011 - C-348/10
Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3 …
- EuGH, 08.09.2016 - C-225/15
Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit …
- BAG, 20.11.2018 - 9 AZR 328/18
Tägliche Höchstarbeitszeit für Rettungssanitäter; Begriff der Zuwendung iSv. § 7 …
- OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11
Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von …
- OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16
Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und …
- OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 1/19
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe eines …
- OVG Niedersachsen, 12.11.2012 - 13 ME 231/12
Anlehnung eines Rettungsdienstträgers im verwaltungsrechtlichen Auswahlverfahren …
- OLG Hamm, 26.09.2012 - 12 U 142/12
Klage eines unterlegenen Bewerbers gegen Konzessionsvergabe für …
- VK Schleswig-Holstein, 16.06.2011 - VK-SH 7/11
Einstufbarkeit der Vergabe von SPVN-Leistungen als Dienstleistungskonzessionen; …
- OVG Hamburg, 20.09.2022 - 3 Bf 198/21
Auswahlverfahren zur Vergabe von Leistungen der Notfallrettung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 16 U 29/16
Keine Beitragspflicht für Beschäftigte, die in Einrichtungen zur Hilfe bei …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10
Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes
- OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen in Form einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2017 - L 16 U 18/16
Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung für die hauptamtlich …
- OVG Sachsen, 09.02.2016 - 5 B 315/15
Vorläufiger Rechtsschutz, Vergaberecht, Dienstleistungskonzession, …
- VK Südbayern, 19.10.2023 - 3194.Z3-3_01-23-20
Bayerisches Oberstes Landesgericht, Nachprüfungsverfahren, Öffentlicher …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2013 - 1 B 67.11
Rettungsdienst; Notfallrettung; Ordnungsaufgabe; Aufgabenübertragung; private …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2017 - L 16 U 29/16
Unfallversicherung
- VGH Hessen, 23.07.2012 - 8 B 2244/11
Rettungsdienstleistungen
- OLG München, 14.10.2019 - Verg 16/19
Voraussetzung und Dokumentation bei einer Direktvergabe - …
- VK Sachsen-Anhalt, 05.08.2011 - 1 VK LSA 5/11
Rettungsdienstleistungen sind vergaberechtskonform auszuschreiben!
- Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-552/13
Grupo Hospitalario Quirón - Vorabentscheidungsersuchen - Verfahren zur Vergabe …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-436/20
ASADE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Auftragsvergabe - Art. 49 und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2017 - L 16 U 18/16
Keine Beitragspflicht für Beschäftigte, die in Einrichtungen zur Hilfe bei …
- VG Hamburg, 20.09.2012 - 11 E 1658/12
Zur Rechtmäßigkeit der Vergabe von Sondernutzungserlaubnissen für die …
- VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15
Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist …
- OLG Celle, 19.06.2014 - 13 Verg 5/14
Alttextilentsorgung ist Dienstleistungskonzession!
- VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 5683/10
Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung; …
- OLG Jena, 22.07.2015 - 2 Verg 2/15
bodengebundener Rettungsdienst - Vergabenachprüfungsverfahren für …
- VG Ansbach, 08.12.2017 - AN 14 E 17.02475
Interimsweise Vergabe von Rettungsdienstleistungen im freihändigen Verfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11
Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung …
- VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11
Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung
- VG Bayreuth, 11.12.2012 - B 1 K 12.445
Vergabe von Dienstleistungen für Notfallrettung (Betrieb eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-375/17
Stanley International Betting und Stanleybet Malta - Vorlage zur …
- VG Frankfurt/Main, 04.11.2011 - 5 L 2864/11
Vergabe von Rettungsdienstleistungen
- VG Berlin, 25.10.2011 - 21 K 85.10
Kein genereller Ausschluss Privater von der Notfallrettung in Berlin
- VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19
Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!
- Generalanwalt beim EuGH, 16.06.2016 - C-225/15
Politanò - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10
Norma-A und Dekom - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag" …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2019 - C-526/17
Kommission / Italien
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5189/12
Vorläufige Untersagung eines bodengebundenen Rettungsdienstes bzgl. der Erteilung …
- OLG Brandenburg, 09.04.2015 - Verg W 2/15
Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren: Zulässigkeit der seitens des …
- VG Wiesbaden, 16.07.2019 - 28 K 703/15
Verweis gegen Bürgermeister wegen der Nichtbeachtung kommunal-, haushalts- und …
- VG Regensburg, 26.02.2019 - RN 4 K 18.2140
Vergabe von Rettungsdiensten in Bayern - Rechtsweg
- VG Berlin, 25.10.2011 - 21 K 83.10
Beteiligung Privater in der Notfallrettung Berlins
- OLG Brandenburg, 21.06.2011 - Verg W 9/11
Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession
- VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22
Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?
- VK Thüringen, 25.03.2015 - 250-4003-1623/2015-E-004-GTH
Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder …
- VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12
Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung …
- VK Nordbayern, 11.11.2011 - 21.VK-3194-33/11
Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Vergaberecht!
- VG Hannover, 09.08.2011 - 7 A 243/11
Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Geschäft der laufenden Verwaltung; …
- VG Münster, 08.07.2011 - 7 K 457/09
Rechtmäßigkeit eines Auswahlverfahrens für die Sekundärrettung mit einem …
- VK Berlin, 14.11.2014 - VK-B1-19/14
Einzelinkasso-Verträge über die Medienversorgung der öffentlichen …
- VG Hannover, 18.10.2012 - 7 B 5550/12
Dienstleistungskonzession; Rettungsdienst; Vergabe
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Europäischer Gerichtshof
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Rettungsdienstleistungen - Kriterien zur Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession - Art der Vergütung - Übertragung des mit den Dienstleistungen verbundenen Betriebsrisikos
- EU-Kommission
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Rettungsdienstleistungen - Kriterien zur Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession - Art der Vergütung - Übertragung des mit den Dienstleistungen verbundenen Betriebsrisikos
- EU-Kommission
Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler
Rettungsdienstleistungen - Kriterien zur Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession - Art der Vergütung - Übertragung des mit den Dienstleistungen verbundenen Betriebsrisikos“
- forum-vergabe.de
Rettungsdienstleistungen
- Reguvis VergabePortal - Veris
- rechtsportal.de
Rettungsdienstleistungen - Kriterien zur Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession - Art der Vergütung - Übertragung des mit den Dienstleistungen verbundenen Betriebsrisikos
- ibr-online
Rettungsdienstleistungen = Dienstleistungskonzession
Besprechungen u.ä.
- vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Dienstleistungskonzession im Rettungsdienstbereich
Verfahrensgang
- VK Südbayern, 03.04.2009 - Z3-3-3194-1-49-12/08
- OLG München, 05.05.2009 - Verg 5/09
- OLG München, 02.07.2009 - Verg 5/09
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
- EuGH, 10.03.2011 - C-274/09
- OLG München, 30.06.2011 - Verg 5/09
- BGH, 23.01.2012 - X ZB 5/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 18.07.2007 - C-382/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Im Urteil Kommission/Italien(11) hat der Gerichtshof entsprechend der in der Richtlinie 2004/18 gegebenen Definition des Begriffs "Dienstleistungskonzession" das Kriterium der fehlenden unmittelbaren Vergütung durch das einer "Vergütung, die im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung besteht", ersetzt.6 - Vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien (C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31), und vom 15. Oktober 2009, Acoset (C-196/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
22 - Urteil Kommission/Italien (angeführt in Fn. 6, Randnrn. 42 und 44).
- EuGH, 13.10.2005 - C-458/03
EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Der Gerichtshof hat die Wechselwirkung zwischen diesen beiden Kriterien im Urteil Parking Brixen(10) erläutert, indem er entschieden hat, dass die fehlende unmittelbare Vergütung des Dienstleistungserbringers mit sich bringt, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt, und damit kennzeichnend für eine öffentliche Dienstleistungskonzession ist.8 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen (C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnr. 32).
15 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen (angeführt in Fn. 8, Randnr. 39), Eurawasser (angeführt in Fn. 9, Randnr. 51) und Acoset (angeführt in Fn. 6, Randnr. 39).
- EuGH, 15.10.2009 - C-196/08
Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof später im Urteil Acoset(12) bestätigt.6 - Vgl. Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien (C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 31), und vom 15. Oktober 2009, Acoset (C-196/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
- EuGH, 27.10.2005 - C-234/03
Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
17 - C-234/03, Slg. 2005, I-9315. - Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08
Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
26 - Im Rahmen ihrer Schlussanträge vom 29. Oktober 2009 in der Rechtssache Club Hotel Loutraki u. a. (C-145/08 und C-149/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), in der das Urteil vom 6. Mai 2010 erging, ist Generalanwältin Sharpston zu einem ähnlichen Schluss gelangt, indem sie festgestellt hat, dass es nicht darauf ankomme, ob das Betriebsrisiko als solches hoch sei, sondern darauf, dass der erfolgreiche Bieter das vom öffentlichen Auftraggeber bereits eingegangene Risiko in vollem Umfang oder zu einem erheblichen Teil übernehme. - EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
9 - C-206/08, Slg. 2009, I-8377. - EuGH, 06.04.2006 - C-410/04
ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Es handelt sich beispielsweise um die Urteile vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 24). - EuGH, 29.04.2010 - C-160/08
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Ausgehend von dem Urteil vom 29. April 2010, Kommission/Deutschland (C-160/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), lässt sich feststellen, dass der Gerichtshof dieselbe Auffassung vertritt. - EuGH, 13.04.2010 - C-91/08
Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
7 - Vgl. Urteil vom 13. April 2010, Wall (C-91/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 13.11.2008 - C-324/07
Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09
Es handelt sich beispielsweise um die Urteile vom 6. April 2006, ANAV (C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16), und vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 24).
- BVerwG, 15.12.2020 - 3 B 34.19
Verhinderung eines Mitglieds der Kammer oder des Senats an der Unterschrift der …
Das gilt auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen im Bereich des Rettungsdienstes (…vgl. EuGH, Urteile vom 21. Juli 2005 - C-231/03 [ECLI:EU:C:P2005:487] - NVwZ 2005, 1052 Rn. 16; vom 10. März 2011 - C-274/09 [ECLI:EU:C:2010:509], Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - BayVBl. 2011, 497 Rn. 49;… vom 14. November 2013 - C-221/12 [ECLI:EU:C:2013:736], Belgacom - EuZW 2014, 69 Rn. 28 …und vom 11. Dezember 2014 - C-113/13 [ECLI:EU:C:2014:2440] - ZfBR 2015, 297 Rn. 45).